Protokoll der Sitzung vom 08.09.2011

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt die Möglichkeit, eine zweite Nachfrage zu stellen.

Ja, gerne.

Dazu hat sich Herr Kollege Erdmenger gemeldet.

Herr Präsident! Frau Ministerin, jetzt haben wir zwei wesentliche Informationen erhalten. Erstens wissen wir jetzt, dass die Planungen der Landesregierung zu mehr CO2-Emissionen führen wer

den; zweitens wissen wir, dass die Braunkohlekraftwerke in unserem Bundesland keinesfalls subventionsfrei betrieben werden.

Sie sprechen immer wieder gern in Medien - Sie haben das auch heute getan - den Emissionshandel an, der in Ihrer Sichtweise eine wesentliche Rolle spielt. Das glaube ich auch. Stimmen Sie mir darin zu, dass eine Mehremission von 2 Millionen t CO2 auch den Emissionshandelspreis, also den Zertifikatpreis, in die Höhe treiben wird und dass auch das zu bedenken ist, wenn man über die Wirtschaftlichkeit von Kraftwerken spricht?

Wenn ich wüsste, wie sich irgendwelche Preise an irgendwelchen Börsen oder Märkten entwickeln würden, müsste ich schon steinreich sein. Ich weiß nicht, wie sich die Preise entwickeln werden, weil das von mehr als einer Variablen abhängt, die wir hier im Auge haben.

Auch in einem anderen Punkt möchte ich Ihren Determinismus vielleicht etwas relativieren. Wir wissen - man kann sagen, leider - noch lange nicht, ob dieses Kraftwerk überhaupt gebaut werden wird.

Wenn Sie mit der Unternehmensleitung der Mibrag, aber auch mit Kollegen aus Gewerkschaftskreisen reden, dann werden oftmals große Zweifel daran geäußert, dass die Investition im Umfang von 1,5 Milliarden € jemals durchgeführt wird. Denn im Moment sind die Rahmenbedingungen in Deutschland für Investoren aus der Branche sehr unsicher - das liegt nicht am Land, das liegt an den Trends im Bund.

Sie können sich in keiner Weise darauf verlassen, dass sich eine Investition im Umfang von 1,5 Milliarden € über einen Abschreibungszeitraum von 25 oder 30 Jahren jemals amortisieren wird; denn man kann sich nicht darauf verlassen, dass nicht auch die Laufzeit für Braunkohlekraftwerke verkürzt wird, wie es bei den Atomkraftwerken passiert ist. Im Moment passiert an der Investitionsfront in der ganzen Branche sozusagen gar nichts, weil sich die Investoren nicht mehr auf die Rahmenbedingungen verlassen können.

(Zustimmung bei der CDU)

Das löst übrigens inzwischen in Arbeitnehmerkreisen ganz massive Sorgen um die Arbeitsplätze am Standort Sachsen-Anhalt aus. Und das erfüllt auch mich mit sehr viel Sorge; das muss ich zugeben.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Somit haben wir die Fragestunde mit einem doch sehr wichtigen - ich will nicht sagen: existenziellen - Thema beendet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/86

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres - Drs. 6/321

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/369

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/372

Entschließungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/367

Die Fülle der Anträge bedingt, dass höchste Konzentration bei den parlamentarischen Geschäftsführern und bei den Schriftführern für das dann folgende Abstimmungsverfahren geboten ist.

Wir beginnen mit der Berichterstattung durch den Abgeordneten Herrn Dr. Ronald Brachmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften hat der Landtag in der 4. Sitzung am 9. Juni 2011 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt. Dieser hatte am 9. März 2010 entschieden, dass die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wirtschaftsunternehmen zuständigen Kontrollstellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen müssen und insbesondere nicht der Rechts- und Fachaufsicht staatlicher Stellen unterstehen dürfen.

Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 3. Sitzung am 23. Juni 2011 mit dem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag den Ausschussmitgliedern ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, der darauf zielte, die Beschränkungen in der Zuständigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Der Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Darüber hinaus wurde in jener Sitzung eine Anhörung unter Beteiligung des mitberatenden Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung

beschlossen sowie eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss verabschiedet.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung verständigte sich in der 4. Sitzung am 24. Juni 2011 darauf, unmittelbar im Anschluss an die Anhörung, die am gleichen Tag stattfinden sollte, eine Beschlussempfehlung an den federführenden Innenausschuss zu erarbeiten. Zu der Anhörung, die am 24. August 2011 in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden Datenschutzbeauftragte anderer Bundesländer eingeladen, die gebeten worden waren, dem Ausschuss bereits vor der Anhörung schriftliche Stellungnahmen zukommen zu lassen.

Nach der Anhörung befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Zur Beratung lagen eine Synopse des GBD sowie drei Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen vor.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfahl zu beschließen, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Stellung einer obersten Landesbehörde zu übertragen sowie es den Angehörigen von Behörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen, sich jederzeit ohne Einhaltung des Dienstweges an den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wenden. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte die Einrichtung einer Datenschutzkommission. Auch dieser Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Im Ausschuss wurde in diesem Zusammenhang jedoch schon erörtert, wie dem Anliegen, dem Datenschutz im parlamentarischen Raum eine breitere Aufmerksamkeit zu verschaffen, künftig besser Rechnung getragen werden kann. Ich habe angeregt, dass sich der Innenausschuss einmal jährlich ausschließlich und eingehend mit den Belangen des Datenschutzes beschäftigen sollte.

Der Anregung der Regierungsfraktionen, in Artikel 3 des Gesetzentwurfs das Datum des Inkrafttretens zu ändern, wurde mehrheitlich gefolgt.

Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung dem federführenden Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs in der von ihm geänderten Fassung.

Der Ausschuss für Inneres schloss sich am Nachmittag des 24. August 2011 dieser Empfehlung an und verabschiedete mit 7 : 0 : 5 Stimmen die in der Drs. 6/321 vorliegende Beschlussempfehlung.

Die rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes fanden bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung weitgehend Berücksichtigung. Auf eine Anregung des

Landesbeauftragten für den Datenschutz hin blieb es bei den Ordnungswidrigkeitsregelungen allerdings bei einer dynamischen Verweisung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es nicht versäumen, mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie im Innenausschuss für die zügige Beratung des Gesetzentwurfes zu bedanken. Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung aus dem Ausschuss, Herr Kollege Dr. Brachmann. - Wir treten nunmehr in die Debatte ein. Sie wird durch den Minister für Inneres und Sport eröffnet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin eigentlich nur nach vorn gegangen, um mich zu bedanken. Sachsen-Anhalt ist mit dem heutigen Tage, was den Datenschutz angeht, wenn wir den Gesetzentwurf gemeinsam beschlossen haben werden, EU-rechtskonform.

Mein Dank gilt - Herr Brachmann hat es bereits angesprochen - den Kolleginnen und Kollegen beider Ausschüsse, die über den Gesetzentwurf in guter Qualität in einer Rekordzeit von nur drei Monaten beraten haben, sodass er heute verabschiedet werden kann. Dafür möchte ich mich bedanken.

Wenn ich schon hier vorn stehe, dann möchte ich ein paar kleine Punkte ansprechen. Wir haben jetzt auch den nicht-öffentlichen Bereich des Datenschutzes als eine unabhängige Stelle geregelt. Insofern, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, habe ich Verständnis für Ihren Änderungsantrag, mit dem Sie den schriftlich formulierten Wunsch unseres Datenschutzbeauftragten aufgegriffen haben. Sie fordern unter Punkt 1, dass die Bediensteten nur im Einvernehmen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz versetzt oder abgeordnet werden können und dass sie ausschließlich an seine Weisungen gebunden sind.

Dem kann man zustimmen, weil man damit verhindert, dass möglicherweise ein Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, der vielleicht aus der Sicht einer Regierung oder aus wessen Sicht auch immer missliebig sein könnte, versetzt wird. Damit hätten wir fast eine solche Regelung wie im Bereich der Justiz, wo geregelt ist, dass Richter nicht ohne Weiteres versetzt werden können.

Es ist auch klar, dass wir aus dem Landesverwaltungsamt über den Einzelplan 03 zwei Stellen in den Bereich des Datenschutzbeauftragten hinübergeben werden. In Bezug auf den von Herrn Dr. von Bose geäußerten Wunsch, ihm weitere Stellen zur Verfügung zu stellen, kann an dieser Stelle nur auf die Haushaltsberatungen verwiesen werden. Darüber wird das Parlament zu entscheiden haben.

Gut ist auch, dass der Datenschutzbeauftragte mit Kompetenzen ausgestattet wird. Er kann nämlich Ordnungswidrigkeiten ahnden; anderenfalls wäre die Kontrolle am Ende ein stumpfes Schwert.

Die Landesregierung, insbesondere mein Haus, hat vor, die Regelungen zum Datenschutz weiter zu überarbeiten, weil wir eben in den drei Monaten - das war gemeinsam vereinbart worden - nur das regeln wollten, was der Europäische Gerichtshof uns aufgeschrieben hatte.

Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, habe ich Verständnis dafür, dass Sie schon einmal den Wunsch geäußert haben, dass dies bis zum Jahr 2012 geschehen möge. Ich garantiere Ihnen, wir machen das. Insofern wäre Ihre Aufforderung, die äußerst charmant ist, aus meiner Sicht obsolet. - Ich darf mich nochmals bedanken.

(Zustimmung bei der CDU)