Protokoll der Sitzung vom 23.04.2015

Mit der Landesverordnung werden gegenüber anderen Varianten wesentliche Beschleunigungseffekte wirksam.

(Zuruf von Herrn Weihrich, GRÜNE)

Ein maßgeblicher Beschleunigungseffekt liegt in der konzentrierten Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange, Vereine, Verbände und der Betroffenen in einem einzigen Verfahren. Durch die Landesverordnung wird somit der Abstimmungsprozess im öffentlichen Beteiligungsverfahren optimiert.

Es bestehen darüber hinaus keine Anpassungsprobleme in Bezug auf Altverordnungen aus der DDR. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Rechte der Betroffenen - darauf lege ich besonderen Wert - im förmlichen Verfahren zur Landesverordnung genauso gewahrt werden wie bei der Einzelausweisung der Gebiete.

Die Arbeiten an der Landesverordnung laufen derzeit mit Hochdruck. Gegenwärtig führt das Landesverwaltungsamt ein vorgezogenes Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren mit den Nutzer- und Naturschutzverbänden sowie mit den betroffenen Landesbehörden durch.

(Herr Daldrup, CDU: Sehr gut!)

Ebenso werden die Landkreise und kreisfreien Städte beteiligt. Eine Änderung des Konzeptes würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nur keinen Zeitvorteil erbringen, sondern auch das bereits angelaufene Verfahren erheblich verzögern und die positiven Wirkungen des eingeleiteten Ab

stimmungsprozesses aufheben. Das können wir bei diesem Prozess nicht wollen.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Daldrup, CDU: So ist es!)

Um die beschlossene Terminstellung einhalten zu können, sind sowohl im Landesverwaltungsamt als auch im Landesamt für Umweltschutz zusätzlich befristete Personalstellen eingerichtet worden.

Das Landesverwaltungsamt hat 22 Neueinstellungen - befristet bis zum 30. Juni 2018 - vorgenommen. Im Landesamt für Umweltschutz sind sechs Aushilfskräfte ebenfalls bis zum 30. Juni 2018 eingestellt worden. Zur weiteren Unterstützung des Umsetzungsprozesses werden gegenwärtig nochmals zehn befristete Stellen zusätzlich eingerichtet. - So wollen wir Natura 2000 umsetzen: mit zusätzlichem Personal, Herr Weihrich.

Ich bin unserem Ministerpräsidenten Herrn Dr. Haseloff und dem Kabinett - hier insbesondere dem Kollegen Bullerjahn - sehr dankbar dafür, dass mir diese zusätzliche personelle Unterstützung ermöglicht wurde, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Borgwardt, CDU: Beispielhaft!)

Die Landesregierung hat am 29. Juli 2014 die Konzeption zur weiteren Umsetzung von Natura 2000 im Lande Sachsen-Anhalt beschlossen. Die erforderliche Änderung des Naturschutzgesetzes trat am 22. Juni 2015 in Kraft.

Ich danke den Regierungsfraktionen sehr herzlich für diesen Beschluss. Leider hat die Opposition gegen die Neufassung des § 23 unseres Naturschutzgesetzes zum Erlass einer Landesverordnung gestimmt.

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Richtig!)

Eine ähnliche Vorgehensweise wie Sachsen-Anhalt haben übrigens auch Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gewählt. Die Terminplanung bei der Aufstellung der Landesverordnung sieht vor, dass bis Mitte 2016 das Vorverfahren mit der frühen Beteiligung der Nutzer und Umweltverbände der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der betroffenen Landesbehörden durchgeführt wird.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2016 soll der Entwurf für die Landesverordnung durch das Landesverwaltungsamt fertig gestellt werden, sodass im Januar 2017 das öffentliche Beteiligungs- und Anhörungsverfahren eingeleitet werden kann.

Ich bin davon überzeugt, dass auf diesem Weg spätestens im Jahr 2020 für alle Gebiete die EUrechtlichen Anforderungen an die nationalrechtliche Sicherung der Natura-2000-Gebiete erfüllt sein werden.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist weder hinsichtlich der schnelleren Gebietssicherung noch im Detail hilfreich, den laufenden Prozess der Umsetzung von Natura 2000 zu unterstützen.

Die Landesregierung ist mit dem von ihr vorgesehenen Verfahren auf einem guten Weg, meine Damen und Herren. Wir sind auch auf einem guten Weg, was die Fürsorge für die Umwelt angeht. Wir haben eine hervorragende Biodiversitätsstrategie, über die längst nicht alle Länder verfügen. Wir haben ein einzigartiges Heckenprogramm. Wir haben Erfolge im Artenschutz. Auch hierbei ist die Bilanz der Landesregierung positiv. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner spricht der Kollege Bergmann für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich rede gern zum Thema Natura 2000. Herr Kollege Weihrich hat eine Rede gehalten, die mich schon ein wenig überrascht hat; denn ich habe den Absatz der Beschlussfassung gelesen. Ich freue mich, dass Sie wenigstens im Nachhinein doch noch den Kern der Sache erwähnt haben. Ich habe mich immer gefragt: Wo sind hierin eigentlich die Sätze, in denen steht, dass wir Arten, dass wir Gebiete schützen wollen? - Ich fand immer nur die Aussage: Es ist wichtig, schnellstmöglich Dinge zu erfüllen, um Strafzahlungen und Sperrungen von EU-Mitteln zu verhindern.

Anders ausgedrückt: Die Rehe waren näher am Landesrechnungshof als am Landesamt für Umweltschutz. Das hat mich bei der Sache ein wenig geärgert.

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Oh!)

- Ja, Frau Kollegin Dalbert, das war so. Wir können das gern noch einmal im Protokoll nachlesen.

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Ja, ist doch alles gut!)

Zudem will ich hier noch sagen - das ist ein kleiner kollegialer Hinweis -: Die Flora-Fauna-HabitatRichtlinie heißt in Wirklichkeit Fauna-Flora-HabitatRichtlinie; das war schon immer so.

(Herr Weihrich, GRÜNE: Sie heißt Habitat- Richtlinie, um genau zu sein! - Zustimmung von Herrn Miesterfeldt, SPD)

- Dann schauen wir einmal in die offiziellen Dokumente. Ich wollte vermeiden, dass wir es vertiefen, aber schöne Grüße von Professor Richter. Er legt

großen Wert darauf, dass die Zoologen zuerst genannt werden; ich kann doch nichts dafür.

(Herr Borgwardt, CDU: Zuerst das Wesent- liche!)

- Zuerst das Wesentliche, genau so ist es.

Das Wesentliche ist, glaube ich, dass wir dazu kommen, die Arten und die Gebiete, die es dringend nötig haben, zu schützen. Ich glaube, wir haben heute wieder einen nicht notwendigen Sturm im Wasserglas entfacht. Wir schaffen es natürlich, die Verwaltung jetzt wieder über Gebühr mit Auftritten im Umweltausschuss zu beschäftigen. Wir hätten die Verwaltung besser einsetzen können, um bestimmte Dinge auf Vordermann zu bringen.

Was ist denn Fakt? - Fakt ist: Das Netz Natura 2000 in Sachsen-Anhalt steht - und das seit geraumer Zeit. Fakt ist auch, dass das Land dafür hohe Verantwortung trägt, dass das Land letztlich dafür gerade steht, dass keine Verschlechterung eintritt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie weit der Stand an Unterschutzstellungen, an Sicherungen usw. ist. Das Risiko, wenn man es so sagen darf, tragen Sie, Herr Minister, mit; denn Sie dürfen ja nicht verschlechtern.

Das Land hat - darüber freue ich mich -, obwohl es schon unter Druck handeln musste, 22 junge Kolleginnen und Kollegen beim Landesverwaltungsamt eingestellt, die sich mit vielen weiteren Kollegen genau mit dieser Materie beschäftigen. Ich denke, sie sind auf einem guten Weg.

Wir haben das Naturschutzgesetz geändert und wollen diese Landesverordnung nun umsetzen.

Natürlich kann man sich darüber streiten. Herr Weihrich, uns unterscheidet vielleicht die Tatsache, dass Ihre Glaskugel ein bisschen grün und meine eher ein bisschen rot schimmert. Fakt ist: Wir wissen beide nicht, wie es genau wird.

Auch in Gesprächen mit Fachkollegen aus dem Landesverwaltungsamt wurde mir sehr deutlich gesagt, dass sie mit der Landesverordnung sehr viel erreichen, einen sehr guten Schutz erzielen können. Sie haben mir auch gesagt, dass man, wenn es Schwierigkeiten bei einzelnen Gebieten oder Besonderheiten geben sollte, das im Verfahren abtrennen und diese Verfahren auch parallel dazu ändern kann.

Wenn Sie in das Gesetz schauen, stellen Sie fest, dass darin nicht steht, dass es nur eine Verordnung sein darf; vielmehr steht darin nur, dass es über Verordnungen läuft. Wenn man sich auf administrativer Ebene diesbezüglich anders entscheidet, kann man das gern tun. Das habe ich übrigens in der Debatte zum Naturschutzgesetz auch schon gesagt.

Mir wäre es lieber gewesen - das hatte ich ursprünglich auch vor, leider ist uns die Zeit davon

gelaufen -, die Koalition hätte sich auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigt. Ich hätte hier gern noch etwas mehr die Thematik der Maßnahmen zur Sprache gebracht; denn ich halte es für entscheidend, im Land die ELER-Förderung sehr schnell auf die Reihe zu bringen, damit wir bestimmte Maßnahmen beginnen oder weiterführen können. Denn es ist in der Vergangenheit oft ein Problem gewesen, dass die Maßnahmen nicht fortgeführt wurden. Wenn man zwei, drei Jahre gearbeitet hat, dann das Geld vorübergehend weg war, war die ganze Sache oft umsonst. Das müssen wir verhindern, wenn wir die Ziele von Natura 2000 erfüllen wollen.

(Zuruf von Herrn Weihrich, GRÜNE)

- Herr Weihrich, Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, dass wir administrativ umsetzen müssen. Sie wissen, dass das wichtig ist. Ich würde es gern dem Kollegen Webel auf den Weg geben. Sonst bekommt man keine Autobahn zu Ende gebaut. Denn wenn man die Managementpläne nicht hat, fehlt die Möglichkeit der Abstimmung, insbesondere wenn es schwierige Planungen sind, wie wir es bei der A 143 erleben. Deswegen ist es wichtig, dass wir an der einen oder anderen Stelle administrativ weiterkommen.

Lassen Sie mich letztlich sagen: Alle FFH-Gebiete in Sachsen-Anhalt sind ohne FFH-Recht entstanden - und das ist gut so. Sie sind mit den Naturschützern, den Landnutzern entstanden, mit all jenen, die tagtäglich draußen in der Natur zu tun haben. Dass sich die EU nun draufsetzt, das administrativ umsetzt, finde ich völlig richtig, das ist völlig in Ordnung. Fakt ist aber auch: Wir schützen und setzen das um, was hier entstanden ist, ohne dass wir diese Gesetzgebung hatten.

Deswegen freue ich mich, wenn wir administrativ weiterkommen. Das ist klar. Für viel wichtiger halte ich es jedoch - dabei bleibe ich -, die Arten und die Gebiete zu schützen und den Naturschutz insgesamt mit Leben zu erfüllen. Das haben wir an vielen Stellen gezeigt und, ich glaube, ganz gut hinbekommen. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD, von Herrn Miesterfeldt, SPD, und von Herrn Schröder, CDU)

Danke sehr, Kollege Bergmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Kollege Lüderitz.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, dieser Antrag greift - zumindest für den Bereich des Natur- und Umweltschutzes - ein Dauerproblem auf: Für diese Landesregierung und insbesondere für das Ministerium für Landwirt

schaft und Umwelt spielen - so wie der Begriff Umwelt in der Ressortbezeichnung an letzter Stelle steht - der Umweltschutz und die Umsetzung von Natura 2000, Dr. Aeikens; eher die Rolle eines Reserverades.