Protokoll der Sitzung vom 16.05.2014

Landtag vorgelegt werden?

Danke, Frau Zoschke. - Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident, ich beantworte die Frage der Abgeordneten Zoschke für die Landesregierung in Vertretung für Minister Bischoff wie folgt.

Zur ersten Frage: Der Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung soll einen Überblick über die Lage junger Menschen in Sachsen-Anhalt, die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die kinder- und jugendpolitischen Zielstellungen der Landesregierung geben.

Seine Erarbeitung ist daher sehr aufwendig, auch vor dem Hintergrund, dass viele unterschiedliche Fachbereiche zu beteiligen sind. Darüber hinaus werden Externe in die Erarbeitung des Berichts einbezogen. Eine konkrete Zeitplanung ist in der Folge zwingend risikobehaftet.

In der Märzsitzung des Landesjugendhilfeausschusses ist offengelegt worden, dass noch nicht alle Beiträge vorliegen, jedoch eine Zuleitung des Berichts an den Landesjugendhilfeausschuss in dem Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 13. April 2014 vorgesehen sei.

Dies ist leider nicht gelungen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird den Kinder- und Jugendbericht dem Landesjugendhilfeausschuss so

schnell wie möglich vorlegen.

Zur zweiten Frage: Dem Landesjugendhilfeausschuss ist gemäß § 16 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach der Zuleitung des Berichts eine Frist von drei Monaten für die Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen. Eine Vorlage beim Landtag kommt somit erst im Anschluss zustande.

Vielen Dank, Herr Minister. Mit Nachfragen ist es immer etwas schwierig, wenn ein Minister einen anderen Minister vertritt.

Wir kommen zu Frage 5 zum Thema Sportstättenentwicklung voranbringen. Die Frage stellt der Abgeordnete Herr Henke für die Fraktion DIE LINKE. Herr Minister Stahlknecht wird antworten. Bitte schön.

Gemeinsames Sporttreiben in der Schule, im Verein und im Wettbewerb muss selbstverständlich für alle sein. Grundlegende Voraussetzung dafür sind intakte und barrierefreie Sportstätten. Neben den aktiven Sportlerinnen und Sportlern gilt es die Zuschauerinnen und Zuschauer im Blick zu behalten. Unbestritten ist ein Investitionsbedarf für die Sanierung, die Erhaltung und den barrierefreien Ausbau von Sportstätten in Sachsen-Anhalt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Zielen unterstützt die Landesregie

rung Forderungen gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag, für die Sanierung, die Erhaltung und den barrierefreien Ausbau ein Sportstättenentwicklungsprogramm aufzulegen?

2. In welcher Weise wird sich die Landesregie

rung auf der Bundesebene für diese Forderungen einsetzen?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Henke namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: In den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung des kommunalen und des Vereinssportstättenbaus ist bereits seit Jahren geregelt, dass Sportstätten so zu errichten sind, dass sie barrierefrei zugänglich und benutzbar sind. Sonderprogramme des Bundes in diesem Zusammenhang sind nicht bekannt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Sportministerkonferenz und ihre Arbeitsgruppen Sportstätten befassen sich regelmäßig unter anderem mit der Frage des barrierefreien Zugangs zu Sportstätten.

Vielen Dank. - Herr Henke möchte Ihnen eine Nachfrage stellen.

Aus den in meiner Vorbemerkung geschilderten Zuständen geht hervor, dass sehr wohl ein Bedarf für ein Sportstättenentwicklungsprogramm gesehen wird, nicht nur bei den Beteiligten in SachsenAnhalt. Meine Frage: Sieht die Landesregierung einen solchen Bedarf? Oder ist sie der Auffassung, dass alles gut sei, wie es sei?

Es kann immer besser werden. Es gibt Diskussionen mit dem Landessportbund, ein solches Sportstättenkonzept zu entwickeln. Dazu wird derzeit im Landessportbund diskutiert. Auch dort gilt die Autonomie des Sports, die mit uns abgestimmt wird.

Vielen Dank.

Die Frage 6 zum Thema Wettbewerb zur Namensfindung Theater Eisleben stellt Frau

Dr. Klein von der Fraktion DIE LINKE. Herr Minister Dorgerloh wird sie beantworten. Bitte schön, Frau Kollegin.

Laut einem Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 31. März 2014 soll die Landesbühne Eisleben

einen neuen Namen erhalten. Im Rahmen eines Wettbewerbes sind die Bürger aufgefordert, Namensideen einzubringen, die die Begriffe „Bühne“ und „Theater“ nicht mehr enthalten. Laut dem „MZ“-Artikel hat das Kultusministerium diese Begriffe bei der Namensneufindung verboten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchem Recht bestimmt die Landesregie

rung über die Namensgebung, wenn sie weder Träger noch Hauptfinanzier des Unternehmens ist?

2. Würde es aufgrund der Namensfrage zu Rück

forderungen von Landesmitteln kommen?

Danke, Frau Kollegin. - Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst eine kurze Vorbemerkung: Ich denke, wir gehen darin konform, dass es sich hierbei nicht um ein Zitat des Ministeriums handelt, auch nicht um ein Wortlautinterview, sondern um eine Berichterstattung, die sich auf Informationen aus der Region bezieht.

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klein beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Ihrer ersten Frage: Land und Gesellschafter haben sich auf die Weiterentwicklung der Kulturwerk GmbH verständigt, die die verschiedensten Kulturangebote und Sparten unter einem Dach vereint. Dies sollte sich in einem neuen Namen, so er denn von den Trägern vor Ort gewünscht ist, niederschlagen. Man könnte durchaus auch bei dem Namen „Kulturwerk“ bleiben; das ist aber Sache der Träger vor Ort. Wenn es sich aber um einen neuen Namen handelt, sollte sich das Konzept auch darin niederschlagen, getreu dem Motto: nomen est omen.

Ich kann nur so viel sagen: In den Beratungen - so ist es mir berichtet worden - war Einvernehmen zwischen Trägern und Ministerium dahingehend erzielt worden, dass der Name „Landesbühne“ nicht mehr zweckmäßig ist. Das ist wohl dort besprochen worden.

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz an die Diskussion, die wir gemeinsam im Finanzausschuss erlebt haben, erinnern, in der der Landesrechnungshof ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das inhaltliche Konzept des Kulturwerkes es notwendig erscheinen lässt, bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne den Zuschuss des Landes für das Kulturwerk Eisleben nicht mehr in der Theaterförderung zu veranschlagen. Auch das sollte man vielleicht im Kopf behalten.

Zu Frage 2: Die Zuschüsse des Landes sind an das Konzept geknüpft. Dies sollte sich auch in einem neuen Namen, so man denn einen neuen Namen will und braucht, niederschlagen. Wenn dieses Konzept umgesetzt ist, wird es keine Rückforderungen seitens des Landes geben.

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Gebhardt.

Herr Minister, ich möchte einmal konkret nachfragen; das lässt sich wirklich mit Ja oder mit Nein beantworten.

Das denken Sie.

Sind dem Träger die Begriffe Theater oder Bühne seitens des Landes bei der Namensfindung untersagt worden?

Da ich bei den Beratungen nicht dabei war, kann ich das eben nicht ohne weiteres mit Ja oder mit Nein beantworten. Ich kann nur sagen: Man hat sich darauf verständigt, dass man den Namen „Landesbühne“ nicht weiterhin tragen möchte. Das ist das, was mir berichtet worden ist.

Es ist auch mehr als ein Theater. Es sind mehrere Sparten, auch wenn man dort Theater spielt. Es geht um Literatur, es geht um Musik, es geht um Kino, es geht um Soziokultur und kulturelle Jugendbildung, also um eine ganze Menge Themen. Ich denke, es ist sinnvoll, dass sich das entsprechend niederschlägt.

Mit dem Namen „Kulturwerk“, den man in den Beratungen genannt hat, ist doch ein ganz guter Kompromiss gefunden worden. Ich habe das andere auch mit Interesse der Presse entnommen.

Es gibt eine zweite Nachfrage.

Herr Minister, das war keine Antwort auf meine Frage. Meine Frage war, ob es untersagt wurde. Die Verhandlungen sind doch im Namen des Landes geführt worden, von der Landesseite aus. Sie antworten hier als Vertreter der Landesregierung. Also müssen Sie doch auch in der Lage sein, hier zu artikulieren, was die Position des Landes in den Verhandlungen ist.

Ich frage noch einmal, ob in dem neuen Namen - es geht nicht darum, den Titel „Landesbühne“ zu