behalten; das war nicht meine Frage - die Begriffe Theater und Bühne auftauchen dürfen. Oder wird das untersagt?
Wir kommen zu Frage 7 zum Thema Jugend trainiert für Olympia/Paralympics. Es wird der Sportminister Herr Stahlknecht antworten. - Bitte, Frau Tiedge.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag planen, die Mittel für die Projekte „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ für das Jahr 2014 um die Hälfte zu kürzen und für das Jahr 2015 ganz zu streichen.
ebene für die Fortsetzung der Projekte einsetzen oder den Rückgang der Bundeszuweisungen mit Mitteln aus dem Landeshaushalt kompensieren?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ haben eine langjährige Tradition und erreichen weltweit inzwischen ca. 800 000 Kinder und Jugendliche. In zahlreichen Vorentscheiden in den Schulen, auf Kreis- und Länderebene werden die erfolgreichsten Mädchen und Jungen ermittelt, die dann an den jeweiligen Bundesfinalen teilnehmen.
Für viele dieser jungen Menschen ist es ein großes Erlebnis, an einer so bedeutenden Veranstaltung teilnehmen zu können. Hierbei zählt nicht allein die sportliche Leistung des Einzelnen; es werden insbesondere auch das Gemeinschaftsgefühl, Teamgeist, Toleranz und Engagement gefördert. Zudem ist jede Form von sportlicher Betätigung ein Beitrag zur Gesunderhaltung.
Sollten die Mittel für diese Veranstaltungen vom Bund gestrichen werden, würden die finalen Veranstaltungen auf der Bundesebene wegfallen. Der Breitensport hätte damit eine Möglichkeit des Leistungsvergleichs auf der Bundesebene weniger. Von unserem Landessportbund wurde mir signalisiert, dass diese Wettkämpfe für die Talentsichtung und -gewinnung und damit für den Leistungssport eine große Rolle spielen.
Mein Kollege Dorgerloh und ich sind der Auffassung, dass wir die Veranstaltungen in dem bisherigen Umfang beibehalten möchten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Zunächst weise ich darauf hin, dass die Landesmittel für die beiden Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ durch das Kultusministerium bereitgestellt werden. Ich habe mich deshalb an meinen Kollegen Minister Dorgerloh gewandt und aus seinem Haus die folgenden Informationen erhalten:
Bereits im vergangenen Jahr haben sich alle Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder für die weitere Finanzierung des Bundesfinales ausgesprochen. Der damalige Präsident der Kultusministerkonferenz, mein Kollege Minister Dorgerloh, hat auf Beschluss der KMK in einem Schreiben an den Bundesminister des Innern deutlich gemacht, dass eine Verknüpfung der Förderung der leistungssportlichen Wettbewerbe JTFO und JTFP mit der Finanzierung der nationalen AntiDoping-Agentur Nada als sachlich nicht begründbar und unangemessen angesehen wird.
Die derzeitige Präsidentin der KMK Frau Löhrmann hat zur Klärung der gegensätzlichen Positionen hinsichtlich der Frage der Weiterfinanzierung der Bundeswettbewerbe in einem Schreiben an den Bundesminister des Innern ein Spitzengespräch auf politischer Ebene vorgeschlagen, an dem die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, der Vorsitzende der Kommission Sport, der Vorsitzende des Kuratoriums der Deutschen Schulsportstiftung sowie das Bundesministerium des Innern teilnehmen sollten.
Dieses Gespräch findet am 12. Juni 2014 statt. Es ist zu hoffen, dass die Gespräche und insbesondere dieses Gespräch dazu beitragen werden, die Verantwortlichen dazu zu bewegen, ihre Entscheidung zu überdenken und die beiden so erfolgreichen Wettbewerbe nicht einfach untergehen zu lassen.
Sollten die aktuellen Feststellungen nicht verändert werden, müssen die KMK und das Kuratorium der Deutschen Schulsportstiftung über die Zukunft der Wettbewerbe neu beraten. Sollte die Bundesposition jedoch durchgesetzt werden, droht das Aus für die Bundesfinalwettkämpfe ab 2015, da die Bundesförderung in Höhe von 700 000 € nicht durch
Ich möchte an dieser Stelle ergänzen, dass die Landesregierung prüft, sich auf der Bundesebene einem aktuellen Antrag Berlins zur Sicherung von „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ anzuschließen. Der Antrag zielt darauf ab, im Bundesrat mit Nachdruck dafür zu plädieren, dass die finanzielle Zuwendung des BMI für die Bundesfinale von „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ nicht reduziert oder gar gestrichen wird.
Wir kommen zur Frage 8. Diese stellt der Abgeordnete Herr Grünert von der Fraktion DIE LINKE zum Thema Deutsche Sportlotterie (DSL). Minister Herr Stahlknecht wird erneut antworten.
Seit 2012 wird an der Gründung der Deutschen Sportlotterie (DSL) gearbeitet. Sie will als Internetlotterie mit ihren Erlösen dazu beitragen, das Existenzrisiko von Athletinnen und Athleten zu verringern, die sich auf Olympische und Paralympische Spiele vorbereiten. Neben einer besseren sozialen Absicherung soll aus den Lotterieerlösen auch die Arbeit der Nationalen Anti-Doping-Agentur gefördert werden. Die Initiatoren der DSL hoffen darauf, dass die neue Lotterie bald beginnen kann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Grünert, ich beantworte Ihre Frage wie folgt.
Zu Ihrer Frage 1: Der Antrag wird gegenwärtig bei dem nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Glücksspielstaatsvertrages zuständigen Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz geprüft. Nach Abschluss der Prüfung wird der Antrag mit einem Entscheidungsvorschlag dem Glücksspielkollegium, an dem auch das Land Sachsen-Anhalt beteiligt ist, vorgelegt werden.
Glücksspielrechtlich kommt es auf den konkreten Verwendungszweck des Reinertrages allerdings nicht an, solange er für einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck verwendet wird. Für die Erlaubniserteilung zur Veranstaltung der neuen Sportlotterie ist lediglich entscheidend, ob die Erlaubnisvoraussetzungen nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erfüllt sind.
Zu Ihrer zweiten Frage: Grundsätzlich ist gegen eine personenbezogene Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern nichts einzuwenden - ich betone: grundsätzlich. Fraglich sind allerdings die Auswirkungen, die eine solche Lotterie auf die Einnahmen der hauptsächlich den Breitensport fördernden staatlichen Lotterien haben könnte. Die Befürchtungen der Vertreter des Breitensports gehen dahin, dass sich ihre Förderung zugunsten des Spitzensports verringern würde, während Spitzensportlerinnen und Spitzensportler der DSL verständlicherweise positiv gegenüberstehen.
Ob Lottospieler sich gleichsam an unterschiedlichen Lotterien beteiligen werden und damit eine Umverteilung der erzielten Einnahmen bewirken, ist seitens der Landesregierung nicht einschätzbar. Letztlich werden sich die Lottospieler weniger unter sozialen Gesichtspunkten für eine Lotterie entscheiden, sondern sich vielmehr an dem Spieleinsatz und den Gewinnmöglichkeiten orientieren.
Die Frage 9 stellt die Abgeordnete Frau Dr. Paschke zum Thema Betreuungsangebote für geistig behinderte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Minister Herr Dorgerloh wird antworten. Bitte, Frau Dr. Paschke.
Im Rahmen einer Veranstaltung „Selbstbestimmtes Leben - Inklusion gestalten“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes am 29. April 2014 in Stendal wurde folgender konkreter Fall mit Betroffenen und Experten diskutiert:
Der geistig behinderte Schüler besucht eine Förderschule, die kein ganztägiges Betreuungsangebot vorhält. Aus diesem Grund wurde er bis Februar 2014 auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetzes in einer integrativen Einrichtung nach dem Unterricht betreut. Mit Erreichen des 14. Lebensjahres entfiel für diesen Jungen dieses Betreuungsangebot. Seit dieser Zeit wurde trotz intensiven Bemühens der Eltern weder kommunal noch landesseitig eine Betreuungsform für diesen Schüler gefunden.
welchen konkreten Verantwortlichkeiten stehen in diesem oder in ähnlichen Fällen die Landesregierung und die kommunalen Entscheidungsträger in der Pflicht?
keiten, gegebenenfalls auch Übergangslösungen, um kurzfristig eine Betreuung zu sichern und damit der Mutter die weitere Berufstätigkeit zu ermöglichen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Paschke, eine kurze Bemerkung möchte ich voranstellen: Wenn es konkrete Fälle gibt, die auftreten und vor Ort scheinbar nicht gelöst werden können, dann ist es seit vielen Monaten gute Praxis, dass das direkt an unser Haus gemeldet wird. Der Staatssekretär hat für viele Einzelfälle vor Ort Lösungen finden können.
Wir haben im Übrigen auch Betreuungskonferenzen eingerichtet - ich glaube, die nächste Sitzung findet Mitte Mai 2014 statt -, in denen die Menschen vor Ort zusammensitzen, um sich für die offenen Fälle, die an den Schulen nicht gelöst werden können, Angebote zu überlegen.
Ich möchte es gern noch grundsätzlicher darstellen und beantworte die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Mit dem Abschluss des 14. Lebensjahres entfällt der Betreuungsanspruch nach dem Kinderförderungsgesetz. Gemäß Runderlass des MK zur Unterrichtsorganisation an den Förderschulen für Geistigbehinderte in der Fassung vom Juli 2011 kann nach Unterrichtsschluss entsprechend dem Bedarf, insbesondere unter Berücksichtigung der Organisation der Schülerbeförderung und der personellen Möglichkeiten der Schule, eine Betreuung bis längstens 16 Uhr vorgehalten werden.
Eine Betreuung einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers ist mit Blick auf die personelle Ausstattung der Schule mit entsprechendem Personal nicht realisierbar. Den Erziehungsberechtigten steht jedoch im Rahmen der Sozialgesetzgebung die Möglichkeit offen, über die Beantragung des persönlichen Budgets und unter Nutzung des Pflegegeldes eine Betreuung am Wohnort zu organisieren.