Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

Die Auswertung der Daten über die Situation in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt 2009 hat signifikante Unterschiede in den Organisationsstrukturen dieser öffentlichen Aufgabe ergeben. Es wurde insbesondere deutlich, dass durch kleinteilige Strukturen ein sehr

hohes Entgeltniveau zustande kam. Im Süden des Landes gab eine höhere Dichte als im Norden des Landes.

Die prioritäre Förderung in der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die Bindung von Sanierungshilfen und Teilentschuldungsmitteln an Strukturveränderungen haben zu einer Verringerung der Anzahl der Zweckverbände geführt. Dies geschah zum Wohle des Gebührenzahlers. Gab es - ich bemühe mich jetzt, schneller zu sprechen - im Jahr 1994 noch 106 Zweckverbände, so waren es im Jahr 2010 nur noch 62. Davon arbeiten 47 mit eigenen Strukturen.

Es war klar, dass die Strukturen in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung effektiver gestaltet und angepasst werden müssen, um sozialverträgliche Entgelte zu erhalten und den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Ein Blick auf die Zahlen macht deutlich, dass die Leistungsfähigkeit der Verbände, aber auch der regionalen Gegebenheiten noch sehr differenzieren.

So liegt je nach Verband der anfallende Betriebsaufwand für eine Sanierung und Instandsetzung - mein Vorredner ist darauf eingegangen - je Kilometer Rohrnetzlänge zwischen 502 € und 2 600 €, was durchschnittlich eine finanzielle Belastung pro Einwohner für Trinkwasser von 107 € ausmacht. Dies liegt allerdings etwa im Bundesdurchschnitt.

Abschließend möchte ich Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Weihrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hatte bereits in der Einbringung hier im Landtag signalisiert, diesem Antrag zuzustimmen. Bei dieser Einschätzung bleiben wir selbstverständlich auch nach den Diskussionen im Ausschuss.

Für mich haben sich auch im Laufe der Ausschussdiskussion und auch im Laufe der Diskussion heute keinerlei stichhaltige Argumente ergeben, die dazu führen, dass man diesem Antrag nicht zustimmen sollte.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Ich sage hier noch einmal ganz deutlich, das Thema ist für die weitere Entwicklung des Landes von unglaublich hoher Bedeutung. Es gibt gerade im Bereich der Abwasserentsorgung und Trinkwas

serversorgung im Zuge des demografischen Wandels große Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Das haben alle betont. Daran gibt es auch überhaupt nichts zu deuteln.

Die wichtigste und zentrale Frage ist doch, wie wir einheitliche Gebühren in den jeweiligen Versorgungsgebieten in Zukunft sicherstellen können. Dafür können wir gar nicht genug Informationen haben. Aus meiner Sicht sind gerade die Informationen, die auch durch den Antrag eingefordert werden, eine ganz wichtige Grundlage für diese Diskussion, die wir in Zukunft führen müssen.

Die Daten, die eingefordert werden, sind doch zur Vervollständigung der vorliegenden Informationen und Daten da. Herr Grünert hat es gesagt. Es ist ganz klar. Ich will das auch noch einmal unterstreichen: Niemand stellt die Erfolge der Vergangenheit in irgendeiner Weise infrage. Es ist viel erreicht worden. Das steht vollkommen außerhalb der Diskussion.

Aber, Herr Dr. Aeikens, Sie haben selbst von Verbesserungspotenzial gesprochen. Genau darum geht es. Es geht darum, über dieses Verbesserungspotenzial zu diskutieren. So habe ich den Antrag auch verstanden. Er soll einfach eine Grundlage schaffen für die Diskussion in der Zukunft, um die Strukturen zu verbessern und um die Aufgabenerledigung in Zukunft effizienter gestalten zu können.

Deswegen wäre es sehr sinnvoll, dass die Landesregierung darlegt, mit welchen kommunalrechtlichen und fachlichen Instrumenten sie die Zweckverbände unterstützen kann und wird. Das hat auch die Ausschussdiskussion gezeigt. Das Leitbild liegt vor. Es gab an dem Leitbild auch keinerlei Kritik. Es ist allgemein auf Zustimmung gestoßen.

Aber bei den Nachfragen, wie die Landesregierung denn dieses Leitbild umsetzen möchte, habe ich leider auch nur Allgemeinplätze vernommen und natürlich die Kritik, man wolle in irgendeiner Weise die kommunale Selbstverwaltung infrage stellen.

Ich sage hier auch noch einmal ganz deutlich: Natürlich will niemand die kommunale Selbstverwaltung infrage stellen. Aber trotzdem gibt es Möglichkeiten, mit den Kommunen zu diskutieren und auch Einfluss auf die Kommunen auszuüben, um im Sinne der Sache voranzukommen.

Noch eines: Gerade um voranzukommen brauchen wir auch die Ergebnisse der Prüfungen, wie es unter Buchstabe c des Antrags gefordert wird. Herr Grünert ist darauf eingegangen. Das sind ganz wichtige Grundlagen, um die Diskussion zu befördern.

Herr Grünert hat das Beispiel des WAZV genannt. Das sind Entwicklungen, die dem Leitbild zuwiderlaufen. Wir haben keine Antwort auf diese Entwicklung.

Ich habe es bei der Einbringung schon gesagt: Auch das Beispiel der Kläranlage in Weißenfels ist ein ganz drastisches Beispiel, bei dem ich noch einmal deutlich unterstreichen möchte, dass wir solche Entwicklungen in Zukunft nicht hinnehmen können und bei solchen Fehlentwicklungen viel früher eingreifen müssen.

Ich will es also auf den Punkt bringen: Ich kann die ablehnende Haltung der Koalition nicht nachvollziehen. Es handelt sich um ein wichtiges Thema, das zukünftig im Zuge des demografischen Wandels noch mehr an Brisanz gewinnen wird. Deswegen wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen und die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Danke sehr, Kollege Weihrich. - Damit ist die Aussprache beendet. Wir stimmen jetzt über die Drs. 6/4092 ab, also über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist mit einiger Verzögerung die Koalition. Wer ist dagegen? - Das ist die Opposition. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Beratung

Die natürlichen Lebensgrundlagen besser schützen - FFH-Richtlinie unverzüglich umsetzen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3979

Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt - Drs. 6/4093

Die erste Beratung fand in der 88. Sitzung des Landtages am 23. April 2015 statt. Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Bergmann. Bitte sehr.

Danke sehr, Frau Präsidentin. - Ich komme zur Berichterstattung zum heutigen Tagesordnungspunkt 13.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist in der 88. Sitzung des Landtages am 23. April 2015 an den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden.

Die Beratung im Ausschuss fand am 27. Mai 2015 statt. Dazu legten die Fraktionen der CDU und der SPD eine Beschlussempfehlung zum Antrag als Tischvorlage vor.

Im Antrag in der Drs. 6/3979 legt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dar, dass die EU durch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens auf die Versäumnisse bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie aufmerksam gemacht habe. Obwohl die Frist für die Umsetzung bereits seit mehr als fünf Jahren abgelaufen sei, erfüllte SachsenAnhalt bei 227 von 265 Gebieten die Anforderungen der EU nicht. Es sei notwendig, so die Einbringerin, die Anforderungen schnellstmöglich zu erfüllen, um Strafzahlungen oder Sperrungen von EU-Mitteln zu vermeiden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt trug vor, dass eine Projektgruppe Natura 2000 eingerichtet worden sei. Im Ergebnis dieser Projektarbeit sei als effektivste Alternative zur Umsetzung der EU-Anforderungen und gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange von Betroffenen eine flächendeckende Landesverordnung mit Schutz- und Erhaltungszielen sowohl für Vogelschutz- als auch für FFH-Gebiete festgelegt worden. Diese Landesverordnung soll im Jahr 2018 erlassen werden, so das Ministerium.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte daraufhin, dass mit der Fertigstellung der Landesverordnung im Jahr 2018 erst im Jahr 2019 die Unterhaltungsmaßnahmen bestimmt werden könnten. Die Landesregierung sei jedoch im Antrag aufgefordert worden, sicherzustellen, die Anforderungen, die sich aus der FFH-Richtlinie ergeben, für alle Natura-2000-Gebiete bis Ende 2017 zu erfüllen.

Der Vertreter der Koalitionsfraktionen vertrat die Auffassung, dass die Umsetzung bis zum Jahr 2017 nicht möglich sei; daher könne dem Antrag nicht zugestimmt werden. Bis Ende 2018 soll das Verfahren abgeschlossen und die Landesverordnung in Kraft gesetzt sein, um dann die erforderlichen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen umsetzen zu können.

Die Fraktion DIE LINKE äußerte, die vorgelegte Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen bleibe massiv hinter dem Antrag zurück und könne deshalb nicht mitgetragen werden.

Am Ende der Beratung und des Austauschs der Meinungen stellte der Vorsitzende fest, dass die Standpunkte unvereinbar seien. Der Ausschuss lehnte den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei 4 : 6 : 0 Stimmen ab.

Der Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU und der SPD folgte der Ausschuss mit 6 : 4 : 0 Stimmen.

Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich das Hohe Haus, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Danke, Kollege Bergmann, für die Berichterstattung. - Wir haben eine Fünfminutendebatte zu diesem Tagesordnungspunkt vereinbart. Zunächst spricht jedoch Minister Herr Dr. Aeikens für die Landesregierung.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Landtagssitzung am 23. April 2015 habe ich bereits dargelegt, dass der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beabsichtige Kurswechsel bei der Sicherung der Natura-2000-Gebiete das Umsetzungsverfahren verzögern würde. Die bisher erreichten Arbeitsergebnisse müssten verworfen werden. Darüber hinaus käme es zu einer erheblichen Verunsicherung in der Öffentlichkeit. All das können wir nicht wollen.

Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses halte ich demgegenüber für zielführend und hilfreich, um den Umsetzungsprozess von Natura 2000 in Sachsen-Anhalt zu unterstützen und konstruktiv zu begleiten. Gern ist die Landesregierung bereit, regelmäßig über das geplante Konzept zur Umsetzung von Natura 2000 im Ausschuss für Umwelt zu berichten.

Zum Sachstand. Die Europäische Kommission hat am 27. Februar 2015 ein Vertragsverletzung gegen Deutschland eingeleitet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird bis Ende Juni 2015 den abschließenden Bericht zur Ausweisung der besonderen Schutzgebiete in Deutschland der Europäischen Kommission übergeben. Die Kommission wird dann in der Regel ohne weitere Rückfragen innerhalb eines Jahres über weitere Maßnahmen entscheiden.

Ausdrücklich hinweisen möchte ich auf Folgendes: Die in der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses formulierte Zielsetzung, dass die Rechte der Betroffenen bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie gesichert sind, wird im förmlichen Verfahren zum Erlass der Landesverordnung genauso gewahrt wie bei der Einzelausweisung der Gebiete. Die ausreichende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Verbände, der Landnutzer und Eigentümer, der Wirtschaftsunternehmen und der sonstigen Betroffenen ist durch das Verordnungsverfahren sichergestellt.

Es wird vor Einleitung des förmlichen Verfahrens ein Vorverfahren durchgeführt, in welchem die land- und forstwirtschaftlichen Verbände, die Um

weltvereinigungen sowie betroffene Behörden informiert und einbezogen werden. Dieses Verfahren wurde bereits eingeleitet; erste positive Abstimmungsergebnisse liegen inzwischen vor.

Die ergänzend zur Landesverordnung umzusetzenden Erhaltungsmaßnahmen werden bereits im Zuge der Entwicklung der landesweiten Regelungen kontinuierlich festgelegt. So soll den Erfordernissen der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten in den jeweiligen Regionen schon während des Sicherungsprozesses Rechnung getragen werden. Zur Anwendung kommen zum Beispiel Zuwendungsverträge oder -bescheide, Agrar- und Umweltmaßnahmen, Waldbewirtschaftungspläne, Waldumweltmaßnahmen, sonstige Vereinbarungen sowie gegebenenfalls Einzelanordnungen der Naturschutzbehörden.