Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass wir in diesem Hohen Haus die bundespolitische Debatte zum Bundesmeldegesetz nicht wiederholen müssen. Wir brauchen hier keine überholte Diskussion über die Weitergabe der Meldedaten an Unternehmen zu Werbezwecken mehr zu führen. Der im Bundesrat verabschiedete Kompromiss sieht vor, dass die Bürger ihre ausdrückliche Einwilligung gegenüber der Meldebehörde oder dem an den Daten interessierten Unternehmen erteilen müssen, damit die Weitergabe und die Nutzung der persönlichen Daten rechtmäßig ist.
Im neuen Bundesrecht finden sich nur Regelungen, die sich in den alten Landesmeldegesetzen bewährt haben. Da nach dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes der automatisierte Meldedatenabruf gewährleisten sein muss, dürfte eine abschließende Beratung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung im Hohen Hause noch vor der Sommerpause zielführend sein.
Wie Sie der Vorlage der Landesregierung entnehmen können, wurde auch die Empfehlung des Landebeauftragten für den Datenschutz aufgegriffen. Meine Fraktion erachtet es gleichwohl als zielführend, in einer mündlichen Anhörung insbesondere den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die kommunalen Spitzenverbände einzubeziehen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres und Sport und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Die Debatte ist damit abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich glaube gehört zu haben, dass eine Überweisung in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen gewünscht wird; die Federführung soll beim Ausschuss für Inneres und Sport liegen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich darüber abstimmen.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen? - Das sind Vertreter aller Fraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist die Überweisung so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist abgearbeitet.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt
Einbringerin ist die Ministerin für Justiz und Gleichstellung. Frau Professor Dr. Kolb, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor ziemlich genau zehn Jahren, nämlich im Juli 2005, hat der Landtag der
vierten Wahlperiode das Gesetz über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt verabschiedet.
Ich glaube, ich muss an der Stelle nicht lange erläutern, weshalb wir ein Versorgungswerk für Rechtsanwälte brauchen. Das ist eine berufsspezifische Altersversorgung im Bereich der freien Berufe, die bereits eine lange Tradition hat. Das Besondere ist, dass die Mitglieder dieses Versorgungswerks mitgestalten können. Alle sind aufgerufen, sich mit persönlichem Engagement einzubringen.
Dieses Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen, beispielsweise die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit hat es entscheidende Vorteile gegenüber der klassischen Lebensversicherung als Altersvorsorge. So besteht beispielsweise ein sofortiger Schutz. Es gibt keine Wartezeiten. Auch eine Gesundheitsprüfung wird hierbei nicht verlangt.
Mit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk erwerben Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt unter anderem einen Anspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sowie auf Sterbegeld.
Das geltende Gesetz aus dem Jahr 2005 hat sich durchaus bewährt. Es ist zweimal nur marginal geändert worden. Hintergrund und Anlass für den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes sind Hinweise aus dem Rechtsanwaltsversorgungswerk selbst, das mittlerweile zehn Jahre praktische Erfahrungen hat.
Diese Vorschläge haben wir auch mit der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt und mit dem Anwaltsverein erörtert. Diese haben sich durchweg positiv zu den Änderungsvorschlägen geäußert, sodass ich versichern kann, dass der Gesetzentwurf mit allen Betroffenen besprochen worden ist.
Worum geht es im Einzelnen? - Es sind im Wesentlichen vier Punkte. Zum Ersten reagiert die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf auf veränderte Rahmenbedingungen im Finanzsektor. Durch die angestrebte Änderung des § 14 des Gesetzes wird eine flexiblere Anlagestrategie für die finanziellen Rücklagen ermöglicht.
Zum Zweiten möchte die Landesregierung eine umfassende Absicherung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Land erreichen. Deshalb wird die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk neu gestaltet.
Der dritte Punkt ist das Anliegen, die Organisation zu verschlanken. Das heißt, die Gremien werden etwas verkleinert, was sich aber auf die Handlungsfähigkeit nicht auswirken wird.
Last, but not least werden vorhandene Defizite in der Gesetzesformulierung justiert, sodass an der einen oder anderen Stelle das, was gewollt ist, in Zukunft klarer zum Ausdruck kommt.
Zusammenfassend kann ich feststellen: Mit dem Gesetzentwurf liegt keine umfassende Renovierung des Gesetzes vor, sondern wir haben Anpassungen vorgenommen, um die Handhabbarkeit und die Praxistauglichkeit dieses Gesetzes zu verbessern.
Ich bitte um eine Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Ich denke, dort können wir über die einzelnen Punkte diskutieren und Ihre Meinung mit in die weitere Arbeit einbeziehen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir treten in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Diese eröffnet für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau von Angern. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Ministerin führte aus, dass Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2005 das einzige Bundesland gewesen sei, in dem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kein eigenständiges Versorgungswerk bestanden habe. Dem haben wir mit dem Gesetz vom 27. Juli 2005 Abhilfe geschaffen.
Nun ist es kein Geheimnis und ist auch schon damals von meiner Kollegin Frau Tiedge in der Debatte ausgeführt worden, dass die Position der LINKEN zum Rentenrecht eine durchaus andere ist, nämlich die des grundsätzlich solidarischen Rentenrechtsgedankens insgesamt. Wir fordern, dass alle Erwerbseinkommen langfristig in die Rentenversicherung eingehen müssen, also auch die der Selbständigen, der Freiberuflerinnen, der Beamtinnen, der Politikerinnen, aber eben auch die der Rechtsanwältinnen.
Unter dem Stichwort, die solidarische Rentenversicherung einzuführen, plädieren wir als LINKE dafür, den Kreis der gesetzlich Rentenversicherten auf alle Erwerbstätigen auszuweiten, und nehmen uns dabei ein Beispiel an der Schweiz.
Kurzum: Wir wollen eine Rente von allen für alle. Dies würde zu guter Letzt auch Auswirkungen auf das Gesetz haben, zu dem wir heute beraten. Es würde nämlich zur Abschaffung der Versorgungswerke führen.
Die bereits vor zehn Jahren geführte Diskussion hat bei aller Differenziertheit mit Blick auf das Pro und Kontra gezeigt - das hat sich im Nachhinein auch erwiesen -, dass die Mehrheit der Rechtsanwältinnen in Sachsen-Anhalt die Einrichtung eines Versorgungswerkes für ihren Berufsstand befürwortet hat und noch immer befürwortet.
Man sieht in diesem Sicherungssystem der Anwaltschaft für heute und wahrscheinlich auch für morgen zunächst die Gewähr, dass für die Risiken der Berufsunfähigkeit, für das Alter und auch für die Hinterbliebenen sowie sonstigen Leistungsberechtigten nach dem Tod durch das berufsständische Rechtsanwaltsversorgungswerk Vorsorge für eine Grundsicherung getroffen wird.
Natürlich - diesem Argument verschließen wir uns nicht - hat sich die wirtschaftliche Situation vieler Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren bis heute in dem hart umkämpften Markt des Berufsstandes nicht verbessert. Auch die letzte Reform des RVG hat diesbezüglich keinen wesentlichen positiven Beitrag geleistet. Auch diesem Umstand kann mit einem Versorgungswerk zunächst Abhilfe geschaffen werden.
Mit den einzelnen von der Frau Ministerin vorgetragenen gesetzlichen Änderungen werden wir uns im Fachausschuss sicherlich intensiv auseinandersetzen. Ich kann bereits ankündigen, dass wir natürlich eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf beantragen werden. Es ist uns sehr wohl wichtig zu erfahren, wie die Anwältinnen und Anwälte die Beschränkung, die hinsichtlich der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk erfolgen soll, einschätzen und wie sie außerdem einschätzen, dass sich ihre eigenen Organe qua Gesetz verkleinern sollen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Borgwardt. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesnovelle beinhaltet Neuregelungen - meine Vorrednerinnen gingen darauf ein -, die das Versorgungswerk der Rechtsanwälte betreffen.
Das Versorgungswerk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und organisiert die berufsständische Versorgung der Rechtsanwälte. Es gewährt
den Mitgliedern, die bei einer Mitgliedschaft einkommensbezogene Beiträge entrichten, und deren Hinterbliebenen eine entsprechende Versorgung. Die Frau Ministein ging bereits darauf ein.
Zunächst schlägt uns die Landesregierung neue Vorgaben für die Größe der Organe des Versorgungswerkes vor. Frau von Angern hat dies bereits angesprochen. Die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung soll von 15 auf neun und die des Vorstandes von fünf auf drei Mitglieder verkleinert werden. Begründet wird dies damit, dass die nach dem geltenden Gesetz geforderte Anzahl der Mitglieder in der Vertreterversammlung eine kontinuierliche Arbeit der Vertreterversammlung gefährdet.
Weiterhin möchte die Landesregierung, dass die Frist für die Möglichkeit von Rechtsanwälten, sich von einer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte befreien zu lassen, von einem Jahr nach der Zulassung zur Anwaltschaft auf sechs Monate begrenzt wird. Diese Regelung begrüßen wir ebenfalls. Hierdurch soll das Versorgungswerk noch zeitnäher Klarheit über den Bestand seiner Mitglieder bekommen. Von der Verkürzung der Frist für die Beantragung einer Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft aufgrund des Vorliegens einer privatrechtlichen Vorsorge sind die Mitglieder der Anwaltschaft betroffen, zumeist Berufsanfänger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt sind derzeit 1 800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Da die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen die Versorgung eines Berufsstandes betreffen, dürfte es sinnvoll sein, bezüglich der geplanten Neuregelungen ein Fachgespräch im Ausschuss zu führen. Ein Fachgespräch würde unserer Ansicht nach ausreichen, da es nach der Konsultation mit dem Präsidenten der Anwaltskammer im Grundsatz keine Probleme mit dieser Novelle gibt.
Wir dürfen nicht vergessen, liebe Kollegen, dass der Beruf des Rechtsanwaltes im Wandel ist. Zum Beispiel gibt es heutzutage viele Anwälte, die in einem Anstellungsverhältnis stehen, die sogenannten Syndikusanwälte. Das Bundesjustizministerium hat Anfang 2015 Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt. Das Berufsrecht soll geändert werden, damit Syndikusanwälte Mitglied im anwaltlichen Versorgungswerk bleiben können. Wenn die Neuregelung auf der Bundesebene so realisiert wird, wird zukünftig möglicherweise die Doppelberufstheorie aufgegeben und der Syndikusanwalt als Bestandteil der Anwaltschaft voll anerkannt.
Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass diese geplante Neuregelung auch unweigerlich Auswirkungen auf die berufsständische Versorgung haben wird. Daher müssen wir die geplanten
Liebe Kollegen! Ich freue mich auf eine konstruktive Ausschussbefassung und bitte Sie abschließend darum, der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Borgwardt. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abgeordnete Herr Herbst. Bitte, Herr Kollege.