Im Bereich MK werden nach derzeitigem Stand bis zum Abschluss der Förderperiode 2007 bis 2013 voraussichtlich rund 1 Million € ESF-Mittel nicht verausgabt werden können.
Dem MS sind laut Finanzplan 479 Millionen € zugewiesen. Am Ende des Jahres 2013 waren rund 77 % dieser Mittel gebunden, sodass für 2014 und 2015 noch rund 108 Millionen € für Förderprogramme eingesetzt werden können. Der Großteil dieser freien Mittel - 105 Millionen € - entfällt auf ESF.
Eine detaillierte Übersicht nach Fonds, Förderprogrammen, Haushaltstiteln und noch nicht gebundenen Mitteln hat mein Haus erarbeitet. Diese kann ich Ihnen zur Verfügung stellen. Sie umfasst 119 Projekte und wird, glaube ich, jetzt hier nicht zu verlesen sein. Das bedeutete eine Nachtsitzung.
Daraus ist abzuleiten, dass es nicht verbrauchte Mittel vorrangig im operationellen Programm des ESF gibt; ich denke, das ist bekannt. Das liegt aber weniger an den Inhalten und Themen des ESF, sondern vielmehr an der Kleinteiligkeit seiner Projekte und den dafür erforderlichen Umsetzungserfordernissen. Bildungsmaßnahmen sind nun einmal keine Massenware; vielmehr sind auf Unternehmensbedarfe zugeschnittene Qualifizierungsprojekte konkret abzubilden.
Diese „Maßschneiderei“ führt zu Projekten, die eine gute Vorarbeit für relativ wenig Teilnehmende erforderlich machen. Dagegen können beispielsweise im EFRE mit anderen Investitionen Millionen an EU-Mitteln zum Abschluss gebracht werden. Insofern, denke ich, ist gerade im Bereich ESF in den letzten Jahren viel gemacht worden.
Zu 2: Die Landesregierung hat bereits mehrere Schritte eingeleitet, um den bestmöglichen Abfluss der EU-Mittel, insbesondere aus dem ESF, zu gewährleisten. Es wurden und werden Gespräche mit Wirtschafts- und Sozialpartnern geführt. Einige dieser Projekte - denken wir zum Beispiel an das Projekt „Kleiner Handwerkerpass“, ein Vorschlag der Handwerkskammer Halle, und an das Projekt „Zukunftscamp“, ein Vorschlag des DGB - werden realisiert.
Auch im Bereich Wissenschaft werden derzeit intensive Gespräche zu Projektideen geführt. Die Realisierung wird gerade durch das MW geprüft. Ressorts, die ein hohes Umsetzungspotenzial aktivieren können, werden Förderprogramme aufgestockt bekommen bzw. modellhaft in Vorbereitung auf die neue EU-Förderperiode bereits jetzt beginnen. Dieser Klärungsprozess ist noch nicht in allen Bereichen abgeschlossen.
Das MS hat zur Umsetzung der verbleibenden ESF-Mittel die Förderung an den aktuellen Bedarf entsprechend der Arbeitsmarktsituation und der demografischen Entwicklung im Land angepasst. Dazu werden bestehende Programme erweitert und neue Programme auch mit Blick auf die Stra
Das Förderprogramm des MS „Aktiv zur Rente“ wird um ESF-Mittel in Höhe von 30,85 Millionen € aufgestockt, womit das Auslaufen des Programms „Bürgerarbeit“ und die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe auf die Beschäftigungssituation berücksichtigt werden.
Die vorliegenden Anträge zeigen, dass diese Mittel umgesetzt werden können. Eine Anpassung des Finanzplans ist bereits erfolgt. Eine weitere wird kurzfristig noch beantragt.
Das Programm „Weiterbildung direkt“, welches mit einem Volumen von rund 5 Millionen € ESF-Mitteln Ende 2013 gestartet ist, sowie ein neues Programm zur Förderung der assistierten Ausbildung sind weitere wesentliche Bemühungen des MS.
Zusätzlich wurden bzw. werden für mehrere Förderprogramme zur Verbesserung der Ausbildungsreife von Jugendlichen die laufenden Projekte bis in das Jahr 2015 verlängert. Somit wird das MS voraussichtlich alle in seinem Bereich verfügbaren ESF-Mittel binden können.
Das MK prüft derzeit, ob eine Umschichtung zugunsten anderer ESF-Förderprogramme des MK möglich ist, um die ESF-Mittel - das ist das Ziel - im Zuständigkeitsbereich des MK auch vollständig zum Abschluss zu bringen. Ich hatte vorhin gesagt: Diesbezüglich gibt es noch einige offene Punkte.
Auch das MLU hat seine Aktivitäten zur Umsetzung des Bereichs Umweltbildung verstärkt und wird hierfür gegebenenfalls noch zusätzliche Mittel benötigen.
Das MJ wird seine Programme im Bereich der Qualifizierung und Integration von Strafgefangenen weiter verstärken. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf den Beschluss des Kabinetts hin, nach dem ESF-umsetzende Ressorts beauftragt werden, alle zwei Monate im Rahmen der Staatssekretärskonferenz über den Umsetzungsstand ihrer ESF-Förderprogramme zu berichten. Dies ist beginnend mit dem 3. März 2014 erfolgt.
Durch das EU-Parlament ist in die Leitlinien zum Abschluss der laufenden Förderperiode noch eine sogenannte Flexibilitätsregel eingebracht worden, die es erlaubt, eine Prioritätenachse ohne OPÄnderungsantrag um 10 % zulasten einer anderen Achse aufzustocken.
Dies erleichtert uns die oben genannten Verfahren erheblich, da wir den erforderlichen Umprogrammierungsprozess, so wie es sich bisher abzeichnet, landesintern ohne Genehmigungsverfahren durch die Kommission durchführen könnten. Daher bin ich optimistisch, dass es uns gelingt, die im OP verankerten ESF-Mittel auch sinnvoll umzusetzen. - So weit dazu. Ich denke, es war sehr ausführlich.
So schnell nicht. - Herr Minister, Sie haben erwähnt, dass es im MK Bestrebungen gibt, mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln andere, bereits vorhandene Programme aufzustocken. Können Sie mir sagen, um welche bereits vorhandenen ESF-geförderten Programme es dabei geht?
Die Frage 5 zum Thema LAG Mädchenarbeit stellt Frau Dr. Klein. Herr Minister Bischoff wird antworten. Bitte schön, Frau Dr. Klein.
Die Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit nimmt das Landesjugendamt wahr. Mit welchen Stellenteilen (VZE) ist die Wahrnehmung dieser Aufgabe untersetzt und in welcher Höhe sind Personal- und Sachkosten dafür veranschlagt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Klein für die Landesregierung wie folgt:
Die Aufgabe der Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit wird bislang tatsächlich vom Landesjugendamt wahrgenommen. Die Aufgabe ist mit einem Stellenanteil von ca. 0,2 VZE untersetzt. Die Höhe der Personalkosten beträgt für diesen Stellenanteil derzeit 1 112 € brutto monatlich, also 13 344 € im Jahr.
Hinsichtlich der Sachkosten ist für eine durchschnittliche Arbeitsplatzausstattung ein Betrag in Höhe von ca. 5 800 € zu veranschlagen.
Überdies ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag an die Bundesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik e. V. in Höhe von 50 € zu leisten, und zwar aus unserem Kapitel 05 02 Titel 685 01.
Die Frage 6 zum Thema Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz und das künftige Landesorganisationsgesetz stellt die Kollegin Frau Edler. Herr Minister Stahlknecht wird antworten. Bitte schön, Frau Edler.
Danke schön, Herr Präsident. - Das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz forderte eine umfassende Verwaltungsmodernisierung ein. Es sollte eine Aufgabenerfassung und Aufgabenkritik aller Aufgaben unter den programmatischen Vorgaben - Verzicht von Aufgaben, Privatisierung, Kommunalisierung, Subsidiaritätsprinzip, Einräumigkeitsprinzip - erfolgen.
Welchen Ergebnisstand erreichte die Aufgabenerfassung einschließlich der Aufgabenkritik in Bezug auf die programmatischen Vorgaben und inwiefern haben deren Erkenntnisse Einfluss auf das Landesorganisationsgesetz?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Edler, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt. Ihre Frage hat zwei Teilaspekte; lassen Sie mich mit dem ersten beginnen.
Ich möchte mich zunächst zu den Ergebnissen der Aufgabenerfassung und Aufgabenkritik in Bezug auf die programmatischen Vorgaben des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes äußern. Dieses Gesetz ist am 6. März 2003 in Kraft getreten. In den Jahren 2004 und 2005 erfolgte durch die seinerzeitige Landesregierung eine umfängliche Aufgabenerfassung und Aufgabenkritik.
Die zur Umsetzung des Auftrags aus diesem Gesetz initiierte ressortübergreifende Aufgabenkritik wurde mit der Vorlage des Abschlussberichts im Februar 2006 zunächst abgeschlossen und mei
Im Ergebnis wurden durch die Ressorts 10 848 Aufgaben erfasst und davon 1 109 - das sind 10,2 % der von mir genannten Summe - aufgabenkritisch bewertet; dazu wurden von der Projektgruppe Aufgabenkritik anerkannte Vorschläge erarbeitet. Die Vorschläge bezogen sich auf einen kompletten Aufgabenverzicht - das waren 183 Vorschläge -, auf einen Teilverzicht - 132 Vorschläge -, auf eine Privatisierung - 87 Vorschläge -, auf eine Verlagerung - 358 Vorschläge - und auf eine Optimierung der künftigen Wahrnehmung von Aufgaben - 349 Vorschläge. - So viel zur Aufgabenerfassung und Aufgabenkritik unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes in der vierten Legislaturperiode.
In Umsetzung der programmatischen Vorgaben des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes ist in den Folgejahren die Anzahl der Behörden drastisch verringert worden. So wurden 22 Sonderbehörden aufgelöst und deren Aufgaben zum größten Teil in das Landesverwaltungsamt überführt. Danach wurden die Aufgaben großer Verwaltungsbereiche durch die Auflösung zahlreicher Behörden zentralisiert, zum Beispiel die Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung, die Bau- und Liegenschaftsverwaltung, die Straßenbauverwaltung, die Finanzverwaltung, die Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Arbeitsschutzverwaltung, die Gerichtsstrukturen und weitere Aufgaben.
Während es im Jahr 2000 in der Landesverwaltung noch etwa 360 Ober-, Mittel- und Ortsbehörden und -einrichtungen gab, sind es heute noch 100, also 260 Behörden weniger.
Mit dem Ersten und dem Zweiten Funktionalreformgesetz sind darüber hinaus Aufgaben aus den verschiedenen Bereichen auf die Landkreise und kreisfreien Städte verlagert worden. Weitere Aufgaben wurden privatisiert, insbesondere Querschnittsaufgaben, oder werden im Verbund mit anderen Bundesländern wahrgenommen, beispielsweise die Aufgaben des Statistischen Landesamtes. Es gibt Beratungen und Besprechungen mit dem Ziel, diese länderübergreifende Arbeit weiter auszudehnen.
Die Ergebnisse, die durch die programmatischen Vorgaben des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes direkt oder indirekt bewirkt wurden, können sich also sehen lassen. Es ist nicht die Leistung einer Landesregierung allein gewesen, sondern die des gesamten Parlaments.
Die Durchführung einer Aufgabenkritik ist für die Ressorts eine Daueraufgabe, die in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien und der
Staatskanzlei verankert ist. Für die Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 11. November 2011 erfolgte darüber hinaus eine besonders intensive ressortübergreifende Befassung mit den Aufgabenbeständen.