Ich konnte Ihnen nicht folgen, welche Punkte Sie von wo bis wohin übernehmen. Könnten Sie das bitte wiederholen?
Punkt 6 unseres Antrags wird um den Punkt 5 des Änderungsantrags der LINKEN erweitert. - Herr Thomas hat vorhin gesagt - -
Dann möchte ich das einmal wiederholen, bevor wir über den Rest des Antrages abstimmen; denn es ist doch etwas komplizierter als sonst. Ich gehe jetzt nach den Punkten vor.
Bei Punkt 5 des Ursprungsantrages in der Drs. 3991 wird nach den Wörtern „… weiter zu unterstützen“ der Text des Punktes 4 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4002 aufgenommen.
Des Weiteren wird Punkt 6 des Ursprungsantrages ergänzt. Nach dem Wort „…einzusetzen“ wird der gesamte Text des Punktes 5 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE angefügt. - Das sind die beiden Änderungen, die der Kollege Mormann hier eingebracht hat.
Des Weiteren wird als Punkt 7 des Ursprungsantrages der Punkt 6 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE übernommen, sodass wir sieben Punkte in dem Ursprungsantrag mit diesen Ergänzungen haben.
Ich lasse jetzt über die Änderungsanträge abstimmen. Zunächst stimmen wir über den Rest des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4002. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
Jetzt stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4003 ab. Wer stimmt dem zu? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/3991 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag in der soeben geänderten Fassung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 2.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die FFH-Richtlinie nicht fristgemäß umgesetzt wurde. Deswegen ist es notwendig, über dieses Thema heute erneut in diesem Hohen Hause zu diskutieren.
Das Vertragsverletzungsverfahren war eigentlich seit Langem absehbar. Es ist eindeutig die Quittung dafür, dass viele Bundesländer, allen voran Sachsen-Anhalt, die Pflichten zur Umsetzung der FFH-Richtlinie über mehr als zehn Jahre, man kann schon sagen, sträflich ignoriert haben.
Besonders geärgert hat mich in der Vergangenheit immer, wie die Länder untereinander jeweils die eigenen Versäumnisse damit gerechtfertigt haben, dass die anderen ja auch nicht weiter seien.
Meine Damen und Herren! Das interessiert die EUKommission herzlich wenig. Außerdem stimmt es schlicht nicht;
denn die Statistik zeigt, dass einige Länder, zum Beispiel Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein, sehr wohl in der Lage
waren, die FFH-Richtlinie fristgemäß umzusetzen. Diese Länder haben die Herausforderung frühzeitig angenommen und die notwendigen Ressourcen, die finanziellen und auch die personellen Ressourcen, bereitgestellt und die Aufgabe umgesetzt.
Diese Länder können sich nun entspannt zurücklehnen, während wir in Sachsen-Anhalt in eine sehr prekäre Situation gekommen sind; denn schon bald drohen Strafzahlungen vonseiten der EU-Kommission. Die Mindestsumme gegen Deutschland betrüge wahrscheinlich derzeit rund 11 Millionen €. Davon müsste Sachsen-Anhalt allein 500 000 € tragen, wohlgemerkt pro Tag, meine Damen und Herren.
Noch schlimmer wäre es - das will ich gleich am Anfang deutlich herausstellen -, wenn die EU schon vorher Fördermittel im Bereich der Landwirtschaft sperren würde. Das wäre nichts anderes als eine finanzielle Katastrophe für das Land.
Wir reden also hierbei nicht über Peanuts, meine Damen und Herren, sondern über ein ernstes Problem, das diese und auch die vorhergehende Landesregierung verursacht haben.
Sachsen-Anhalt hat mit Ablauf des Jahres 2004 insgesamt 265 FFH-Gebiete an die Bundesregierung bzw. an die EU-Kommission gemeldet. Diese 265 Gebiete sind dann auch in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden.
Laut Artikel 4 der FFH-Richtlinie sind diese Gebiete dann innerhalb von sechs Jahren als sogenannte besondere Schutzgebiete auszuweisen. Die Schutzgebietsausweisung hätte also bis zum Jahr 2010 erfolgen müssen. Aber bis jetzt: Fehlanzeige.
Bis heute sind von den 265 FFH-Gebieten gerade einmal 38 als Schutzgebiete ausgewiesen worden; das sind nur 14 %. Anders herum: Für 227 FFHGebiete sind die Ziele des Artikels 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie im Jahr 2015 noch immer nicht erfüllt.
Fakt ist also ganz eindeutig: Das Land SachsenAnhalt ist seinen Verpflichtungen, die sich aus der FFH-Richtlinie ergeben, bisher nicht nachgekommen.
Ich gebe Ihnen Recht: Das ist kein neuer Befund; wir haben das Thema schon sehr oft im Plenum herausgestellt. Deswegen wird wahrscheinlich Landwirtschaftsminister Herr Dr. Aeikens gleich in etwa entgegnen: Wir haben aber das Naturschutzgesetz geändert und damit die Weichen gestellt, um mit der geplanten Grundschutzverordnung die Pflichten zu erfüllen.
Aus unserer Sicht hat sich aber mit dem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren eine ganz grundlegend andere Situation ergeben; denn die EU hat in ihrem Schreiben auf zwei ganz entscheidende Sachverhalte hingewiesen.
Erstens hat sie deutlich gemacht, dass sie nicht gewillt ist, eine Überschreitung der Umsetzungsfristen über zehn Jahre zu akzeptieren. Das ist auch verständlich, weil, wie schon erwähnt, die Richtlinie selbst ja schon einen Zeitraum von sechs Jahren für die Erfüllung der Pflicht einräumt.
Die Fristen beziehen sich - das ist auch ganz entscheidend und wird in der Diskussion immer vernachlässigt - sowohl auf die nationalrechtliche Sicherung der Gebiete als auch auf die Pflicht, Erhaltungsmaßnahmen für die Arten und Lebensraumtypen in den Gebieten festzulegen. Darüber reden wir viel zu wenig, meine Damen und Herren.
Wenn wir aber jetzt weiter so vorgehen und die bisherigen Planungen umsetzen würden, dann würden wir allein bis zum Jahr 2018 brauchen, um ausschließlich die Gebiete nationalrechtlich zu sichern. Selbst wenn dieser Termin gehalten werden könnte, was ich angesichts der noch immer unzureichenden personellen und finanziellen Ressourcen nicht glaube, könnte erst danach die Erarbeitung der Erhaltungsmaßnahmen beginnen.
Wir können also im besten Fall nicht vor dem Jahr 2019 überhaupt einen Arbeitsfortschritt präsentieren, also die Erfüllung der Pflichten für einzelne Gebiete. Dabei ist von einer vollständigen Erfüllung der Pflicht noch überhaupt nicht die Rede. Deswegen: Auf diese Situation können wir sehenden Auges nicht zusteuern, meine Damen und Herren.
Weiterhin sagt die EU ganz klar, dass Prioritäten gesetzt, also die Gebiete, die für die Kohärenz des Natura-2000-Systems von besonderer Wichtigkeit sind, auch prioritär bei der Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen behandelt werden müssen.
Schließlich: Die ganze Vorgehensweise, die jetzt hier in Sachsen-Anhalt geplant ist, macht auch rein arbeitsökonomisch keinen Sinn, weil die Gebiete dann mehrfach bearbeitet werden müssten. Zudem würden zwischen den einzelnen Bearbeitungsschritten große Zeiträume liegen. Infolgedessen wären die Grundlagen für die Ausweisung und für die Erarbeitung der Erhaltungsmaßnahmen wahrscheinlich in der Zwischenzeit wieder veraltet. Letzteres ist uns in der Vergangenheit schon öfter passiert; das ist ein zusätzliches Argument, jetzt hier einen Schnitt zu machen und an dieser Stelle grundsätzlich umzusteuern, meine Damen und Herren.
nehmen und den Fokus zunächst auf die Gebiete zu legen, die besonders wichtig und besonders gefährdet sind. Alles andere bedeutet ein hohes finanzielles Risiko für Sachsen-Anhalt, das wir nicht eingehen können, meine Damen und Herren.