Das schließt nicht aus, dass wir unsere Schlüssel überall anbieten. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Systeme, die wir haben, ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz erhalten, damit wir prinzipiell unserem eigentlichen Begehren gerecht werden können, weswegen wir hier ebenfalls über die S/MIME-Verschlüsselung reden müssen.
Zu guter Letzt bin ich froh, dass ich am Ende der Debatte Einigkeit in dem Grundgedanken, den wir hier heute beantragt haben, feststellen kann. Das kommt bei unseren netzpolitischen Anträgen nicht allzu häufig vor. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. - Habe ich den etwas verschlüsselten Satz des Kollegen Graner richtig entschlüsselt,
Das habe ich nicht gesehen. Ich lasse erst einmal den Kollegen Graner antworten; dann brauche ich ihn nicht noch einmal aufzurufen.
Herr Präsident, ich gehe davon aus, dass wir das über einen Selbstbefassungsantrag im Ausschuss machen können.
Ich muss den Kollegen Wagner enttäuschen. Ich möchte ihm gar keine Frage stellen. Ich möchte eine Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Finanzen beantragen; denn da ressortiert er, insofern macht die Federführung beim Finanzausschuss Sinn. Ich möchte den Antrag außerdem gern in den Innenausschuss überwiesen wissen; denn dort ist das Thema Datenschutz angesiedelt. Der Antrag gehört also auch dorthin. Darüber sollten wir auch in diesem Bereich sprechen.
Das war jetzt ganz und gar entschlüsselt und klar. Herr Kollege Striegel, Sie haben beantragt - habe ich das richtig verstanden? -, diese beiden Anträge in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu überweisen. Oder nur in den Innenausschuss?
(Herr Striegel, GRÜNE: Ich habe erst einmal den Innenausschuss genannt; denn da liegt ja das Thema Datenschutz!)
- Gut. - Darüber müssen wir als Erstes abstimmen. Wir stellen zunächst fest, ob es eine Mehrheit dafür gibt, diese beiden Anträge in Ausschüsse zu überweisen. Wer stimmt dafür? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag auf Überweisung abgelehnt worden.
Nun stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/3513 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Logischerweise die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen nun über den Ursprungsantrag in Drs. 6/3485 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 16 abgearbeitet.
- Es ist noch zu laut. Ich bitte Sie, Frau Lüddemann nicht nur das Wort, sondern auch Ihr Ohr zu schenken. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte eingangs klarstellen: Ich lege den Antrag heute vor, weil ich in großer Sorge um ganze Teile der nachwachsenden Generation bin, um die Zukunft unseres Landes, wie sie gern vollmundig und an vielen Stellen genannt wird, und nicht weil ich eine grundsätzlich neue Debatte über den Personalschlüssel in Kitas anstoßen will. Das liegt mir fern.
Schauen wir uns deshalb die Fakten an. Aktuell führt der Kinder- und Jugendbericht dieses Problem wieder vor Augen. Kinder- und Jugendarmut im Land sind im Bundesvergleich besonders hoch ausgeprägt. Beinahe ein Drittel der Kinder in unserem Land gilt als armutsgefährdet.
Jedes vierte Kind lebt in einem Haushalt mit ALG-II-Bezug. Die ALG-II-Quote bei Alleinerziehenden in unserem Bundesland ist die bundesweit höchste. So beziehen laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung knapp 57 % der alleinerziehenden Haushalte mit minderjährigen Kindern im Land ALG II. Deshalb halte ich es gerade heute, am Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut, für geboten, hier gegenzusteuern.
Die Befunde, die ich genannt habe, sind nur ein Ausschnitt. Es macht mir umso größere Sorge, dass es keine neuen Erkenntnisse sind. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, dass sich strukturelle Armut verfestigt und generationenübergreifend weitergetragen wird.
Diese Kennzahlen zur materiellen Notlage von Kindern und Jugendlichen wirken massiv auf deren Lebenswelt und deren Biografien. Soziale Teilhabe und Entwicklungschancen gestalten sich damit besonders schwierig.
Studien zeigen klare Zusammenhänge zwischen kindlichen Lebenslagen, die durch Armut geprägt sind, und der Gefährdung durch Misshandlung und Vernachlässigung. Auch zeigen sich Zusammenhänge zwischen Armut und der Häufigkeit fehlender Bildungsabschlüsse, einem niedrigen kognitiven Entwicklungsstand und beispielsweise auch der Häufigkeit von Teenagerschwangerschaften. Es zeigen sich auch, wenngleich statistisch weniger signifikant, Zusammenhänge zwischen Armut und häufigen Problemverhaltensweisen sowie Schwierigkeiten bei der emotionalen Entwicklung.
Diese Zusammenhänge dürfen nicht kausal missverstanden werden. Welche Faktoren Ursache und welche Faktoren Wirkung sind, ist noch nicht wissenschaftlich geklärt. Aber auch Suchtverhalten kann durch statistische Korrelationen nicht abschließend erfasst werden. Eines zeigt sich zumindest klar: Materielle Armut wirkt auf die gesamte Lebenslage eines Menschen und gerade das kindliche Aufwachsen ist dadurch in erheblichem Maße negativ geprägt.
Gegen Kinder- und Familienarmut kann man, wenn man es vereinfacht sagen will, zwei verschiedene Dinge tun. Zum einen kann man eine stärkere Umverteilung von Ressourcen von Kinderlosen hin zu Familien mit Kindern, von Einkommensstarken zu Einkommensschwachen vornehmen und damit die materielle Armut direkt angehen.
Zum anderen kann man die Kinder selbst stärken, um negative Auswirkungen von Armut auf die kindliche Entwicklung - ich habe es eben versucht zu beschreiben - abzumildern, wenn nicht ganz außer Kraft zu setzen. In diesem zweiten Punkt geht es darum, schützende Faktoren für die kindliche Entwicklung zu stärken.
Ich erinnere an den Antrag meiner Fraktion mit dem Titel „Wahlversprechen umsetzen, Kindergeld zeitnah erhöhen, Kindergrundsicherung als Zielvorstellung entwickeln“, den wir im April 2014 vorgelegt haben. Dieser ging in die erste Richtung, also in Richtung der Abmilderung materieller Bedrängnis von benachteiligten Familien. Dieser Antrag fand - Sie werden sich erinnern - damals keine Mehrheit.
Wenn man nach Berlin schaut, muss man realistisch feststellen, dass sich auch von dort nichts in dieser Richtung ergeben wird. Im Sinne des Koalitionsvertrages der Bundesregierung gibt es praktisch keine Kinderarmut in diesem Land. Deshalb - das darf ich Ihnen versprechen - werde ich, wird meine Fraktion noch lange nicht das Handtuch werfen. Wenn es um Entwicklungschancen von Kindern geht, werde ich immer und überall streiten, um Veränderungen herbeizuführen.
das den zweitgenannten Weg, die Stärkung der Kinder, beschreitet. Wir wollen mit diesem Antrag mittelbar armutspräventiv wirken.
Was wollen wir als GRÜNE konkret? - Wir GRÜNE wollen eine Sonderförderung von Kitas in Vierteln mit Entwicklungsbedarf. Wir wollen eine besondere Förderung von Kitas, die sich in problembelasteten Sozialräumen befinden. Wir haben nach 25 Jahren inzwischen aufgearbeitete Sozialatlanten; wir haben sie in anderen Zusammenhängen sogar zur Grundvoraussetzung für die Entwicklung gemacht. Diese Daten müssen wir auswerten, und wir können sie als Grundlage dafür nehmen, benachteiligte Kinder im Rahmen der Kinderbetreuung bevorzugt zu unterstützen. Mit anderen Worten: Schutzfaktoren gegen ökonomische Belastungen einführen.
Auf diesem Wege unterstützen wir die Jüngsten in den schwächsten Stadtvierteln. So würden Kinder eine Chance bekommen, die sie ansonsten qua Elternhaus nicht haben. Und es würde etwas unterstützt, das wir im Land auch immer weniger haben, nämlich Bildungsgerechtigkeit.
Indem wir mit diesen Maßnahmen das Aufwachsen in Armut wenigstens teilweise kompensieren, wirken wir beispielsweise gegen Schulabbrüche, aber auch, wie ich bereits erwähnte, gegen die prinzipiell ungewollten Teenagerschwangerschaften; denn auch hierbei nimmt Sachsen-Anhalt einen Spitzenplatz ein.
Auch wenn es sich in absoluten Zahlen um eine kleine Gruppe handelt, ist der Anteil der Mütter, die bei der Geburt ihrer Kinder minderjährig sind, nach einer Erhebung der DAK aus dem Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt am höchsten. Auch nach Zahlen der Techniker-Krankenkasse aus dem Jahr 2012 nimmt Sachsen-Anhalt bei den Teenagerschwangerschaften mit einem Anteil von 1,1 % an der Gesamtgeburtenzahl einen Spitzenplatz ein.
Um Benachteiligungen und Entwicklungsdefiziten durch ein Aufwachsen in Armutslagen entgegenzuwirken, müssen wir das Prinzip „Ungleiches ungleich behandeln“ berücksichtigen. Kitas in Sozialräumen mit besonderem Entwicklungsbedarf sind mit besonderen Herausforderungen bei der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder konfrontiert. Dies beginnt beispielsweise mit einem unsicheren Bindungsverhalten der Kinder oder einer ungenügenden Sprachentwicklung.
Entsprechend diesen besonderen Herausforderungen ist es auch nicht verwunderlich, dass sich in der Bertelsmann-Studie „Wer fördert Deutschlands sozial benachteiligte Kinder? - Rahmenbedingungen zur Arbeit von Kitas mit Kindern aus sozial benachteiligten Familien“ aus dem Jahr 2007 bei der Befragung der Kita-Leitungen ein klarer Zusammenhang zeigt. Der Handlungsbedarf der Kitas steigt mit der Zunahme der Benachteiligung der
Kinder. Handlungsbedarf besteht insbesondere in den Feldern „personelle Ressourcen verbessern“ und „Ausbau der Arbeit mit sozial benachteiligten Kindern“. Das wird immer wieder angeführt.
Ich bin zutiefst davon überzeugt und konnte mich - leider, muss ich sagen - auch in der Praxis immer wieder davon überzeugen, dass wir in SachsenAnhalt einen großen Handlungsbedarf haben. Vor dem Hintergrund der Zahlen, die ich zu Beginn meiner Rede genannt habe, ist festzustellen: Dieser Handlungsbedarf besteht gerade in SachsenAnhalt.
Deshalb brauchen wir spezielle Lösungen: eine Sonderförderung, die zusätzlich zur Finanzierung der Kinderbetreuung gemäß § 13 des Kinderförderungsgesetzes installiert wird. Wir müssen die Förderung von Kitas so differenzieren, dass Chancengerechtigkeit dort dezidiert ansteigt, wo sie am geringsten ist,
um Kindern, die unter erschwerten Bedingungen aufwachsen, entsprechend stärker unter die Arme zu greifen. Bei der Umsetzung dieses sinnvollen Ansatzes stellen sich sicherlich Fragen. Ich bin gern bereit, diese im Ausschuss zu erörtern.
Wir wollen im Rahmen des Einstiegs in diese Sonderförderung 15 Einrichtungen im Land mit einem zusätzlichen Arbeitsvolumen von jeweils zwei Vollzeitäquivalenten ausstatten. Dieses Arbeitszeitvolumen - das ist der Kern des Antrages - ist nicht auf den regulären Personalschlüssel anzurechnen, sondern es geht darum, zusätzliche Ressourcen in die Kitas zu geben, die ganz speziellen Auswirkungen entgegenwirken können.
Dazu gehört zum Beispiel, dass man sich mehr um die Beziehungsarbeit mit den Kindern kümmert, dass die Sprachentwicklung im Vordergrund steht oder dass man besondere Projekte zur Beteiligung von Kindern auf den Weg bringt. Sportförderung ist denkbar; denn wir alle wissen, welcher Zusammenhang zwischen ungesunder Ernährung und den ungünstigen Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchungen besteht. Es kann aber auch sein, dass es um Elternarbeit geht, weil die Eltern zuvörderst gestärkt werden müssen.