Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass die Ereignisse in Fukushima auch uns in Deutschland beeindruckt haben. Es muss erlaubt sein, solche Ereignisse zum Anlass zu nehmen, über grundsätzliche Sachen nachzudenken. Ein Industrieland wie Japan stand hilflos vor einem Teil seiner AKWs. Insofern muss das Nachdenken darüber erlaubt sein.
Aber - damit komme ich zu den Anträgen -: das, was in Berlin beschlossen wurde, wäre auch ohne die Anträge der LINKEN und der GRÜNEN bei uns im Land beschlossen worden. Insofern möchte ich mich an der Stelle nicht ausführlich über die Anträge äußern. Kollegin Hunger, Sie haben den Atomausstieg gänzlich in Zweifel gezogen. Sie haben gesagt, er wäre doch noch umkehrbar; man könnte wieder zurückkommen. Diesen Ansatz sehe ich nicht. Ich finde einen anderen Ansatz wesentlich interessanter, nämlich den Blick nach vorn.
Wir haben die Wende; wir haben sie beschlossen. Sie ist in einem Konsens beschlossen worden, wie es ihn bisher noch nicht gegeben hat. Die Menschen fragen zu Recht, wie es jetzt mit der Energieversorgung weitergeht. Sie möchten wissen, was möglich ist und was sie zu erwarten haben.
Jawohl, Kollege Mormann, es gab im Jahr 2000 schon einmal einen Ausstiegsbeschluss. Aber es gab damals keinen Konsens darüber, wie die Energieversorgung ohne Atomkraft weiterhin sichergestellt werden soll.
Ich denke, wir sind jetzt ein Stück weit wieder an diesem Punkt angelangt und es beginnt die interessante Diskussion, was wir jetzt machen.
Ich möchte insbesondere die GRÜNEN aufrufen, ihren Widerstand gerade bei der Umsetzung neuer Netze, neuer Energieanlagen aufzugeben und sich stattdessen an der Gestaltung zu beteiligen.
Derzeit sind Sie in Widerstandsbewegungen gegen etwa 150 Projekte mit an vorderster Front. Das, meine Damen und Herren, ist doch unehrlich.
Wir brauchen für die neue Energieversorgung, für die Versorgung mit regenerativen Energien, neue Infrastrukturprojekte. Wir brauchen neue Windanlagen, wir brauchen neue Kraftwerke, wir brauchen neue Pumpspeicherwerke. Wir brauchen neue Technologien im Strombereich. Aber Sie sind dagegen.
- Doch. Das sage ich Ihnen einmal. Es gibt genug Beispiele. In der Kantine sind Sie dagegen. Wenn Sie mich jetzt so verständnislos angucken, will ich Ihnen einmal ein Beispiel nennen. Mir hat jemand erzählt - ich weiß nicht mehr, wann es war -, dass es ein Biomassedampfheizwerk gibt. Das ist genau das, was wir wollen.
- Frau Kollegin Dalbert, das gibt es in Kehl. Das ist an der französischen Grenze in Baden-Württemberg. Dagegen sprechen sich die GRÜNEN dort aus.
Ich nehme jetzt zur Kenntnis, dass Sie es gut finden, da Sie fragen, wo es liegt. Vielleicht können Sie ja als starker Landesverband Ihren Einfluss beim Bund geltend machen und Ihren Kollegen dort unten erzählen, dass das eigentlich gar nicht so schick ist, und vielleicht für unsere Intentionen mit streiten.
- Jawohl. - Die grüne Wirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz Frau Eveline Lemke hat im Landtag auf die Frage hin, wie wir das mit den neuen Energien machen, allen Ernstes erklärt: Wir werden dann die dünnen Leitungen durch dicke Leitungen ersetzen.
Meine Damen und Herren! Das ist genau dasselbe, als wenn ich sage: Der Strom kommt aus der Steckdose, das Wasser kommt aus dem Wasserhahn und die Wärme kommt aus dem Heizkörper. Das geht so nicht. Bei dem Thema, denke ich, müssen wir schon ein bisschen ausführlicher und vor allen Dingen ernsthafter diskutieren.
Deswegen höre ich mit großem Interesse, dass Sie 110-kV-Leitungen alle unterirdisch verlegen wollen. Vielleicht erklären Sie uns einmal bei passender Gelegenheit, wie Sie das dann finanzieren wollen, von der technischen Machbarkeit einmal ganz abgesehen. Denn das sind Kostenfaktoren, die das Normale wesentlich überschreiten.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen hierfür eine breite Unterstützung. Ich möchte insbesondere Sie herzlich einladen, die Projekte, die wir brauchen, insbesondere Infrastrukturprojekte, zu unterstützen. Sie haben dazu morgen die erste Gelegenheit, wenn wir über die E-Mobilität oder die Grundlastsicherung unseres neuen Energiemixes mithilfe der Braunkohle diskutieren. Ich freue mich schon auf den Redebeitrag des Kollegen Erdmenger. Das wird morgen sicherlich eine spannende und hochinteressante Geschichte.
Ich hoffe auf ein klares Bekenntnis und appelliere diesbezüglich auch an Sie, damit wir in SachsenAnhalt, nachdem wir vom Atomstrom weg sind, auch künftig regenerative und vor allem alternative Energien zur Verfügung haben. Ich denke, das sind wir den Menschen und der Wirtschaft in unserem Land schuldig. - Herzlichen Dank..
Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 6/161 ein.
- Ja. Es ist die Beschlussempfehlung. - Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/161 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes wird das Kapazitätsrecht in Sachsen-Anhalt reformiert.
Das Ganze kommt zugegebenermaßen ein bisschen technokratisch daher. Das Kapazitätsrecht ist in der Tat für alle Hochschulangehörigen und sons
Im Kern geht es aber um mehr Eigenverantwortung für die Hochschulen, und das ist etwas Gutes. Zugleich geht es auch darum, dass wir ein bürokratisches, zeitaufwendiges jährliches Prozedere, das sowohl die Hochschulen als auch die Ministerialbürokratie lähmt, abschaffen und damit zum Bürokratieabbau beitragen wollen. - So viel vielleicht zur allgemeinen Einordnung vorangestellt.
Die Neuregelungen umfassen im Wesentlichen zwei Bereiche. Erstens. Mit dem Gesetz wird den Hochschulen des Landes das Satzungsrecht zur Festsetzung von Zulassungszahlen übertragen. Wir wären nach Bayern und Thüringen das dritte Bundesland, das diesen Weg beschreitet.
Zweitens. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden die Voraussetzungen geschaffen, das alte System der länderübergreifenden Normierung durch verordnungsmäßig festgesetzte Curricularnormwerte durch ein Bandbreitensystem zu ersetzen.
Betroffen ist ein knappes Drittel der Studienangebote an den Hochschulen des Landes; denn nur bei zugangsbeschränkten Studiengängen haben wir die Erfordernis, Kapazitätsgrenzen gerichtsfest begründen zu müssen.
Zum ersten Punkt. Mit der Übertragung des Satzungsrechts zur Festsetzung der Zulassungszahlen auf die Hochschulen wird das Ministerium im Regelfall keine jährliche Zulassungsverordnung mehr erlassen. Bisher haben die Hochschulen dem Ministerium mit dem jährlichen Kapazitätsbericht einen Vorschlag zur Festsetzung von Zulassungszahlen vorgelegt. Künftig wird dieser Vorschlag in Form einer Hochschulsatzung vom Senat der Hochschule selbst zu beschließen sein.
Dafür wird mit § 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs die Grundlage geschaffen. Nach der Genehmigung des Ministeriums wird die Satzung durch die hochschulöffentliche Bekanntmachung in Kraft treten. Für die Genehmigung wird dem Ministerium eine Frist von vier Wochen eingeräumt.
Das neue Verfahren wird dem gemeinsamen Interesse der Hochschulen und des Ministeriums gerecht, den bestehenden zeitlichen Druck, der dem Verfahren für die Festsetzung der Zulassungszahlen jedes Jahr immanent ist, zu verringern.
Da die Festsetzung der Zulassungszahlen Anfang Juli rechtsgültig erfolgt sein muss, findet das jährliche Kapazitätsbestimmungsverfahren in einem engen zeitlichen Rahmen statt. Das neue Verfahren hat für die Hochschulen den großen Vorteil, dass jede einzelne Hochschule die Satzung nach der Genehmigung durch das Ministerium selbst in Kraft setzen kann. Bislang müssen alle Hochschulen warten, bis auch mit der letzten Hochschule alles geklärt ist. Danach werden für die Bekannt
Gleichzeitig entfällt für das Ministerium mit der neuen Regelung auch der Akt der Erstellung und Inkraftsetzung der Zulassungsverordnung. Dies halte ich, wie gesagt, für einen nennenswerten Beitrag zum allseits geforderten Bürokratieabbau.
Zum zweiten Punkt des Reformvorhabens. Kernstück der Reform des Kapazitätsrechts in Sachsen-Anhalt ist die Einführung des Bandbreitenmodells für die Ermittlung der Aufnahmekapazität in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Im alten System der Diplomstudiengänge war die Lehrnachfrage durch verordnungsmäßig festgesetzte Curricularnormwerte - bekannt und gefürchtet unter Abkürzung CNW - bestimmt. Die CNW waren für die einzelnen Studiengänge bundeseinheitlich festgelegt.
Dies war möglich, da den CNW, den Curricularnormwerten, von der Kultusministerkonferenz beschlossene Rahmenprüfungsordnungen und Rahmenstudienverordnungen zugrunde lagen. Die Bundesländer hatten sich in Staatsverträgen über die Vergabe von Studienplätzen verpflichtet, ein einheitliches System der Kapazitätsermittlung auch auf die Studiengänge mit örtlicher Zugangsbeschränkung anzuwenden.
Die Notwendigkeit der Reform des Kapazitätsrechts ist eine Folge der Bologna-Reform. Die länderübergreifende Normierung des Lehraufwands in Form von verordnungsmäßig festgesetzten Curricularnormwerten passt nämlich schlichtweg nicht zur Ausdifferenzierung der Studienangebote im Bachelor- und Mastersystem. Das passt handwerklich, technisch und logisch nicht zusammen.