Für die Standorte Tangermünde und Tangerhütte wurde am 20. März 2015 die Zustimmung zum Abschluss der Mietverträge mit den Bürgermeistern durch das Ministerium der Finanzen erteilt. Die Kündigung der Verträge zu den Liegenschaften ist bereits im letzten Jahr erfolgt. Die Verwertung der Liegenschaften kann nunmehr durch das Ministerium der Finanzen erfolgen. Die Regionalbereichsbeamten sind nun dort untergebracht, wo sie hingehören, nämlich in den Rathäusern.
Es gibt lediglich noch eine landeseigene Liegenschaft, nämlich in Möckern, mit einer ähnlich gelagerten Situation. Mit Schreiben vom 9. März 2015 wurde dem Ministerium der Finanzen die Kündigung übermittelt. In diesem Fall hat der Bürgermeister sein Kaufinteresse an der Liegenschaft signalisiert. Die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten werden derzeit in enger Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen geprüft.
Bis auf eine Liegenschaft, bei der noch vertraglich verhandelt wird, sind also alle dort untergebracht, wo sie hinwollten und hinsollten. Insofern bremst niemand diese Polizeistrukturreform und ein Hickhack hat es auch nicht gegeben.
Ich habe noch eine konkrete Nachfrage zu Tangermünde und Tangerhütte. Dort gibt es Kaufinteressenten, die allerdings nur im Jahr 2015 definitiv wissen, dass sie darauf zugreifen können. Ich habe sie jetzt so verstanden, dass dem nichts im Wege steht, weil man am 20. März alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hat. Kann ich das so verstehen? - Das wäre meine erste Frage.
Meine zweite Frage. Wir diskutieren seit vielen Jahren im Innenausschuss über die Problematik der Mietverträge und der Kündigung derselben. Staatssekretär Herr Gundlach hat am 2. Oktober 2014 im Innenausschuss gesagt, dass hierbei eine sehr kooperative Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium erfolge. Würden Sie bestätigen, dass bei den Abstimmungsprozessen, die im Zusammenhang mit Immobilien stattfinden, eine kooperative Zusammenarbeit erfolgt?
Wenn das so ist, dann stellt sich die Frage: Warum betont man dann nicht vor der Presse, dass es eine sehr gute Zusammenarbeit gibt und dass die Fragen in Kürze geklärt sein werden? Warum gibt man der Zeitung, wenn das so kooperativ läuft, keine Auskunft?
Die letzte Frage beantworte ich wie folgt: Wir alle arbeiten im Kabinett - das gilt für alle Kolleginnen und Kollegen - sehr kooperativ, fast schon freundschaftlich zusammen. Dies gilt selbstverständlich auch für das Finanzministerium. Damit wäre diese Frage beantwortet.
Mit Blick auf Ihre erste Frage gilt erst einmal der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Insofern hätte man theoretisch auch vermietet verkaufen können. Wir sind jetzt aus dem Gebäude ausgezogen und die Verwertung erfolgt durch das Finanzministerium. Ich habe keine Prokura, Ihnen zu sagen: Wir verkaufen jetzt. Das müssten Sie bitte - ich bitte um Nachsicht - beim zuständigen Finanzminister erfragen.
Ich komme zu der Frage bezüglich der Presse. Auf der Tribüne sitzt ein Vertreter der „Altmark-Zeitung“. Ich schätze die Pressefreiheit und ich weiß um die Berichterstattung der „Altmark-Zeitung“ zu der Polizeistrukturreform. Damals war ich wochenlang Mode. Aber mittlerweile sagen mir Journalisten der „Altmark-Zeitung“, dass die Reform richtig gut sei und dass die Regionalbereichsbeamten ebenfalls gut seien. Die „Altmark-Zeitung“ ist manchmal ein bisschen kritisch. Das gehört zum Leben. Und insofern schreibt die „Altmark-Zeitung“ gelegentlich im Rahmen ihrer Pressefreiheit, was sie für richtig hält, und wir tun auf unserer Seite das, was wir für richtig halten.
Ich glaube, meine Pressesprecherin wird schon irgendwie geantwortet haben, aber sie ist jetzt nicht hier.
Herr Minister, wir haben bereits des Öfteren im Innenausschuss darüber reden müssen. Zumindest im Jahr 2014 sah es noch so aus, dass das Finanzministerium sehr restriktiv darauf bestanden hat, die Mietverträge nicht zu kündigen, weil man ansonsten Schwierigkeiten im Einzelplan 20 bekommen würde, weil die Mieteinnahmen fehlen. Das fanden wir damals und finden es auch heute sehr absurd; denn der Finanzminister wollte, dass die Anzahl der Polizisten reduziert wird. Und damit werden weniger Räume benötigt.
Im April 2014 wurde, wie bereits erwähnt, gesagt, dass es eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen MF und MI zur Entwicklung eines Liegenschaftskonzeptes für die Landespolizei geben sollte. Meine Frage ist: Gab es diese Arbeitsgruppe? Ist das neue kooperative Zusammenwirken zwischen MI und MF Ergebnis dieser Arbeitsgruppe?
Das ist nicht neu, Frau Tiedge. Die Zusammenarbeit ist grundsätzlich kooperativ. Wir haben bei uns durch den zuständigen Referatsleiter ein Liegenschaftskonzept erarbeiten lassen, weil wir auch perspektivisch denken müssen. Das ist, meine ich jedenfalls, auf der Ebene der Referatsleiter in einem Dialog mit dem Ministerium der Finanzen besprochen worden. Wie häufig sie getagt haben und ob auch Sachbearbeiter, also Mitarbeiter unterhalb der Referatsleiterebene, dabei waren, kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen. Ich würde die Antwort nachliefern.
Ich biete Ihnen an, dass wir über die Liegenschaftsentwicklung im Innenausschuss zu gegebener Zeit berichten werden. Wir wollen das nicht hinausschieben. Wir werden in einer der nächsten Sitzungen dazu berichten. Das ist kein Problem.
Ich rufe die Frage 6 auf. Sie betrifft die Verzögerung der Inbetriebnahme des neuen Landesnetzes ITN-XT. Die Frage wird von der Abgeordneten Evelyn Edler gestellt.
Laut Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. Harald von Bose in der 29. Sitzung der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ verzögert sich die vollständige Inbetriebnahme des neuen Landesnetzes ITN-XT nach dem aktualisierten Umsetzungsplan der Strategie Sachsen-Anhalt 2020 von 2015 auf Ende 2017.
Die Frage wird für die Landesregierung in Vertretung des Ministers für Finanzen von Ministerin Frau Professor Dr. Kolb beantwortet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Edler in Stellvertretung für den Finanzminister wie folgt.
Zu Frage 1. Hinsichtlich der vollständigen Inbetriebnahme des Sprach- und Datennetzes ITN-XT liegen keine neuen Gründe für eine Verzögerung vor. Wie bereits berichtet wurde, konnte mit der Ausschreibung nicht, wie in der fünften Legislaturperiode geplant, im Jahr 2009, sondern erst im zweiten Quartal 2013 begonnen werden. Da das Land Sachsen-Anhalt mit der Einführung des ITN-XT auf eine vollständig neue Technologie umstellt, sind ausführliche Dialoge mit den Bietern erforderlich.
Das Vergabeverfahren, welches WAN, LAN, Telefonie und SIP-Trunk umfasst, kann daher erst Ende 2015 abgeschlossen werden. Aus diesem Grunde wurde die Inbetriebnahme des ITN-XT im Umsetzungsplan der Strategie Sachsen-Anhalt 2020 auf voraussichtlich Ende 2017 korrigiert.
Zu Frage 2. Die datenschutzrechtlichen Belange wurden bereits bei der Ausschreibung berücksichtigt und werden nach wie vor bei der Konzeptionierung des neuen Daten- und Sprachnetzes vollumfänglich beachtet. Hierzu befindet sich das Projekt im regelmäßigen Austausch mit den Mitarbeitern des Landesdatenschutzbeauftragten.
Ich rufe die Frage 7 auf. Es geht um Rückforderungen des Bundes aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Monika Hohmann.
Im Jahr 2014 forderte das BMAS die Länder auf, eine Spitzabrechnung für die pauschalen Zuweisungen zum Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2012 vorzunehmen. Diese Spitzabrechnung hat für das Land Sachsen-Anhalt eine Rückforderung von 16,88 Millionen € an den Bund ergeben.
Nun hat der erste Senat des Bundessozialgerichts am 10. März 2015 entschieden, dass die Rückforderungen des Bundes nicht zulässig waren. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen erhalten ihre Zahlungen zurück.
Danke schön. - Für die Landesregierung wird die Anfrage durch Ministerin Frau Professor Dr. Kolb beantwortet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hohmann beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Ich darf im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales zunächst Folgendes voranstellen: Der Bund hat ursprünglich die Auffassung vertreten, dass die von ihm im Jahr 2012 zugewiesenen und nicht für die Erbringung der Bildungs- und Teil
habeleistungen benötigten Mittel von den Ländern zurückgezahlt werden müssten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den betreffenden Revisionsbetrag deshalb einseitig mit der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung ab April 2014 aufgerechnet und die Rückforderung damit faktisch vollzogen.
Für Sachsen-Anhalt ergibt dies einen Betrag von rund 16,76 Millionen €. Dagegen haben Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg geklagt. Für die anderen Länder mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, die nicht betroffen waren, befand sich nach Abstimmung der Länder untereinander sowie mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Musterprozessvereinbarung in Vorbereitung, wonach die Auswirkungen eines Urteils für den Bund und diese Länder bindend sein sollten.
Die Rechtsansicht des Bundes hat das Bundessozialgericht durch Urteil vom 10. März 2015 verworfen und hat somit die Auffassung der Ländermehrheit, wozu auch Sachsen-Anhalt gehört, bestätigt. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket wurden für das Jahr 2012 per gesetzlicher Regelung pauschal abgegolten, sodass für eine Spitzabrechnung kein Raum blieb. Erst ab dem Jahr 2013 ist der Anpassungsmechanismus mittels Spitzabrechnung gesetzlich vorgesehen.
Zu Frage 1. Inzwischen liegt der Landesregierung ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. März 2015 vor. Danach bekräftigt dieses eine mehrfach beteuerte Zusage und spricht seine Absicht aus, den Inhalt des Urteils auch für die Länder, die nicht geklagt haben, nachzuvollziehen. Dies bedeutet für Sachsen-Anhalt, dass die Mittel in Höhe von rund 16,76 Millionen € vom Bund an das Land zurückgezahlt werden. Die Details werden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit geklärt. Die Zahlungsabwicklung soll danach zügig erfolgen.