Protokoll der Sitzung vom 15.10.2015

(Zustimmung bei der CDU)

Wie bereits gesagt: Der Antrag der GRÜNEN ist erledigt, da der Bundesrat bereits bei Stimmenthaltung unseres Bundeslandes einen Beschluss zur Einbringung gefasst hat.

Dass wir heute in diesem Hohen Haus keine grundsätzliche Entscheidung zu diesem Thema treffen werden, mögen viele Betroffene als ungerecht empfinden; ein Drama ist es allerdings angesichts der bereits erzielten fast vollständigen Angleichung nicht.

Eigentlich wollten wir darum bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfas

sung und Gleichstellung beizutreten. Sollte jedoch über den Ursprungsantrag der GRÜNEN abgestimmt werden, werden wir selbstverständlich dagegen stimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Wunschinski, es gibt noch eine Nachfrage von Frau Hampel. - Nein. - Möchten Sie intervenieren, Frau Hampel? - Nein.

Damit haben wir die Aussprache beendet und treten in das Abstimmungsverfahren ein.

(Herr Borgwardt, CDU, meldet sich zu Wort)

- Zur Geschäftsordnung? - Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Wir hatten einen ähnlichen Fall bereits. Wenn uns das Ansinnen im Ausschuss bereits bekannt gewesen wäre, dann hätten wir schon im Ausschuss für eine Nichterledigung gestimmt. Das ist also möglich. Nun meine Frage: Könnten wir die Beschlussempfehlung zurücküberweisen? Wenn das möglich wäre, würden wir diesen Antrag stellen.

Es steht natürlich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Rücküberweisung im Raum. Ich habe es jetzt als Möglichkeitsform von Ihnen gehört. - Ich würde jetzt gern abstimmen lassen über die Drs. 6/4133 neu.

(Frau Hampel, SPD: Das ist erledigt! - Herr Borgwardt, CDU: Wir müssen doch jetzt rücküberweisen! Wir lehnen den ab!)

- Ich habe extra noch einmal gefragt, ob eine Rücküberweisung erfolgen soll. Verständigen Sie sich bitte dazu. Beantragen Sie die Rücküberweisung?

Sie können den Antrag zur Abstimmung stellen! Ich habe vernommen, dass die Beschlussempfehlung nicht gilt, weil es jetzt Widerspruch gibt, also müssen Sie über den Ursprungsantrag abstimmen. Und wenn wir nicht überweisen, müssen wir direkt abstimmen. Dann stellen Sie den Antrag zur Abstimmung.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der

Drs. 6/4133 neu ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme?

- Zwei Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Zweite Beratung

Bundesratsinitiative zur Gewährleistung des Rechts auf begleitete Elternschaft bzw. Elternassistenz durch Änderung des SGB IX und Aufnahme in das neue Teilhabegesetz

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3573

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3600

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/4456

Die erste Beratung fand in der 77. Sitzung des Landtages am 13. November 2014 statt.

(Unruhe)

- Wir hören jetzt Frau Zoschke als Berichterstatterin und Sie werden sich stimmlich durchsetzen, denke ich.

Werte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3573 und der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3600 wurden in der 77. Sitzung des Landtages am 13. November 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht eingesetzt.

Mit dem Antrag in der Drs. 6/3573 soll der - -

(Unruhe)

Einen Moment bitte, Frau Zoschke. - Wer jetzt etwas Dringendes zu klären hat, den bitte ich, dies draußen zu tun.

Mit dem Antrag sollte erreicht werden, dass das in Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention

verankerte Menschenrecht auf Elternschaft und Familiengründung auch tatsächlich für Menschen mit Behinderung Anwendung findet. Dafür soll die Elternassistenz bzw. begleitete Elternschaft in das neue Bundesteilhabegesetz aufgenommen werden. Auf nationaler Ebene geschaffene geeignete Maßnahmen sollen die rechtliche und praktische

Voraussetzung dafür sein, dieses Recht gewährleisten zu können.

Mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3600 soll auch das Recht der Kinder auf ihre Eltern im Antrag Berücksichtigung finden.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 mit den Drucksachen befasst. Hier berichtete die Landesregierung zunächst über die aktuelle Situation in Sachsen-Anhalt und über den bisherigen Beratungsverlauf auf Bundesebene.

Unter anderem wurde mitgeteilt, dass dieses Thema im Rahmen der Erarbeitung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesrat beraten wurde. Die Landesregierung hielt deshalb die Forderung, dazu eine Bundesratsinitiative einzuleiten, nicht mehr für sinnvoll.

Seitens der Koalition wurde daraufhin vorgeschlagen mit der Berichterstattung durch die Landesregierung den Antrag und den Änderungsantrag für erledigt zu erklären. Dagegen erhob sich Widerspruch insbesondere vonseiten der Fraktion DIE LINKE. Diese sah das Problem noch nicht als erledigt an. Sie teilte mit, der Sachstand habe sich seit der Einbringung in das Plenum im November 2014 aus ihrer Sicht kaum geändert.

Sie kündigte zudem an, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nämlich das Recht der Kinder auf ihre Eltern in den Antrag aufzunehmen, zu übernehmen.

Der so geänderte Antrag in der Drs. 6/3573 wurde zur Abstimmung gestellt und mit 8 : 5 : 0 Stimmen abgelehnt.

Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Zoschke, für die Berichterstattung. - Die Landesregierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Daher treten wir jetzt in eine Dreiminutendebatte der Fraktionen ein.

Als erste Debattenrednerin wird die Abgeordnete Frau Gorr für die CDU-Fraktion sprechen.

Bevor Sie jetzt sprechen, mache ich den Vorschlag, dass wir nach diesem Tagesordnungspunkt, sofern die Minister noch nicht anwesend sind, speziell Minister Herr Stahlknecht, der zur interkommunalen Funktionalreform spricht, zunächst den Tagesordnungspunkt 24 behandeln. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Dann können Sie sich darauf einrichten, dass nach dem Tagesordnungspunkt 23 der Tagesordnungs

punkt 24 behandelt wird.

Frau Gorr, jetzt können Sie reden.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3573 - Bundesratsinitiative zur Gewährleistung des Rechts auf begleitete Elternschaft bzw. Elternassistenz durch Änderung des SGB IX und Aufnahme in das neue Teilhabegesetz - sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der

Drs. 6/3600 abzulehnen. - Frau Zoschke hat dazu bereits ausgeführt.

Der Grund für den seinerzeit von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Antrag lag in einem inzwischen zufriedenstellend gelösten Einzelfall. Sicherlich gab es diese Lösung nur durch das große Engagement auf unterschiedlichen politischen Ebenen, die sowohl das Recht der Eltern auf Familie als auch das Kindeswohl berücksichtigt sehen wollten. Aber sollte eine solche Lösung im Land Sachsen-Anhalt nicht selbstverständlich sein?

Meine Kollegin von der SPD Frau Dr. Verena Späthe sprach bei der ersten Befassung im Parlament von einem Angebot der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg, das beinhaltet, erwachsenen Menschen mit Behinderungen in intensiver Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt, dem Landesjugendamt und der Sozialagentur Grundlagen zu bieten, ihre besondere Situation als Eltern selbstbestimmt zu bewältigen.