nehmen und den Fokus zunächst auf die Gebiete zu legen, die besonders wichtig und besonders gefährdet sind. Alles andere bedeutet ein hohes finanzielles Risiko für Sachsen-Anhalt, das wir nicht eingehen können, meine Damen und Herren.
In unserem Antrag fordern wir darüber hinaus noch einen Bericht, in dem die Landesregierung bis zum 31. Mai 2015 die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der FFH-Richtlinie darstellen soll. Dieser Bericht soll durch einen Aktionsplan mit ganz konkreten Zwischenzielen untersetzt werden. Die Aufgaben, die darin verzeichnet sind, sollen so terminiert werden, dass ein Erreichen der Ziele bis zum Jahr 2017 möglich ist. Es versteht sich von selbst, dass diese Aufgaben sowohl personell als auch finanziell untersetzt werden müssen; auch dies soll selbstverständlich Teil des Aktionsplans sein.
Meine Damen und Herren! Dieses Hohe Haus hat eine Kontrollfunktion bezüglich der Verwaltung und der Regierung, die wir umfassend wahrnehmen müssen. Bisher liegt uns allen nur die allgemeine Erklärung vor, dass die Grundschutzverordnung bis zum Jahr 2018 vorliegen soll. Es existiert aber keinerlei konkrete Untersetzung mit Zwischenzielen. Deswegen müssen wir festhalten: Wir können unsere Kontrollfunktion derzeit nicht adäquat ausüben.
Außerdem - das sei hier am Rande erwähnt - glaube ich nicht, dass wir diese Herausforderung mit den jetzigen finanziellen und personellen Ressourcen meistern können. Inzwischen wurden zwar neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt; wenn aber die nötigen Haushaltsmittel und die Grundlagen, dass etwa Kartierungen der Arten und Lebensraumtypen oder die Managementpläne zu erarbeiten sind, fehlen, dann können auch die zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Umsetzung nicht beschleunigen.
Meine Fraktion hat deshalb für alle Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel für die Umsetzung der FFH-Richtlinie beantragt. Zuletzt wollten wir für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt einen Mittelaufwuchs von 10 Millionen € erreichen. Angesichts der aktuellen Situation zeigt sich, wie notwendig diese Mittel sind.
Ich sage es einmal ganz deutlich: Wir müssen bereits in den nächsten Wochen die Weichen stellen, um alle notwendigen Vorarbeiten in Auftrag geben zu können. Dafür müssen wir - notfalls auch mit einem Nachtragshaushalt - die notwendigen Mittel bereitstellen, meine Damen und Herren.
befinden sich in Bearbeitung. Allein diese Zahlen belegen, wie groß der Nachholbedarf tatsächlich ist.
Nachdem das MLU seit dem Jahr 2007 nicht in der Lage war, die für Natura 2000 zur Verfügung stehenden Mittel zu mehr als 50 % tatsächlich einzusetzen, ist - das sage ich hier auch deutlich - bei mir Vertrauen in die Finanzplanungen des MLU nur sehr begrenzt vorhanden.
Aber selbst wenn Sie der Meinung sind, dass wir mit den jetzigen Planungen zum Erfolg kommen können, was ich - wohlgemerkt - stark bezweifle, sollten Sie der Forderung nach einem detaillierten Bericht zustimmen; denn nur dann haben Sie Informationen darüber, was die notwendigen Vorarbeiten kosten und in welchem Zeitraum sie umgesetzt werden können.
Solange dies nicht existiert und wir nicht wissen, wie die darauf aufbauenden Arbeitsschritte, das heißt die Planung und die Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen und der Bewirtschaftungspläne, realisiert werden sollen, solange gibt es auch keine Grundlage, auf die Verlautbarungen des MLU mit den genannten Fristen tatsächlich zu vertrauen. Ohne diese Grundlagen tatsächlich schwarz auf weiß zu haben, wird die Aufgabe faktisch nur in die nächste Legislaturperiode verschoben und dann als schwere Hypothek auf der neuen Landesregierung lasten, meine Damen und Herren. Das können wir nicht hinnehmen.
Angesichts der schwierigen Situation halte ich es - das sei hier noch ergänzend erwähnt - für mehr als angemessen, über den Fortgang der Verhandlungen mit der EU-Kommission und die möglichen finanziellen Konsequenzen des Vertragsverletzungsverfahren im Ausschuss für Umwelt und im Ausschuss für Finanzen einmal pro Quartal zu berichten.
Meine Damen und Herren! Ich habe einen Großteil meiner Redezeit darauf verwendet, über finanzielle Risiken zu reden. Ich möchte die Rede nicht beenden, ohne an den Kern des Themas zu erinnern. Es geht nämlich um nichts Geringeres als um den Erhalt der Artenvielfalt, um den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Es geht darum, wie wir mit der Natur umgehen und wie wir sie unseren Kindern und Kindeskindern überlassen. Dass diesbezüglich Bedarf besteht, zeigt der Blick auf die Entwicklung der Population in Sachsen-Anhalt, die für die Mehrzahl der Arten negativ ist.
Die Umsetzung der FFH-Richtlinie ist kein Selbstzweck, sondern verfolgt mit der Sicherung der Artenvielfalt ein ganz handfestes Ziel. Es gibt un
zählige wirtschaftliche, ethisch-religiöse und kulturelle Gründe, sich für die Sicherung der Biodiversität einzusetzen. Deswegen sollten wir alle hier im Hohen Hause und auch außerhalb für das Thema „Erhalt der Biodiversität, Erhalt unserer Lebensgrundlagen“ streiten, meine Damen und Herren.
Noch hat Sachsen-Anhalt viele schöne Landschaften. Die „Huffington Post“ hat zum Beispiel in ihrem ironischen Artikel „Warum Sie auf keinen Fall nach Sachsen-Anhalt ziehen sollten“ gleich als Erstes genannt: Die Landschaft könnte Sie erschlagen. - Das zeigt, dass sich das Image des Landes Sachsen-Anhalt mittlerweile vollständig wandelt. Diese Entwicklung müssen wir alle tatkräftig unterstützen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei den GRÜNEN - Herr Schröder, CDU: Daran war die Landesregierung nicht ganz unschuldig! Ich meine die Natur!)
- Ja, ja, die Natur gibt es auch so. Aber wir können gleich im Anschluss noch einmal darüber diskutieren. Herr Dr. Aeikens wird vielleicht noch einmal im Detail darlegen können, was die Landesregierung tatsächlich getan hat. Ich bin jedenfalls mit den Leistungen und Maßnahmen sehr unzufrieden, die in den letzten fünf Jahren eben nicht in der Deutlichkeit zu erkennen waren.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss: Die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt war bisher nichts anderes als ein Trauerspiel. Das bisherige Handeln - oder besser gesagt: das Nichthandeln - dieser und der vorherigen Landesregierung hat uns in eine sehr schwierige Situation gebracht. Es droht erheblicher Schaden für das Land, und zwar dadurch, dass die natürlichen Lebensgrundlagen nicht adäquat geschützt werden. Zudem droht ein erheblicher finanzieller Schaden für das Land.
Nun darf nicht noch mehr Zeit so leichtfertig verschwendet werden. Deswegen fordern wir eindeutig: Die Anforderungen der FFH-Richtlinie müssen nun unverzüglich erfüllt werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag zur Umsetzung der FFH-Richtlinie, dass bis Ende 2017 die entsprechenden rechtlichen Regelungen getroffen und die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden.
Des Weiteren sollen bis zum 31. Mai 2015 detaillierte Berichte zur Umsetzung der FFH-Richtlinie sowie ein entsprechender Aktionsplan vorgelegt und jeweils einmal pro Quartal zum Vertragsverletzungsverfahren berichtet werden.
Herr Weihrich, Sie möchten also unsere ohnehin stark beanspruchte Verwaltung, von der Sie der Auffassung sind, dass sie zu klein ist, mit zusätzlichen Aufgaben belasten.
Sie wollen einen Kurswechsel in der Sicherung der Natura-2000-Gebiete. Sie schüren Ängste bezüglich der Rechtssicherheit des von uns beschrittenen Weges. Sie machen das, was Ihre Fraktion immer wieder gern tut: Angst und Panik verbreiten, um sich dann als Retter in der Not zu präsentieren.
Ich glaube, dieses Politikmodell wird nicht weiterhelfen. Es wird zunehmend durchschaut. Machen Sie lieber seriöse Sachpolitik, Herr Weihrich!
Wie ist die Faktenlage? - Die EU-Kommission hat am 27. Februar 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Darüber hinaus wurden Verfahren gegen Irland, Griechenland, Portugal und Spanien eingeleitet. Die EU-Kommission hat bisher lediglich die Umsetzung von Natura 2000 in Dänemark und Luxemburg akzeptiert.
Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens - so wie im bereits vorgeschalteten Pilotverfahren geschehen - hat das Land Sachsen-Anhalt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über seine Umsetzungskonzeption zu Natura 2000 informiert.
Die Bundesregierung wird bis Ende Juni 2015 den abschließenden Bericht zur Ausweisung der besonderen Schutzgebiete in Deutschland der Europäischen Kommission übergeben. Die Kommission wird die Stellungnahme Deutschlands auswerten und voraussichtlich innerhalb einer Jahresfrist über eventuelle weitere Maßnahmen entscheiden.
Der Umsetzungsstand zu Natura 2000 ist auch innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich. Es sind nach den Informationen des Bundes auch Bundesländer, deren Umweltressorts von den GRÜNEN geführt werden, mit der Umsetzung von Natura 2000 im Verzug. Zum Beispiel beabsichtigt Nordrhein-Westfalen, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen - ebenfalls wie Sachsen-Anhalt - bis 2020 umzusetzen.
Baden-Württemberg sieht die vollständige Umsetzung von Natura 2000 mit Abschluss der Erhaltungsmaßnahmen sogar erst für das Jahr 2021 vor. Andere Länder planen den Abschluss der Erhaltungsmaßnahmen erst im Jahr 2022.
Die in der Begründung zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgestellte Forderung zur einzelgebietlichen Ausweisung der Gebiete anstelle der Landesverordnung ist sorgfältig geprüft worden und wurde im Ergebnis verworfen. Damit hätten wir uns nur verzettelt.
Mit der Landesverordnung werden gegenüber anderen Varianten wesentliche Beschleunigungseffekte wirksam.