Es wurde hierzu eine Überweisung beantragt. - Als nächster Debattenredner spricht Herr Thomas für die CDU-Fraktion.
Da es jetzt einige Verwunderung gibt, würde ich gern einschieben, wie das Verfahren läuft: Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 geht das. Es reicht eine einfache Mehrheit, um das in den Ausschuss zu befördern. Wenn also einer dafür stimmt und sich alle anderen der Stimme enthalten, wäre der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen.
Frau Präsidentin! Das ist - da bin ich ganz nah beim Kollegen Thiel - ein ungewöhnlicher Vorgang, den ich so auch noch nicht erlebt habe.
Das ist insofern interessant, als vor vier Wochen ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorlag. Der Gesetzentwurf beinhaltet als zentrales Thema, den Landesrechnungshof einmal zur IHK zu schicken, nach dem Motto: Guckt mal, ob da alles mit rechten Dingen zugeht. - Da ist auch ein Stück weit Misstrauen dabei, was ich als vollkommen unbegründet ansehe.
Kollege Meister, Sie haben diesen Gesetzentwurf damals heroisch eingebracht, aber leider mangelte es ein wenig an der Unterstützung Ihrer eigenen Fraktion. Das jetzt zu heilen, indem man den Gesetzentwurf wieder einbringt - nun ja, das ist schon mit einem Geschmäckle versehen, denn mag der Tee beim ersten Mal noch geschmeckt haben, wird es dann, wenn derselbe Teebeutel noch einmal aufgegossen wird, schon ein wenig fade.
Kollege Thiel, Sie haben gesagt, man hätte gern darüber gesprochen. Ihr Gesetzentwurf gab schon Anlass, Kollege Meister, darüber zu sprechen - auch innerhalb der Koalitionsfraktionen. Er war damals relativ frisch. Jetzt hatte man ein wenig Zeit, ihn zu bewerten und mit ihm umzugehen.
In der Diskussion, die wir diesbezüglich geführt haben, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir da keine Änderung brauchen, weil eigentlich alles so bleiben kann, weil die Autonomie der IHK und auch die Selbstkontrolle, so wie sie sind, gut sind. Da sehen wir als Koalitionsfraktionen - auch der Minister; er hat das für die Landesregie
Insofern möchte ich mich inhaltlich nicht mehr dazu äußern, das haben wir bereits getan. Ich möchte jedoch noch einmal unterstreichen, dass wir die Arbeit der IHK sehr schätzen, auch wenn nicht immer alles rund läuft. Aber das ist bei einer solch großen Kammer vollkommen normal. Deswegen werden wir das heute ablehnen. Um Ihnen auch die Sorge zu nehmen, dass es eventuell wieder nicht reichen könnte, lehnen wir heute ab. Dann sind wir alle auf der sicheren Seite. - Vielen Dank.
Lieber Kollege Thomas, nur der guten Ordnung halber: Das ist keine fade Geste der GRÜNEN, uns wieder hier zu nerven, sondern es ist ein ganz normaler Geschäftsordnungsvorgang, wie ein Gesetzentwurf, der noch nicht beraten ist, in einer zweiten Lesung zu behandeln ist. Da sollten Sie Ihre Aussagen entsprechend relativieren - erstens.
Zweitens. Ich kann jetzt gern noch einmal Ihre Meinung vom Juni aus dem Protokoll zitieren: dass Sie persönlich gern bereit wären, mit uns über die Dinge zu reden. Deswegen verwundert mich diese brüske Ablehnung,
Vielen Dank, Herr Kollege Thiel. Zunächst stelle ich fest: Als ich meine Rede gehalten habe, sind wir alle davon ausgegangen, dass es in den Reihen der Opposition eine Mehrheit gibt, die das möchte. Beim letzten Mal habe ich festgestellt, dass es da keine Mehrheit gab, die das überweisen wollte.
Damit hat sich ein neuer Fakt eingestellt. Ich sage: Ich muss es nicht beraten, hätte es Ihnen zuliebe aber gern getan. - Es gab aber damals keine Mehrheit. Deswegen staune ich ein wenig, dass das heute noch einmal aufgerufen wird.
Ich meine, wir können damit beginnen, Anträge so lange aufzurufen und auf die Tagesordnung zu setzen, bis sich einmal eine Mehrheit dafür findet - aus Mitleid oder Zeitnot, ich weiß es nicht.
Insofern würde ich uns anraten zu sagen: Wenn sich die Mehrheit nicht einmal beim Antragsteller findet, sollte man uns nicht anlasten, wir würden es nicht beraten wollen. Wie gesagt, es hat Gespräche gegeben - auch im Vorfeld des heutigen Termins -, und es ist so, dass wir im jetzigen Zustand keinen Beratungsbedarf haben. Deshalb bleiben wir bei unserer Ablehnung. - Vielen Dank.
Danke, Kollege Thomas. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Meister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also: Ein Geschmäckle hat es natürlich gar nicht. Das ist die ganz normale zweite Lesung. Es kommt noch einmal in den Landtag; das ist so. Wir hätten es jetzt zurücknehmen können, aber wieso sollten wir das machen, wenn wir inhaltlich davon überzeugt sind?
Sie sagten, Sie wollen uns die Sorge abnehmen, dieses Mal vielleicht keine Mehrheit zu haben. Dieses Mal wäre es nach der Geschäftsordnung so, dass meine Stimme reichen würde, wenn sich alle anderen enthalten; das war der Plan.
Beim letzten Mal brauchten wir 24 Stimmen. Es waren zwar alle Oppositionellen dafür, aber es hat nicht gereicht. - Das zur Einführung.
Der eingebrachte Gesetzentwurf beschäftigt sich grundsätzlich damit, die juristischen Freiräume zur Prüfung der Industrie- und Handelskammern durch den Landesrechnungshof zu gewähren. Der Antrag traf in allen Fraktion auf eine ergebnisoffene Gesprächsbereitschaft, verfehlte aber schließlich - wir haben es gerade erörtert - das für eine Ausschussüberweisung notwendige Quorum, sodass wir uns heute wiederum mit ihm befassen müssen.
Der Gesetzestext selbst ist denkbar einfach, seine Auswirkungen überschaubar. Es geht nämlich schlicht um die Erweiterung der Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofes auf die Industrie- und Handelskammern des Landes. Dies ist rechtlich möglich, ein Gebot der Transparenz und sollte auch im Interesse der Kammern und ihrer vielen Mitglieder liegen. Ich möchte deshalb heute noch einmal für unseren Entwurf werben.
Dass der Antrag auf Überweisung nicht die erforderliche Mehrheit erhielt, ist bedauerlich und letztlich unverständlich. Ich zitiere einmal Herrn Mormann. Sie sahen zwar die Notwendigkeit unserer Gesetzesinitiative nicht, aber gaben zu verstehen, dass Sie gerne bereit wären, eine Diskussion über die Rolle der Industrie- und Handelskammern, über die Pflichtmitgliedschaften und alles andere, was oftmals kritisch im politischen öffentlichen Raum diskutiert wird, zu führen; Protokolle weisen das aus und sind nicht vergesslich.
Herr Thomas, auch Sie gaben sich bei allem, was Sie und mich bei dieser Thematik inhaltlich trennt, gesprächsbereit und freuten sich sogar auf die Diskussion im Ausschuss. Diese Freude würde ich Ihnen gern weiterhin gönnen.
Wir liegen inhaltlich, insbesondere bezüglich der Pflichtmitgliedschaft und damit der grundsätzlichen Verfasstheit der Kammern, auseinander - das glaube ich schon -, was aber eigentlich nicht der Punkt des Gesetzentwurfs ist und hier nur insoweit hineinspielt, als zumindest insoweit Einigkeit besteht, dass die erweiterten Prüfungsmöglichkeiten nur so lange Sinn ergeben, wie die IHK in ihrer jetzigen Form, inklusive Zwangsmitgliedschaften, organisiert sind. Solange dies jedoch so ist, bedarf es einer Kontrolle, die dem Charakter als öffentlich-rechtliche Körperschaft gerecht wird; dazu gehört auch die Prüfung durch den Landesrechnungshof. Ich bitte daher um die Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Zudem gibt es einen Überweisungsantrag - wir sind in öffentlicher Diskussion -, und wir bitten um Zustimmung zu diesem Überweisungsantrag. - Danke schön.
Wir stimmen jetzt zur Drs. 6/3191 ab. Es ist die Überweisung in den Wissenschafts- und Wirtschaftsausschuss beantragt worden. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf ab, zunächst über die selbständigen Bestimmungen. Wer stimmt diesen zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das
sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Dann sind die selbständigen Bestimmungen abgelehnt worden.
Zur Gesetzesüberschrift: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern Sachsen-Anhalt. Wer stimmt dem zu? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE. Die Gesetzesüberschrift ist abgelehnt worden.
Jetzt stimmen wir über das Gesetz in der Gesamtheit ab. Wer stimmt ihm zu? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.
In Abstimmung mit den parlamentarischen Geschäftsführern steigen wir, so wie es der Zeitplan ausweist, um 13.50 Uhr - - Nein, es gibt eine neue Lage. Herr Präsident, ich erteile Ihnen das Wort.
Danke schön, Frau Sitzungsleiterin.- Wir haben soeben die Nachricht bekommen, dass bei der Baumaßnahme in Sichtweite des Domplatzes, an der Danzstraße, eine Fliegerbombe gefunden wurde, die heute Abend entschärft werden wird, und dass ab 15 Uhr Evakuierungsmaßnahmen in einem Umkreis von ungefähr 500 m veranlasst werden.
Insofern werden wir mit der Pause, die wir jetzt gleich haben werden, heute die Sitzung beenden müssen. Wir werden uns morgen früh um 9 Uhr wieder treffen. Das würde auch bedeuten, dass der parlamentarische Abend heute leider ausfallen muss, weil das Landtagsgebäude in dem Evakuierungsgebiet liegt.
Ich bitte noch zu berücksichtigen, dass das Haus selbst und die Fraktionsgeschäftsstellen sich vorbereiten müssen, dass ordnungsgemäß alles heruntergefahren wird. Die parlamentarischen Geschäftsführer werden bis dahin beraten, wie es morgen weitergeht, morgen um 8.30 Uhr bei mir. Um 9 Uhr treffen wir uns dann alle wieder hier.
Dann beende ich die Sitzung und bitte darum, dass alle das diszipliniert einhalten. Wir sehen uns morgen um 9 Uhr und fahren dann mit der Sitzung fort.