Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich daran erinnern, dass auch nach der alten Verordnung zur Schulentwicklungsplanung eine Mindestgröße von 60 Schülern für Grundschulen vorgesehen war. Allerdings wurden in den letzten Jahren derart viele Ausnahmegenehmigungen erteilt und immer wieder verlängert, dass im Bewusstsein vieler Bürgerinnen und Bürger die Ausnahme zur Regel geworden ist.
Genau an dieser Stelle wurde angesetzt. Die maßvoll novellierte Verordnung zur Schulentwicklungsplanung berücksichtigt erstmals bei Grundschulen Unterschiede in der Besiedlungsdichte des Landes.
In der ersten Phase bis zum Schuljahr 2016/2017 beträgt die Mindestschülerzahl für eine bestandssichere Grundschule 60 Schülerinnen und Schüler, in dünnbesiedelten Regionen sogar nur 52 Schülerinnen und Schüler. In der zweiten Phase - Sie kennen die Zahlen - werden es 80 Schülerinnen und Schüler und in dünnbesiedelten Gebieten 60 Schülerinnen und Schüler sein.
Wie ist nun der aktuelle Stand, meine sehr geehrten Damen und Herren? - Mit Ausnahme des Burgenlandkreises und des Landkreises MansfeldSüdharz haben alle Schulträger ihre beschlossenen Schulentwicklungspläne im Landesschulamt eingereicht. Am 21. März hat das Landesschulamt die Bestätigung der Pläne verschickt. Es geht um die Bestätigung der Pläne, die die Träger der Schulentwicklungsplanung vor Ort beschlossen haben.
Im Landkreis Mansfeld-Südharz soll es Anfang April 2014 eine erneute Befassung des Kreistages mit dem Schulentwicklungsplan geben. Auch der Burgenlandkreis hat die Schulentwicklungsplanung noch nicht vorgelegt. Dort beschäftigt sich gegenwärtig die Kommunalaufsicht mit der Frage, wie es weitergeht.
Erstens. Allgemein ist jede Grundschule so lange bestätigt, wie sie die erforderliche Mindestgröße aufweist.
Zweitens. Jede Grundschule kann so lange Eingangsklassen bilden, wie die Mindestschulgröße gesichert ist. - All das steht in den Verordnungen und danach ist entschieden und beschieden worden.
Drittens. Aufgrund fehlender räumlicher Voraussetzungen an einem Schulstandort kann zur Sicherung der Unterrichtsorganisation eine Außenstelle befristet zugelassen werden.
Viertens. Die Träger können in Fällen, in denen sie Schulwegzeiten als kritisch einschätzen, einen Ausnahmeantrag stellen.
Fünftens. Schulen, die aufgrund der mittelfristigen Prognose erst ab dem Jahr 2017 die erforderlichen Mindestschülerzahlen unterschreiten werden, werden bis dahin genehmigt. Die Schulträger erhalten die Möglichkeit, die Schulentwicklungspläne bis zum 31. Dezember 2016 fortzuschreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund müssen zum kommenden Schuljahr nach derzeitigem Stand 23 Grundschulen geschlossen bzw. mit anderen Grundschulen fusioniert werden. Bei gegenwärtig ca. zwölf Grundschulen stehen die Entscheidungen noch aus, weil sich die Schulträger zu der Zukunft der Schulen nicht so positioniert haben, wie es die Verordnung vorschreibt.
Hierüber wird es in den nächsten Tagen und Wochen Gespräche zwischen den Schulträgern, den Planungsträgern und der Schulbehörde geben, um schnellstmöglich einvernehmliche Lösungen zu finden. In den nächsten Wochen wird ferner über die Bildung von Eingangsklassen in jenen Fällen zu entscheiden sein, in denen die Vorgaben unterschritten werden. Außerdem wird noch über die Zulassung befristeter Außenstellen entschieden.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in der genannten Zahl der Burgenlandkreis und der Landkreis Mansfeld-Südharz nicht berücksichtigt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In die Gesamtbetrachtung sollte auch der folgende Umstand einbezogen werden: Bei den 23 Grundschulen, die zum kommenden Schuljahr ihren eigenständigen Betrieb einstellen werden, sind auch diejenigen Grundschulen berücksichtigt, die zwar die Vorgaben zur Mindestschulgröße erfüllen, teilweise sogar weit überschreiten, vom Träger aber trotzdem für eine Schließung vorgesehen sind.
Ich erinnere an das Beispiel Magdeburg. Mir könnte noch eine ganze Reihe anderer Schulen einfallen, weil hier anderweitige Erwägungen, zum Beispiel Schulbaumaßnahmen oder Wegebeziehungen, für den Träger eine entscheidende Rolle
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erste Phase der Schulentwicklungsplanung ist auf den Weg gebracht worden. Ein Moratorium würde der großen Mehrheit der Schulträger nicht gerecht werden, die sich in den letzten Monaten intensiv mit der Schulentwicklungsplanung befasst und um Lösungen vor Ort gerungen haben.
Wir brauchen jetzt Klarheit für die Eltern, die Lehrer und die Verantwortlichen vor Ort. Das neue Schuljahr muss mit allem, was dazugehört, in den nächsten Wochen verlässlich geplant werden können.
Natürlich fällt es den Menschen an den Standorten der Minischulen sehr schwer, sich von ihrer Kleinstschule zu trennen; dafür habe ich Verständnis. Politik heißt aber immer auch, Verantwortung für das Ganze zu übernehmen, und nicht, alle Wünsche zu erfüllen, koste es, was es wolle.
Wir haben nach gründlicher Analyse eine Verordnung erlassen, die zu nachhaltigen Lösungen und verantwortbaren Ergebnissen führt. Dieser Verantwortung stellt sich die Regierung und ich mich ihr auch. Auch wenn jetzt Zwergschulen schließen, wird danach immer noch ein kleinteiliges Grundschulnetz in Sachsen-Anhalt Bestand haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es nachvollziehen, wenn sich die Opposition hinter eine Protestbewegung stellt bzw. den Protest mit organisiert, insbesondere wenn eine Kommunalwahl vor der Tür steht.
Wir sollten uns in den nächsten zwei Jahren die Umsetzung der ersten Phase anschauen. In der Zwischenzeit werden wir gemeinsam mit den Trägern überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, etwa durch Veränderung der Schuleineinzugsbezirke, durch Stark III, durch gemeindegrenzenübergreifende Verabredungen, durch Optimierung des Schülerverkehrs usw. vernünftige Lösungen für bestandssichere Schulen ab dem Jahr 2017 zu schaffen. Dann sind das demografische Echo schon in Hörweite und die Prognosen noch belastbarer.
Eines liegt mir noch am Herzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Vielerorts ist die Entfernung zwischen Wohnort und Grundschule wesentlich geringer, als es die Schülerbeförderungszeiten vermuten lassen. Es gibt nach wie vor in einigen Regionen Schulbusse, die aufwendige Schleifen fahren.
Schülerbeförderung Lösungen finden müssen, die direktere Verbindungen möglich machen und damit Schulwegzeiten spürbar verkürzen können.
Wenn uns das gelingt, wird auch die Akzeptanz für die Schulentwicklungsplanung und für das Schulnetz wachsen. Vor allem werden die Belastungen für die Kinder geringer werden. Daran sollten wir gemeinsam weiterarbeiten. - Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Es ist eine Zwischenbemerkung und eine Frage. Herr Minister, schön, dass Sie den Landesrechnungshof von Niedersachsen zitieren und ihn hier als Autoritätsbeweis aufführen.
In anderen Fragen werden wir darauf zurückkommen; denn wir haben Themen, bei denen der Landesrechnungshof unsere Landesregierung in die Kritik nimmt. Diese Kritik wird immer scharf zurückgewiesen. Wir werden das schon in der nächsten Woche erleben.
Eine Frage: Sie sagten soeben, wir werden uns die erste Phase anschauen. Heißt das, dass die Mindestzahl von 80 Schülerinnen und Schülern für das Jahr 2017 infrage gestellt wird? - Denn in unserem Schulentwicklungsplan steht, dass die Gemeinden im Jahr 2017 zwingend den Beschluss fassen müssen, die Schulen zu schließen, die keine 80 Schülerinnen und Schüler mehr haben.
Danke sehr, Herr Minister. - Wir kommen zur Debatte. Die Landesregierung hat die ihr zur Verfügung gestellte Redezeit um sechs Minuten überschritten. Aus diesem Grund werde ich die FünfMinuten-Regelung jetzt nicht streng anwenden.
Als erster Redner hat der Abgeordnete Herr Güssau das Wort. - Sie gucken so fragend. Es geht um die verlängerte Redezeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich an die Redezeit halten; ich versuche es zumindest.
Warum reden wir heute erneut über das Thema „kleine Grundschulen“? - Weil am 25. Mai in Sachsen-Anhalt Kommunalwahlen sind
und weil im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanungsverordnung Entscheidungen zu treffen sind, die den kommunalen Bereich betreffen. Da versucht man, vor Ort Punkte zu machen.
Worüber reden wir? - Wir reden darüber, dass nach den Sommerferien in Sachsen-Anhalt Schülerinnen und Schüler in etwa 500 Grundschulen, in privaten wie öffentlichen, lernen werden. Ich behaupte, dass Sachsen-Anhalt damit ein solides und tragfähiges Netz von Grundschulen haben wird. Das Land ist dann weiterhin das Bundesland, das die meisten kleinen Grundschulen haben wird. Das kostet uns einiges Geld. Aber das wollen wir so; und das ist gut so.
Ich sage es noch einmal: Es wird keine flächendeckende Orgie von Grundschulschließungen in diesem Land geben. Es steht auf Plakaten, aber es stimmt nicht.