Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

- Irgendwie ist es zu laut hier.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/3915

(Unruhe)

- Ich kann Sie nicht überschreien. Das geht so nicht. - Zu Beginn der heutigen Sitzung wurde beschlossen, dass dieser Beratungsgegenstand an die Stelle gesetzt wird, an der ursprünglich die Beratung zu der Drs. 6/3899 vorgesehen war. Einbringer des Antrags ist der Kollege Erben. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Serie der gefährlichen Laserpointer-Attacken, insbesondere auf Verkehrsflugzeuge, reißt nicht ab. Jüngst erklärte das Luftfahrt-Bundesamt, dass im Jahr 2014 Piloten 303-mal durch grün-grelle Blitze geblendet worden seien. Nach Angaben des ADAC wurden allein im Januar 2015 siebenmal

Rettungshubschrauber des Automobilklubs angegriffen.

Bundesweit kommt es immer wieder - in den letzten Jahren verstärkt - zu gefährlichen Blendangriffen mit Lasern auf Flugzeug- und Hubschrauberpiloten beim Landeanflug. Gleichermaßen sind Lokomotivführer, Busfahrer oder Schiffsführer betroffen. Selbst Polizisten im Einsatz und Fußballtorhüter in Bundesligastadien werden angegriffen. Laserpointer haben Kindern beim Spielen schwerwiegende Augenverletzungen zugefügt.

Die Innenministerkonferenz hat sich mit dem Phänomen beschäftigt und hat unter anderem gefordert - ich zitiere -, „Regelungen zu Handel und Umgang mit Laserpointern zum Schutz der Bevölkerung zu entwickeln“. Dass die Innenminister dabei berechtigterweise auf den Verbraucherschutz verweisen, hat unter anderem den Grund, dass, während die Schweiz über ein Verbot nachdenkt, die Bundesregierung eine Einstufung der Laserpointer als Waffe indes als rechtlich unmöglich ansieht, vor allem aus rechtssystematischen Gründen.

Kontrollen der Gewerbeaufsicht, auch in SachsenAnhalt, bringen immer wieder gravierende Mängel und Verstöße zutage. So waren bei Kontrollen in unserem Land nur 5 % der kontrollierten Laser mängelfrei. Mehr als 75 % der kontrollierten Laserpointer wiesen eine zu hohe Strahlungsleistung auf.

Mit unserem Antrag schließen wir uns dem Ansinnen unter anderem auch der Innenministerkonferenz an, Handel und Umgang mit gefährlichen Laserpointern stärker zu regulieren.

Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg ist jetzt auch im Bundesrat initiativ geworden. Durch eine morgen im Bundesrat anstehende Entschließung werden von den Ländern folgende Forderungen an die Bundesregierung gerichtet:

Erstens. Die Bundesregierung möge sich auf europäischer Ebene für rechtlich verbindliche Regelungen nach Artikel 13 der Produktsicherheitsrichtlinie zur Eindämmung der Bereitstellung von nicht konformen Lasern als bzw. in Verbraucherprodukten einsetzen. Grundlage hierfür sollen die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlichten technischen Spezifikationen zu Lasern, also zum Beispiel in Verbraucherschutzprodukten enthaltene Regelungen zum Bereitstellen von Lasern im Verbraucherbereich, sein.

Zweitens. Die Bundesregierung soll auf nationaler Ebene bis zum Inkrafttreten einer europaweiten Regelung gleichgerichtete rechtliche Regelungen auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung nach § 8 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt erlassen. Die antragstellenden Koalitionsfraktionen halten das Ansinnen

Baden-Württembergs für einen wichtigen Baustein zur Abwehr von Gefahren, die von eben diesen nicht konformen Laserpointern ausgehen können.

Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, in meiner Redezeit deutlich zu machen, dass es europaweit einheitlicher und strenger Standards bedarf, um der Bereitstellung von gefährlichen Laserpointern entgegenzuwirken.

(Zustimmung bei der SPD)

Mit unserem Antrag, um dessen Unterstützung ich hier werben möchte, wollen wir der Landesregierung von Sachsen-Anhalt für ihr Agieren auf der Bundesebene ein Votum des Hohen Hauses mit in die morgige Bundesratssitzung geben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr für die Einbringung, Herr Kollege Erben. - Für die Landesregierung spricht Minister Bischoff.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin morgen selbst im Bundesrat; daher werde ich dieses Anliegen mitnehmen. Wir werden auch Vollzug melden, wenn wir diesen Antrag von Baden-Württemberg unterstützen. Das ist, glaube ich, selbstverständlich; das sage ich gleich zu Beginn.

Eigentlich könnte man vom Gesundheitsminister verlangen, dass er auf die gesundheitlichen Folgen von Laserblenden hinweist. Ich möchte mir es aber schenken, das vorzutragen.

Auch bei den Lasern, die im Unterricht und für Ähnliches benutzt werden und die es zu kaufen gibt - darauf möchte ich nachher noch kurz hinweisen -, ist es gefährlich, ständig hineinzusehen; denn das Auge bündelt die Laserstrahlen genau an dem Punkt, an dem wir am schärfsten sehen können. Dann gibt es den sogenannten gelben Fleck. Der gelbe Fleck - darüber habe ich mich informiert - ist an der Stelle, an der das Farbsehen und das Scharfsehen verortet sind. Dieser Bereich wird dann unwiderruflich geschädigt, unabhängig davon, dass sich die Netzhaut ablösen oder es zu Blutungen kommen kann.

Es geht außerdem um Gefahrenabwehr; das ist fast ein noch größeres Thema. Daher ist das, was Rüdiger Erben soeben gesagt hat, der Hintergrund.

Ich möchte, weil wir für Verbraucher zuständig sind, diesem Hohen Hause ein paar Zahlen nennen, die auch für mich neu waren. Wir als zuständiges Ressort haben für die Produktsicherheit im Jahr 2010 eine Schwerpunktaktion zu Laserpoin

tern durchgeführt. Das Ergebnis der Überprüfung von 94 Laserpointern auf korrekte Kennzeichnung und Dokumentation sowie zulässige Strahlenleistung war ernüchternd und unterstreicht die Notwendigkeit der Marktüberwachung.

Von den 94 untersuchten Laserpointern waren nur fünf Laserpointer, also nur ungefähr 5 %, hinsichtlich aller betrachteten Parameter mängelfrei. Nur 22 Geräte ließen sich nach ihrer Strahlungsleistung in die für Laserpointer erlaubte Laserklasse 1 bzw. Laserklasse 2 einordnen. Das heißt, mehr als 75 % der Laserpointer hatten eine zu hohe Strahlungsleistung. Die Marktüberwachungsbehörde musste die Bereitstellung auf dem Markt untersagen.

Allein an diesem Beispiel wird deutlich, dass es europaweit einheitlicher und strenger Standards bedarf, um der Bereitstellung von gefährlichen Laserprodukten entgegenzuwirken. Da die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erarbeitete technische Spezifikation nicht rechtsverbindlich ist, können die darin beschriebenen Anforderungen nicht direkt eingefordert werden. Eine rechtlich verbindliche Regelung auf europäischer Ebene würde den Vollzugsbehörden effektivere Eingriffsmöglichkeiten bieten und die Eindämmung der nicht konformen Laser als Verbraucherprodukte durchsetzen. Daher können wir dem Anliegen des Entschließungsantrags von Baden-Württemberg morgen zustimmen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Abgeordnete Frau Hunger.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach diesen Äußerungen des Ministers möchte ich an Sie, Herr Erben, die Frage stellen: Meinen Sie wirklich, dass es dieses Antrages bedurft hat, um die Landesregierung im Bundesrat zur Unterstützung dieser Initiative aus Baden-Württemberg zu bewegen? - Ich hatte nicht den Eindruck. Ich meine, diese Türen standen bereits sperrangelweit offen. Ich kann mich also auch in meinen Bemerkungen relativ kurz halten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das Gefährdungspotenzial der Laser ist zwar erst durch die Blendattacken intensiv in den öffentlichen Fokus geraten, aber Laser sind auch im normalen Verbraucherbereich in den verschiedensten Verwendungen anzutreffen. Sie alle kennen die Laserpointer als verlängerten Messstrahl oder eben auch nur als Spielzeug. Für diese Zwecke ist eine Strahlungsleistung von 1 mW völlig ausreichend. Sofern diese Geräte diese Leistungs

grenze einhalten, erfüllen sie die Anforderung gemäß § 3 des Produktsicherungsgesetzes, nach dem nur Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, die bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwender nicht gefährden.

Verschiedene Aktivitäten zur Marktüberwachung - darüber ist vom Minister schon berichtet worden - haben gezeigt, dass doch ein erschreckend hoher Prozentsatz der Geräte Mängel aufweist. Das Problematische daran sind die wesentlich über 1 mW liegenden Strahlungsleistungen; denn diese Geräte sind es meist, die für die Blendattacken verwendet werden.

In der Auswertung dieses Marktüberwachungsprojektes wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Geräte nach der Feststellung der Mängel von den Händlern problemlos aus dem Verkauf entfernt und nachweislich entsorgt wurden. Aus diesem Grund mussten keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Ich meine, dass dies den Schluss zulässt, dass mit dem Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der technischen Spezifikation, in der auf die Leistungsgrenze von 1 mW und die entsprechende Kennzeichnungspflicht hingewiesen wird, sehr wohl auch jetzt eine rechtliche Handhabe zur Eindämmung nicht konformer Laser im Verkauf gegeben ist, zumindest in Deutschland; sonst hätte man wohl kaum Ordnungswidrigkeiten ins Auge fassen können. Allerdings erfordert dies immer einen Kontrolldruck durch die Behörden und damit Personal. Aber das ist ein anderes Problem.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir stimmen Ihrem Antrag zu, da er sein Hauptziel in einer verbindlichen Regelung in der EU sieht. Wir möchten aber anregen, die Frage der rechtlichen Einordnung in das Waffengesetz noch einmal zu prüfen und vielleicht auch Erkenntnisse anderer Länder zu analysieren. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollegin Hunger. - Bevor der Kollege Krause für die CDU-Fraktion spricht, haben wir die Freude, Seniorinnen und Senioren aus Quedlinburg bei uns begrüßen zu können. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte sehr, Kollege Krause.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben zu dem Antrag der Regierungsfraktionen das Wesentliche gesagt, so

dass ich mich wie Frau Hunger ebenfalls kurz fassen kann.

Nach Presseberichten wurden dem Luftfahrt-Bundesamt allein im Jahr 2013 322 Angriffe auf Flugzeuge und Hubschrauber deutscher Airlines gemeldet, der Großteil davon im Inland. Im Jahr 2012 waren es noch 342 Laserattacken, im Jahr 2011 279 Angriffe. Mitunter - so das Luftfahrt-Bundesamt - mussten sich Piloten danach in augenärztliche Behandlung begeben. Schlagzeilen in der Presse wie „Gefährlicher Verkehrsunfall durch Laserpointer“, „Laserattacke auf Zivilstreife“, „Zwölfjähriger Österreicher verliert Sehkraft durch Laserpointer“ oder „Piloten im Landeanflug geblendet“ zeigen auf, welche Gefahren durch den Missbrauch der Laserpointer heraufbeschworen werden.

Die Laserpointer zu verbieten, bedeutet aber nicht, dass das Problem damit gelöst ist. Illegal beschafft man sich gefährliche Laserpointer trotzdem. Allerdings wäre dann deutlich sichtbar, dass man sich damit strafbar macht.

Aufgrund der vermehrt auftretenden Fälle der missbräuchlichen Verwendung von Laserpointern auch in anderen Bereichen unseres Lebens gilt es, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Missbrauch nachhaltig einzudämmen. Der erste Ansatz, Laserpointer in das Waffengesetz aufzunehmen, hat sich als nicht realisierbar herausgestellt. Bei der intensiven Prüfung des Anliegens haben das zuständige Bundesinnenministerium und auch die Innenministerkonferenz übereinstimmend festgestellt, dass eine Verortung von Laserpointern im Waffengesetz nicht möglich sei.

Vor diesem Hintergrund ist die vom Land BadenWürttemberg in den Bundesrat eingebrachte Entschließung in der Drs. 96/15, mit der die nahezu ungehinderte Bereitstellung von Lasern in oder als Verbraucherprodukte eingedämmt werden soll, der richtige Weg, den wir mit unserem heutigen Antrag unterstützen wollen. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine europarechtliche Regelung starkzumachen. Bis es so weit ist, soll eine Verordnungsermächtigung auf nationaler Ebene die Möglichkeit schaffen, direkt gegen den Vertrieb gefährlicher Laserpointer vorzugehen.