Herr Präsident! Eigentlich wollte ich gar nicht noch einmal an das Pult treten, weil ich dachte, dass alles gesagt sei. Aber drei Punkte, die Herr Herbst gesagt hat, zwingen mich nun doch dazu. Ich kenne niemanden, der die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daran gehindert hätte, selbst einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir waren es jedenfalls nicht. Sie hätten es tun können. Insofern finde ich es immer spannend, zu sehen, wer die Urheberschaft für sich reklamiert.
Ein zweiter Punkt. Wenn Sie die Gesetzesbegründung gelesen haben - das war für uns wichtig, weil wir natürlich wussten, wie die Diskussion angeschoben wird -, müssten sie gesehen haben, dass wir sowohl die Massenorganisationen als auch die sogenannte allgemeine Parteienlandschaft, also auch die Blockparteien, bewusst einbezogen haben. Das war uns wichtig. Insofern empfehle ich, die Begründung zu lesen. Trotzdem habe ich ver
nommen, dass wir das alle zügig voranbringen wollen. Deswegen bitte ich um zügige Beratungen im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Borgwardt. - Vielleicht darf ich noch anregen und zur Abstimmung stellen, den Gesetzentwurf auch in den Ältestenrat zu überweisen, da immerhin eine Aufgabenübertragung und eine Anbindung der Landesbeauftragten an den Landtag geplant ist. Es müsste dann auch besprochen werden, wie das am sinnvollsten und effizientesten umzusetzen ist.
Ich lasse darüber abstimmen. Wer den vorliegenden Gesetzentwurf in der Drs. 6/4099 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Ältestenrat überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Vier Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Zwei Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt.
Die erste Beratung fand in der 88. Sitzung des Landtages am 23. April 2015 statt. Berichterstatterin des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist die Abgeordnete Frau Dr. Späthe. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden, wie bereits erwähnt, in der 88. Sitzung des Landtages am 23. April 2015 eingebracht und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss
Mit dem Antrag zielt die Fraktion DIE LINKE darauf ab, die konduktive Therapie, welche Logopädie, Ergo- und Physiotherapie sowie Pädagogik kombiniert und bei den betroffenen Kindern sichtbare Fortschritte in relativ kurzer Zeit bringt, leichter zugänglich zu machen. Die Petö-Therapie ist zwar als Leistung der Eingliederungshilfe anerkannt, jedoch gestaltet sich die Umsetzung in der Praxis aufgrund der Vorgehensweise verschiedener Behörden oftmals problematisch.
Mit ihrem Änderungsantrag in der Drs. 6/4004 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die leichtere Zugänglichkeit dieser Therapie im Rahmen der Eingliederungshilfe auch auf weitere Krankheiten auszuweiten, die bei den Bewilligungsbehörden für die Therapie anerkannt werden.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 mit dem Antrag und dem Änderungsantrag befasst. Die Fraktion DIE LINKE regte an, zu diesem Thema zunächst Anbieter dieser Therapie und Bewilligungsbehörden zu einer Anhörung in den Ausschuss einzuladen. Die anderen Fraktionen griffen diesen Vorschlag jedoch nicht auf; sie sahen keine Notwendigkeit für eine Anhörung. Außerdem wurde festgestellt, dass im Ausschuss fraktionsübergreifend Einigkeit hinsichtlich der Anerkennung der Fachlichkeit dieser Therapie besteht.
Nach einer kurzen Beratung kam der Ausschuss in der 53. Sitzung überein, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Zunächst wurde der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4004 zur Abstimmung gestellt, mit dem im Antragstext die Worte „für Menschen mit infantiler Cerebralparese“ gestrichen werden sollen. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3976 wurde mit dieser Änderung ebenfalls einstimmig beschlossen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Dr. Späthe. - Es war vereinbart, zu diesem Thema keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4063 ein. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 11.
Berichterstattung zur Sicherung annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung
Die erste Beratung fand in der 60. Sitzung des Landtages am 31. Januar 2014 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Weihrich. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der 60. Sitzung am 31. Januar 2014 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Die Antragstellerin forderte in ihrem Antrag die Landesregierung auf, über die Situation im Wasserver- und Abwasserentsorgungsbereich für den Zeitraum von 2009 bis 2013 zu berichten.
Die erste Beratung im federführenden Ausschuss fand am 11. Juni 2014 mit einer ersten Berichterstattung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt statt. In dieser Sitzung wurde durch das Ministerium ein Leitbild der Landesregierung zu dem Thema angekündigt. Weitere Ausschussberatungen folgten am 8. Oktober 2014, am 21. Januar 2015, am 15. April 2015 und am 27. Mai 2015. Der Ausschuss für Umwelt nahm die Berichterstattungen der Landesregierung zur Sicherung annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung entgegen und diskutierte darüber.
Die Fraktion DIE LINKE betonte, dass sich die Situation im Bereich der Versorgung mit Trinkwasser und der Entsorgung von Abwasser in den einzelnen Zweckverbänden trotz in der Vergangenheit gegebener finanzieller Hilfestellungen des Landes, bezogen auf Sanierungs- und Liquiditätshilfen, nicht wesentlich verbessert habe. Die Vertreter der Fraktion DIE LINKE vertraten die Auffassung, Folgen der Demografie und des Wasserverbrauchsverhaltens der Bevölkerung führten unmittelbar zu einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Situation der Zweckverbände. Dezentrale Anlagen sollten deshalb in Erwägung gezogen werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte heraus, es sei die Intention des Antrages, dass die Landesregierung berichte und dass damit ein gewisser Druck im Hinblick auf den Vergleich erzeugt
Die Fraktion der SPD führte an: Auch wenn es ideal oder wünschenswert wäre, dass die Bevölkerung innerhalb einer Gebietskörperschaft mit den gleichen Gebühren belastet werden würde, sei eine entsprechende Vorgabe hierzu im Abwasserrecht nicht enthalten. Gemäß dem Abwasserrecht seien die Gebühren an das Verbandsgebiet gebunden und die Verbandsgebiete überschnitten sich in einigen Fällen mit den Kommunalgebieten, in anderen Fällen seien die Zuschnitte der Gebiete jedoch nicht identisch.
Die Fraktion der CDU schlug vor, das Leitbild der Landesregierung für die Abwasserverbände abzuwarten und dann den Beratungsgegenstand erneut zu erörtern. Diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss zu.
Die Staatskanzlei leitete dem Landtag das Leitbild der Landesregierung mit dem Titel „Vorstellungen der Landesregierung zu effizienten Strukturen der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in SachsenAnhalt“ am 12. März 2015 zu. Das Leitbild liegt allen Abgeordneten als Unterrichtung in der Drs. 6/3925 vor. Diese Unterrichtung bildete die Grundlage für die Beratungen des Ausschusses am 18. März und 15. April 2015.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt trug vor, es solle versucht werden, Verbandsstrukturen zu entwickeln, die leistungsfähiger als die heutigen seien, und die dazu führten, dass Kräfte sowohl im kaufmännischen Bereich als auch im ingenieurtechnischen Bereich gebündelt würden und dass die Verwaltungskosten, bezogen auf den Einwohner, reduziert würden bzw. nicht weiter anstiegen.
Die Koalitionsfraktionen bewerteten die Aktivitäten des Landes im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung in den letzten Jahrzehnten grundsätzlich positiv. Der Vorschlag der Landesregierung, die Verbandsstrukturen zu vergrößern, um eine Effizienzsteigerung zu erreichen, sei zu begrüßen. Wiederum sollte die Größe der Organisationsstruktur kein Dogma darstellen; denn auch kleinere Verbände könnten effektiv wirtschaften.
Die Fraktion DIE LINKE merkte an, dass sich die in der Unterrichtung dargestellten Vorstellungen der Landesregierung lediglich auf Fragen der Organisation bezögen. Die Potenziale, hierdurch Effizienzsteigerungen zu erzielen, seien jedoch begrenzt und könnten dem Problem, dass es aufgrund des demografischen Wandels zu einer stetigen Abnahme des Wasserverbrauchs komme, nicht ausreichend begegnen.
fischen Wandels nicht nur regional zu unterschiedlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger komme, sondern dass innerhalb von Verbänden, gerade wenn diese groß strukturiert seien, unterschiedliche Belastungen existierten. Die Wasserversorgung bzw. die Abwasserentsorgung in Ballungsräumen unterscheide sich erheblich von denen in Kleinstädten.
Weiterhin trug die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, dass die Einrichtung zentraler Strukturen nicht zwangsläufig die Schaffung zentraler Anlagen bedeute. Innerhalb der Strukturen sollten auch die Möglichkeiten genutzt werden, dezentrale Lösungen an den Stellen vorzusehen, an denen sie effizient seien.
Im Ergebnis der umfangreichen Diskussion beschloss der Ausschuss für Umwelt mit 5 : 4 : 0 Stimmen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der Sitzung am 7. Mai 2015 mit dem Antrag in der Drs. 6/2716 und stimmte dem Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt mit 7 : 5 : 0 Stimmen zu.
Die abschließende Beratung im Umweltausschuss fand in der Sitzung am 27. Mai 2015 statt. Nach kurzer Verständigung empfahl der Ausschuss für Umwelt mit 6 : 4 : 0 Stimmen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. - Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr für die Berichterstattung, Kollege Weihrich. - Es ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen. Zuerst spricht für die Landesregierung Herr Minister Dr. Aeikens. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, es ist erfreulich, dass Fragen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung hier im Hohen Hause und in den Fachausschüssen immer wieder aufgerufen werden. Diese Themen sind grundlegend für das Leben, das Wohnen, das Arbeiten und für das Wirtschaften in unserem Land.
Es hat sich seit 1990 sehr viel getan. Inzwischen sind nahezu 100 % der Haushalte an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Auch die Qualität des gelieferten Trinkwassers entspricht inzwischen bis auf wenige Ausnahmen den hohen deutschen und europäischen Standards. Wir können uns im nationalen und im internationalen Ver