Für meine Fraktion wird daher die entscheidende Frage sein, wie ehrlich nehmen die politischen Entscheidungsträger und Ministerien den Output aus diesem Projekt auf, das gemeinsam mit den jungen Menschen im Land umgesetzt werden soll. Die Koalition von CDU und SPD hätte schon jetzt die Möglichkeit, erste Zielstellungen aus dem erarbeiteten Katalog der Kinder und Jugendlichen Wirklichkeit werden zu lassen.
Unsere Fraktion hat, wie Sie bereits wissen, schon im Februar 2014 ein Mitbestimmungs- und Teilhabegesetz für Kinder und Jugendliche in den Landtag eingebracht. Unser Gesetzentwurf greift Themen auf, die nun auch im Forderungskatalog auftauchen. Entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, könnten diese also sofort umgesetzt werden, da unser Gesetz derzeit in den Ausschüssen beraten wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der vorliegenden Fakten - das meine ich ernst - darf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen keine Scheindebatte werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Kollegin Hohmann. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Herr Born für die Fraktion der SPD.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat seinen Ursprung im Juni des Jahres 2013. Er sensibilisiert uns alle für ein sehr, sehr wichtiges Thema bzw. für ein wichtiges Arbeitsfeld.
Jeder von uns hat seine persönlichen Erfahrungen im privaten, aber auch im gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Umfeld sammeln können. Jeder von uns hat immer in Abhängigkeit von den Randbedingungen und den örtlichen Voraussetzungen eine gewisse Wahrnehmung zu diesem Thema.
In diesem Hohen Haus ist auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Sitzungen ausführlich darüber diskutiert worden. Das möchte ich an dieser Stelle nicht wiederholen bzw. erläutern.
Die Kollegin Lüddemann selbst hat in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im November des Jahres 2014 die Punkte a bis d des Antrages für erledigt erklärt. Hintergrund war die Einbeziehung der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms in das Familien- und Beratungsstellenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Daraufhin hat sich die antragstellende Fraktion darauf konzentriert, unter Federführung des Kinder- und Jugendrings Mikroprojekte zu akquirieren. Diese sollten dann im Land dauerhaft etabliert werden. Diese Projekte sind bereits angesprochen worden.
Meines Erachtens erreichen wir damit keine breite, sondern nur eine punktuelle Wirkung. Zudem gibt es diesen Kinder- und Jugendring nicht in allen Landkreisen. Deshalb ist es sicherlich auch schwierig, dort in der Fläche wirksam zu werden.
Wir stimmen dem Beschlussvorschlag zu und sehen darin natürlich auch eine Möglichkeit, den Landkreisen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entsprechenden Freiraum einzuräumen und die Wichtigkeit des Themas angemessen zu bearbeiten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Kollege Born. - Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Lüddemann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der heutigen Debatte zu unserem Antrag mit dem Titel „Kinder und Jugendliche als Bürgerinnen und Bürger - Beteiligung stärken“ - also nicht zum jugendpoli
tischen Programm; das kommt später - finden unsere parlamentarischen Initiativen zum Thema Beteiligung von Kindern vorerst ein Ende. Leider finden sie ein eher unrühmliches Ende und leider enden sie nicht annährend mit der Wirkung, die wir uns erhofft hatten und die wir auch in der Sache für wichtig, nötig und sinnvoll halten. Aber ich darf versprechen, dass wir trotzdem an der Sache dranbleiben.
Dieser Antrag wurde schlichtweg mit einer Mehrheit abgelehnt. So ging es auch unserem Gesetz zur Stärkung der Kinderrechte. Die entsprechenden Fachpolitiker können sich offensichtlich daran erinnern. Mehr Mitsprache und mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche sind offensichtlich in diesem Hohen Hause im Moment nicht mehrheitsfähig. Dies hat auch DIE LINKE mit Blick auf ihren Gesetzentwurf merken müssen.
Es herrscht zwar immer noch das Verständnis, dass Kinder zwar die Zukunft sind, aber die Zukunft ist noch weit weg. Doch Kinder und Jugendliche zählen schon jetzt. Sie leben hier und heute in unserem Land und wir müssen sie als Teil unseres politischen Gemeinwesens ernst nehmen.
Das heißt zumindest für uns als GRÜNE, sie umfassend zu beteiligen, sie mitbestimmen zu lassen und Partizipation zu ermöglichen. „Du entscheidest von Anfang an!“, das ist das Motto unserer Fraktion. Das Motto der anderen im Land lautet eher: Du entscheidest später.
Dass junge Menschen beteiligt werden können und beteiligt werden wollen, zeigt das vom Minister schon ausführlich dargestellt Projekt „Jugend Macht Zukunft“. Dieses Projekt wird im Moment vom Kinder- und Jugendring durchgeführt und dient als Vorbereitung eines jugendpolitischen Programms.
Dass dieses Projekt bereits Wirkung gezeigt hat, konnten wir in der Ausschussdebatte lernen; denn dort hat der Minister berichtet, dass es schon Wirkung auf die Landesregierung habe und dass sich alle in der Landesregierung freuen würden und erstaunt darüber seien, was die Kinder und Jugendlichen alles leisten könnten.
Ich möchte zum Abschluss der Debatte erwähnen, dass ich mich ein wenig über den von der CDUFraktion als Hauptgrund für die Ablehnung unseres Antrages im Ausschuss angeführten Punkt gewundert habe. Es wurde angeführt, dass ausgewählte Kinderrechte nunmehr in der Verfassung verankert seien und damit dem Anliegen der Kinderrechte genüge getan sei, weshalb man sich nicht weiter damit beschäftigen müsse.
Die Welt ändert sich nur, wenn wir diesem Gesetz Leben einhauchen und in den Vollzug gehen. Wir als Politiker sind dafür verantwortlich, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Das ist genau das, was wir mit unserem Antrag wollten.
(Herr Kolze, CDU: Das passiert doch schon! Wir haben die Rechte unserer Kinder im Familienfördergesetz durchgesetzt!)
Danke schön, Kollegin Lüddemann. - Wir schließen die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ab und treten in die Abstimmung ein. Es wurde von mehreren Rednern empfohlen, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zuzustimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales folgen möchte, den bitte ich um Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktion. Gegenstimmen? - Einige Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit hat die Beschlussempfehlung eine Mehrheit gefunden und der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.
Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - Bundesverfassungsgerichtsverfahren 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13 und 1 BvR 1874/13 (ADrs. 6/REV/129)
Ich lasse über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3973 abstimmen. Wer möchte sich der Beschlussempfehlung anschließen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Fünf Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit hat die Beschlussempfehlung die erforderliche Mehrheit bekommen und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.
Arbeit der Taskforce Satzungsrecht für altangeschlossene Grundstückseigentümer (Her- stellungsbeitrag II)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Plenarsitzung am 31. Januar 2014 beantragte meine Fraktion eine Berichterstattung zur Sicherung annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Eine Berichterstattung wurde mit der Mehrheit des Landtages abgelehnt. Die Koalition hatte hierzu keinerlei Informationsbedarf.
Kaum war jedoch das Kommunalabgabengesetz im Dezember 2014 verabschiedet worden, stellte die SPD-Fraktion am 30. Januar 2015 im Innenausschuss einen Selbstbefassungsantrag zur Umsetzung der Änderungen im Kommunalabgabengesetz, insbesondere zur Erhebung des Herstellungsbeitrages II.
Wenigstens diese Fraktion als Teil der Koalition hatte die Befürchtung geäußert, dass die Kommunalaufsichtsbehörden Aufgabenträger nachhaltig auffordern werden, Herstellungsbeiträge II zu erheben.
Gebühren und Beiträge beschäftigen nicht nur kommunale Verwaltungen, sondern maßgeblich auch die Bürgerinnen und Bürger, wirtschaftliche Unternehmen sowie die kommunalen Vertretungen. Oftmals sind auch heute noch die wirtschaftlichen Ergebnisse der einzelnen Leistungserbringer durch Entscheidungen in den 90er-Jahren geprägt und die erhaltenen Sanierungs- und Teilentschuldungshilfen für in Not geratene Zweckverbände im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung einbezogen, woraus ein erheblicher Druck auf die Gebühren- und Beitragsbelastung der Bürgerinnen und Bürger entsteht.
Die Ursachen für diese Situation sind sehr differenziert. Ich habe die Ursachen hierfür bereits mehrfach im Landtag angesprochen, weshalb ich an dieser Stelle auf eine Wiederholung verzichte.
Der Landesrechnungshof bemängelt in seinem Jahresbericht 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2011 - Teil 2 - gravierende Mängel in der Beitragserhebung sowie im Zusammenhang mit der Erhebung privatrechtlicher Entgelte. Unter anderem werden die mangelhafte Beachtung der Auswirkungen von Bei
tragsfestsetzungen, die fehlende Dokumentation und Kontrolle der Beitragserhebung und die ungenügende Realisierung von Beitragseinnahmen bemängelt. Dies führte in der Vergangenheit und führt auch heute zu erheblichen Beitragsausfällen.
Nun müsste man eigentlich annehmen, dass aufgrund des Einwirkens der Kommunalaufsichtsbehörden und aufgrund der Teilentschuldungen sowie der Liquiditätshilfen sowie durch die Konsolidierung der Verbände eine wirtschaftliche Gesundung und eine Stabilisierung der Gebühren und Beiträge erreicht wurden. Dies ist offensichtlich eine Fehlannahme.