Protokoll der Sitzung vom 18.07.2014

(Zustimmung von Herrn Jantos, CDU)

Weiter heißt es:

„Dieser Abzug entspricht rechnerisch ca. 20 Fachkräften, die dem flachen Land abgezogen werden sollen.“

Ich wiederhole: 20 Fachkräfte! Die Betonung liegt auf „Fachkräfte“. Da ich davon ausgehe, dass Sie das bisherige Fachkräfteprogramm kennen, wissen Sie selbst, dass die Mitarbeiter nach TVöD vergütet werden und eine Vollzeitstelle mit

35 000 € bis 40 000 € brutto im Jahr veranschlagt wird. Wie kommen dann diese 20 Fachkräfte zustande? - So viel zur Mathematik.

Darüber hinaus ermöglicht das neue Programm jedem Jugendhilfeausschuss in jedem Kreis, in Wahrnehmung seiner kommunalen Selbstverantwortung eigenständig vor Ort zu entscheiden, wie viel Mittel in Personalkosten und wie viel Mittel

in Zuschüsse für Maßnahmen und Projekte fließen.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von Minister Herrn Bischoff)

Den Stollen für die Weihnachtsfeier sponsert der örtliche Bäcker und den Eimer Farbe für den Jugendklub gibt der Handwerker von nebenan. Ein finanzieller Zuschuss für Fachkräfte ist erfahrungsgemäß sehr viel schwerer bzw. überhaupt nicht zu bekommen.

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU)

Die Relationen zwischen Personal- und Sachkosten werden natürlich im Land differenziert sein und können nun differenziert bedacht werden. Das ist mit der Verabschiedung dieses Gesetzes möglich.

(Zustimmung von Herrn Schwenke, CDU)

„Damit“

- ich zitiere wieder aus der Pressemitteilung -

„verschlechtern CDU und SPD sehenden Auges die Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit im ländlichen Raum.“

Was soll man dazu noch sagen? - Danke.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Bischoff)

Kollegin Dr. Späthe, es gibt drei Nachfragen. Möchten Sie diese beantworten? - Ich deute das einmal als Ja. Dann zunächst Kollegin Lüddemann und danach Kollege Gallert und Frau Abgeordnete Hohmann.

Frau Kollegin, geben Sie mir Recht, dass es sich nicht nur merkwürdig anhört, sondern auch fachlich falsch ist, wenn in einem Gesetz, das mit „Familienförderung“ überschrieben ist, Familienzentren und Familienverbände nicht vorkommen? Würden Sie mir Recht geben, dass die - wie soll ich es jetzt ausdrücken? - Träger schon das Recht haben, beunruhigt darüber zu sein, wie ihre weitere Rolle im Land ist? Diese haben sich im Beratungsprozess engagiert, finden sich jetzt aber im Gesetz, was diesen Prozess anbelangt - das ist jetzt von Kollegin Niestädt mehrfach, aber auch von anderen Kollegen gesagt worden -, der sechs Jahre gedauert hat, nicht wieder.

Dann würde mich noch interessieren: In der ersten Beratung wurde immer gesagt, dass dieses Gesetz kein Abschluss wäre, sondern dass es weitergehen würde. Welche Perspektiven hat die Koalition dazu?

Erstens darf ich auf den Redebeitrag von Frau Dirlich hinweisen, die im Gegensatz zu Ihnen gesagt hat, dass wir zum Gesetzentwurf überhaupt nichts beigetragen hätten, sondern alles nur eine Idee der Liga gewesen wäre.

(Herr Jantos, CDU, lacht - Zuruf von Frau Lüddemann, GRÜNE)

Insofern widerspricht sich das. Die Tatsache, dass es uns gelungen ist, das in ein Leistungsgesetz zu packen und damit einen Anspruch zu erhalten, ist der eigentliche Kern der Dinge. Das ist erstmals so und das ist einmalig in Deutschland.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Das war nicht meine Frage.

Kollege Gallert und danach noch Frau Hohmann, wenn Sie möchten.

Frau Späthe, es kann durchaus sein, dass die Position der Fraktion der GRÜNEN eine andere ist als die einiger Kollegen meiner Fraktion. Wir sind keine Koalition. Das ist nun einmal so.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

Zweitens. Frau Späthe, ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Natürlich haben wir dieses Argument diskutiert. Wir haben diese Dinge gesetzlich garantiert und damit sind sie mit einer Sicherheit ausgestattet, die sie vorher nicht hatten. Es geht um diese 7 Millionen €.

Ich muss sagen: Ja, das könnte man denken, wenn man nicht die Erfahrung hätte, die wir alle haben. Diesbezüglich möchte ich auf die letzte Haushaltsberatung und die Einsparvorschläge aus dem Sozialministerium hinweisen. Das eine waren die Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm und das andere betraf das Blindengeld. Das Blindengeld ist gesetzlich geregelt. Die Hürde, schnell mal einen Artikel in ein Haushaltsbegleitgesetz zu schreiben, mit dem ich einen Eingriff in ein Gesetz mache, ist in Wahrheit, wenn es um Geldeinsparungen geht, nicht drei Millimeter höher als die, einen Haushaltsansatz zu kürzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen sagen wir: Dieser Erfolg steht zwar auf dem Papier, aber im Leben muss er sich noch lange nicht bewähren.

(Frau Niestädt, SPD: Musst du nicht drauf antworten! - Frau Budde, SPD: Das war eine Intervention! - Herr Rotter, CDU: Muss man nicht drauf antworten!)

Kollegin Hohmann, bitte.

Frau Kollegin Späthe, ich finde es ganz toll, dass Sie sich so mit meiner Pressemitteilung auseinandergesetzt haben.

Geben Sie mir Recht, dass im Jahr 2014, das eine Kürzung um 2 Millionen € in beiden Programmen vorsah, die Landkreise teilweise umstrukturieren mussten, weil sie die Gelder nicht mehr hatten, und dass diese 382 000 €, wenn Sie diese jetzt aus den Landkreisen abziehen, denen dann fehlen?

(Herr Miesterfeldt, SPD: Das ist nur Rech- nen! Mathematik ist was anderes!)

- Laut Mathematik ist das so. Oder sehen Sie das anders?

Ein Rechtsanspruch ist für meine Begriffe schon einen Deut sicherer als ein Haushaltsansatz.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Die Mittel für Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm werden zusammengelegt. Wenn die Landkreise und die dort verantwortlichen Jugendhilfeausschüsse der Auffassung sind, dass sie Fachkräftestrukturen aufrechterhalten und ausbauen möchten, dann haben sie mit diesem größeren Fonds nun die Möglichkeit dazu. Es gibt natürlich die Verpflichtung der Landkreise, auch kommunales Geld dafür einzusetzen.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Lange, DIE LINKE: Das nützt ihnen überhaupt nichts!)

Es gibt noch eine Frage von der Kollegin Dirlich. Möchten Sie diese beantworten? - Das ist nicht der Fall. Dann fahren wir fort in der Debatte.

Kollegin Dirlich kann natürlich eine Zwischenintervention machen. - Sie möchte Ihre Frage nicht beantworten.

(Frau Lüddemann, GRÜNE: Ich habe mich auch gemeldet!)

- Sie sind gleich noch einmal dran.

Das sehe ich auch so. Ich wollte nur folgende Bemerkung machen: Wenn ich mich recht erinnere, dann ist der gesamte Prozess überschrieben mit „Prozess der Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft“. Ich habe über diesen Prozess gesprochen.

(Frau Niestädt, SPD: Es geht aber heute um das Gesetz!)

Zu diesem Prozess der Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft hat der Landtag - mit Verlaub - nichts beigetragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Lüddemann.