Ich bedanke mich für das Zuhören und wünsche uns allen, dass wir das Thema Hochwasser in Bezug auf die Hochwasserkatastrophe 2013 heute
zum letzten Mal behandelt haben und dass wir vielleicht nach einigen Nachjustierungen in unserer Landesverwaltung in den nächsten Monaten die Leute so weit zufriedenstellen können, dass wir unsere Arbeit ganz darauf beschränken können, alle technischen Maßnahmen und die notwendigen Naturschutzmaßnahmen umzusetzen, um zu dem Hochwasserschutz zu kommen, den wir mehrheitlich wollen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der ausführlichen Debatte zu der Großen Anfrage der GRÜNEN und der Einbringung der Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt durch den Abgeordneten Bergmann geht es nun insbesondere um die Frage, wie wir die Wiederaufbauhilfe und den Hochwasserschutz optimieren können.
Einleitend möchte ich feststellen, dass wir bei der Wiederaufbauhilfe - auch im Vergleich zu anderen durch das Hochwasserereignis betroffenen Ländern - einen guten Zwischenstand erreicht haben. Insgesamt sind aus dem Aufbauhilfefonds mit dem Stand vom 15. März 2014 rund 170 Millionen € ausgezahlt worden. Alle Hilfsprogramme werden planmäßig umgesetzt. Komplexe Einzelfälle werden im Zusammenspiel von Ressorts, Wiederaufbaustab und Bewilligungsbehörden intensiv diskutiert, und in der Regel werden dabei akzeptable Lösungen gefunden. Der Druck, Herr Bergmann, ist also auf dem Kessel.
Aber es ist natürlich eine gewisse Sorgfalt geboten; Sie haben das auch schon angesprochen. Denn irgendwann folgen Prüfungen durch Rechnungshöfe - wir sind heute noch nicht mit allen Einzelheiten aus dem Hochwasserereignis 2002 durch -, und dann will es wieder keiner gewesen sein, wenn es zu Rückforderungen kommt. Das wollen wir von vornherein verhindern.
Lassen Sie mich die Gelegenheit wahrnehmen, all denen zu danken, die seit Mai/Juni 2013 mit großem Engagement bei der Schadensbewältigung mitarbeiten, vom freiwilligen Helfer am Deich, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor Ort, den vielen anderen Helfern aus den unterschiedlichen Institutionen bis hin zum Sachbearbeiter in der Bewilligungsbehörde, für den Überstunden kein Fremdwort sind, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stabes unter Leitung von Herrn Fieber und Herrn Struhkamp. Ihnen
Nun, meine Damen und Herren, zu den Anträgen im Einzelnen. Dass wir die Antragsfrist in allen Hilfsprogrammen um ein halbes Jahr verlängern wollen, ist klar. Wir werden dies - ich habe es gestern schon gesagt - technisch in der Richtlinie umsetzen, um insbesondere den Kommunen Gelegenheit zu geben, ihre Anträge gründlich vorzubereiten, gegebenenfalls aufgetretene weitere Schäden anzugeben und so die in Aussicht gestellte volle Schadensregulierung für ihre Infrastruktur tatsächlich realisieren zu können.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen keine Überkompensation - das könnten wir den anderen Ländern und dem Bund gegenüber nicht rechtfertigen -, aber unsere vom Hochwasser geschädigte Infrastruktur soll vollständig nach aktuellen baulichen und technischen Normen wiederhergestellt werden. So steht es in der Verwaltungsvereinbarung und in den Richtlinien. Das dürfte, wie sich inzwischen zeigt, in vielen Fällen länger dauern, als wir es uns wünschen und als einige ursprünglich angenommen haben. Aber wir werden uns die notwendige Zeit nehmen.
Was für die Kommunen gilt, gilt natürlich genauso für private Wohnungseigentümer, für Unternehmen, für gemeinnützige Vereine und alle anderen, die durch das Hochwasser Schäden erlitten haben. Die Landesregierung steht für eine richtlinienkonforme, rechtssichere und umfassende Schadensbeseitigung. Nach meinem Dafürhalten gehört grundsätzlich auch Spielzeug dazu. Wir werden dem Hinweis, den Sie eben gegeben haben, Herr Bergmann, nachgehen.
Dem Ziel der umfassenden Schadensbeseitigung dienen auch die Anträge der Koalitionsfraktionen, mit denen die Landesregierung aufgefordert wird, den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und den Unternehmen zu helfen. Die dort aufgeführten Beratungen und Hilfestellungen werden zu einem großen Teil schon heute realisiert und sind wichtiger Bestandteil der Tätigkeit von Wiederaufbaustab und Bewilligungsbehörden bei der Investitionsbank und beim Landesverwaltungsamt.
Wir sind in einem permanenten, engen Dialog insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Kommunen selbst, den Kammern und anfragenden oder ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern. Vor-Ort-Beratungen finden ebenso statt wie zentrale Veranstaltungen, etwa zum Einsatz der uns erst seit Kurzem zur Verfügung stehenden Mittel des Solidaritätsfonds der Europäische Union.
Ein weiterer Baustein ist die immer wieder mit dem Bund abzustimmende Interpretation der Regularien des Aufbauhilfefonds. Die Landesregierung ist strikt bemüht, die Regeln im Interesse der Betroffenen auszulegen und dafür auch den Bund und die mitfinanzierenden Länder zu gewinnen. So ist beispielsweise durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und die Investitionsbank gemeinsam festgelegt worden, dass dann nachbewilligt werden kann, wenn eine anfangs gewährte pauschale Hilfe nicht ausreicht.
Ein weiteres Beispiel: Damit die Kommunen bei den Planungskosten nicht unbegrenzt in Vorleistung gehen müssen, nimmt das Landesverwaltungsamt Teilbewilligungen gerade zur Durchführung von Planungsmaßnahmen vor, die einen ersten Geldfluss sichern und somit etwaigen Liquiditätsproblemen der Kommunen abhelfen, wie es eben vom Abgeordneten Bergmann gefordert worden ist.
Hilfe gibt es auch personalwirtschaftlich, nicht zuletzt durch den Solidaritätsfonds der EU. Das habe ich schon in der letzten Sitzung erläutert. Mit den Möglichkeiten, die uns der Solidaritätsfonds der Europäischen Union gewährt, sind viele Problemlagen entschärft worden, zum Beispiel auch die, die sich daraus ergeben hatten, dass die Kommunen nicht alle Leistungen in der Schadenslage selbst erstattet bekommen konnten.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nun auf den Antrag mit dem Titel „Hochwasser 2013 - Unternehmen helfen“ eingehen. Mit diesem Antrag verfolgen die Koalitionsfraktionen das Ziel, die vom Hochwasser 2013 betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch weitere steuerliche Erleichterungen zu unterstützen. Auch die Landesregierung hält es für außerordentlich wichtig, den Betroffenen unterstützend zur Seite zu stehen. So hat der Finanzminister, der Kollege Bullerjahn, schon längst Hilfe für die Opfer der Hochwasserkatastrophe durch eine Vielzahl von steuerlichen Erleichterungen veranlasst.
Zu dem Antrag der Fraktionen selbst möchte ich zunächst darauf aufmerksam machen, dass die vorgeschlagenen steuerlichen Erleichterungen nicht von der Landesregierung allein entschieden und umgesetzt werden können. Vielmehr bedürfen sie, auch wenn es um Fristverlängerungen geht, einer Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der übrigen Länder.
Zu den Vorschlägen im Einzelnen. Der Antrag zu den gesetzlich vorgegebenen steuerlichen Fristen für Anschaffungsvorgänge zielt auf eine begünstigende Regelung zu § 7g des Einkommensteuergesetzes ab.
Danach konnten Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften für eine innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre - diese Frist soll nach dem Antrag ver
längert werden - beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens einen Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd abziehen. Das ist, wenn ich mich richtig erinnere, die sogenannte Ansparabschreibung. Wird die beabsichtigte Investition in diesem Zeitraum nicht realisiert, ist der ursprüngliche Abzug allerdings gewinnerhöhend rückgängig zu machen und die Steuernachzahlung zu verzinsen; die Zinsen sind bekanntlich beträchtlich. Mit einer Fristverlängerung sind also nicht nur Vorteile verbunden.
Im Finanzministerium erfolgt bereits eine Überprüfung dieser Problematik. Das Ergebnis dieser Überprüfung sollte abgewartet werden. Denn eine Initiative auf Bund-Länder-Ebene für eine entsprechende Erleichterung ohne tragfähige Begründung führt in der Regel nicht zum Erfolg.
Zu dem zweiten Anliegen der Koalitionsfraktionen möchte ich darauf hinweisen, dass die Bediensteten der Steuerverwaltung von Sachsen-Anhalt schon jetzt gehalten sind, bei Anträgen auf Verlängerung von Fristen zur Abgabe von Voranmeldungen bzw. Steuererklärungen sowie zur Vorlage von Unterlagen, die mit der aktuellen Belastung durch Sicherungs-, Hilfs- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden begründet werden, großzügig zu verfahren.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Die Landesregierung nimmt die Anträge der Koalitionsfraktionen zum Anlass, auch weiterhin den Betroffenen konsequent zur Seite zu stehen und es nicht zu versäumen, an der einen oder anderen Stelle die Verwaltungsprozesse bzw. die entsprechenden Verordnungen und Erlasse noch zu optimieren.
Das ist ein lernendes System. Insofern hat Herr Bergmann völlig Recht. Auch für uns und unsere Mitarbeiter gilt: Das Ganze ist keine Routineangelegenheit, sondern eine ausgesprochen große Herausforderung für alle in den unterschiedlichsten Ebenen der Verwaltung, das im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch zügig zu realisieren.
Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem darauf bezogenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, die erneut die Sorge vor Hochwasserrisiken in der Bevölkerung und das große Interesse an der Umsetzung wirksamer Hochwasserschutzmaßnahmen aufgreifen, ist eigentlich in der Debatte zur Großen Anfrage schon alles gesagt worden. Der Hochwasserschutz ist - darin sind wir uns alle einig - eine vordringliche Aufgabe von höchster Priorität. Ich will das jetzt nicht alles im Einzelnen ergänzen oder auch wiederholen, was eben schon gesagt worden ist.
Ich will allerdings, Herr Abgeordneter Weihrich, darauf hinweisen, dass unter Frau Heidecke nicht eine einzige Retentionsfläche geschaffen worden
ist oder Planungen dafür eingeleitet worden wären. Das waren für den Hochwasserschutz vier verlorene Jahre.
Eine weitere Bemerkung: Die Erkenntnisse aus den Kreisbereisungen des Kollegen Dr. Aeikens fließen selbstverständlich in die Weiterentwicklung der Hochwasserschutzkonzeption ein.
Zusammenfassend lässt sich jedenfalls sagen, dass in unserem Land die große Bedeutung des Hochwasserschutzes als Aufgabe von höchster Priorität fraktionsübergreifend anerkannt wird und die Landesregierung in ihrem Ziel, den Hochwasserschutz wirksam voranzutreiben, hier im Parlament erfreulicherweise eine breite Unterstützung findet. Dafür danke ich Ihnen allen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Staatsminister Robra. - Wir fahren in der Aussprache fort. Als erster Redner spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Weihrich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Mitglieder des Landtags sind nicht direkt in der Verantwortung für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen. Aber ich denke, auch wir müssen uns fragen lassen, ob wir die richtigen Fragen gestellt haben, um den Hochwasserschutz in die richtige Richtung zu lenken.
Ich sehe uns als Parlamentarier fraktionsübergreifend in der Pflicht, die Schwachstellen des Hochwasserschutzes im Land offen und ehrlich zu benennen und alles zu tun, um dem Hochwasserschutz im Land Sachsen-Anhalt Priorität einzuräumen.
Die Koalition hat im Oktober 2013 einen Antrag mit einem ganz ähnlichen Titel vorgelegt. Wir konnten dem Antrag damals nicht zustimmen, unter anderem weil es aus unserer Sicht nicht das Ziel sein kann, die Deiche auf den bestehenden Linien wiederaufzubauen.
Aber immerhin - das zeigt auch der vorliegende Änderungsantrag der Koalition - sind wir uns in einem Punkt einig: Die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen muss beschleunigt werden. Der Hochwasserschutz muss künftig höchste politische Priorität haben, um die Bürgerinnen und
Nun zu dem Anliegen unseres Antrages; dazu ist wirklich noch nicht alles gesagt worden. Der erste Punkt betrifft die Erstellung der Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten. Seit dem 18. Februar 2014 sind Karten zu Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken im Internet verfügbar. Aber die Karten bilden nicht die tatsächlichen Risiken ab; denn die Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2013 wurden nicht in die Karten eingearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlich gefährdete Fläche deutlich größer ist als in den Karten verzeichnet.
Es ist sehr positiv zu werten, dass sich die Koalition nun auf den Februar 2015 als das Datum festgelegt hat, an dem das Hochwasser 2013 in die Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten eingearbeitet werden muss. Denn es wäre völlig inakzeptabel gewesen, bis zur turnusmäßigen Überarbeitung im Dezember 2019 zu warten.
Nun habe ich aber von Herrn Dr. Aeikens kein Datum gehört, bis zu dem er plant, die Hochwasserrisiken- und Hochwassergefahrenkarten zu überarbeiten. Ich will deutlich betonen: Wir brauchen diese Karten auch als Grundlage für die Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne, die laut EU-Richtlinie bis zum Dezember 2015 erarbeitet werden müssen.
Ich komme auf das Thema Transparenz zu sprechen. Bei der Erarbeitung dieser Karten sind die Bürgerinnen und Bürger schon bei der Erstellung der Pläne einzubinden. Es reicht nicht aus, die Pläne einfach nur ins Internet zu stellen.
Die anderen Länder zeigen uns, dass bereits im Vorfeld mit Bürgerinnen und Bürgern über diese Pläne diskutiert wird. Es ist auch problematisch, die Pläne einfach nur ins Internet zu stellen, weil es viele tatsächliche Hindernisse gibt, die den Umgang mit diesen Karten erschweren. Das beginnt schon bei der schlechten Bandbreite der Internetverbindung, die es schon schwierig macht, die Karten überhaupt zu laden. Es ist ferner problematisch, die Karten zu verarbeiten.
Deswegen brauchen wir eine öffentliche Vorstellung dieser Karten und eine öffentliche Diskussion zu den Karten. Das ist auch eine Möglichkeit, mehr Transparenz herzustellen. Wir brauchen die öffentliche Vorstellung und öffentliche Diskussion, damit sich die Bürgerinnen und Bürger auf die Hochwasserrisiken und -gefahren besser einstellen können.