Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zweite Lesung des Entwurfs eines Gaststättengesetzes gibt uns die Möglichkeit, die wichtigsten Sachen zu reflektieren. Wir sprechen über ein Landesgesetz. Ich glaube, wir alle nehmen für uns in Anspruch: Wenn wir ein Landesgesetz verabschieden, dann muss es ausgewogen sein, dann muss es möglichst allen helfen und es muss natürlich auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigen.
Leider - das war in der Vergangenheit zu vernehmen - ist dieser Gesetzentwurf stigmatisiert worden zu einem Konflikt gewerbliche Gastronomie versus Vereinsgastronomie. Damit tun wir dem Anliegen des Gesetzentwurfes nicht nur Unrecht, sondern wir reden auch am Thema vorbei.
Welche Situation haben wir? - Wir haben Regionen in unserem Land, wo wir ein durchaus intaktes gastronomisches Leben haben, parallel zu einem aktiven Vereinsleben, und wir haben Regionen in unserem Land, in denen die Infrastruktur mittlerweile so weit ausgedünnt ist, dass dort gesellschaftliches Leben nur noch in den Vereinen stattfindet, weil es keine gewerbliche Gastronomie mehr gibt.
Das war auch der Ansatz für uns, unseren Gesetzentwurf - das hat Kollege Tögel ausführlich dargestellt - in den Ausschüssen entsprechend zu beraten und zu einem Ergebnis zu kommen, das genau diese Balance hat. Natürlich kann man den Gesetzentwurf durch die Vereinsbrille sehen und - das haben viele getan - hauptsächlich über die Vereine reden, aber wir als CDU-Fraktion haben neben den Vereinen auch die gewerbliche Gastronomie im Auge. Diese ist uns genauso wichtig,
Deswegen, Kollege Mormann, musste man uns nicht überzeugen - ganz im Gegenteil: Genau diese Balance hatten wir immer Sinn, nicht die einseitige Betrachtung, sondern die Gesamtbetrachtung.
Meine Damen und Herren! Wir hatten in den letzten vier Wochen vielerorts Public-Viewing-Veranstaltungen, bei denen viele Menschen zusammenkamen und sich haben gastronomisch betreuen lassen. Es gibt viele Beispiele dafür, dass gewerbliche Gastronomie und Vereinsgastronomie nebeneinander stattgefunden haben und wo die Menschen das auch angenommen haben. Genauso gab es aber auch Beispiele, in denen es nur in Vereinsheimen oder nur in gewerblichen gastronomischen Einrichtungen möglich war.
Ich glaube, dieses Signal sollten wir auch mit diesem Gesetzentwurf heute senden. Es geht nicht gegeneinander, sondern es geht um ein Miteinander. Es gibt viele positive Beispiele, in denen Vereine sich mittels Gaststättenwirten unterstützen lassen und in denen gewerbliche Einrichtungen die Vereinsfeste mit ausrichten. Das sollten wir nicht aus dem Auge verlieren und das sollten wir auch allen Beteiligten mit auf den Weg geben.
Meine Damen und Herren! Aufgrund der differenzierten Situation haben wir - damit spreche ich ausdrücklich für meine Fraktion - die Balance gefunden. Und wir haben nicht nur die Balance zwischen gewerblicher und Vereinsgastronomie gefunden, sondern wir haben auch eine Balance in Mitteldeutschland gefunden. Denn wir haben auch viel Gastronomie im Süden des Landes in Richtung Thüringen, dort findet Gastronomie länderübergreifend statt. Das ist auch gut so.
Es ist wichtig, dass wir unsere Gastwirte, unsere Vereinsgastronomie durch die Regelungen des Landes nicht gegenüber anderen Ländern benachteiligen, sondern dass wir hierbei Wettbewerbsgleichheit herstellen. Deshalb war es gut und richtig, dass wir uns hierbei von dem Gesetzentwurf der Thüringer haben leiten lassen und einige Dinge in unseren Gesetzentwurf aufgenommen haben. Damit ist dann auch das normale Leben über die Ländergrenzen hinweg möglich.
Ein letzter Punkt noch, der uns wichtig war und der auch ein wenig Symbolkraft für kommende Gesetze hat: Das ist in der Tat der Wechsel von einem Genehmigungsverfahren, einem Anmeldeverfahren zu einem puren Anzeigeverfahren. Wir tun damit der Wirtschaft etwas Gutes. Wir vereinfachen
Prozesse, wir vertrauen auch denjenigen, die so etwas vorhaben, und fragen nicht erst misstrauisch nach: Kannst du das überhaupt?
Ich würde mir wünschen, dass wir das bei vielen anderen Sachen auch so vereinfachen könnten. Wir beklagen oft, dass es zu wenige Menschen in unserem land gibt, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und sich selbständig machen. Das liegt zum Teil sicherlich auch an den hohen bürokratischen Hürden, die hier aufgebaut wurden. Dementsprechend sollten wir auch weitere Gesetze angehen.
Nichtsdestotrotz bleibt mir zu sagen: Jawohl, die Anzahl der Kneipen und Gaststätten in unserem Land ist leider rückläufig. Man kann das mit der Demografie begründen. Aber auch in diesem Bereich wollen wir diese Entwicklung natürlich stoppen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es sich wieder lohnt, eine Gaststätte, eine Kneipe zu eröffnen. Ich glaube, der Gesetzentwurf bietet einen guten Anlass dazu.
Ich darf mich noch einmal bei allen für die faire und konstruktive Diskussion im Ausschuss bedanken und würde mich jetzt über die Zustimmung des Hohen Hauses freuen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollege Thomas. - Damit ist die Aussprache beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/3259 neu ein. Ich würde zunächst über die selbständigen Bestimmungen abstimmen lassen und weise noch einmal darauf hin, dass die Änderungen, die der Berichterstatter ausführlich dargestellt hat, in die neue Beschlussempfehlung schon einflossen sind.
Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Ich lasse über die Gesetzesüberschrift - Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt - abstimmen. Wer stimmt dieser zu? - Das sind alle Fraktionen. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.
Dann stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Das sind wiederum alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 4.
- Wir haben zwar gerade über Gaststätten gesprochen, aber es wäre gut, wenn die Lautstärke im Saal angemessen wäre.
Genau, dem Thema angemessen. Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Koalitionäre, Ihr Alternativantrag ist aus meiner Sicht etwas ganz Besonderes und äußerst bemerkenswert, wenn man die Debatten der vergangenen Monate Revue passieren lässt. Kurz gesagt: Aus meiner Sicht ist es die weichgespülte Variante und eigentlich der blauäugige Versuch, mittels Außenstelle angeblich zwei Standorte der Rechtsmedizin in SachsenAnhalt, in Magdeburg und in Halle, aufrechtzuerhalten.
Man will wohl eher sehenden Auges das Sterben auf Raten eines Standortes der Rechtsmedizin - wahrscheinlich ist es der Standort in Magdeburg - in Kauf nehmen.
Zum einen wiederholen auch Sie in dem vorliegenden Alternativantrag zumindest versuchsweise im Ansatz - ansonsten hätten wir es nicht mit einem Alternativantrag zu tun - das, was bereits im letzten Jahr durch das Parlament beschlossen wurde. Das ist grundsätzlich auch gut so.
Zum anderen - jetzt kommt das große Aber unsererseits - verabschieden Sie sich von der Beibehaltung eines Institutes an zwei annähernd gleichberechtigten Standorten.
Eine durch die Landesregierung angekündigte Außenstelle der Universitätsklinik Halle in Magdeburg in Form einer Prosektur, also eines Sektionstisches, für die Durchführung von Obduktionen wird sich letztlich zum Wurmfortsatz entwickeln.
Die Einspareffekte und - deshalb müssen wir uns mit dieser Thematik überhaupt so lange auseinandersetzen - den Defizitabbau kann ich bei diesem Vorgehen nicht erkennen. Ich kann aber auch nicht erkennen, wo letztlich die Mehrkosten angesiedelt werden, sowohl bei den Investitionen als auch beim Personal, die mit dieser strukturellen Entscheidung verbunden sind.
Ich möchte zwei Aspekte aus dem uns vorgelegten Konzept des Wirtschaftsministeriums zitieren. Erstens:
„Die bisherige Unterfinanzierung der Rechtsmedizin LSA von insgesamt ca. 1,1 Millionen € … sinkt auf ca. 0,9 Millionen €.“
„Inwieweit möglicherweise die oben angesprochenen Konzentrationseffekte noch weitere Einsparungen möglich machen, ist nicht abzusehen.“
„würde Einsparungen von Personal- und Sachkosten durch den Wegfall des Personals an dem anderen Standort ergeben, jedoch ist an dem verbleibenden Standort eine zurzeit nicht endgültig bezifferbare Erhöhung des dortigen Personals notwendig.“
Besonders bemerkenswert finde ich den dritten Punkt Ihres Alternativantrages. Sie fordern dort ein Verfahren bei der Landesregierung ein, das eigentlich selbstverständlich sein sollte. Aber es ist richtig - diesbezüglich teile ich Ihre Auffassung -: Manchmal muss der Landtag der Landesregierung ganz konkret und deutlich mittels Beschluss sagen, dass die einzelnen Ressorts im Kabinett sich gegenseitig informieren sollten, zusammenarbeiten sollten und sich abstimmen sollten.