Wir haben gesagt, dass eine frühzeitige Kompetenzfeststellung - wie Sie es auch gesagt haben - erfolgen soll. In der ZASt soll dieses weiterentwickelt werden, sodass dies dort wirklich in Kooperation mit der Bundesagentur erfolgt.
Wir wollen, dass die Sprachkurse weiter gefördert werden, dass die bereits mithilfe des Sozialministeriums angelaufenen Deutschkurse auch in der ZASt weiterentwickelt werden und dass dafür Mittel im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Wir wollen, dass die schulische Integration von Flüchtlingen verbessert wird. Dieser Mehrbedarf soll auch im Nachtragshaushalt dargestellt werden.
Wir wollen - wie vorhin gesagt - auch, dass die Sicherheit für jugendliche Flüchtlinge, die sich in der Ausbildung befinden, gegeben ist. Wir begrüßen deshalb auch die Ankündigung des Innenministeriums, einen Erlass zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes oder zur Klarstellung der Regelungen, die den Aufenthalt während der Ausbildung betreffen, zu initiieren.
Wir begrüßen außerdem - das ist bereits im Rahmen der Bafög-Reform beschlossen worden -, dass für Asylsuchende und Geduldete die Wartezeit reduziert worden ist.
Es ist noch nicht ideal. Aber Schritt für Schritt sind wir auf einem guten Weg, um diese Hürden, die noch bestehen, abzubauen. Lassen Sie uns diesen Weg weiter gehen und weiter beraten!
Ich beantrage im Namen der Koalitionsfraktionen die Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitbera
Danke schön, Kollegin Schindler. - Zum Abschluss der Debatte spricht noch einmal Herr Abgeordneter Herbst.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Eine kurze Erwiderung von mir. Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Beiträge zu unserem Antrag, die zum größten Teil recht zustimmend waren, wenn es um das Konkrete, um die Details ging, die mir jedoch noch einmal gezeigt haben - das betrifft auch Ihre Ausführungen, Herr Minister, und die der Fraktionen -, dass wir, wenn es um das Grundsätzliche geht, noch deutlich auseinander sind.
Ich halte es für falsch, hier immer wieder Äußerungen zu bringen wie die Aussage, wir sollten Zuwanderung und Flüchtlingsschutz nicht vermischen. Als ob das nicht schon längt vermischt wäre. Zuwanderung kann Flüchtlingsschutz sein und Flüchtlingsschutz kann Zuwanderung sein und ist es oft, meine Damen und Herren. Dieser Realität müssen wir uns stellen
und dürfen nicht weiter künstlich dagegenhalten; denn ansonsten kommen wir unserem Ziel, das wir haben, und Ihrem Ziel, das Sie formuliert haben, Herr Minister, einem Ausländeranteil von 15 % als Kennziffer für die Zukunft, keinen Schritt näher bzw. wir können es längt nicht in der Zeit verwirklichen, die wir dafür noch haben, ohne in ein ernsthaftes demografisches Problem bei uns im Land zu kommen, meine Damen und Herren.
Ich freue mich über die Überweisung in den Innenausschuss. In der Tat ist es das wert, denke ich, dort über die Punkte weiter zu diskutieren, auch mit den Ansätzen, die Sie, Herr Innenminister, hier sozusagen schon gekündigt haben. Sie haben eigentlich zu allen - Sie sind zwar nur auf vier von fünf Punkten eingegangen - im Grunde genommen eine grundsätzliche Zustimmung signalisiert, sich diesen Herausforderungen im Land mit Maßnahmen zu stellen. Ich denke, es wird sich dann zeigen, wie trägfähig diese Maßnahmen sind.
Meine Damen und Herren! Wir werden in dem Prozess natürlich ein verlässlicher, aber auch ein fordernder Partner sein.
Eines zum Schluss, meine Damen und Herren. Ich glaube, Herr Kolze hat das gesagt. Ich möchte noch einmal klarstellen, was wir nicht tun: Wir schaffen keine Fehlanreize für Asylmissbrauch
Es ist ein Unding, so etwas zu behaupten. Wir schaffen, meine Damen und Herren, Anreize, um die Fehler im Asylsystem außergesetzlich abzumildern. Das ist das Ansinnen unseres Antrags. Ich freue mich auf die weitere Debatte. - Vielen Dank.
Damit ist die Aussprache zu diesem Antrag abgeschlossen. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Es wurde von mehreren Rednern vorgeschlagen, den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. Darüber lasse ich jetzt abstimmen.
Wer der Überweisung in die beiden Ausschüsse, die eben genannt worden sind, zustimmt, den bitte um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Möchte jemand dagegen stimmen? - Das sehe ich nicht. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist auch nicht der Fall. Dann wurde der Antrag einstimmig in die beiden Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Inneres und Sport. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.
- Herr Kurze, der Saal wartet. Sie sind an der Reihe. Aber ich weiß, es ist immer schön, sich mit Frau Grimm-Benne zu unterhalten.
- Sicherlich noch nicht genug, Herr Herbst. Aber die Fortschritte bei der Verfügbarkeit von schnellem Internet sind doch erkennbar, vorausgesetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, man will sie auch erkennen.
Ich möchte das an zwei Zahlen deutlich machen: Ende 2010 verfügten in Sachsen-Anhalt 6 % aller Haushalte über die technische Möglichkeit, einen Breitbandanschluss von 50 MBit/s zu nutzen. Ende 2014 waren es 38,5 % aller Haushalte. Das ist ein Anstieg von über 500 % in dieser Wahlperiode.
Der Fortschritt bei der Breitbandverfügbarkeit ist zu begrüßen, der derzeitige Ausbaustand, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch nicht.
Der Ausbau des schnellen Internets ist eine Aufgabe des Bundes und der Länder. Der Bund hat im August 2014 seine Digitale Agenda 2014 bis 2017 veröffentlicht. Darin heißt es:
„Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mittels eines effizienten Technologiemix eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s bis 2018 entsteht. Damit schaffen wir zugleich die Voraussetzungen für gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land.“
Das Ziel des Bundes muss auch unser Ziel in Sachsen-Anhalt sein. Bis zum Jahr 2018 müssen flächendeckend 50 MBit/s für die Menschen und für die Gewerbetreibenden in unserem Land verfügbar sein. Dabei ist klar, Sachsen-Anhalt muss beim Thema Breitband noch ein paar Hausaufgaben machen. Ein Blick auf den Ausbaustand in den Landkreisen zeigt, insbesondere die ländlichen Räume sind zum Teil noch unterversorgt.
Während im städtischen Raum bereits für 57 % der Haushalte 50 MBit/s zur Verfügung stehen, sind es im ländlichen Raum im Durchschnitt leider nur 16 %. Die Richtung stimmt. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur gilt: Nicht höher, schneller weiter ist das Motto, sondern ein Ausbau mit Vernunft und Augenmaß. Mit dem heutigen Antrag schaffen die Koalitionsfraktionen genau hierfür die Voraussetzungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die operationellen Programmen stellt das Land in der laufenden Förderperiode Mittel in Höhe von 40 Millionen € aus dem EFRE und Mittel in Höhe von 70 Millionen € aus dem ELER zur Verfügung. Mit diesen insgesamt 110 Millionen € wird der Breitbandausbau im Land ganz gezielt finanziell gestärkt.
Klar ist aber auch, die Förderkulisse muss effizient und unbürokratisch funktionieren. Der Einsatz der Mittel muss bedarfsgerecht erfolgen. Nicht jeder Zwei-Personen-Haushalt im ländlichen Raum
Dem müssen wir die Förderkriterien des Landes anpassen und Rechnung tragen; denn die Unterversorgung für viele Unternehmen ist ein Standortnachteil, den wir Stück für Stück abbauen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt das Breitbandengagement der Kommunen in unserem Land. Nach den EUVorgaben liegen die kommunalen Eigenanteile bei 20 %. Wir alle kennen die finanzielle Situation vieler Kommunen. Klar ist, ohne dass das Land einen noch größeren Anteil der kommunalen Eigenanteile als bisher übernimmt, wird es uns nicht gelingen, unser Ziel des Ausbaues umzusetzen.
Daher ist heute die Botschaft ganz klar und deutlich: Was dem Land aus der Versteigerung der 700-MHZ-Frequenzen des DVB-T-Bereichs, also die digitale Dividende II, zufließt, muss zuallererst genutzt werden, um den kommunalen Eigenanteil beim Breitbandausbau zu senken.