Danke schön, Kollege Gallert. - Damit schließen wir die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ab und treten in das Abstimmungsverfahren ein.
Uns liegt der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4357 vor. Hierüber, ob er Zustimmung findet, haben wir zuerst zu befinden. Sollte das nicht der Fall sein, wäre die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/4388 notwendig.
Ich lasse über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Eine Überweisung wurde in der Debatte nicht beantragt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist niemand. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt worden.
Ich lasse über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/4388 abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE sowie zwei Abgeordnete der Fraktion der CDU. Damit hat der Alternativantrag die erforderliche Mehrheit gefunden und ist somit beschlossen worden. Damit ist Tagesordnungspunkt 1 erledigt.
Wir können weitere Gäste im Haus begrüßen. Das sind zwei Besuchergruppen: Seniorinnen und Senioren aus Königsborn - willkommen im Haus! -
sowie Damen und Herren der Fit-Bildungs-GmbH aus Magdeburg. Ebenfalls willkommen im Landtag von Sachsen-Anhalt!
Unbürokratische Vergabeverfahren bei der Schaffung von Kapazitäten zur Erstaufnahme und zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Tagesordnung der Landtagssitzung ist natürlich von vielen Tagesordnungspunkten geprägt, die sich mit dem Thema Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern befassen.
Es ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation verständlich und auch wichtig, dass wir uns heute mit diesem wichtigen Thema befassen, das uns täglich beschäftigt, hier, in den Medien und in den Beratungen mit der Bevölkerung.
Täglich erreichen uns neue Informationen über neue Flüchtlingszahlen, die Europa, Deutschland und damit auch Sachsen-Anhalt erreichen. Wenn wir zu Beginn des Jahres von 10 000 aufzunehmenden Flüchtlingen gesprochen haben, wurde die Zahl im August auf 23 000 korrigiert, und seit gestern sprechen wir sogar von 30 000 Flüchtlingen und Asylbewerbern, die nach Sachsen-Anhalt kommen können.
Viele haben in den letzten Monaten dazu beigetragen, dass diese außergewöhnliche Herausforderung für unser Land gemeistert wurde. Dank gilt an dieser Stelle vor allen Dingen den Behörden im Land und in den Kommunen, den vielen ehrenamtlichen Helfern, den freiwilligen Helfern und den Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Arbeit und Unterstützung dazu beigetragen haben, dass es möglich gemacht wurde, diese Hilfe suchenden Menschen hier aufzunehmen,
auch wenn wir zeitweilig Zustände zulassen müssen, die wir so vor einem Jahr nicht kommen sahen und auch nicht wollen.
Viele von uns haben sich in den letzten Wochen auch vor Ort eingebracht und die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen begleitet. Diese Auf
Bei den eben genannten Zahlen und der damit weiter auf uns zukommenden Herausforderung müssen wir alle Maßnahmen ergreifen, um dies auch weiter bewältigen zu können.
Um mit den Worten der Kanzlerin aus der Pressekonferenz am 7. September zu sprechen - ich zitiere -:
„Wir wissen, dass wir schnell waren, als es darum ging, Banken zu retten. Und ich finde, wir müssen jetzt genauso schnell sein, wenn es darum geht, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit Kommunen und Länder entlastet werden und die richtigen Rahmenbedingungen bekommen, um diese Herausforderung zu bewältigen.“
Das wollen wir auf Landesebene natürlich ebenso tun. Neben den vielen Entscheidungen, über die wir heute bestimmt noch sprechen, gehört die Entscheidung über die vorliegende Gesetzesänderung und über den Antrag dazu.
Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Wir halten das Vergabegesetz weiter für wichtig und richtig und wollen es nicht in der eigentlichen Bedeutung und Wirkung infrage stellen.
Wir befinden uns bei der Bewältigung der geschilderten Aufgabe aber in einer besonderen Situation. Nur dafür sollen die Aufnahme und die Ausnahme gelten. Wir erwarten von allen Beteiligten vor Ort im Moment ein schnelles Handeln. Wir wissen, dass dieses auch geschieht. Mancher Landrat und Bürgermeister geht über seine Grenzen hinaus.
Wir wollen ermöglichen, dass dieses vor allem auf eine rechtliche Basis gestellt wird. Daher wollen wir, wie gesagt, dass das Vergabegesetz auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, die im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern stehen und bei denen der Anwendung des Landesvergabegesetzes dringliche und zwingende Gründe entgegenstehen, keine Anwendung findet. Das sind zwei Bestandsmerkmale, die definiert sind.
Natürlich erwarten wir auch, dass vor Ort der Anwendungsbereich dieser Ausnahmen genau geprüft und eingehalten wird, das heißt, dass entsprechend notwendige dringende und zwingende Auftragsvergaben von der Anwendung des Landesvergabegesetzes ausgenommen werden.
wassers zu dem Instrument, die Anwendung des Vergabegesetzes zeitweise aufzuheben. Die Erfahrung zeigt uns also, dass es immer wieder Situationen geben kann, die dies erforderlich machen. Wir wissen aber auch, dass sich Katastrophen nicht langfristig ankündigen und Gesetzgebung ihre Zeit braucht.
Um hier keine Irritationen aufkommen zu lassen: Die derzeitige Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist kein Katastrophenfall, deshalb auch die Unterscheidung in dem Gesetz.
Was ein Katastrophenfall ist, ist im Katastrophenschutzgesetz genau definiert. Daher schlagen wir in unserem Gesetz vor, für diese Fälle wie auch für die Folgen von Katastrophen - wir wissen auch, dass wir das höchstwahrscheinlich im Gesetzgebungsverfahren noch einmal genauer definieren müssen - das Vergabegesetz auszusetzen.
Die Dauer dieser Fälle wie auch der Unterbringung von Flüchtlingen ist derzeit nicht eingrenzbar, sondern nur durch eine konkrete Einschränkung auf die Aufgabe fassbar.
Natürlich kennen wir auch noch die Argumentation von der letzten, im Zusammenhang, wie gesagt, mit dem Hochwasser 2013 erfolgten Änderung des Vergabegesetzes. Da wies DIE LINKE bei der Gesetzesänderung darauf hin und die Gesetzesänderung mit der Begründung ab, es reiche völlig aus, per Runderlass die Freigrenze für die beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe nach VOB und VOL zu erhöhen und die Fristen im Vergaberecht zu verkürzen, um zu einer Beschleunigung des Vergabeverfahrens zu kommen. Das sei der effektivste und schnellste Weg.
Ja, das wollen wir auch tun. Deshalb stellen wir in diesem Zusammenhang neben dem Gesetzentwurf auch unseren Antrag. Mit diesem Antrag - vielleicht kann die Opposition dem auch zustimmen, wie es vor zwei Jahren geschehen ist
mit dem gemeinsamen Antrag zur Beseitigung der Hochwasserschäden - wollen wir ebenso die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern beschleunigen.
Wir bitten die Landesregierung, ihre Möglichkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu nutzen und auf die Veränderung der Bundesvorschriften hinzuwirken.
Daher komme ich jetzt zum Anfang meiner Rede zurück: Alle gemeinsam, Bund, Land und Kommunen, wir müssen unter den derzeitigen Bedingungen unsere Aufgabe leisten und müssen die Bedingungen schaffen, dass dies zu leisten ist. Wir müssen es schaffen, die Menschen, die zu uns kommen, menschenwürdig aufzunehmen und unterzubringen. Daher bitte ich um zügige Beratung und um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Danke schön, Kollegin Schindler. - Wir haben im Ältestenrat eine gemeinsame Einbringung und eine verbundene Debatte zu beiden Beratungsgegenständen beschlossen. Für die Landesregierung spricht nunmehr Herr Minister Möllring.