Dieses Prinzip spiegelt die Realität nicht nur der Arbeitswelt wieder. Warum sollen sich Menschen, die vorübergehend oder auch länger nicht in der Arbeitswelt sind, diesem Prinzip entziehen?
In jedem Bereich des täglichen Lebens wird man gefordert und gefördert. Warum soll dieses gesellschaftlich anerkannte Prinzip für Menschen im Rahmen des Bezugs von SGB-II-Leistungen nicht gelten? Abgesehen davon: Hat die Solidargemeinschaft nicht ein Recht darauf, dass die Menschen, die der Hilfe bedürfen und Geld von und aus der Solidargemeinschaft erhalten, einen aktiven Beitrag leisten, wo sie es können?
was Sie auch noch soziale Gerechtigkeit nennen, hat in dieser Form gar nichts mit dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft zu tun, an der sich unsere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung seit 60 Jahren erfolgreich orientiert. Wohlstand per Gesetz gibt es nicht. Wohlstand muss flankiert von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Das war immer so und das wird auch immer so bleiben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN! Lassen Sie mich kurz auf einige Ihrer ohnehin bekannten Forderungen eingehen. Sie fordern die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft. Damit ignorieren Sie komplett die Lebenswirklichkeit.
In einer durchschnittlichen Familie kann von dem wechselseitigen Willen ausgegangen werden, dass jeder für den anderen einsteht und zum Beispiel Gegenstände des täglichen Lebens teilt. Bei Familien im Leistungsbezug bewerten Sie das anscheinend anders.
fähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktionen betroffen. Das heißt im Umkehrschluss, rund 97 % der Leistungsbezieher sind nicht betroffen.
- Ja. - Sie hingegen stellen diese Sanktionen als Massenphänomen dar. Sie wollen die Menschen dies glauben machen. Ich glaube aber vielmehr, diese Zahlen sprechen für den verantwortungsvollen Umgang der Jobcenter mit dem Mittel der Sanktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Fehlverhalten im Leben hat eine Konsequenz. Das vermitteln wir auch schon unseren Kleinsten bei deren Erziehung. Jedes Mitglied der Gesellschaft muss aus meiner Sicht einen Beitrag dazu leisten. Wenn wir Sanktionen abschaffen, dann können wir fast das bedingungslose Grundeinkommen einführen.
Das würde den Menschen aber eine falsche Botschaft vermitteln. Es würde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern suggerieren, wer arbeitet, ist der Dumme, und den Leistungsbeziehern würden wir den Eindruck vermitteln, unser Land braucht euch eigentlich nicht und wir erwarten nichts mehr von euch.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss: Ich halte Ihre umfangreichen Forderungen für nicht finanzierbar und für der Bevölkerung nicht vermittelbar. Ich erwähnte es bereits: Eine staatliche Alimentierung, ob als bedarfsorientierte sanktionsfreie Mindestsicherung oder als sogenanntes bedingungsloses Grundeinkommen, ist der falsche Weg und deshalb abzulehnen.
Aus diesem Grund werden wir mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE genau so verfahren. Wir lehnen ihn ab.
Herr Präsident, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit würde ich auf eine Beantwortung verzichten. - Danke.
Ich wollte zunächst sagen, dass ich ganz viel von deutschen Sprichworten halte, weil darin so ein bisschen die gesammelte Lebenserfahrung verarbeitet ist. Eines, das ich besonders mag, ist: Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.
Das Zweite, was ich sagen wollte, ist Folgendes: Ich hätte Ihnen die Frage wirklich gern gestellt, Herr Rotter; denn alles, was Sie jetzt erklärt haben, erklärt in keiner Weise, warum es überhaupt Aufstockerinnen und Aufstocker gibt, Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und die trotz Arbeit zum Amt gehen müssen. Warum bleiben die nicht alle zu Hause, wenn sie so denken und ticken, wie Sie es ihnen ununterbrochen unterstellen? Ich finde, es ist eine Unverschämtheit, das ständig zu tun. Das musste ich loswerden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kollegin Lüddemann hat im Rahmen der Aktuellen Debatte „Zehn Jahre Hartz IV“ in der letzten Sitzungsperiode bereits auf die Oxfam-Studie hingewiesen und daraus folgendermaßen zitiert:
Sie hatte dabei auch angemerkt, dass wir in Deutschland noch nicht so weit sind. Aber in der Zwischenzeit hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung eine Studie vorgelegt. Diese Studie wurde in der Presse einhellig mit Titeln überschrieben wie: „Superreiche in Deutschland sind noch reicher als gedacht“ - so der „Spiegel“ -; die „Süddeutsche“ schrieb: „Sehr viel reicher als gedacht“, und im „Stern“ hieß es: „So viel Geld haben deutsche Superreiche wirklich“.
Bisher nahm man an, dass in Deutschland den reichsten 1 % der Bevölkerung etwa 18 % des Gesamtvermögens zukommen. Die jetzige Studie schätzt den Anteil aber auf 31 bis 34 %. Also gehört den Reichsten der Bevölkerung nahezu ein Drittel des Gesamtvermögens.
Nun, warum erwähne ich das? Ich denke, wir können hier heute nicht über Hartz IV, also über Armut reden, ohne gleichzeitig auch das Thema Verteilungsgerechtigkeit zu diskutieren.
Diese Vorbemerkung legt es auch schon nahe: Meine Fraktion wird dem Antrag der LINKEN zustimmen. Auch wir wollen eine sanktionsfreie Grundsicherung. Wir streben eine Grundsicherung an, die auf Motivation, Hilfe und Anerkennung statt auf Bestrafung setzt.
Was heißt es, grundsätzlich eine sanktionsfreie Grundsicherung zu wollen? Es heißt schlicht, die Existenzsicherung als eigenständigen Anspruch zu verstehen, einen Anspruch, der jeder und jedem unterschiedslos zusteht, egal, welchen Alters, egal, welcher Leistungsfähigkeit, egal, welchen Geschlechts und ohne Rangigkeit im Familiengefüge.
Herr Rotter, mit dieser Forderung befinden wir uns im Einklang mit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Nach einer aktuellen Studie von Professor Dr. Renate Köcher vom Institut für Demoskopie Allensbach gibt es nämlich eine sehr hohe Zustimmung zur sozialen Absicherung. Ich möchte nur eine Passage aus dieser Studie zitieren:
„Dieser schichtübergreifende Konsens kennzeichnet die Idealvorstellung, wie sich die Gesellschaft entwickeln sollte. 74 % der Bürger, auch 69 % der oberen Sozialschichten, wünschten sich eine Verringerung der sozialen Unterschiede. 60 % der Bevölkerung und auch 60 % der oberen Schichten wünschten sich mehr Rücksichtnahme auf Schwächere.“
Es sollte Ausdruck unserer Wertegemeinschaft sein, dass wir diese Grundbedürfnisse decken, ohne zu sanktionieren. Disziplinarmaßnahmen dürfen nicht in das Existenzminimum eingreifen. Das ist würdelos, meine Damen und Herren.
gen. Sie helfen letztlich nicht im Geringsten weiter. Sanktionen zeitigen nicht einmal die Effekte, die deren Befürworter erhoffen. Sanktionen verstärken mitnichten die Motivation der Betroffenen. Die Anhörung im Bundestag zur Sanktionspraxis im Sommer 2011 hat gezeigt, dass die Wirkung von Sanktionen nicht nachweisbar ist.
Kontroverser ist sicherlich die Frage nach der konkreten Höhe der Grundsicherung. Der Antrag der LINKEN fordert ja 500 € als ALG-II-Regelsatz. Wir als GRÜNE haben im Rahmen unseres Bundestagswahlprogramms 450 € gefordert. Aber das ist ja auch schon einige Zeit her. Aus unserer Sicht wäre ein Regelsatz sowieso regelmäßiger anzupassen, als es derzeit der Fall ist. Insofern liegen wir nicht weit auseinander. Aber wir sind uns auf jeden Fall in einem Punkt einig: Es muss deutlich mehr sein als bisher, meine Damen und Herren.
Schließlich hat sich meine Kollegin Lüddemann auch bereits klar gegen die Sonderregelungen für junge Erwachsene und für die Wiedereinführung des Individualprinzips ausgesprochen. Warum der sogenannte Haushaltsvorstand mehr Geld zugebilligt bekommt als andere erwachsene Haushaltsmitglieder, und warum Kinder mit ihren abgeleiteten Regelsätzen so viel weniger bekommen, obwohl sie eigentlich einen viel höheren Bedarf haben, das ist nicht schlüssig zu erklären, meine Damen und Herren.