Herr Minister, als guter Finanzminister werden Sie sicherlich einen Überblick haben, in welchen Größenordnungen bei den jetzigen Haushaltseckwerten in den Jahren 2012 und 2013 EU-Mittel nicht abrufbar sein werden. Es geht mir nicht um eine genaue Zahl. Aber mich würde schon einmal die Dimension interessieren, auf die wir bei den jetzt veranschlagten Haushaltseckwerten nicht zugreifen können.
Eine zweite Frage, die Sie vielleicht jetzt nicht beantworten können. Aber ich bitte, die Frage im Rahmen der anstehenden Beratungen zu beantworten.
Als ein Thema ist in dem Bericht auch die räumliche Dimension kritisiert worden, die bei uns viel zu wenig Beachtung findet und die zu kurz geraten ist. Räumliche Dimension ist letztlich die Verteilung
der EU-Finanzmittel innerhalb des Landes. Mich würde besonders interessieren, wie die EU-Mittel in Sachsen-Anhalt in der Fläche - man kann zum Beispiel die Landkreisebene nehmen - aufgeteilt worden sind.
Das können Sie jetzt sicherlich nicht beantworten. Aber ich bitte darum, das analysieren zu lassen und die Zahlen in den Beratungen zu nennen. - Danke.
Erstens. Ich glaube nach wie vor, auch wenn Sie wahrscheinlich eine andere Meinung haben, dass der ländliche Raum in Sachsen-Anhalt, bezogen auf alle Fördermittel, überproportional unterstützt wird. Das ist so.
Das mag Ihnen nicht passen, aber wir haben auch in die Koalitionsvereinbarung geschrieben, dass wir von den Zentren her die Unterstützung stärken müssen, weil - das ist ein weltweiter Trend - die Menschen aufgrund verschiedenster Ursachen immer mehr in die Städte oder in die Randbereiche von Städten gehen. Deswegen muss man natürlich schauen, dass der ländliche Raum nicht - dann auch bewusst - durch fehlende Unterstützung abgehängt oder benachteiligt wird. Man sollte aber auch nicht ein solches Klima erzeugen zu sagen, dass der ländliche Raum bei allem automatisch untergebuttert werden würde, sogar noch aktiv.
Ich sage das, weil ich selbst im ländlichen Raum wohne. Es gibt bestimmte Programme, die besonders dafür geeignet sind - Herr Tögel hat das genannt, was die transnationalen Programme betrifft -, Zentren zu verbinden, Achsen zu stärken - das machen wir eigentlich auch immer, ob das bei Autobahnen oder bei großen Industriegebieten der Fall ist - und den Ausgleich zu dem Wohnraum oder Rückzugsraum oder touristisch interessanten Raum, welcher sich vor allem bzw. ganz besonders im ländlichen Raum befindet, hinzubekommen.
Die öffentliche Daseinsvorsorge ist unser Problem, ob das jetzt Krankenhäuser oder anderes betrifft. Ich weiß, dass das Ihr beliebtes Thema ist. Deswegen will ich zur Frage 1 kommen. Ich bin eben kein guter Finanzminister und werde genau auf diese Frage nicht antworten. Ihr und mein geschätzter Kollege Aeikens unternimmt sehr viel, um die Drittmittel so hoch wie möglich zu binden. Schauen wir doch einmal, was er uns vorschlagen wird.
Damit ist die Debatte beendet. Es bestünde jetzt noch die Möglichkeit - da ein Regierungsmitglied gesprochen hat -, seitens der Parlamentarier noch
Herr Präsident! Wir haben 45 Minuten Redezeit für diese Debatte vorgesehen. Ich will nicht mehr als die zwei mir noch zustehenden Minuten davon nutzen. Der Herr Finanzminister hätte auch nach meiner Einbringung sprechen können und dann wäre uns das erspart geblieben.
Ich kann ihm in einem Punkt Recht geben. Auf der Seite 21 des Strategieberichts 2010 steht unter dem Punkt 1.4 - Bewertung der Umsetzung und Ergebnisse - Schwerpunkt 1: „Verbesserungen der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“ - ich zitiere -:
„Sich weitgehend auf teilweise seit 20 Jahren eingespielte Förderinstrumente zu verlassen, birgt die Gefahr, dass gewisse Gewöhnungseffekte eintreten und somit die Anreizfunktion von Förderung verloren geht.“
Aber zu dem, was wir gestern zum Thema Frühwarnsystem besprochen haben. Wer sich auch die Anhänge einmal genau angeschaut hat - manch einer ist tatsächlich bis zum Anhang 4 gekommen -, der weiß: Dort sind in erheblichen Größenordnungen Dinge zum Thema Klimaschutz aufgeführt. Ich will jetzt die gesamten Codes weglassen. Im Sinne von Frühwarnsystem müssten wir, Landesregierung und Landtag, tatsächlich deutlich enger zusammenarbeiten, auch was die Nachjustierung angeht.
Herr Minister, wir haben uns vor zwei Jahren schon einmal in einer humorigen Art über das Thema „Chancengleichheit“ unterhalten. Ich erinnere an unsere Große Anfrage aus dem Jahr 2008 zum Thema „EU-Strukturfondsbilanz der Förderperiode 2000 bis 2006“. Wir sprachen auch die Indikatoren an.
Ich kann der Landesregierung heute aus meiner Sicht im Zeugnis unter „Bemerkungen“ attestieren, dass sie beim Thema Indikatoren nichts dazu gelernt hat. Wahrlich nichts!
Wir haben jetzt die Möglichkeit, etwas auf diesem Gebiet zu erreichen. Ich will nur ein Zitat bringen; denn das war damals von Heiterkeit geprägt.
Herr Minister, Sie sagten sinngemäß, dass ich ausgerechnet diese Punkte heraussuchen würde, sei Ihnen schon klar gewesen.
Wir haben - ich möchte das noch kurz erwähnen - die Liste der Maßnahmen aus der damaligen Debatte gehabt. Es ging um Punkt 4.5.1.2 - Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen sowie
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierzu wurde festgehalten: 93 Personen sind gefördert worden, die den Indikator „Männer“ erfüllen.
Nun gut. Man könnte vielleicht annehmen, dass diese 93 Personen männlichen Geschlechts vor allem unter dem Blickwinkel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert wurden. Ich war sogar noch bereit, eine Menge Einsehen aufzubringen, was allerdings nicht erklärt hat, wie ganze 262 Personen, die das Kriterium „Männer“ erfüllen, in der Maßnahme „Beratung, Qualifizierung und Hilfen zur Eingliederung von Frauen inklusive Modellmaßnahmen’“ gefördert worden sind.
Ich hoffe, dass wir den verbleibenden Zeitraum zur Nachjustierung tatsächlich nutzen können, dass wir Indikatoren finden, die uns weiter voranbringen, um nicht nur die Mittel zu 100 % auszuschöpfen, sondern auch im Sinne von Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Verbesserung der Bedingungen in Sachsen-Anhalt etwas Sinnvolles zu erreichen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Czeke. - Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Damit können wir die Debatte abschließen.
Wir kommen nunmehr zu dem Abstimmungsverfahren. Zu dem soeben behandelten Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/199 vor.
Vom Verfahren her ist es wie folgt: Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag und danach über den ursprünglichen Antrag in der geänderten Fassung.
Wer dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen möchte, den bitte ich nunmehr um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dem Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gefolgt worden.
Damit ist der Ursprungsantrag geändert worden. Wer dem so geänderten Ursprungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE und Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Somit ist dem geänderten Antrag gefolgt worden und wir können den Tagesordnungspunkt abschließen.
Die Fraktionen haben sich auf eine Änderung der Tagesordnung verständigt. Daher kommen wir nunmehr zum Tagesordnungspunkt 22:
Dieser bemerkenswert deutliche Satz stammt nicht von mir, sondern von Christian Avenarius. Er ist Leitender Oberstaatsanwalt in Dresden. Sie dürfen mir glauben, dass mich mit Herrn Avenarius, der unter anderem für diverse und bis heute in ihrer Rechtmäßigkeit zumindest umstrittene Durchsuchungen gegen Antinazibündnisse, breite Rasterfahndungen und großflächige Funkzellenauswertung mitverantwortlich ist, im Normalfall nicht allzu viel verbindet.
Mit Blick auf die seit Beginn des Jahres 2011 durch die Bundesregierung eingeforderte Demokratieerklärung, die in Fachkreisen als Extremismusklausel oder - noch treffender - Bespitzelungsklausel firmiert, hat er Recht.
Seit diesem Jahr verlangt die Bundesregierung von Trägern, die innerhalb der Bundesprogramme „Zur Stärkung der Demokratie“ gefördert werden, in der Extremismusklausel ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dazu sollen sie erklären, dass sie eine dem Grundgesetz - Zitat - „förderliche Arbeit leisten“.
Darüber hinaus sollen die Träger ihre Partner unter die Lupe nehmen und sich verpflichten, nur mit solchen Partnern zusammenzuarbeiten, die Gewähr dafür bieten, dass sie - Zitat - „keinen Anschein erwecken, der Zusammenarbeit mit Extremisten Vorschub zu leisten“.
Mit der Klausel nimmt das Bundesfamilienministerium die seit Jahren für Demokratie arbeitenden Initiativen im Land an das Gängelband. Es unterstellt denjenigen, die seit Jahren unter hohem persönlichen Einsatz, fast immer unterbezahlt, oft bedroht von neonazistischer Gewalt und immer unter dem Eindruck von absinkenden Fördermitteln vor Ort unter sehr schwierigen Bedingungen Entwick
lungshilfe für die Demokratie leisten, dass sie im eigentlichen Sinne Verfassungsfeinde wären. Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal.
Die von der Bundesregierung verlangte Erklärung unterstellt, dass gerade Demokratieinitiativen in einem besonderen Maße geneigt wären, mit antidemokratischen Partnern zu kooperieren. Damit erweckt die Bundesregierung den Eindruck eines Generalverdachts gegen alle, die sich gegen Neonazis und für Demokratie engagieren.
Die Extremismusklausel ist unnötig, sie ist unklar und Ausdruck eines von Untertanengeist beseelten Demokratieverständnisses.