Im Fazit möchte ich hier Folgendes herausstellen: Die erneuerbaren Energien sind nicht die Ursache für die Explosion der Netzentgelte. Verantwortlich dafür ist der völlig unangepasste Netzausbau, der auf einer zentralen Netzausbaustrategie gründet. Hierbei liegt die Herausforderung darin, abgestimmt und moderat vorzugehen. Dann klappt es auch mit den Netzentgelten.
Ihr Antrag bringt kaum Neues und ist bei der sogenannten fairen Lastenverteilung wenig konkret. Wir werden uns bei der Abstimmung daher der Stimme enthalten.
Vielen Dank, Frau Abg. Eisenreich. - Als nächste Debattenrednerin ist die Abg. Frau Frederking von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Reihe. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ostdeutschland muss endlich von seinen hohen Netzentgelten entlastet werden.
Die Netznutzungsentgelte sind der einzige Teil in den Stromkosten, der regional unterschiedlich ist.
Frau Eisenreich, Sie haben eine Menge Fragen gestellt. Ich versuche, konkret zu werden, damit ich nicht das wiederhole, was Frau Dalbert, Frau Schindler und auch Sie ausgeführt haben. Also ich werde ein bisschen konkreter werden. Andere Dinge lasse ich dafür weg.
Wir haben heute in Deutschland eine Spanne bei den Netznutzungsentgelten von unter 5,5 Cent bis über 8,5 Cent pro Kilowattstunde. Im Süden von Sachsen-Anhalt, im Netzgebiet von Mitnetz Strom sind es 7,64 Cent. Dann kann man das Ganze einmal eintakten.
Das zeigt, in Ostdeutschland sind die Netznutzungsentgelte wesentlich höher als in den alten Bundesländern. Die Gründe wurden genannt. Dieses Missverhältnis müssen und wollen wir beseitigen. Denn die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss von allen gleichermaßen getragen werden. Deshalb sind unsere beiden konkreten Vorschläge: erstens auf der Verteilnetzebene die vermiedenen Netznutzungsentgelte für Solar- und Windanlagen abzuschaffen und zweitens auf der Übertragungsnetzebene die Lasten bundeseinheitlich umzulegen.
Warum konnten wir uns bzw. die Landesregierung sich damit in der vergangenen Zeit noch nicht durchsetzen? - In der Tat ist es so, dass die anderen Bundesländer dabei nicht mitgemacht haben. Aber ich habe das Gefühl bzw. treffe die Einschätzung, dass jetzt die Zeit reif ist und dass jetzt die anderen Bundesländer auch mitmachen werden. Darüber werden wir sicherlich im Ausschuss eingehend diskutieren.
Frau Eisenreich, Sie fragten, wie viel das bringen kann. Bisher waren es 0,2 Cent. Aber die Differenz ist noch einmal nach oben gegangen, weil sich die Zahl der Eingriffe so stark erhöht hat. Man prognostiziert, dass ein bundeseinheitliches Übertragungsnetzentgelt von 1,3 Cent realistisch ist. Wenn wir in Sachsen-Anhalt bei 2 Cent liegen, dann ergibt sich eben ein Senkungspotenzial von 0,7 Cent. Das ist wirklich schon erheblich.
Ich gehe noch einmal einen Schritt zurück. Zurzeit sind wir im Osten bei einem Übertragungsnetzentgelt von ungefähr bei 1,5 Cent, im Westen ist es 1 Cent. Die Kostenanteile für Redispatch und die Abregelung der Erneuerbare-EnergienAnlagen werden allein an die Verbraucher in diesem Netzgebiet - bei uns ist es 50Hertz - weitergegeben; das ist auch gesagt worden. Gerade aus diesem Grunde wollen wir ja die Vereinheitlichung.
Zum zweiten Vorschlag, zu den vermiedenen Netznutzungsentgelten. Auch dazu möchte ich konkret werden. Nach dem, was mir vorliegt,
würde sich das hier in Ostdeutschland gemittelt zwischen 0,5 und 0,6 Cent bewegen - damit wir mal eine Größenordnung haben. Frau Dalbert hat es ausgeführt: Die vermiedenen Netznutzungsentgelte sollen bei KWK-Anlagen nicht abgeschafft werden, weil KWK-Anlagen eben netzdienlich sind. Im Übrigen würde das die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen vermindern. - Ich hoffe, es war okay, die konkreten Zahlen zu nennen.
Über unseren Antrag hinaus - ich würde gern jetzt einen Schlussstrich ziehen - möchte ich einen weiteren Ausblick wagen. Wir brauchen auch insgesamt eine Weiterentwicklung hin zu einem intelligenten Netz und einem intelligenten Markt. Wir brauchen ein Preisbildungssystem für Netzentgelte, das wirklich umgekrempelt werden und Anreize schaffen muss, damit die Nachfrage gezielt gesteuert wird.
Es geht darum, dass wir echte Anreize bekommen. Wenn viel Wind- und Sonnenstrom im Netz vorhanden ist, dann müssen die Netznutzungsentgelte sinken. So wird es dann auch die Motivation geben, an allen sonnen- und windreichen Tagen die regenerativ erzeugte Energie sinnvoll zu nutzen, zum Beispiel für die Energiespeicherung.
Heute wird nur ein gleichmäßiges Verbrauchsverhalten belohnt. Wir brauchen aber eben Anreize für eine flexible Nachfrage. Dafür ist es aber auch erforderlich, dass die Betreiber der Netze ihre Daten offenlegen. Hier müssen wir weiterdenken und weitere Forderungen aufmachen. Wir sind mit diesem Antrag, mit seinen zwei konkreten Forderungen noch nicht am Ende. In dieser Hinsicht habe ich den Blick nach vorn geworfen und dargestellt, welche unsere nächsten Aufgaben sind. - Vielen Dank.
Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/382. Ich habe keine Überweisungswünsche vernommen. - Nein, das ist nicht der Fall. Also wird direkt abgestimmt über den Antrag in der Drs. 7/382. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion der AfD und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE ist der Antrag angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 erledigt.
Gemäß § 45 GO.LT findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/398 zwölf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
- Ich denke, wenn Sie etwas disziplinierter wären, dann könnten wir zügig weitermachen, die Fragen stellen und die Antworten bekommen.
Sie wird von der Abg. Frau Cornelia Lüddemann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gestellt. Sie haben das Wort. Bitte.
Vielen Dank. - Die Antwort für die Landesregierung gibt die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Frau Petra Grimm-Benne. Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage der Abg. Frau Cornelia Lüddemann namens der Landesregierung wie folgt.
Zur Frage 1: Die Kostenträger des Rettungsdienstes, also die Krankenkassen, haben für die Jahre 2015 und 2016 die Finanzierung von jeweils
75 Ausbildungsplätzen für die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin zugesagt. Insgesamt wurde die Ausbildung im Jahr 2015 von zwölf und im Jahr 2016 von zehn Leistungserbringern bzw. Verbänden angeboten.
Nach Mitteilung der AOK Sachsen-Anhalt werden im Jahr 2016 die Ausbildungsplätze vom Deutschen Roten Kreuz zu 41 %, von der Johanniter Unfallhilfe zu 20 %, vom Arbeitersamariterbund zu 13 %, vom Eigenbetrieb Mansfeld-Südharz zu 7 %, vom Malteser Hilfsdienst zu 7 % und von einigen weiteren Eigenbetrieben übernommen.
Zur Frage 2: Im Jahr 2015 wurden nur 77 % der Ausbildungsplätze besetzt. Im Jahr 2016 hingegen waren es 100 %. Als Gründe für die Anzahl der nicht besetzten Ausbildungsplätze im Jahr 2015 sind zu nennen: zu geringe Bewerberzahlen bzw. zu gering qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber oder auch bei einzelnen Leistungserbringern kein Bedarf.
Für das Ausbildungsjahr 2016 bestand daher das Ziel, ungenutzte Ausbildungskapazitäten zu vermeiden. Daher haben sich die Kostenträger mit den Leistungserbringern darauf einigt, im Jahr 2016 ungenutzte Ausbildungskapazitäten über einen zentral koordinierten Auszubildendenpool zu vergeben. Dieser ermöglichte die Verschiebung freier Ausbildungsplätze unter den Leistungserbringern innerhalb des vereinbarten Gesamtkontingents von 75 Ausbildungsplätzen in ganz Sachsen-Anhalt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde Westdorf zur Stadt Aschersleben wurde zur besseren Anbindung des Ortsteils ein straßenbegleitender Radweg entlang der L 228 geplant.