Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Staatskanzlei verankert ist. Für die Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 11. November 2011 erfolgte darüber hinaus eine besonders intensive ressortübergreifende Befassung mit den Aufgabenbeständen.

Im Ergebnis wurden dem Landtag am 13. November 2013 die Aufgabenerledigungskonzepte der Ressorts vorgelegt. In den Aufgabenerledigungskonzepten der Ressorts finden sich Vorschläge zum Aufgabenverzicht, zur Privatisierung, zur Kommunalisierung und zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung wieder.

Zu der zweiten Teilfrage, inwieweit und inwiefern die Erkenntnisse aus den programmatischen Vorgaben des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes Einfluss auf das demnächst zu beschließende Landesorganisationsgesetz hatten, darf ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zum Landesorganisationsgesetz vom 12. Dezember 2013 hinweisen. Auch sind der Fragestellerin die Ausführungen der Landesregierung in der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ bekannt.

Ja, die programmatischen Vorgaben des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes haben sich bewährt und wurden auch im Wesentlichen in den Entwurf des Landesorganisationsgesetzes übernommen bzw. wurden fortgeschrieben. Den Zielen und Grundsätzen der Verwaltungsorganisation ist ein eigener Abschnitt darin vorbehalten, in dem die Regelungen zu den Zielen der Verwaltungsmodernisierung, zur Aufgabenkritik, zum Kommunalisierungsvorrang, zur Subsidiarität und zur Einräumigkeit der Verwaltung übernommen wurden. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank Herr Minister.

Die Frage 7 stellt der Kollege Krause zum Thema Großschlachthof in Bernburg. Minister Herr Möllring wird darauf antworten. Bitte schön, Herr Krause.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bezug nehmend auf die Frage der Abgeordneten Frau Frederking verzichte ich auf das Vorwort und stelle nur die erste Frage. Die zweite Frage ist schon beantwortet worden.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen eines solchen Schlachthofes auf die agrarstrukturelle Entwicklung sowie bezüglich der Belastung der Verkehrsinfrastruktur in dieser Region und in Sachsen-Anhalt insgesamt?

Vielen Dank für die Frage. - Bitte schön, Herr Minister Möllring.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den agrarstrukturellen Auswirkungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbare Auskunft gegeben werden. Fest steht jedenfalls, dass ein Schlachtbetrieb in der angedachten Größenordnung mit Tieren aus Sachsen-Anhalt wohl nicht ausgelastet werden kann.

Bezüglich der Belastung der Verkehrsinfrastruktur kann ich auch nur allgemein antworten. Bernburg ist hervorragend angebunden an die Autobahn A 14 und an die Bundesstraße B 6n. Wenn die Bundesstraße B 6n noch über Köthen hinaus in Richtung der Autobahn A 9 erweitert wird, ist es noch besser. Wenn die Autobahn A 14 nach Norden weiter ausgebaut wird über Stendal hinaus, wird es noch besser sein. Nach den bisher errechneten Prognosewerten sind die Belastungsgrenzen jedenfalls mit dem derzeitigen Verkehrsaufkommen nicht erreicht. Es ist also noch Luft nach oben.

Ich weiß nicht, was ich mit der Frage 2 machen soll; die habe ich nämlich noch nicht beantwortet. Aber sie ist jetzt nicht gestellt worden. Vielleicht darf ich es trotzdem vortragen?

Herr Krause, sind Sie damit einverstanden, dass der Minister die zweite Frage auch beantwortet, obwohl sie nicht gestellt wurde?

Auf welchen Umfang beläuft sich die beantragte Fördersumme? - Er hat vorhin gesagt, ein Förderantrag liege nicht vor.

Nein, ich habe gesagt, wir werden nicht fördern.

Nein, Sie hatten gesagt, ein Förderantrag liege nicht vor.

Das war bezogen auf das - -

Ich habe gesagt, dass hinsichtlich der Kläranlage ein Förderantrag nicht vorliege. Aber auf die Fra

ge, wie viele Arbeitsplätze im Förderantrag genannt seien, habe ich gesagt, 140 und davon 15 Auszubildende. Das kann ich nur sagen, wenn ein Förderantrag da ist.

Alles klar.

Jetzt darf ich Ihnen sagen, dass eine Fördersumme von 7 347 000 € beantragt wurde.

Vielen Dank. - Es gibt eine Nachfrage; die kam etwas zögerlich.

Ich habe eine Nachfrage. Herr Minister, Sie können die Auswirkungen auf die Agrarstruktur noch nicht einschätzen. Meine Frage in dieser Hinsicht lautet: Meinen Sie nicht auch, dass ein solcher Schlachthof, ein so gigantisches Vorhaben - der Schlachthof muss überregional versorgt werden - im totalen Widerspruch zur Koalitionsaussage der gegenwärtigen Regierung steht, wonach eine bäuerliche Landwirtschaft gefördert werden soll?

Na ja, der Schlachthof würde sich nicht gegen die bäuerliche Landwirtschaft richten.

Ach nee.

Ich habe aber eindeutig gesagt, dass feststeht, dass dieser Schlachthof mit dem jetzigen Tierbestand in Sachsen-Anhalt nicht ausgelastet werden könnte. Die Tiere müssten dann aus anderen Regionen hierher transportiert werden. Das ist bei den bestehenden Schlachthöfen auch schon der Fall.

Frau Hunger hat noch eine Frage, Herr Minister. - Bitte.

Sie haben gesagt, dass Sie sich jetzt, zu diesem Zeitpunkt, zu den aufgeworfenen Fragen noch nicht äußern können. Können Sie dann in etwa den Zeitpunkt nennen, zu dem Sie uns darauf eine Antwort oder eine Einschätzung geben können?

Das hängt davon ab. Wenn dieser Schlachthof gebaut werden sollte, dann müsste er mit einer entsprechenden Anzahl von Tieren ausgelastet werden, weil er sich sonst nicht rentiert.

Ob das dazu führt, dass in Sachsen-Anhalt zusätzliche Schweine gehalten werden, kann Ihnen heute noch kein Mensch sagen. Das könnte man erst sagen, wenn es so weit ist. Aber das wäre Spekulation.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 8 stellt Herr Lange, sofern er anwesend ist. - Er ist aber nicht da. Daher wird gemäß § 45 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Antwort zu Protokoll gegeben.

Wir kommen zur Frage 9, die Herr Weihrich zum Thema Förderung der Umweltbildungszentren im Land Sachsen-Anhalt stellt. Herr Minister Dr. Aeikens wird darauf antworten. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Schreiben an die Mitglieder des Umweltausschusses wurde über die Absicht informiert, die Fördermittel für die Umweltbildungszentren im Land Sachsen-Anhalt zu kürzen, das heißt, die geplanten Haushaltsmittel nicht vollständig auszureichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe werden Fördermittel für die Umweltbildungszentren im Jahr 2014 insgesamt ausgereicht?

2. Falls die geplanten Mittel nicht vollständig ausgereicht werden: Wie begründet die Landesregierung die Kürzungen?

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Dr. Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Herrn Weihrich namens der Landesregierung wie folgt:

Die Förderung beschränkt sich nicht nur auf Umweltbildungszentren. Sie dient der Förderung von Umweltbildungsmaßnahmen und ist offen für alle außerschulischen Antragsteller, die im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung tätig sind.

 siehe Anlage zum Stenografischen Bericht

Auf der Basis des bisher beantragten Antragsvolumens und gegebenenfalls weiterer Antragstellungen bis zum 30. April 2014 ist davon auszugehen, dass voraussichtlich kein Antrag wegen fehlender Fördermittel abgelehnt werden muss. Die im Haushaltsplan 2014 im Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt - bei Kapitel 15 02 - Allgemeine Bewilligungen - Titelgruppe 95 - Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung - veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 280 300 € stehen vollständig zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen Mittel in Höhe von 1 061 800 € im Rahmen der ESF-Förderung für die Förderung von Umweltbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Insgesamt können also Umweltbildungsmaßnahmen mit Mitteln in Höhe von mehr als 1,34 Millionen € gefördert werden.

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Weihrich würde Sie gern noch etwas fragen.

Herr Minister, ich würde gern nachfragen. Meine Frage bezog sich auf die Umweltbildungszentren. Wir wissen beide, dass die Umweltbildungszentren Bescheide erhalten haben, in denen sie über reduzierte Mittel informiert wurden. Ist das so zu verstehen, dass diese Bescheide nicht mehr gültig sind und dass sie im Jahr 2014 zusätzliche Mittel erhalten?

Es können Mittel im Rahmen der gegebenen Antragstellung in der genannten Größenordnung ausgereicht werden. Ich habe auch gehört, dass es zu Irritationen gekommen ist. Wir haben eine Erlasslage geschaffen, bei der ich davon ausgehe, dass die Irritationen damit beseitigt werden können und es zur Ausfinanzierung dieser Einrichtungen kommen wird.

Vielen Dank.

Die Frage 10 zum Thema Fristverlängerung Hochwasser stellt die Kollegin Frau Dr. Paschke. Herr Staatsminister Robra wird antworten. Bitte, Frau Kollegin.

In der Fragestunde im Rahmen der Parlamentssitzung am 27. Februar 2014 antwortete Staatsminister Robra auf meine Frage nach der Verlängerung der Antragsfrist für Hochwassergeschädigte wie folgt:

„Ich gehe davon aus, dass das nach meinen Ausführungen von eben morgen rum sein wird. Formal wird das in den nächsten Tagen kommuniziert: Fristverlängerung zunächst bis zum Jahresende mit der Hoffnung, dass bis dahin wirklich alles abgearbeitet ist.“