Protokoll der Sitzung vom 23.04.2015

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, und von Herrn Czeke, DIE LINKE - Herr Borgwardt, CDU: Dazu bedarf es kei- ner Aufforderung!)

Wir möchten genau wissen, wie Sie das machen. In der Vergangenheit ist viel Zeit verloren gegangen. Seit dem Jahr 2004 ist klar, dass diese Pflicht besteht. Bis jetzt ist nichts passiert. Deswegen können wir nicht darauf vertrauen, dass diese Fristen eingehalten werden, die Sie genannt haben.

Ich habe so lange über die finanziellen Risiken gesprochen, um Ihnen zu verdeutlichen, dass es eben nicht nur um Naturschutz geht. Natürlich geht

es uns vor allem um den Naturschutz, aber es geht auch um finanzielle Risiken, die wir nicht eingehen können und denen wir nun endlich entschieden entgegensteuern müssen.

Herr Dr. Aeikens, ich finde den Punkt, dass Sie uns Panikmache vorwerfen, richtiggehend unerhört.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Es geht um die Aufgabe, die Sie länger als zehn Jahre verschleppt haben, und Sie werfen uns nun Panikmache vor. Ich würde sagen: Machen Sie Ihre Hausaufgaben, dann hätten wir diesen Antrag nicht gestellt und müssten heute über dieses Thema überhaupt nicht diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Herrn Lüderitz, DIE LINKE)

Da wieder der Hinweis kam, andere Ministerien anderer Länder seien nicht weiter, auch grüne Ministerien seien nicht weiter: Der Kollege Lüderitz hat bereits darauf hingewiesen, dass Thüringen jetzt das nacharbeiten muss, was der CDU-Minister verschleppt hat, und genauso ist das in anderen grünen Ministerien auch. Diese müssen jetzt das nacharbeiten, was unter CDU-Führung vertändelt wurde.

Bei dem Verweis darauf, dass andere auch nicht besser seien, erinnern Sie mich an ein Schulkind, das mit einer 6 nach Hause kommt und sagt: Ja, die anderen waren auch nicht besser. Aber eines bleibt doch Fakt: Die Leistung war ungenügend, und daran ändern auch keine Ausreden etwas, Herr Dr. Aeikens.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Jetzt haben Sie davon gesprochen, dass ein Abstimmungsprozess eingeleitet wird, um irgendetwas zu diskutieren. Ich kann das, ehrlich gesagt, fachlich nicht nachvollziehen, weil es jeglichem Verwaltungshandeln bei der Ausweisung von Schutzgebieten widerspricht, und es gibt auch überhaupt keine Grundlage für die Ausweisung dieser Schutzgebiete. Deshalb ist das für mich, vorsichtig gesagt, nicht nachvollziehbar. Ich könnte auch sagen, das ist alles Humbug und wird einfach nicht zum Erfolg führen.

Sie haben wiederum nicht über andere Pflichten geredet, die damit zusammenhängen. Ich habe versucht auszuführen, dass die nationalrechtliche Sicherung eben nicht ausreichend ist. Es geht auch um die Erhaltungsmaßnahmen. Es geht um die Frage: Wann werden die Managementpläne erstellt, die ja bisher immer auch Grundlage für die Ausweisung der Gebiete sowie die Festlegung der Erhaltungsmaßnahmen oder die Kartierung, das Monitoring - Kollege Lüderitz hat es auch noch

einmal genannt - sein sollten. Von all dem ist überhaupt keine Rede.

Deshalb teile ich die Überzeugung nicht, dass Sie mit diesem Weg, den Sie jetzt beschreiten, zum Erfolg kommen können. Ich sage jetzt schon voraus: Wir werden insgesamt mit dem Problem der Strafzahlung konfrontiert sein, und - vorhin habe ich es gesagt; ich wiederhole es - wir können darauf nicht sehenden Auges zusteuern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb kann ich auch nicht erkennen, dass wir auf einem guten Weg sind, weil wir überhaupt keinen Beweis dafür haben. Sie sagen: Wir sind auf einem guten Weg. Noch einmal: Das entbehrt jeglicher Grundlage, deswegen können wir diesen Weg so nicht nachvollziehen.

Kollege Bergmann, wir sind uns darin einig, dass die FFH-Richtlinie das Ziel hat, den Naturschutz zu unterstützen. Aber das eigentliche Ziel, der Kern des Zieles der FHH-Richtlinie ist doch, Maßnahmen umzusetzen. Nicht die Erhaltung, sondern die Umsetzung von Maßnahmen steht im Zentrum der FFH-Richtlinie. Deshalb brauchen wir sie, um Maßnahmen durchführen zu können, um den Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen in den Gebieten zu verbessern.

Ganz zum Schluss noch ein Satz zu Herrn Scharf: Das Beispiel Holzeinschlag ist ja ein sehr schönes Beispiel; Sie haben das sehr umfassend dargelegt. Aber ich habe es beim letzten Mal auch schon gesagt: Mit der Grundschutzverordnung wird nur noch eine Ebene darübergelegt, ohne Bezug auf die jetzt geltenden Regelungen. Wir wissen überhaupt nicht, was mit den anderen passiert. Wir legen also etwas obendrauf, und es wird eben nichts neu geregelt, sondern es führt nur noch zu mehr Unsicherheit in den Gebieten und zu mehr Durcheinander, ohne dass wirklich etwas Positives dabei herauskommt. Es wird alles nur noch komplizierter.

Deshalb sagen wir: Wir müssen jetzt umsteigen und jetzt die Weichen stellen, die FFH-Richtlinie schnell umzusetzen - für den Naturschutz sowie zur Vermeidung finanzieller Risiken für das Land. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Herr Kollege Weihrich, es gibt eine Nachfrage. - Nein, es gibt keine Nachfrage. Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen ab. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden.

(Zurufe von der CDU: Doch!)

- Doch?

(Herr Borgwardt, CDU: Darf ich Ihnen etwas helfen?)

- Ja.

Der sehr geehrte Redner der SPD hat gesagt: Wir hätten gern eine gehabt. Aber das ging zeitlich nicht, und da habe ich zugerufen: alternativ, wo er Änderungsantrag meinte, und daraufhin bleibt den Koalitionsfraktionen nur Überweisung, Frau Präsidentin.

Aha, da habe ich Ihren Zuruf nicht richtig verstanden. Dann geht es jetzt also um eine Überweisung der Drs. 6/3979. Wohin überweisen wir? Nur in den Umweltausschuss? - Ja.

Wer der Überweisung in den Umweltausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der LINKEN. Wer ist dagegen? - Keiner. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag überwiesen worden.

(Zurufe von der LINKEN)

- Und Teile der LINKEN. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb ist er überwiesen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4:

Erste Beratung

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/3987

Einbringer ist der Kollege Kolze. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 11. November 2014 der abstrakten Normenkontrollklage der Oppositionsfraktionen gegen die Novelle des Polizeigesetzes teilweise stattgegeben und damit einzelne Regelungen des SOG als verfassungswidrig beanstandet, die Novelle aber in großen Teilen bestätigt.

Die vom Landesverfassungsgericht beanstandeten Regelungen gehen hierbei inhaltlich auf den Regierungsentwurf zurück und sind im Gesetzgebungsverfahren entsprechend den Anregungen

des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages angepasst worden.

Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, um auf die Maßgaben, die uns das Landesverfassungsgericht für eine erneute Novellierung unseres Polizeigesetzes mit auf den Weg gegeben hat, kurz einzugehen.

Die in der letzten Novelle von den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in Umsetzung des Koalitionsvertrages vorgesehenen Ermächtigungsgrundlagen zur Videoaufzeichnung bei Anhalte- und Kontrollsituationen, zu hier heiß diskutierten Untersuchungspflichten bei möglichen Infektionsübertragungen nach baden-württembergischem

Regelungsvorbild, zur Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen und die zum Schutz von Polizisten bei Personen- und Fahrzeugkontrollen eingeführten Befugnis zum Anfertigen von Bildaufzeichnungen hat das Landesverfassungsgericht unter der Maßgabe gebilligt, dass hier bis zum 31. Dezember 2015 verfassungskonforme Regelungen geschaffen werden. Bis dahin sind diese beanstandeten Vorschriften nur nach Maßgabe des Urteils anwendbar.

Wir sind daher aufgefordert, hier nachzubessern - was wir mit der ihnen vorgelegte Novellierung tun wollen.

Die in der letzten Änderung des Polizeigesetzes von den Koalitionsfraktionen vorgesehene Befugnis zur Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen, bei der die GRÜNEN und die LINKEN in diesem Hause die Abschaltung des Handynetzes bei Anti-Nazi-Demonstrationen oder die anschließende Auswertung von Handydaten befürchtet haben, wurde vom Landesverfassungsgericht nicht beanstandet.

Eine solche Ermächtigung gibt es im Übrigen auch in neun weiteren Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg und Brandenburg. Der Anwendungsfall dieser Befugnis ist eben nicht die AntiNazi-Demo, sondern die Verhinderung der Fernzündung eines Sprengsatzes per Mobilfunkgerät oder die Unterbrechung der Kommunikationswege des Täters, zum Beispiel bei einer Geiselnahme.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für nichtig erklärt hat das Landesverfassungsgericht die sogenannte Quellen- Telekommunikationsüberwachung und die Ermächtigung, für bestimmte öffentliche Bereiche zu bestimmten Zeiten den Verkauf und Genuss alkoholischer Getränke und das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen zu verbieten.

Zur Quellen-TKÜ nur so viel: Das Landesverfassungsgericht hat die Ermächtigung, die es der Polizei zur Gefahrenabwehr erlaubt, ohne Wissen der betroffenen Person Telekommunikationsinhalte und -umstände durch den Einsatz technischer Mit

tel zu erheben, zum jetzigen Zeitpunkt für nichtig erklärt, da der Gesetzgeber die Polizei zu Maßnahmen und zum Einsatz technischer Instrumente ermächtigt hat, die er noch gar nicht kennen oder bewerten konnte, weil es sie noch gar nicht gab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Frage: Die Koalitionsfraktionen verfolgen mit dieser Vorschrift einen legitimen Zweck. Wir hatten nicht vor, wie jedoch oft bösartig behauptet worden ist, Rahmenbedingungen für den Einsatz von Staats- oder Bundestrojanern oder anderen Ausspähprogrammen zu schaffen.

Richtig ist aber auch, dass wir derzeit nicht die entsprechenden technischen Voraussetzungen an der Hand haben und damit laut den Ausführungen des Landesverfassungsgerichtes eine verantwortliche Rechtsgüterabwägung nicht möglich ist. An dieser Stelle hätten wir in den Beratungen die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes annehmen sollen, auf diese Befugnis zu verzichten, da es die Mittel der Infiltration bis dato nicht gibt.

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts verdeutlicht uns aber auch, dass wir an dieser Stelle eine Sicherheitslücke haben. Wir brauchen schnellstmöglich eine solche Software. Mögliche Anschläge können gegebenenfalls nicht verhindert werden, weil verschlüsselten Kommunikationen nicht gefolgt werden kann. Das ist für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmbar. Hier sehen wir für die Zukunft Handlungsbedarf.