Die Würdigung der Stellungnahmen von etwa 250 angeschriebenen Institutionen ließ Nachfragen, insbesondere zur Überprüfung der einmaligen und laufenden Mehrkosten, entstehen, die innerhalb der Landesregierung einer Klärung bedurften. So wurde beispielsweise der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, der maßgeblich an der Kosten- und Mehrbedarfsermittlung mitgewirkt hat, nochmals um ergänzende Erläuterungen zu seinen bisherigen Stellungnahmen gebeten. Diese Erläuterungen liegen zwischenzeitlich vor und wurden abschließend ausgewertet.
Da unterdessen auch der Abstimmungsprozess abgeschlossen ist, soll der Berichtsentwurf bereits in der Kabinettssitzung am 28. Oktober dieses Jahres von der Landesregierung beschlossen werden. Über das Ergebnis wird anschließend im Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages berichtet.
Zu Frage 2: In dem Entwurf des Evaluationsberichtes der Landesregierung sind die Ergebnisse nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren unter Darlegung möglicher daraus zu ziehender Folgerungen für die Landesregierung oder den Gesetzgeber zusammengefasst. Insofern würdigt er auch die Beiträge zur Überprüfung der einmaligen und laufenden Mehrkosten. Allerdings kann ich keine Einzelheiten aus dem noch zu beschließenden Bericht darlegen.
Dementsprechend kann das Ergebnis der Kostenevaluation, insbesondere zu der Frage, ob und in welcher Höhe den Kommunen ein ausgleichsfähiger Mehrbedarf entstanden ist und ob die laufenden Zahlungen des Landes beibehalten werden sollen oder ob die vom Land erfolgten Zahlungen über den prognostizierten Pauschalbeiträgen des Landesgesetzgebers liegen könnten, erst im Anschluss an die Kabinettsbefassung Berücksichtigung finden.
Das Hundegesetz selbst sieht vor, dass die laufenden Mehrkosten durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrags abgegolten werden. Die Zahlung dieser Pauschalbeträge ist auch für den Doppelhaushalt 2015/2016 vorgesehen. Etwaige Änderungen dieser gesetzlichen Vorgaben können nur vom Landesgesetzgeber selbst vorgenommen werden. Ihm obliegt es zu beurteilen, ob er dies mit den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2015/2016 verknüpfen will oder nicht.
Es tut mir leid, dass es Sie jetzt trifft, Herr Webel. Aber vielleicht können Sie die Frage an Ihren Kollegen weiterleiten. Ich habe zu der Zeitleiste eine Frage habe. Wenn der Bericht im Kabinett erst am 28. Oktober beschlossen wird und nachfolgend im Innenausschuss darüber beraten werden soll, wie soll dann garantiert werden, dass in den laufenden Haushaltsberatungen noch Mittel bereitgestellt werden können, wenn wir wissen, dass der Finanzausschuss bereits Anfang November abschließend über den Etat des Innenministeriums beschließen will?
Die Frage 2 stellt die Abgeordnete Frau Edler zum Thema Stellenbesetzungsverfahren Präsident/Präsidentin des Statistischen Landesamtes SachsenAnhalt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Danke schön, Herr Präsident. - Wie in der Ausgabe der „Volksstimme“ vom 15. August 2014 veröffentlicht wurde, wird der Vertrag des jetzigen Präsidenten des Statistischen Landesamtes nicht verlängert und läuft somit Ende Januar 2015 aus.
favorisiert die Landesregierung, um die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt neu zu besetzen?
bzw. Studienabschluss, welche Qualifikationen und welche Art von Berufserfahrungen sind aus der Sicht der Landesregierung für die Neubesetzung unbedingt erforderlich?
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Erneut antwortet Herr Minister Webel in Vertretung des Innenministers. Bitte, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Edler namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die zum 1. Februar 2015 neu zu besetzende Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Statistischen Landesamtes ist derzeit über die Personalvermittlungsstelle des Ministeriums der Finanzen innerhalb der Landesverwaltung ausgeschrieben. Die Stellenausschreibung wurde am 25. September 2014 veröffentlicht. Bewerbungsschluss ist der 17. Oktober 2014, also heute.
Zu Frage 2: Laut Ausschreibung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Gefordert wird die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt in der Laufbahn des statistischen Dienstes, des besonderen Verwaltungsdienstes oder des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Mehrjährige Leitungserfahrung, überdurchschnittliche Füh
rungs- und Sozialkompetenz, überzeugendes Auftreten, überdurchschnittliches Organisationsvermögen und Koordinationsgeschick, Verhandlungsgeschick, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Kenntnisse und Erfahrungen im Personalmanagement, in der Organisations- und Personalentwicklung sowie in Modernisierungsprozessen sind wünschenswert. Weiterhin sollte der Bewerber oder die Bewerberin über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den obersten Landesbehörden und im politischen Raum sowie in der länderübergreifenden Zusammenarbeit verfügen.
Bei mehreren gleich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern wird insbesondere Wert gelegt auf Engagement und Initiative, auf Kommunikation und Zusammenarbeit sowie auf die Fähigkeit, den Arbeitsanfall auch unter Zeitdruck zu bewältigen. Darüber hinaus enthält die Ausschreibung den Hinweis, dass es sich gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes um ein Amt mit leitender Funktion handelt.
Herr Minister Webel, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die erste Frage damit beantwortet haben, dass es ein internes Bewerbungs- und Besetzungsverfahren gibt? Geben Sie mir Recht, dass der von mir zitierte Artikel in der Ausgabe der „Volksstimme“ vom 15. August 2014 etwas widersprüchlich ist, wenn der Ministerpräsident im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung darauf abgehoben hat, dass man damit auch Bürgerinnen
Des Weiteren möchte ich wissen, ob bereits Bewerbungen eingegangen sind, also ob es Bewerberinnen oder Bewerber gibt. Wird die Stelle für den Fall, dass die interne Ausschreibung nicht zum Erfolg führen sollte, dann auch extern ausgeschrieben?
Die Frage, ob es bereits Bewerberinnen oder Bewerber gibt, kann ich Ihnen nicht beantworten, weil heute, am 17. Oktober, der letzte Tag der Bewerbungsfrist ist. Dieser Vorgang wird in der Personalvermittlungsstelle des Ministeriums der Finanzen bearbeitet. Die Landesregierung wird nicht über die internen Ausschreibungsverfahren informiert.
Es ist aber in Sachsen-Anhalt gängige Praxis, dass die Stellen in der Regel erst in der Landesverwaltung ausgeschrieben werden. Sollte sich dann niemand melden, wird die Stelle natürlich extern, nach außen ausgeschrieben. Das ist gängige Praxis.
Wir kommen jetzt zur Frage 3 zur Schließung der JVA Dessau, die uns der Kollege Hoffmann stellt. Es wird der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn antworten. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung beabsichtigt die Schließung der JVA Dessau zum 30. Juni 2015. Die JVA Dessau ist eine landeseigene Immobilie. Im Verwaltungsgebäude der JVA ist ebenfalls das Finanzgericht untergebracht.
weitere Nutzung der Immobilie, auch vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung des Justizstandortes Dessau-Roßlau?
Erstens möchte ich auf die noch nicht abgeschlossene Erörterung im Ausschuss für Recht und Verfassung abheben, was das Thema Justizvollzugsstruktur generell betrifft. Das muss erst gesetzlich normiert werden.
Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass es Diskussionen über mögliche Verwertungen der Immobilie gibt. Es gibt wohl zwei Themen. Das eine läuft unter der Überschrift „offener Vollzug“, das andere ist die Nutzung für die Verwaltung der Justiz. Wer die Immobilie kennt, weiß aber, dass sie wesentlich größer ist als das, was derzeit in Rede steht.
Darüber hinaus wird das ganz normale Verfahren gewählt. Wir haben bei zwei Einrichtungen aus der JVA schon einen Verkauf ermöglicht; bei zweien - für Naumburg und für Magdeburg - ist das Verfahren anhängig.
Das heißt, es geht vom Verwaltungsvermögen ins allgemeine Grundvermögen. Da gibt es dann Ausschreibungen, und je nachdem, wie erfolgreich die laufen, wird das dann im Bieterverfahren zur Abwicklung gebracht. In aller Regel sind das auch ganz verwertbare Immobilien. Manchmal staune ich selbst - wie in Stendal, wo wir mit der Stadt und Einrichtungen der Justiz, nämlich einem Gericht, eigentlich vereinbart hatten, an dieser Stelle einen Parkplatz zu errichten, das weiß ich noch ganz gut -, dass es Interessenten gibt.
Dieses Verfahren wird gewählt, und ich bitte Sie, dass wir die einzelnen Schritte abwarten. Dann wird das nach dem bei uns üblichen Verfahren abgewickelt. Ich berichte auch regelmäßig im Finanzausschuss, wenn es um Grundvermögen des Landes geht, wenn das aus dem Vermögen heraus veräußert wird.
Die Frage 4 zum Thema Rückzahlungsforderungen der Soforthilfe für viele Fischbecker Bürgerinnen und Bürger würde die Kollegin Frau Dr. Paschke stellen. Wir wünschen ihr von dieser Stelle aus gute Besserung. Ihre Frage und die Antwort gehen nach unserer Geschäftsordnung zu Protokoll.
Die Frage 5 stellt die Abgeordnete Frau Hohmann zur Initiative zum Quereinstieg. Herr Minister Bischoff wird antworten. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Für die neue Förderphase des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist ab 2015 das ESF-Bundesprogramm „Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas“ geplant. Die Initia
tive soll Ausbildungsoptionen zum staatlich anerkannten Erzieher beziehungsweise zur staatlich anerkannten Erzieherin für geeignete Männer und Frauen aus anderen Berufen schaffen. In dem Projekt arbeiten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Bundesländer und die Bundesagentur für Arbeit zusammen. Das Programm soll bundesweit Modellprojekte unterstützen, die den Auf- und Ausbau einer erwachsenengerechten, vergüteten Ausbildungsstruktur für Berufswechslerinnen und Berufswechsler verfolgen.