„Der Genehmigung des in Rede stehenden Gebietsänderungsvertrages zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen stehen die gesetzlichen Ziele der Gemeindegebietsreform und damit Gründe des öffentlichen Wohls im Sinne von § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt entgegen.“
Aus diesem Grund sehen wir uns heute in der Pflicht, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Aus einer regionalen Betroffenheit heraus wird es in unserer Fraktion einzelne abweichende Voten geben. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Kollegin Schindler. - Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wir schließen die Aussprache damit ab.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich frage zunächst, ob wir gemäß § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Abstimmung über die Teile der Beschlussempfehlung zusammenfassen können. Oder gibt es den Wunsch, über einzelne Bestimmungen gesondert abzustimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Wer den selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, einer Gegenstimme aus der Fraktion der CDU, einer Gegenstimme aus der Fraktion der SPD und gänzlicher Ablehnung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die selbständigen Bestimmungen mit großer Mehrheit beschlossen worden.
Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Wer der Gesetzesüberschrift - „Gesetz über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster“ - zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme.
- Entschuldigung. - Noch einmal die Gegenstimmen. - Drei Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und einer Stimmenthaltung bei der Fraktion der SPD ist der Gesetzesüberschrift mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz mit der beschlossenen Überschrift zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Eine Reihe von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Das Gesetz ist damit mit großer Mehrheit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften und des Nichtraucherschutzgesetzes
Die erste Beratung fand in der 50. Sitzung des Landtages am 12. September 2013 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist Abgeordneter Herr Felke. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften und des Nichtraucherschutzgesetzes, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/2366, hat der Landtag in der 50. Sitzung am 12. September 2013 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
In Artikel 1 des Gesetzentwurfs geht es um die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt. Die in § 9 des ÖPNV-Gesetzes enthaltene Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr soll danach bis zum Jahr 2014 verlängert werden.
Artikel 2 sieht eine Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vor. Damit soll auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes SachsenAnhalt vom 20. Februar 2013 zur Schließung einer Regelungslücke im Gesetz reagiert werden. Bezogen auf den Winterdienst auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen soll dieser auch auf die in § 47 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes ausdrücklich genannten Bundesstraßen ausgeweitet werden.
In Artikel 3 des Gesetzentwurfs geht es um eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes. Die Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz für den Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel soll auf die Landkreise und kreisfreien Städte oder Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern übertragen werden.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 23. Sitzung am 27. September 2013 erstmalig mit dem Gesetzentwurf befasst und eine vorläufige Beschlussempfehlung als Vorlage 1 an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitet und diese mit 12 : 0 : 1 Stimmen verabschiedet. Darin empfahl der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Als Vorlage 2 lag ein Schreiben der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt vor, in dem Ausführungen zu Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt - enthalten waren. In diesem Schreiben teilen die kommunalen Spitzenverbände mit, sie hielten eine unbefristete dynamisierte Zuweisungsregelung für den Ausbildungsverkehr für sachgerecht. Konkret schlagen sie vor, in § 9 Abs. 1 Satz 1 die Angabe „für die Jahre 2011 bis 2013“ durch die Angabe „für die Jahre 2014 bis 2016“ zu ersetzen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, in § 9 Abs. 2 die Jahreszahl „2014“ durch die Jahreszahl „2017“ und die Jahreszahl „2013“ durch die Jahreszahl „2016“ zu ersetzen.
Der GBD übergab dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport eine Synopse, die die mit den Ministerien für Landesent
wicklung und Verkehr, für Arbeit und Soziales sowie für Inneres und Sport einvernehmlich abgestimmten Änderungsempfehlungen enthielt. Diese wurde als Vorlage 3 zu dem Gesetzentwurf verteilt.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 39. Sitzung am 6. November 2013 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr befasst. Als Beratungsgrundlage dienten die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in Vorlage 3.
Zu Artikel 3 Abs. 3 beschloss der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig, die Worte „kreisfreien Städte und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, im Übrigen die Landkreise“ durch die Worte „kreisfreien Städte, Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden“ zu ersetzen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr erarbeitet und diese mit 8 : 0 : 5 Stimmen beschlossen. Darin sind die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes berücksichtigt worden. Die Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 4 verteilt.
In der abschließenden Beratung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr in der 25. Sitzung am 8. November 2013 diente die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport als Beratungsgrundlage.
Eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, die dem Ausschuss für Inneres und Sport zugeleitet worden ist, wurde als Vorlage 6 verteilt.
Außerdem lagen zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE als Vorlage 5 und ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Vorlage 7 vor, in denen es um eine Ausdehnung der geplanten Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr ging.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr lehnte den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei 5 : 7 : 0 Stimmen und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bei 5 : 6 : 1 Stimmen ab.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 7 : 0 : 5 Stimmen die Ihnen in der Drs. 6/2604 vorliegende Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr für die Berichterstattung, Kollege Felke. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Webel.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte bei dieser Beschlussempfehlung nur auf das Fachgebiet ÖPNV eingehen. Das andere hat der Ausschussvorsitzende bereits umfassend erläutert.
Es geht um die Verlängerung des Ausbildungsverkehrs über das Jahr 2014 hinaus. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sagt das auch aus. Ein solcher Antrag wurde auch schon im Ausschuss gestellt. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag im Ausschuss abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass wir im nächsten Jahr ohnehin das FAG anfassen müssen; denn dann enden die Zuweisungen in den §§ 10 und 11 des FAG.
§ 10 regelt die Schülerbeförderung, für die etwa 23 Millionen € zur Verfügung gestellt werden, und § 11 regelt die Zuweisungen für die Baulastträgerschaft für die Kreisstraßen. Dafür werden auch gut 23 Millionen € zur Verfügung gestellt. Beide Regelungen laufen im Jahr 2014 aus. Wir müssen das FAG schon aus diesem Grund anfassen.
Wenn der Schülerverkehr und die Baulastträgerschaft für die Kreisstraßen im FAG geregelt sind, dann sind wir der Meinung, dass das auch auf den Ausbildungsverkehr zutreffen sollte. Das sollte ebenfalls im FAG geregelt werden. Dadurch würden sich die Mittel verstetigen.
Ich denke, wir werden im nächsten Jahr eine Lösung finden. Wir haben das bei der Schülerbeförderung geschafft. Wir haben das bei der Baulastträgerschaft für die Kreisstraßen geschafft. Wir schaffen das auch bei den Ausbildungsverkehren. Deshalb bitte ich darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. - Danke schön.
Danke sehr, Herr Minister. - Es wurde eine Dreiminutendebatte vereinbart. Als erster Redner spricht der Kollege Hoffmann für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Konfliktfelder sind geschildert worden. Wer am Anfang dachte, dass dies eine Vorlage ist, die einfach so durchläuft, der sieht sich inzwischen eines Besseren belehrt. Entgegen den Erwartungen ist
Den Dank dafür spreche ich speziell der Landesregierung aus; denn sie hat im Vorfeld über eine völlig andere Regelung diskutiert. Die kommunalen Spitzenverbände haben nicht umsonst reagiert; auch der VDV hat uns angeschrieben. In der ursprünglichen Fassung stand noch eine Frist bis zum Jahr 2016. Das muss ja eine Ursache gehabt haben.