Protokoll der Sitzung vom 15.11.2013

Am Ende bitte. - Ich kann von daher der Beurteilung des Referates meines Hauses nicht zustimmen. Selbst auf die Gefahr hin, dass es im nächsten Jahr eine kurze Vakanz geben könnte, ist das eher zu verkraften, als rund um das BauhausJubiläum in eine solche Situation zu geraten.

(Frau Lüddemann, GRÜNE, meldet sich)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, wir sind uns darin einig, dass wir rund um das Jubiläumsjahr - damit meine ich den Zeitraum von 2018 bis 2020 - einen amtierenden Direktor benötigen. Ich habe vorgeschlagen, bei der nächsten Stiftungsratssitzung am 22. November 2013 allen Mitgliedern zu dieser Personalangelegenheit erneut die Möglichkeit zur Erörterung zu geben, sodass dann die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können.

Ich möchte aber auch betonen, dass sich ausnahmslos alle Mitglieder im Umlaufverfahren für eine Ausschreibung zum 1. März 2014 entschieden haben. Ich habe mit Klemens Koschig darüber persönlich gesprochen. Er hat mir am 13. November 2013 dazu einen Brief geschrieben, in dem er noch einmal ausdrücklich sagt, dass er dem Umlaufverfahren bereits in der Sitzung zugestimmt habe.

Er hat mir auch noch einmal erläutert, wie sein Abstimmungsverhalten zu werten sei und dass er nicht davon ausgehe, dass durch seine Anmerkung auf dem Stimmzettel seine Stimme ungültig sei. Wir werden darüber in Ruhe im Stiftungsrat reden - dort kann er sich dann auch noch einmal erklären -, und wenn es nötig ist, werden die entsprechenden Entscheidungen getroffen.

Deswegen kann ich abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, alle an dieser Angelegenheit Beteiligten nur bitten innezuhalten, sich zu vergegenwärtigen, worum es geht. Hier wurde auch niemandem gekündigt. Ein befristeter Vertrag läuft aus. Wie in jedem anderen Dienstbetrieb auch berät das zuständige Gremium, in diesem Fall der Stiftungsrat, ob der Vertrag verlängert oder neu ausgeschrieben wird. Das ist eine Personalangelegenheit. Für die Medien sind solche Personalfragen erfahrungsgemäß eine interessante Angelegenheit. Da werden verschiedene Möglichkeiten durchgespielt, da werden auch Meinungen eingeholt, und da wird auch Meinung gemacht.

Ich glaube, es ist gut, dass der Stiftungsrat sich an diesen Spekulationen nicht beteiligt. Das macht zwar die eine oder andere öffentliche Diskussion nicht einfacher, aber wir stehen auch in der Pflicht, den Vorstand der Stiftung vor einer solchen öffentlichen Personaldiskussion, so weit es geht, zu schützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche mir, dass wir an dieser Stelle wieder zu einer sachlichen Auseinandersetzung kommen. Ich werde deshalb alles mir Mögliche dazu beitragen, dass wir am 22. November 2013 nach der Stiftungsratssitzung wieder in ruhiges Fahrwasser kommen und uns den eigentlichen Aufgaben zuwenden können, die da lauten: Weiterentwicklung des Bauhauses und Vorbereitung des Bauhaus-Jubiläums. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Herr Minister, Sie hatten zugesagt, eine Frage von Herrn Gebhardt zu beantworten. Es gibt eine zweite Frage von Frau Lüddemann. - Zunächst Herr Gebhardt. Bitte.

Ich habe zwei Fragen. Herr Minister, zu der Möglichkeit, für die Dauer von bis zu fünf Jahren und zehn Monaten auszuschreiben. Das war die Frage, die zumindest Ihr Haus beantwortet hat. Das hat aus meiner Sicht nichts mit dem zu tun, was der Ausschuss beschlossen hat. Sie haben außerdem mehrfach auf die Satzung verwiesen. Deshalb meine Frage: Wo steht in der Satzung, dass man jetzt ausschreiben muss und dass man den Vertrag für Herrn Oswalt nur für einen Zeitraum von exakt fünf Jahren hätte verlängern können?

Die zweite Frage geht in eine andere Richtung. Sie haben mehrfach betont, dass der Stiftungsrat im Umlaufverfahren einstimmig für eine Neuausschreibung plädiert hat. Mittlerweile gibt es Presseveröffentlichungen, in denen sich der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau, Herr Koschig, geäußert hat oder in denen zumindest dargestellt wird, dass er nicht für eine Neuausschreibung plädiert, sondern das Wort „Neuausschreibung“ durchgestrichen habe. Deshalb meine Frage: Können Sie das bestätigen?

In der Satzung steht in § 9 Abs. 3 - ich zitiere -:

„Mit dem Direktor wird ein Arbeitsvertrag auf eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.“

Punkt. - Zur zweiten Frage. Weiter heißt es in § 9 Abs. 3:

„Ein erneuter Arbeitsvertragsabschluss ist möglich.“

In § 9 Abs. 4 der Satzung ist geregelt:

„Freie Stellen sind auszuschreiben. Die Stelle des Direktors ist international und die Stellen der Mitarbeiter, deren Vergütung vergleichbar dem höheren Dienst im Sinne des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt erfolgen soll, sind bundesweit auszuschreiben.“

Damit ist klar, dass wir mit dem Direktor einen Arbeitsvertrag für die Dauer von fünf Jahren abzuschließen haben und nicht für fünf Jahre und zehn Monate oder sechs oder sieben Jahre.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Wo steht, dass es nur einmal sein kann?)

Wo steht, dass es nur einmal passieren darf? - Nirgends.

Sie können auch mit dem Direktor einen zweiten Arbeitsvertrag abschließen.

Dann müssen Sie die Stelle im Jahr 2019 ausschreiben. Das hat der Ausschuss - -

(Herr Gallert, DIE LINKE: Das ist es, was wir wissen wollen! Wo steht, dass beim zwei- ten Mal zwingend ausgeschrieben werden muss?)

- Das ist ein Beschluss des Ausschusses vom 27. Juni 2007:

„Mit einstimmigem Beschluss fordert der Ausschuss das Kultusministerium auf, zukünftig bei anstehenden zweiten Wiederbesetzungen (nach zehn Jahren) von Leitungspositionen in Gremien entsprechend § 8 … eine Ausschreibung der entsprechenden Stelle vorzunehmen.“

Ich habe das, nachdem diese Diskussion aufgekommen ist, von dem Abteilungsleiter 1, den Sie gut kennen, prüfen lassen, der diese Lesart für uns eindeutig und klar aufgeschrieben hat.

Die zweite Frage war die Frage nach dem Stimmverhalten von Herrn Koschig.

(Unruhe bei der LINKEN)

Herr Minister wollte Ihnen weiter antworten. Wir hören ihm zu.

Herr Koschig hat angekreuzt, dass er einer Ausschreibung der Stelle des Direktors zum 1. März 2014 zustimmt. Ich habe den Stimmzettel hier.

Herr Minister, es gibt jetzt noch fünf Nachfragen. Sie können entscheiden - Frau Lüddemann hatte ich schon aufgerufen -, ob sie diese beantworten wollen.

Ich denke, wir lassen es dabei.

Auch Frau Lüddemann nicht mehr?

Dann nehmen wir Frau Lüddemann noch dran. Das hatte ich zugesagt.

Also, Frau Lüddemann.

Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage zu dem Abstimmungsverhalten von Herrn Koschig. Ich will das, was der Kollege Gebhardt auch schon nachzufragen versucht hat, möglicherweise noch ein wenig präzisieren. In der Zeitung wurde der Oberbürgermeister der Stadt Dessau als Mitglied des Stiftungsrates zitiert. O-Ton: Er frage sich selber, ob der Umlaufbeschluss gültig sei, weil er handschriftliche Änderungen auf diesem Umlaufbeschluss vorgenommen habe. Die Frage, ob dieser Umlaufbeschluss gültig ist, wäre jetzt meine Ergänzungsfrage zu diesem Themenfeld.

Dann interessiert mich jetzt doch noch einmal diese Geschichte mit dem Bauhaus-Archiv Berlin. Über das, was der Kollege Gebhardt hier aufgeführt hat, sind Sie jetzt salopp hinweggegangen. Das ist in der Tat auch ein großes Gesprächsthema in Dessau. Da würde ich jetzt gern wissen - da reicht auch ein Ja oder ein Nein -: Hat der Stiftungsdirektor das Bauhaus-Archiv in Berlin verklagt, ja oder nein?

Zu der ersten Frage. Ich habe aufgrund der Pressemiteilungen Herrn Koschig kontaktiert und gebeten, mir schriftlich darzulegen, wie er sein Abstimmungsverhalten sieht. Er hat mir das geschrieben.

Erstens geht er davon aus, dass er gültig am Umlaufverfahren teilgenommen habe, weil er dem Umlaufverfahren schon in der Sitzung zugestimmt habe. Zweitens geht er davon aus, dass seine Ergänzung bzw. Streichung, die darauf ziele, dass sich Philipp Oswalt auch neu bewerben könne - das ist normal, weil sich jeder, der die Kriterien erfüllt, bewerben kann -, nicht dazu führe, dass seine Stimme ungültig sei. - So hat er es mir geschrieben.

Alles andere wird er in der Stiftungsratssitzung erklären können. Wenn es rechtlich notwendig ist, dass wir Beschlüsse neu fassen, werden wir Beschlüsse neu fassen müssen. Wenn es nicht notwendig ist, muss das auch nicht sein.

Die andere Angelegenheit mit dem BauhausArchiv Berlin, die Frage, ob es tatsächlich zu einer Klage gekommen ist, müsste ich noch einmal nachprüfen. Auf jeden Fall gab es dort das Ansinnen, sich rechtlich auseinanderzusetzen.

Herr Minister hatte gesagt, dass er es bei den beiden Fragen belassen möchte. - Damit treten wir jetzt in die Debatte ein. Als erster Debattenredner spricht Herr Güssau für die CDU-Fraktion. Der Minister hat seine Redezeit leicht überzogen. Deshalb werde ich nicht ganz so streng sein, würde aber doch darum bitten, dass es nicht ausufert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört. Der Minister hat den Sachverhalt vorgetragen und die einzelnen Umstände erklärt. Der damalige Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landtages von Sachsen-Anhalt hat sich am 27. Juni 2007 bereits mit der Thematik möglicher Vertragsverlängerungen beschäftigt. Die Frage nach einer Neuausschreibung wurde im Ausschuss einstimmig beantwortet. Nach zehn Jahren ist der Schnitt und damit der Neuanfang zu machen. Ich zitiere aus dem Antrag - der Antrag damals war ein „junger Tullner“; ein Selbstbefassungsantrag -:

„Aus meiner Sicht ermöglicht dieses Verfahren, die Balance zwischen Kontinuität und Innovation in der Entwicklung der betreffenden Institutionen neu zu bewerten und gegebenenfalls zu einer intelligenten Neujustierung beizutragen.“

Kolleginnen und Kollegen! Herr Gebhardt, Sie haben zeitweilig daran teilgenommen. Frau Gorr, Herr Lange, Frau Reinecke und Frau Mittendorf werden sich an diese Sitzung im Juni 2007 erinnern. Sogar der sehr geehrte Abgeordnete Herr Höhn erklärte damals, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Er sprach anerkennend von einem moralischen Votum.

(Zurufe von der CDU: Hey! - Herr Schröder, CDU: Hört, hört! - Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Das steht im Protokoll!)

Und heute?

Herr Güssau, kann ich Sie einmal unterbrechen?