Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

Auf wen ich damit abhebe, wissen Sie.

Jetzt hat Frau Lüddemann noch einmal das Wort. Bitte schön, Frau Lüddemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss sagen, ich bin überrascht, dass eine Debatte, die seit 25 Jahren nicht nur in Deutschland, sondern in Europa geführt wird und auch nicht zum ersten Mal in diesem Hohen Hause in dieser Wahlperiode, noch solche Tiefpunkte erleben kann. Ich bin wirklich überrascht; das hätte ich nicht erwartet.

Die CDU Sachsen-Anhalt hat mit diesem Debattenbeitrag noch einmal ganz deutlich gezeigt, dass sie zum konservativsten Teil der CDU in Gesamtdeutschland gehört.

Solche Sätze wie „Kinder brauchen Vater und Mutter“ sind aus dem letzten Jahrtausend; das ist einfach so. Wir haben, wie ich finde, eine sehr gute Debatte zu Alleinerziehenden geführt. Das haben Sie heute mit einem Wortstreich alles in Makulatur verwandelt, indem Sie sagen: Kinder brauchen Vater und Mutter. Das ist so was von von vorgestern; das regt mich wirklich auf.

(Zuruf von der CDU)

Dass diese CDU, dass Sie uns vorwerfen, wir würden anderen etwas vorschreiben wollen, finde ich unverschämt; denn dann haben Sie sich überhaupt nicht damit beschäftigt, was in unserem Antrag steht und was hinter diesem Antrag steht. Wir wollen nämlich genau, dass in diesem Land, in Deutschland, niemandem mehr etwas vorgeschrieben wird, dass niemand mehr sagt: Was ist die Ehe?

(Zuruf von der CDU)

Das, was Sie gesagt haben - das ist der einzige Satz, den ich mit Frau Koch-Kupfer teile - ist, dass die Ehe eine Verantwortungsgemeinschaft ist. Genau das wollen wir für alle Menschen. Sie grenzen eindeutig aus und Sie diskriminieren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ansonsten ist, glaube ich, in der Sache nicht mehr sehr viel zu sagen. Es ist nicht erreicht worden,

dass die Abstimmung hier freigegeben wird. Wir können nur hoffen, dass das, was hier gesagt worden, in den Bundestag ausstrahlt, dass die Debatte dort freigegeben wird.

Wir können nur - das ist wahrscheinlich der Standardsatz, den Kollegin Dirlich in die Debatte eingeführt hat; den wir vermutlich in den nächsten fünf Sitzungsperioden auch hören werden - auf eine andere Regierung ab April 2016 hoffen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Damit ist die Debatte beendet. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4133 neu.

Ich habe von zwei Fraktionen den Antrag auf Überweisung gehört. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung gemeint ist. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Dann frage ich jetzt: Wer ist für die Überweisung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktion die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie der Abgeordnete Herr Scharf.

(Unruhe - Zuruf: Auszählen!)

- Wir kommen zum Auszählen. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich noch einmal um ein klares Handzeichen. - Die Dame und der Herr zu meiner Rechten bzw. zu meiner Linken zählen bitte. - Wer ist gegen die Überweisung? - Wir zählen bitte wieder. - Der Antrag ist mit 38 : 33 Stimmen in den Fachausschuss überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 10.

Ich darf eine Mitteilung weitergehen, um die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebeten hat. Die Fraktion hat darüber informiert, dass in den Räumen der Fraktion ein Kondolenzbuch anlässlich des Todes des ehemaligen Landtagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Hans-Jochen Tschiche ausliegt. Wer möchte, der kann sich darin gern eintragen. Das ist in Raum C3 25.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes des Landes SachsenAnhalt zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Regelung der Zuständigkeit im Personalausweisrecht

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3716

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/4190

Die erste Beratung erfolgte in der 82. Sitzung des Landtages am 29. Januar 2015. Berichterstatter ist Kollege Herr Dr. Brachmann. Herr Dr. Brachmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Alltagsgeschäft geht weiter.

Wir haben den Gesetzentwurf - Sie haben das soeben gesagt, Herr Präsident - in der 82. Sitzung des Landtages am 29. Januar 2015 zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Als mitberatender Ausschuss wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Anlass für diesen Gesetzentwurf ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 3. Mai 2013, mit dem der Bund von der ihm nach der Föderalismusreform zustehenden ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen Gebrauch gemacht hat.

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens tritt weitgehend am 1. November 2015 in Kraft und enthält das künftige Bundesmeldegesetz, das das geltende Rahmenrecht und die Landesmeldegesetze ersetzt.

Der Gesetzentwurf soll die im Bundesmeldegesetz enthaltenen Regelungsbefugnisse der Länder aufgreifen und das Melderecht Sachsen-Anhalt an die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltende Rechtslage anpassen. Gleichzeitig soll die sachliche Zuständigkeit der Personalausweisbehörden in die Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht überführt werden.

Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 58. Sitzung am 16. Februar 2015 mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf. Dabei waren die kommunalen Spitzenverbände und auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz zugegen.

Nachdem der Landesbeauftragte für Datenschutz seinen Standpunkt vorgetragen hatte - die kommunalen Spitzenverbände haben das schriftlich getan -, verständigte sich der Ausschuss darauf, noch nicht in die inhaltliche Beratung einzutreten, solange die Synopse des GBD nicht vorliegt.

Nach der Vorlage der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport am 7. Mai 2015 mit dem Gesetzentwurf.

Im Verlauf der Beratung wurde auch die Frage der Konnexität thematisiert. Das Ministerium für Inneres und Sport erklärte daraufhin, dass es die Auffassung vertritt, dass das Konnexitätsprinzip in

diesem Fall nicht berührt sei, da nur die Qualität der Aufgabe verändert werde.

Nach erfolgter Debatte und im Ergebnis seiner Beratung erarbeitete der Ausschuss für Inneres und Sport auf der Grundlage der Synopse des GBD eine Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Sie wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.

Gleichzeitig wurde der mitberatende Finanzausschuss darum gebeten, auch dort die Frage der Konnexität zu thematisieren. Das tat der Ausschuss für Finanzen dann auch am 20. Mai 2015.

Im Finanzausschuss wurde erklärt, dass den Gemeinden durch den Gesetzentwurf keine zusätzlichen Kosten entstehen, weil das Bundesmeldegesetz im Wesentlichen auf der Grundlage der Regelungen des bisherigen Rahmenrechts und der das Rahmenrecht ausführenden Landesmeldegesetze entstand, sodass der überwiegende Anteil der in der Praxis bewährten Regelungen unverändert übernommen wurde und sich demnach kostenseitig nicht auswirkt.

Der Ausschuss für Finanzen schloss sich im Ergebnis seiner Beratung der vorläufigen Beschlussempfehlung an. Daraufhin befasste sich der Innenausschuss in der 63. Sitzung am 18. Juni 2015 erneut mit dem Gesetzentwurf und den dazugehörenden Vorlagen.

Nach einer ausführlichen Debatte und aufgrund der Tatsache, dass sich der Ausschuss für Finanzen mit der Frage der Konnexität befasst hat, empfiehlt der Ausschuss für Inneres und Sport dem Landtag mit 7 : 0 : 5 Stimmen, den Gesetzentwurf in der in der Drs. 6/4190 vorliegenden Fassung anzunehmen.

Ich darf im Namen des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung bitten und danke für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Stahlknecht. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der sehr guten Berichterstattung des Ausschussvorsitzenden kann ich mich sehr kurz fassen. Ich will nur auf einige wenige Punkte eingehen.

Meldebehörden sind und bleiben die Gemeinden. Die bewährten landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen im Meldewessen werden damit aus dem mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes

gegenstandslosen Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt übernommen; das war ja auch eine der Intentionen.

Wir erreichen damit auch - das will ich zumindest noch erwähnen - mehr Service für den Bürger; denn die Bereitstellung des vorher ausgefüllten Meldescheins der meldepflichtigen Person bei der Anmeldung durch die Zuzugsmeldebehörde kann dann auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Das soll unmittelbar aus dem zentralen Meldedatenbestand heraus erfolgen. Das führt zu einer effizienteren Aufgabenerledigung und damit auch nachhaltig zu einer anderen und besseren Qualität der öffentlichen Verwaltung.

Ich bin Ihnen dankbar für die zügigen Beratungen und bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Dreiminutendebatte vereinbart. Diese eröffnet jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Kollege Grünert. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung sollen die Ausführungen des Bundesmeldegesetzes und die Regelung der Zuständigkeit im Personalausweisrecht durch eine Landesregelung umgesetzt werden; sachlich steht dem nichts entgegen.