Mir liegt eine E-Mail von einem freien Kanal in Halle an der Saale vor. Dieser hat es ausgeschlagen, Fördermittel vom LAP in Anspruch zu nehmen, weil sie dazu eine solche Erklärung hätten unterschreiben müssen. Sie tun das nicht; sie verzichten darauf. Können Sie mir dabei weiterhelfen? Wie wird man den Umstand, dass Leute diese Erklärung bewusst nicht unterschreiben wollen, bewerten müssen? Muss man dann sagen: Wer so etwas nicht unterschreiben will, der stellt sich schon außerhalb dieses Konsenses?
(Herr Lange, DIE LINKE: Das hätten Sie gern! - Herr Gallert, DIE LINKE: Das ist das Problem, Herr Bönisch! - Weitere Zurufe von der LINKEN)
Herr Bönisch, mir liegt Ihre E-Mail nicht vor. Insofern kann ich auf die E-Mail keinen Bezug nehmen. Sie müssten sie mir nachher geben, dann können wir uns im persönlichen Gespräch gern darüber unterhalten. Aber ich sage Ihnen: Genau das, was Sie betreiben, ist der Mechanismus,
dass nämlich ein Bekenntnis quasi erzwungen wird, weil sie als Träger die Förderung brauchen. Das ist die Atmosphäre, die geschaffen wird: Alle kommen in einen Bekenntniszwang.
Genau deshalb weisen wir diese Art von Politik zurück. Das ist Bekenntniszwang. Das ist einer Demokratie nicht würdig.
(Zuruf von der CDU: Es ist ja gut! - Weitere Zurufe von der CDU - Herr Gallert, DIE LIN- KE: Ja, ja!)
Meine Nachfrage ist: Wie interpretieren Sie es denn nun wirklich? - Sie haben jetzt nur polemisiert.
Sie sind, so glaube ich, in der Lage - - Wenn Sie sich immer auf das Grundgesetz beziehen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Ihren Bezugsrahmen bezeichnen, dann kennen Sie sicherlich auch das Prinzip der freien Meinungsäußerung. Auch das ist ein Ausdruck freier Meinungsäußerung, dass jemand sagt: Ich unterzeichne die Erklärung nicht. Es gibt nicht nur eine Pflicht,
bestimmte Dinge zu sagen, sondern man kann auch einfach einmal bestimmte Dinge nicht sagen und nicht unterzeichnen. Ich muss mich nicht bekennen. Das ist das Schöne an der Demokratie. Dort, wo man sich bekennen muss, ist man nicht mehr in einer Demokratie.
Sie haben deutlich ausgeführt, dass die die Fördermittel bewilligende Behörde zu prüfen hat, auch was den Förderzweck angeht usw. Das heißt, die Behörde hat auch zu prüfen, inwieweit dieses Bekenntnis vorliegt. Der Bekenntniszwang durch eine Demokratieerklärung fällt hinter einen Prüfvorgang einer Förderbehörde sogar zurück,
sodass Sie eigentlich die weiter gehende Aussage treffen, auch unter Punkt 2 des Antrages. Das muss doch einmal als Feststellung stehen bleiben.
Jemand, der in der Verwaltung arbeitet und über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet, soll die Verfassungstreue und die für das Gemeinwesen, die Demokratie und das Grundgesetz förderliche Tätigkeit prüfen. Das sagen Sie im Kern unter Punkt 2 Ihres Antrages. Sie kritisieren aber gleichzeitig mit Vehemenz den Bekenntniszwang durch eine freiwillige Erklärung des zu Fördernden.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Die ist nicht freiwil- lig! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN und von der LINKEN)
Diese Prüfung durch eine Verwaltung sorgt doch eher für eine Verschärfung gegenüber einem Bekenntnis, das der zu Fördernde abgibt. - Das ist eine Klarstellung, für die ich mich bedanke.
Denn Herr Schröder hat mich an dieser Stelle bewusst missinterpretiert - einerseits. Andererseits müsste er hier die Zustimmung zu unserem Antrag ermöglichen; denn wenn es gar nicht so entscheidend ist, dann könnte er doch zustimmen.
Aber ich möchte Ihnen, Herr Schröder, an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Der Fördermittelgeber hat nur zu prüfen, ob eine dem Förderzweck entgegenstehende Situation oder eine dem Förderzweck entsprechende Situation vorhanden ist. Wenn Sie mir sagen, es gibt in Sachsen-Anhalt Träger im Rahmen des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, die nicht für Demokratie in diesem Land arbeiten, dann wäre ich Ihnen sehr dankbar für diese Information.
Somit ist der Antrag eingebracht worden. Wir haben uns darauf verständigt, eine Fünfminutendebatte durchzuführen. Für die Debatte wird folgende Reihenfolge vorgeschlagen: CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Entschuldigung. - Ich frage zuvor: Möchte der Vertreter der Landesregierung gleich zu Beginn sprechen?
- Ich stelle wohlwollendes Nicken des Kollegen Weigelt fest. - Wir freuen uns nunmehr auf den Beitrag der Landesregierung. Ich erteile dem Kultusminister Herrn Dorgerloh das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde gern die Gelegenheit nutzen, ein wenig in die Geschichte zu schauen, welche Anstrengungen in den zurückliegenden Jahren in unserem Bundesland unternommen worden sind, um eine vielfältige demokratische Kultur zu stärken.
Die Gründung des Netzwerks für Demokratie und Toleranz im Mai 2005 hat den Grundstein dafür gelegt, dass sich weitaus mehr Bürgerinnen und Bürger als vorher für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit stark machen. Das Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus und Gewalt aus dem Jahr 2007, zwei Jahre später, hat die Aktivitäten der Landesregierung vernetzt und auf diesem Wege durch die Verbindung verschiedener Handlungsansätze ebenfalls neue Zielgruppen, zum Beispiel die Verbände im ländlichen Raum, erschlossen.
Die Landesinitiative „Hingucken und einmischen“ hat neue Akzente in der Bildungsarbeit und bei der Stärkung lokaler Initiativen bewirkt mit dem Ergebnis, dass heute etwa 20 lokale Bürgerbündnisse in unserem Bundesland aktiv für Demokratie eintreten und rechtsextremen Interventionen entgegentreten.
Unterstützung in Form von Beratung, Coaching und Expertise, aber auch in Form von direkter Hilfe erhalten solche Zusammenschlüsse sowie Verbände, Vereine, Verwaltungen, Parlamente, Schulen und Jugendeinrichtungen durch das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus Sachsen-Anhalt, einen Zusammenschluss freier Träger, die im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, maßgeblich gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt, im ganzen Land zur Verfügung stehen.