Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Darüber hinaus haben wir uns auch dem Thema der sogenannten Scheinkandidaturen gewidmet und haben uns hier einer Regelung MecklenburgVorpommerns angenähert oder haben sie übernommen - wie man es sehen möchte -, indem wir eine verbindliche Erklärung des Kandidaten oder der Kandidatin abfordern werden, der oder die sich dort zu erklären hat, ob er oder sie zukünftig als Gemeinderätin oder Gemeinderat oder als Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamter arbeiten möchte.

Nichtsdestotrotz: Auch wenn es nicht mehr im Gesetz steht, eben diese Erklärung hat keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Darauf möchte ich in diesem Hohen Hause abschließend noch einmal hinweisen.

Ich bedanke mich für die zügige und gute Zusammenarbeit im Innenausschuss. Ich bedanke mich auch für die Unterstützung durch das Innenministerium. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kolze. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Striegel. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben es schon gesagt: Ich denke, wir haben hier ein gutes Gesetz gemacht. Es ist uns gelungen, tatsächlich für das Land et

was zu erreichen, eine Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger hinzubekommen.

Es kann einen gemeinsamen Wahltermin am 25. Mai 2014 geben. Das wird hoffentlich dazu führen, dass die Wahlbeteiligung steigen wird. Das wäre zu wünschen. Es spart auch öffentliche Mittel ein. Die Wahl muss nicht zweimal organisiert werden, muss nicht zweimal stattfinden, sondern es reicht einmal.

Und wir haben in diesem Zusammenhang das Thema Scheinkandidaturen mit regeln können, jedenfalls soweit das rechtlich möglich ist. Auf den Charakter der Erklärung ist schon verwiesen worden. Wir können - das ist jedenfalls die Einschätzung des GBD - Personen keine rechtsverbindliche Erklärung abverlangen.

Aber wir können es zum Gegenstand der öffentlichen Debatte machen, wenn Hauptverwaltungsbeamte für das entsprechende Gremium kandidieren wollen, jedoch absehbar ist, dass sie das Mandat nicht antreten werden. Dann kann das Gegenstand einer politischen Debatte sein. Denn die Erklärung ist zu veröffentlichen und der Inhalt dieser Erklärung kann dann auch Gegenstand einer politischen und gesellschaftlichen Debatte sein. Das begrüßen wir. Insofern freuen wir uns, dass eine Grünen-Initiative aufgegriffen worden ist und dass wir gemeinsam, alle vier Fraktionen zusammen, hier eine Lösung gefunden haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Striegel. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Dr. Brachmann.

Ich glaube, es ist alles gesagt worden. Ich verzichte auf einen Debattenbeitrag.

(Zustimmung bei der SPD)

Wenn dem so ist, dann ist die Debatte damit beendet.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/2474. Wir stimmen als Erstes über die selbständigen Bestimmungen ab. Wünscht jemand eine Einzelabstimmung? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann werden wir jetzt über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Den selbständigen Bestimmungen ist zugestimmt worden.

Wir stimmen über die Artikelüberschriften ab. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind

ebenfalls alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Den Artikelüberschriften ist zugestimmt worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zur Bündelung von Direktwahlen und zur Fortentwicklung des Kommunalwahlrechts. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Der Gesetzesüberschrift ist zugestimmt worden.

Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2435

Einbringer des Gesetzentwurfes ist Herr Minister Dr. Aeikens. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ehemalige Braunkohletagebaugebiet Phönix-Nord befindet sich am Dreiländereck Thüringen/Sachsen/Sachsen-Anhalt. Das Braunkohleabbauwerk wurde im Jahr 1967 stillgelegt und von 1977 bis Mitte 1990 als Außenkippe des Tagebaubergwerks Groitzscher Dreieck betrieben. Durch die vormalige Nutzung entstanden ein künstliches Hochplateau und Böschungen.

Auf Anregung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH schlossen die Länder Thüringen, Sachsen und SachsenAnhalt im Juni und im Juli 2011 eine Vereinbarung zur Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens gemäß § 86 des Flurbereinigungsgesetzes, um die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse neu zu ordnen.

Die betroffenen Gemeinden haben sich darauf geeinigt, Flächenanteile von Sachsen und SachsenAnhalt an Thüringen abzugeben, um die kommunale Entwicklungsmöglichkeit der Stadt Lucka für dieses Gebiet zu verbessern. Im Übrigen werden durch die Grenzänderung keine bewohnten Gebiete, sondern ausschließlich Wald, Acker, Grünland und das ehemalige Betriebsgelände des Gewerbegebietes Maltitz betroffen.

Sachsen und Thüringen tauschen 4 ha Land, Sachsen-Anhalt und Thüringen ca. 17 ha Fläche und Sachsen tritt 9 m² Land an Sachsen-Anhalt ab.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: 9 m²!)

Gemäß Artikel 29 Abs. 7 des Gesetzgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder erfordert die Änderung der Landesgrenzen den Abschluss eines Staatsvertrages. Der Staatsvertrag zur Landesgrenzenänderung ist von den für die Flurbereinigung zuständigen Ministern bereits unterzeichnet worden. Mit dem Erlass des vorliegenden Landesgesetzes erfolgt die Zustimmung zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag Halde Phönix-Nord.

Zu den einzelnen Bestimmungen. Der § 1 beinhaltet die Zustimmung des Landtages zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag. Die Bestimmung des § 2 regelt das Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes. - Ich wäre dankbar, wenn das Hohe Haus diesem bedeutenden Grenzänderungsvertrag zustimmen könnte.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU, und von Herrn Borgwardt, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Bedeutung des Themas kann man daran erkennen, dass die Behandlung des Gesetzentwurfes ohne Debatte erfolgen soll.

(Oh! bei der CDU - Herr Striegel, GRÜNE: Vorsicht! - Heiterkeit)

- Man muss auch einmal etwas hergeben können. Ich glaube auch, dass niemand generell einer Überweisung widerspricht. - Das ist so. Dann können wir gleich konkret zur Überweisung kommen. Ich gehe davon aus, dass das in den Umweltausschuss überwiesen werden soll. Gibt es weitere Vorschläge? - Herr Borgwardt.

Über eine Überweisung in den Umweltausschuss hatten wir uns in der Fraktion nicht verständigt. Aber in jedem Fall bitten wir um eine Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Soll die Federführung beim Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr liegen?

(Herr Borgwardt, CDU: Ja!)

- Gut. Dann soll also eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landes

entwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in den Umweltausschuss erfolgen? - Bitte.

Herr Präsident, mir ist nicht bekannt, dass jemand überhaupt eine Überweisung in den Umweltausschuss will. Das Thema klingt zwar nach Umwelt, aber es hat damit nicht viel zu tun. Ich schlage also eine Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr vor.

Sie beschließen das. Ich habe hier nur einen Sprechzettel, auf dem so etwas vorformuliert ist. Daher trage ich es erst einmal so vor. Aber Sie haben das letzte Wort.

Ich frage Sie, wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird. - Das ist nahezu das gesamte Haus. - Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden, und wir haben den Tagesordnungspunkt 7 abgehandelt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2463

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs.6/2503

Einbringerin ist Frau Professor Dalbert. Bitte schön, Frau Abgeordnete.