Protokoll der Sitzung vom 14.10.2015

Des Weiteren ist die Umsetzung von Vorhaben erforderlich, zum Beispiel von Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens in festgesetzten Überschwemmungsgebieten zum flächendeckenden Wasserrückhalt in Einzugsgebieten von Gewässern zweiter Ordnung. Städte, Landkreise, Gemeinden oder Verbandsgemeinden können Anträge auf eine bis zu 80-prozentige Förderung stellen. Ich möchte hierbei insbesondere die kleineren Gemeinden ermuntern, Anträge zu stellen.

Abschließend bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Als nächster Redner spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Dr. Köck.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das nächste Hochwasser kommt bestimmt. Die öffentlichen Reaktionen nach einem großen Schadenshochwasser zeigen, dass das Bewusstsein dafür, dass man von einem Hochwasser oder von Sturzfluten oder von steigenden Grundwasserständen betroffen sein könnte, relativ schnell abnimmt. Investitionen in den technischen Hochwasserschutz vermitteln zudem ein zunehmendes, aber leider trügerisches Gefühl der Sicherheit. In einem erneuten Hochwasserfall ist jedoch entscheidend, welche Schlussfolgerungen aus dem letzten Hochwasser durch die Kommunen und ihre Einwohner gezogen worden sind, um zumindest die Schäden in beherrschbaren Grenzen halten zu können.

Mit dem Instrument des Hochwasseraudits kann eine Gemeinde prüfen, wie es um die Vorsorge

vor Hochwasser oder Sturzfluten steht. Fokus des Audits ist nicht eine quantitativ exakte Zusammenstellung der Risikoquellen und Maßnahmen, sondern eine Bewertung der Informationslage und der Risikokommunikation in der Hoffnung, dass gut informierte Entscheider richtige Entscheidungen treffen. Das Audit bildet lediglich den Status der Vorsorge gegen Hochwasser und Sturzfluten ab. Es steht also nicht in Konkurrenz zur Hochwassermanagementrichtlinie der EU und hilft den Bürgerinnen und Bürgern, ihrer Verpflichtung aus dem Wasserhaushaltsgesetz zur eigenen Vorsorge Rechnung zu tragen.

Diese Tatsachen im Hinterkopf behaltend, ist das Hochwasseraudit also ein bewusstseinsbildendes Instrument und als solches sehr zu begrüßen.

Bundesweit haben bisher nicht 20, sondern meines Wissens bereits 40 Kommunen daran teilgenommen, unter anderem die Stadt Dresden. Es wird seit dem Jahr 2012 geprüft. Die Pilotphase - darauf wurde hingewiesen - ist damit eigentlich abgeschlossen. Das Bundesland Bayern fördert das Programm für die Kommunen im Schnitt mit bis zu 10 000 € für ein Audit; damit sind bis zu 75 % durch den Freistaat gefördert. - So weit, so gut.

Bedauerlich ist - darauf wurde hingewiesen -, dass erst heute jemand hier im Saal darauf aufmerksam wurde und das Schlagwort hier in den Raum stellte, obwohl die DWA bereits eine Reihe von Publikationen dazu herausgebracht hat und auch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt auf dieses neue Audit hingewiesen hat.

In der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt habe ich einen Hinweis darauf vergeblich gesucht; diese stammt vom September 2015. Auch der zeitweilige Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ hat darauf nicht Bezug genommen. Das ist also in gewissem Sinne auch eine Selbstkritik.

Der Antrag, der eine Förderung impliziert, ist sicherlich gut gemeint. Die Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz ist meines Wissens aber noch nicht in Kraft, befindet sich noch in der Diskussion. Ich kann nicht einschätzen, ob darin ein Hinweis auf die Förderbedingungen enthalten sein wird. Auch im Nachtragshaushalt, den wir morgen verabschieden, ist von einem Hochwasseraudit nicht die Rede. Das ist ein Haushaltsposten, der mit etwa 10 000 € pro Audit in den Haushalt eingeht. Das ist eine ganze Menge Geld; das ist haushaltsrelevant.

Wenn der Antrag, den wir unterstützen, nicht nur ein Wolkenkuckucksheim sein soll, muss er auch haushaltstechnisch untersetzt werden. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Kollege. - Als nächster Redner könnte noch einmal Herr Bergmann für die Fraktion der SPD sprechen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hatte mir das schon etwa so vorgestellt, dass wir - darüber freue ich mich - zum Hochwasserschutz und auch zum kommunalen Hochwasserschutz weitestgehend konsensual diskutieren. Ich glaube, das darf ich so zusammenfassen, Herr Meister. Es hätte mich auch gewundert, wenn die Opposition nicht zumindest an der einen oder anderen Stelle ein bisschen herumgekrittelt hätte; aber das betrachte ich heute mehr als Pflichtaufgabe. Ich habe dabei nichts erkennen können, das weltbewegend ist.

Ich möchte aber noch auf zwei, drei Kleinigkeiten eingehen. Zum Modellcharakter. Sie haben Recht, wir müssen vielleicht nicht so sehr auf das Thema Modellcharakter im Sinne von Modell schauen. Der Gedanke war einfach: Wenn zwei, drei Gemeinden jetzt in Sachsen-Anhalt vorangehen und ein komplettes Audit hinlegen - wir wissen genau, die Gemeinden beobachten sich gegenseitig -, dann wird es auch einige geben, die dann nachziehen.

Auch uns ist klar, dass viele Gemeinden schon Teilbereiche dieser Audits in gewisser Weise fertig haben, schon gemacht werden, aber nie in Gänze so etwas aufgestellt haben. Natürlich gibt es eine Menge Daten; all das soll zu einem vernünftigen Paket zusammengepackt werden.

Zur Zusammenarbeit der Kommunen. Ich glaube, die Grenzbereiche zwischen den Kommunen sind noch immer am schwierigsten. An einer bestimmten Stelle hört die Verantwortung des einen Bürgermeisters auf und die des anderen beginnt. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir die Gemeinden auch davon überzeugen können, dass sie sich entsprechend zertifizieren lassen. Sie sollten sozusagen alle paar Jahre wieder geweckt werden und es sollte nachgefragt werden, ob noch alles steht, ob noch alles funktioniert. Denn eines können mir auch die Bürgermeister im Land glauben: Hochwasserdemenz betrifft nicht nur Landespolitiker. Das Begehren vor Ort, dass bestimmte Flächen - mit Blick auf die Elbe - schnell wieder bebaut werden sollen, ist doch sehr schnell da. Auch vor diesem Hintergrund sollte man dies tun.

Viele Dinge sind auch im Landesinteresse; das wissen wir. Herr Dr. Köck, wir wollen uns darüber verständigen, ob wir, ohne dass wir den Haushalt noch einmal anpacken müssen, über die bestehenden Fördermöglichkeiten auch die Chance haben, die Gemeinden an dieser Stelle zu unterstützen. Ich glaube, das ist so, wie der Haushalt gestrickt ist, möglich. - Das soll an dieser Stelle

reichen. Alles andere machen wir fachlich im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Kollege Bergmann. - Weitere Wortmeldungen stehen nicht mehr an. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu dem Antrag in der Drs. 6/4451 zum Thema „Unterstützung der kommunalen Hochwasservorsorge“ ein. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das sehe ich nicht. Möchte jemand dagegen stimmen? - Auch nicht. Damit hat das Hohe Haus den Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Beratung

Artensterben stoppen - eine Politik zum Erhalt der biologischen Vielfalt jetzt

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/4432

Alternativantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/4476

Für die Einbringerin nimmt Frau Professor Dr. Dalbert das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist kein Luxus; es handelt sich um Daseinsvorsorge.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Sachsen-Anhalt trägt für 19 Arten eine besondere Verantwortung. Doch diese besondere Verantwortung zeichnet sich leider nicht durch ein besonderes Engagement aus. Im Gegenteil: Der Bestand des Rotmilans ist in den letzten 20 Jahren dramatisch eingebrochen, nämlich um 50 %. Auch für die Großtrappe ist kein Erfolg zu verzeichnen. Trotz der Adoption brandenburgischer Individuen in den Bestand der Großtrappe ist der Bestand der Großtrappe nicht selbsterhaltend. Und trotz aller Projekte zu Wanderkorridoren für die Wildkatze ist die Wildkatze noch immer stark gefährdet. Gefährdet ist auch der Bestand der Mopsfledermaus.

Die Landesregierung ergreift eben keine besonderen Maßnahmen, um diese Bestände zu sichern und damit ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Da müssen wir uns fragen - -

(Unruhe - Präsident Herr Gürth klopft an das Mikrofon - Herr Schröder, CDU: Ich erkläre gerade die Mopsfledermaus!)

- Die Mopsfledermaus ist ein possierliches Tierchen.

(Herr Schröder, CDU: Ja!)

- Genau. Und für diese haben wir eine besondere Verantwortung, Herr Kollege Schröder. Wir vermissen sozusagen Aktivitäten der Landesregierung, die ihrer besonderen Verantwortung für dieses Tier, das wir offensichtlich beide schätzen, angemessen wären.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir müssen uns natürlich fragen: Warum ist das so? Das Land Sachsen-Anhalt hat die nationale - -

(Unruhe)

- Es ist wirklich laut, wenn hier direkt vor dem Rednerpult so heftig diskutiert wird. Ich bin wirklich begeistert, dass ich Sie so begeistere, aber es wird dann schwierig für mich.

Es ist eine Geräuschkulisse, ein Dauergrummeln im ganzen Haus. Vielleicht sind wir heute Morgen besonders sensibel; das kann sein. - So ruhig, wie es jetzt ist, ist es viel schöner.

Genau, so wie jetzt ist es viel schöner. Das wird unserer Verantwortung für die Mopsfledermaus auch eher gerecht.

Das Land Sachsen Anhalt hat die nationale Biodiversitätsstrategie durch eine eigene Strategie untersetzt. Im Jahr 2010 hat das Kabinett die Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zum Erhalt der biologischen Vielfalt verabschiedet. Aber wenn wir auf den Erhalt der Artenvielfalt schauen, zeigt sich uns ein niederschmetterndes Bild. Die Frage ist: Warum ist das so?

Die nationale Strategie hat klare Zielvorgaben. Ich glaube, eine Ursache ist: Der landeseigenen Strategie fehlen genau solche klaren Zielvorgaben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Hier ist die Rede von - ich zitiere auszugsweise -: „Monitoring vorantreiben“ oder „Hangwäldern und exponierte Feldformationen in ihrer Eigendynamik zu verfolgen“ und viele unbestimmte Maßnahmen mehr. Das sind keine Zielvorgaben, das sind bestenfalls Absichtsbekundungen. Das ist naturschutzfachliche Lyrik statt präzise definierter Zielvorgaben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Bei anderen Zielstellungen ist die Rede davon, bestehende Artenhilfsprogramme für bedrohte Tiere umzusetzen, also für die bereits erwähnte Großtrappe, den Steinkauz, den Schreiadler, die Rotbauchunke und viele mehr. Auch dabei zeigen die

Antworten auf unsere Kleinen Anfragen ein ganz anderes Bild.

Deswegen haben wir bereits am 5. Juni 2015 hier im Hohen Haus einen Antrag zu mehr Natur- und Umweltschutz in Sachsen-Anhalt gestellt und darin gefordert, den Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu überarbeiten. Diese Forderung ist heute dringender denn je. Deswegen unser heutiger Antrag.