Das bedeutet nicht - ich wiederhole das, was ich in der ersten Lesung gesagt habe -, dass in Dessau keine sehr gute Arbeit im Vollzugsdienst geleistet worden sei, gerade was die Nutzung örtlicher und regionaler Verbindungen anbelangt, um die Resozialisierung voranzutreiben.
Frau von Angern, ich will noch auf eine Sache eingehen, die Sie in Ihrem Redebeitrag etwas zugespitzt haben. Wir haben in der Tat zu Beginn der Legislaturperiode - das ist in diesem Hause niemandem verborgen geblieben - innerhalb der Koalition unterschiedliche Auffassungen dazu gehabt, wie man dieses Paket angehen sollte. Aber wir haben in gemeinsamen Bemühungen ja erreicht, dass wir nicht nur über Strukturen, sondern auch über die inhaltliche Gestaltung des Justizvollzuges reden.
Wir haben parallel dazu den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Justizvollzuges in den Beratungen.
Wir entscheiden nicht mehr in dieser Legislaturperiode, wie wir den Justizvollzug insgesamt in diesem Lande aufstellen. Jetzt geht es um eine Entwicklung, die sich bereits über mehrere Jahre vollzieht, nämlich dass die Gefangenenzahlen zurückgehen; in den letzten zehn Jahren um rund 1 000.
Wir haben den Standort Halberstadt geschlossen, wir haben den Standort Stendal geschlossen, wir haben den Standort Magdeburg geschlossen und zu guter Letzt Naumburg, und das nicht, weil wir
irgendwelche Justizvollzugsstrukturen vor Augen hatten, sondern lediglich um die bestehende Struktur an diese Entwicklung anzupassen und das vorhandene Personal effektiv einzusetzen.
Insoweit gewinnen wir auch jetzt in der Tat Freiräume, um die personellen Engpässe in diesem Bereich zu schließen. Darüber, ob das aber auf Dauer ausreichend ist, um den Justizvollzug in Umsetzung der neuen qualitativen Anforderungen zukunftsfähig zu gestalten, kann man in der Tat trefflich streiten.
Ich habe immer wieder betont: Jawohl, wir müssen die sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür schaffen und das PEK darf auch für den Justizvollzug nicht in Stein gemeißelt sein.
Dass in Dessau nicht gänzlich das Licht ausgeht, ist ebenfalls bereits gesagt worden. Wir haben in der Beschlussempfehlung, wenn man so will, sehr kleinteilig vorgegeben, was es künftig in Dessau geben soll; ich muss das jetzt nicht wiederholen.
Einen Aspekt möchte ich aber gleichwohl herausgreifen, nämlich eine Abteilung des offenen Vollzuges. Wenn es uns gelingt, künftig den Justizvollzug insgesamt mehr auf Resozialisierung auszurichten und den offenen Vollzug noch mehr als Brückenfunktion zu nutzen, dann hat die Anstalt in Dessau noch eine besondere Zukunft, um die regionalen Netzwerke, die dort vorhanden sind, besser nutzen zu können.
Insofern wird, wie gesagt, in Dessau im Justizvollzug das Licht nicht ausgehen. Wenn es uns gemeinsam gelingt, mehr für den Justizvollzug zu leisten, was die sachlichen und personellen Voraussetzungen betrifft, dann ist mit dem offenen Vollzug auch diesbezüglich für Dessau eine Zukunft gegeben.
Danke sehr, Herr Kollege Dr. Brachmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Herbst. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute ein sehr, sehr ungutes Gefühl bei diesem Tagesordnungspunkt,
und das aus zwei guten Gründen: Zu dem ersten Grund. Es ist gut und richtig, dass wir ein JVA-Gesetz haben, in dem die Standorte namentlich aufgelistet sind. Somit muss jede Standortschließung
Aber was gab es in dieser Frage eigentlich für das Parlament noch zu entscheiden? - Als Abgeordneter und als Mitglied des Rechtsausschusses hatte ich während der gesamten Debatte eigentlich nicht einmal das Gefühl, dass die Justizministerin wirklich mit offenen Karten spielt.
Dabei geht es doch um etwas: Es geht auch bei dieser Standortfrage um die Inhalte, nämlich um die Frage, wie der Strafvollzug in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig gemacht werden kann. Es geht um die Bedingungen von Resozialisierung und Sicherheit für die Bevölkerung. Es geht um viele Arbeitsplätze und es geht auch um das Betriebsklima in der Justiz.
Deswegen wäre eine offene und sachliche Beratung wichtig gewesen. Aber diese gab es in meinen Augen nur pro forma. Das Ergebnis stand von vornherein fest. Das, meine Damen und Herren, ist gefährlich und frustrierend.
Sie, Frau Ministerin, haben mit diesem Vorgehen der Sache, der Demokratie und, wie ich glaube, auch Ihrem Amt keinen Gefallen getan.
Frau Ministerin, Sie haben sich in der ganzen Debatte um die JVA-Standorte irgendwie durchgewurstelt. Am Ende hat sich die Meinung des Finanzministers durchgesetzt. Aber um welchen Preis?
Ich glaube, dass auf dem Wege bis zu dieser Entscheidung eine ganze Menge an Vertrauen in ein eigenständiges und selbstbewusstes Justizressort, das auch am Kabinettstisch für seine Sache kämpft, verlorengegangen ist.
Der Tiefpunkt war mit Sicherheit die Verkündung der Schließung der JVA Dessau-Roßlau im letzten Sommer, mitten in den Beratungen des Rechtsausschusses zu eben diesem Thema. Das, meine Damen und Herren, ist wirklich eine Respektlosigkeit gegenüber dem Parlament; das muss man einfach so sagen.
Zu dem zweiten Grund, weswegen ich wirklich ein ungutes Gefühl habe. Ich glaube nicht, dass die Schließung der JVA Dessau-Roßlau ausreichend begründet ist. Ich bin nicht überzeugt.
Zwar haben Sie allerhand zu den angeblichen Zielen dieser Strukturreform aufgeschrieben. Aber Sie haben - außer den nackten wirtschaftlichen Faktoren - keinerlei überzeugende fachliche Gründe vorbringen können - auch auf Nachfrage nicht -, weswegen die Schließung von Dessau-Roßlau für den
Oder gibt es hier irgendjemanden im Saal, der wirklich davon überzeugt ist, dass ausschließlich justizfachliche Argumente zu dieser Schlussfolgerung geleitet haben? - Ich sehe nicht viele Hände oben.
Am Ende haben Sie während der gesamten Debatte nicht den Eindruck vermittelt, dass es etwas anderes als Spargründe gibt, die zur Schließung geführt haben. Bis heute haben Sie nicht überzeugend dargelegt, warum drei Anstalten für das Land wirklich die beste Lösung sind.
Einiges spricht dafür, aber vieles spricht auch dagegen. Das haben die Anhörungen zu diesem Thema, Frau Grimm-Benne, sehr, sehr deutlich gezeigt.
- Warum, Herr Kollege Miesterfeldt, können es nicht zwei größere und zwei kleinere Standorte sein? - Diese Frage wurde nicht beantwortet. Warum müssen es drei große Gefängnisse sein? - Das ist heute aus fachlicher Sicht nicht überzeugend geklärt worden. Sorry, meine Damen und Herren, aber das ist zu wenig.
- Frau Niestädt, Sie mögen als finanzpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion dazu ganz sicher einer anderen Auffassung sein. Aber niemand kann von mir verlangen, dass ich mich als rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion zum Gehilfen einer Justizpolitik mache, die sich in dieser Frage vom Finanzministerium leiten lässt.
Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir heute als Fraktion überhaupt keine andere Wahl, als diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
In der Beschlussempfehlung zu diesem Thema sind unter Punkt II auch richtige Dinge enthalten, die sicherlich dazu beitragen, dass am Justizstandort Dessau-Roßlau, wie Herr Dr. Brachmann eben richtig gesagt hat, nicht völlig die Lichter ausgehen. Ich denke, wie die Ministerin von einer Aufwertung zu sprechen, ist angesichts der Tatsachen nun wirklich etwas vermessen. Aber dass nicht ganz die Lichter ausgehen, ist richtig.
Deshalb möchten wir als Fraktion dem Punkt II der Beschlussempfehlung gern zustimmen. Wir beantragen deshalb eine getrennte Abstimmung über die beiden Punkte der Beschlussempfehlung. Zum
Danke sehr, Herr Kollege Herbst. Über die Punkte der Beschlussempfehlung wird ohnehin getrennt abgestimmt, weil sich Punkt I auf das Gesetz bezieht und Punkt II die detaillierte Darstellung beinhaltet, was am Standort bleibt. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Borgwardt.
Danke, Frau Präsidentin, auch für die sachliche Richtigstellung. Dann brauche ich das nicht zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es jetzt relativ kurz machen, aber auch bei uns hat das natürlich eine große Diskussion ausgelöst. Ich könnte einfach sagen: Uns fehlt Personal und wir haben weniger Gefangene. Punkt.