schaft und Umwelt spielen - so wie der Begriff Umwelt in der Ressortbezeichnung an letzter Stelle steht - der Umweltschutz und die Umsetzung von Natura 2000, Dr. Aeikens; eher die Rolle eines Reserverades.
(Herr Schröder, CDU: Oh! - Herr Borgwardt, CDU: Mensch, das ist so eine alte Kamelle! Das hast du zehn Mal gebracht! - Staats- minister Herr Robra: Nach Alphabet!)
Auch wir haben dazu mehrfach Anträge gestellt; ich möchte an die Jahre 2013, 2010, 2008 und 2007 erinnern.
Fakt ist: Trotz des Versuchs, mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes dem Problem durch eine Allgemeinverfügungsverordnung zu begegnen, wird es damit keine Verbesserung geben.
Ja, Kollege Bergmann, diese Verordnung ist nicht zwingend nur eine, aber wenn sie eine wäre, dann ist es allein eine, die Flora, Fauna und Habitat betrifft.
Es gibt dazu noch ein zweites Buch - das ist nicht ganz so dick -, das die Vogelschutzproblematik betrifft. Wenn ich das in eine Verordnung hineinpacken will, dann wissen wir, welchen Umfang sie hat. So etwas ist in meinen Augen einfach nicht handhabbar.
Herr Kollege Aeikens, Thüringen versucht gerade, den Schaden, den Ihre CDU-Kollegen vorher angerichtet haben, zu heilen und genau diese Verordnungsermächtigung wieder auf eine vernünftige Basis zu bringen.
(Herr Borgwardt, CDU: Warten Sie einmal ab! - Minister Herr Dr. Aeikens: Kommt am Ende größerer Schaden heraus! - Unruhe)
Es ist und bleibt ein klassischer Taschenspielertrick ohne Nachhaltigkeit, die bei der Natura-2000Umsetzung zwingend erforderlich ist.
Die EU und der Bund fordern zu Recht nicht die bloße Unterschutzstellung, sondern die Prozessgewährleistung - das haben meine Vorredner immer wieder gesagt, insbesondere Kollege Weihrich und auch der Kollege Bergmann - in dem uns allen bekannten Dreieck Unterschutzstellung als Basis, Managementplanung und Monitoring.
Auch bei der Managementplanung, Kollege Dr. Aeikens, hinken wir mehr als deutlich hinterher und haben erhebliche Probleme. In Bezug auf das Monitoring und die Erhaltungsmaßnahmen - das hat, glaube ich, Kollege Weihrich deutlich gemacht - sieht es nicht viel besser aus.
In Bezug auf die Verordnung will ich Sie noch einmal an die Aussagen von Professor Dr. Louis erinnern, in dessen Auftrag die Landesregierung ein
Rechtsgutachten für genau diesen Zweck erstellt hat. Er empfiehlt, maximal gleichartige Gebiete in einer Verordnung zusammenzufassen, und verweist - meines Erachtens zu Recht - darauf: Je größer der Verordnungsrahmen und das Gebiet, desto wahrscheinlicher ist die Gefahr, dass dies durch ein Normenkontrollverfahren aufgehoben wird.
Darin sehe ich eine große Gefahr. Es hat uns viel Mühe gekostet. Diese Mühe machen sich die Mitarbeiterinnen des LAU und des Landesverwaltungsamts sehr wohl. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, und an dieser Stelle einen herzlichen Dank für das, was bisher dort unter nicht optimalen Bedingungen geleistet wurde.
Diese Normenkontrollverfahren führen dazu, dass wir noch weiter in Rückstand geraten und dahin kommen, was Sie, Herr Dr. Aeikens, an den Horizont gemalt haben, dass es erst weit nach dem Jahr 2020 möglich sein wird, die Natura-2000Gebiete rechtlich zu sichern.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Umwelt in diesem Ministerium, in dieser Landesregierung eine mehr als ungeliebte Nebenrolle spielt. Das kann man nicht oft genug wiederholen.
Ich erinnere an die Debatte im Jahr 2013 und die folgenden Diskussionen im Ausschuss. Man sah sich nicht nur aufgrund fehlender personeller Voraussetzungen in der Umsetzung behindert, sondern man hat auch die damals im Landeshaushalt bereitstehenden Mittel im Natura-2000-Prozess nicht annähernd umgesetzt. Noch im Jahr 2013 hat man fast 13 Millionen € aus dem Natura-2000Bereich in den Landwirtschaftshaushalt verschoben und für Investitionsförderung verwendet. Das ist durchaus makaber - ich denke, Herr Kollege Bergmann, darin müssten Sie mir zustimmen -, vor allem weil wir wissen, dass ein Vertragsverletzungsverfahren droht.
Eigentlich geht es darum, dass dieses Hohe Haus dem vorliegenden Antrag nur zustimmen kann und muss. Vor allem sollte das Hohe Haus aber immer daran denken, dass es Haushaltsgesetzgeber ist. Darum müssten die Koalitionsfraktionen zumindest den Punkten 2 bis 4, was die Berichtspflichten betrifft, unbenommen zustimmen können.
Darin geht es um nichts anderes als um das, was gegenwärtig im Landesverwaltungsamt und im LAU abgearbeitet wird - ich erwähnte es bereits. Das Landesverwaltungsamt kann ohne Probleme sofort die Abfolge der weiteren Arbeiten darstellen. Es hat keinen Mehraufwand. Das wissen Sie, Herr Dr. Aeikens, wahrscheinlich besser als ich.
Was die Schwerpunktsetzung betrifft: Ich denke, dafür wird es in Ihrem Haus schon klare Festlegungen geben, wie ich damit umgehen kann. Vielleicht ist es auch möglich, für einzelne Bereiche Verordnungen vorzuziehen. Ich nenne nur das Stichwort „Fledermäuse“. Dabei sind wir ein ganzes Stück weiter, als es die Allgemeinverfügung möglich machte.
Stimmen Sie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Dann tun Sie etwas für unsere Umwelt. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einigen Jahren hatte ich ein nachhaltiges Walderlebnis, sehr lehrreich, sehr aufschlussreich für mich.
Ich wohne in Pechau. Ganz in der Nähe ist ein Naturschutzgebiet, die Kreuzhorst. In diesem Gebiet erfolgte im Winter 2011/2012 ein Holzeinschlag. Danach kamen aufgeregte Bürger zu mir und sagten, das könne so doch wohl nicht erlaubt sein. Ich konnte die Frage nicht auf Anhieb beantworten und habe mich kundig gemacht. Ich habe das LAU angeschrieben und eigene Recherchen angestellt. Das LAU hat mir im Juli 2012 eine vorläufige Antwort erteilt. Ich möchte Ihnen sagen, was mir mitgeteilt wurde, was ich herausbekommen habe. Das ist für Fachleute überhaupt nicht verwunderlich. Die meisten in diesem Haus werden das so aber nicht kennen.
Im Gesetzblatt Teil II vom 4. Mai 1961 wurde das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ ausgewiesen. Der Rat des Bezirks Magdeburg hat dem Rat der Stadt Magdeburg mit Schreiben vom 19. September 1976 die waldbauliche Behandlungsrichtlinie für das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ übersandt. Darin ist auch die forstliche Behandlung des Gebiets aufgeführt. Damit ist unter bestimmten Bedingungen der Holzeinschlag erlaubt.
Mit dem Rechtsbereinigungsgesetz vom 2. Januar 1997 ist die Schutzgebietsausweisung zum Landesrecht geworden. Dieses Rechtsbereinigungsgesetz wurde ohne Gegenstimmen, also auch mit
Um fachlich korrekt beurteilen zu können, ob der infrage gestellte Holzeinschlag erlaubt war und korrekt durchgeführt wurde, musste also ein DDRGesetz aus dem Jahr 1961 unter Berücksichtigung einer Behandlungsrichtlinie aus dem Jahr 1976 im Lichte der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-Richtlinie, unter Berücksichtigung der Anhänge I, II und IV und der Natura-2000-Richtlinie einschließlich der aktuellen Rechtsprechung beurteilt werden.
Dabei passieren Fehler. Das ist ganz natürlich. Deshalb muss dieses Recht neu geordnet werden. Das Naturschutzrecht und der Naturschutz selbst finden nach meiner festen Auffassung nur die nötige öffentliche Akzeptanz, wenn einschlägige Vorschriften auch von interessierten Laien verstehbar sind und wenn sie in den Schutzzielen von möglichst vielen Betroffenen auch inhaltlich als vernünftig und notwendig akzeptiert werden.
Die EU strebt gegen Deutschland, aber auch gegen Irland, Griechenland, Portugal und Spanien ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der nicht umgesetzten FFH-Richtlinie an. Das ist alles umfangreich erläutert worden.
Meine Damen und Herren! Das MLU wird, wie dargelegt, einen neuen Weg beschreiten und erarbeitet seit dem Jahr 2014 eine eigene Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura-2000-Gebiete mit einheitlichen Geboten und Verboten. Die Erarbeitung wird aber bis zum Jahr 2018 dauern. Seit Ende des letzten Jahres hat das Landesverwaltungsamt bei verschiedenen Veranstaltungen Betroffenen mögliche Regelungen vorgestellt. Die vollständige Umsetzung soll bis zum Jahr 2020 erfolgen. Es müssen Managementpläne erstellt oder überhaupt erst angefertigt werden.
Über die Pläne des Ministeriums wurde im Ausschuss oftmals berichtet. Das heißt, die GRÜNEN kennen diesen Zeitplan. Insofern ist diese Debatte heute ein bisschen aufgesetzt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behauptet nunmehr, der eingeschlagene Weg sei rechtlich nicht möglich - zumindest sei dies zu befürchten - und der Weg sei auch nicht effizient, weder in der Zielerreichung noch in der Geschwindigkeit der Umsetzung.
Die rechtliche Bedenken sind nach unserer Auffassung mit dem sogenannten Louis-Gutachten und der begleitenden Bewertung des MLU - beides ist dem Umweltausschuss am 4. Dezember 2013 übergeben worden - hinreichend entkräftet. Im Gegenteil: Wir unterstützen die Landesregierung darin, über eine eigene Landesverordnung einen einheitlichen Grundschutz zu definieren. Dieser
Grundschutz wird dann durch sogenannte Surrogate ergänzt werden. Wir werden damit diese notwendige Rahmengesetzgebung der EU umsetzen.
Meine Damen und Herren! Wir erhoffen uns auf diesem Weg eine bessere, verständliche Rechtsgrundlage, damit eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz und ein schnelleres und effektiveres Verwaltungshandeln.
Herrn Weihrich möchte ich ganz gern mit auf den Weg geben: Ich hoffe nicht, dass später einmal ein Mitglied im Senat des Landesrechnungshofs wird feststellen müssen, dass das Land eine effektive Umsetzung der FFH-Richtlinie versäumt habe, weil es darauf bestanden habe, dass angeblich nur die klassische Ausweisung von Schutzgebieten als Naturschutzgebiete den Schutzzielen der FFHRichtlinie entsprechen würde. Das wäre kein effektives Verwaltungshandeln. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollege Scharf. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch einmal der Kollege Weihrich das Wort. Zuvor können wir Schülerinnen und Schüler aus Sachsen-Anhalt bei uns begrüßen. Seien Sie willkommen!
(Herr Borgwardt, CDU: Wir wollten gerade sagen, ist sehr groß, Sachsen-Anhalt! - Herr Kolze, CDU: Landeskinder sozusagen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will ein paar Punkte aus der Diskussion aufgreifen und kommentieren.
Zuerst zu Ihnen, Herr Dr. Aeikens. Ich will hier noch einmal eindeutig sagen: Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Aufgabe, sondern um die Umsetzung einer Pflichtaufgabe. Wir wollen nur, dass Sie dieser Pflicht nachkommen und diese Pflichtaufgabe umsetzen - nichts anderes.
(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, und von Herrn Czeke, DIE LINKE - Herr Borgwardt, CDU: Dazu bedarf es kei- ner Aufforderung!)