Protokoll der Sitzung vom 30.09.2016

Viele Städte und Gemeinden müssen jeden Pfennig dreimal wenden, um diesen nutzbringend einzusetzen. Geben Sie diesen Ihren Städten und Gemeinden die Möglichkeit, endlich wieder zu investieren, ohne sich dabei auf Jahrzehnte zu verschulden. Sie alle haben es heute in der Hand, das Leben auf dem Land ein Stück weit lebenswerter zu machen. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen an Herrn Loth. Deswegen können wir in der Debatte fortfahren. - Herr Aldag, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte in der letzten Legislaturperiode, im Oktoberplenum 2014, einen gemeinsamen Antrag mit der Fraktion DIE LINKE eingebracht. Diese gemeinsame Initiative ging auf die Tatsache zurück, dass zur damaligen Zeit im Land dramatische Zustände hinsichtlich der Schließung von Grundschulen herrschten. Außerdem sollte es ermöglicht werden, dass mehr Schulen im Land vom Programm Stark III profitieren.

In unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes forderten wir in der letzten Legislaturperiode, die Möglichkeit zur Gründung von Schulverbünden zu eröffnen. Diese halten wir nach wie vor für richtig und wichtig; denn sie können die Bestandsfähigkeit der Grundschulen, vor

allem im ländlichen Raum, gewährleisten. Daher haben wir diese auch in den Koalitionsvertrag übernommen.

Ebenfalls in der sechsten Legislaturperiode hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einem Antrag der LINKEN in Drs. 6/3179 einen Änderungsantrag eingereicht und gefordert, dass die Zweckbindungsfristen für die Nutzung des geförderten Objekts als Schule von fünf auf zehn Jahren erhöht und die Bindung des darauf folgenden Verwendungszwecks von 15 auf zehn Jahre reduziert wird. Ebenso brauchen wir weiterhin belastbare, aber auch realistische Prognosen, damit die geförderten und sanierten Objekte eine sinnvolle und nachhaltige Verwendung finden.

Dass das Parlament in der letzten Legislaturperiode über die Parteigrenzen hinweg einen gemeinsamen Nenner hinsichtlich der Mindestgröße gefunden hat, ist für mich beachtlich und für die Schulen in unserem Land gut. Ich bin optimistisch, dass die Koalitionsfraktionen auch jetzt eine tragbare Lösung für alle finden werden.

Der Rede des Herrn Ministers war als positive Meldung zu entnehmen, dass die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose mittel- bis langfristig auf ein stabiles Schulnetz hindeutet. Vor ca. drei Wochen gab es in Magdeburg einen vom Finanzministerium organisierten Stark-III-Workshop, an dem zahlreiche potenzielle Antragsteller teilgenommen haben. Das deutet eindeutig darauf hin, dass seitens der Schulen im Land ein großes Interesse an der Stark-III-Förderung besteht.

Der Herr Minister ist weiterhin darauf eingegangen, dass viele Grundschulen im Land nach der aktuell geltenden Stark-III-Richtlinie sowie dem Demografiecheck 2015 für die zweite Antragsrunde eine Förderung beantragen können. Vermutlich werden dennoch wenige von ihnen in den Genuss einer Förderung kommen. Der Grund ist: Es stehen nicht genügend Mittel im Stark-III-Programm für die Schulen zur Verfügung. Hierbei stehen wir vor einer weiteren Herausforderung.

Diejenigen, die seit Langem im bildungspolitischen Geschäft dabei sind, und auch die Finanzer unter uns wissen, dass es sich hierbei um eine ziemlich komplexe Materie handelt. Bekanntlich liegt der Teufel im Detail. Diese Details lassen sich innerhalb eines zeitlich stark eingeschränkten Rahmens hier im Plenum nicht erklären und auch nicht ausdiskutieren. Ich denke - darüber scheint im Hohen Haus Konsens zu herrschen -, die Ausschüsse sind der richtige Ort dafür.

Lassen Sie mich zum Punkt 2 Ihres Antrages noch anmerken - dann bin ich gleich am Schluss meiner Rede -: Mir ist noch nicht ganz klar, wieso der Ausschuss für Finanzen nicht in die Berichterstattung durch die Landesregierung einbezogen werden soll. Wir plädieren für eine Überweisung in

den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Aldag. - Ich sehe keine Wortmeldung. Dann hat Herr Schumann für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die Intention dieses Antrages ist für uns nicht neu. Wir haben als CDU-Fraktion, insbesondere als CDU-Arbeitsgruppe, in der vergangenen Legislaturperiode - so ließ ich es mir erzählen - bereits Position bezogen, indem wir auch dieses Anliegen gefordert und vertreten haben.

(Eva Feußner, CDU: Genau!)

Zugegeben, ohne durchschlagenden Erfolg bei dem damaligen SPD-Finanzminister.

(Zuruf von der CDU: Der ist weg!)

Aber nichtsdestotrotz wollen wir uns selbst nicht untreu werden.

Es gibt derzeit keine sachlich begründete Notwendigkeit für eine Anpassung der schulischen Mindestgrößen der nach der Stark-III-ELER-Richtlinie förderfähigen Grundschulen an die Schulentwicklungsplanung.

Wie bereits dargestellt, wird ein dritter Antragstermin zum Stichtag 30. Juni 2017 in die Stark-IIIELER-Richtlinien des MF aufgenommen werden. Wir sollten uns darüber freuen, dass die Schülerzahlen langsamer sinken, als es in der früheren Bevölkerungsprognose angenommen wurde. Sie sinken langsamer. Und so gehen wir hoffnungsvoll davon aus, das Schulnetz bei annähernder Beibehaltung der heutigen schulischen Mindestgrößen mittel- und langfristig stabil zu halten.

Demzufolge gehen wir zum Glück auch davon aus, dass zum dritten Antragstermin weitere Grundschulen bestandsfähig sind. Verhehlen kann man jedoch nicht: Schulen, die heute nur geringfügig oberhalb der schulischen Mindestgröße bestandsfähig sind, bleiben in der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren nicht stabil.

Der Antrag der LINKEN erkennt die Zweckbindungsfrist ausdrücklich an. Wie bereits begründet, könnte im Fall der Umsetzung der Forderung des Antrages der LINKEN lediglich der dritte Stichtag gewährleistet werden. Die ersten beiden Antragsverfahren sind bereits Geschichte. Ob es gelingt, auch außerhalb von Stark III ein Antragsverfahren herbeizuführen, möchte ich allein aus Zeitgründen bezweifeln.

Wir wollen uns dem Anliegen nicht verschließen und plädieren deshalb für eine Überweisung des Antrages in die genannten Ausschüsse und eine zeitnahe Beratung.

Wie mein Kollege Aldag schon ausgeführt hat, sollte der Finanzausschuss dringend einbezogen werden. Ich denke fast, er sollte die Federführung erhalten, weil die Anträge der vorhergehenden Stark-Periode durch den Finanzausschuss genehmigt wurden und der Bildungsausschuss lediglich mitberatend war.

Im Sinne einer vollumfänglichen Ausschussbefassung sollte der Ausschuss für Finanzen mitberatend einbezogen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe auch hierzu keine Fragesteller. - Zum Abschluss der Debatte hat Frau Hohmann noch einmal das Wort. - Frau Hohmann verzichtet darauf.

Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Ich habe gehört, dass es - -

(Siegfried Borgwardt, CDU, meldet sich zu Wort)

- Herr Borgwardt. Noch bevor ich etwas gehört habe, will er etwas sagen.

Ich habe bisher immer vernommen, dass Sie das, was Redner gesagt haben, dann auch so aufnehmen. Es ist ja schön, wie Herr Schumann das ausgeführt hat. Das kann man möglicherweise so machen, aber die Koalition hat sich auf ein anderes Verfahren geeinigt, was die Federführung betrifft. Das wollte ich gern noch einmal konkretisieren, bevor wir abstimmen.

Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Federführung beim Ausschuss für Bildung und Kultur liegen soll und dass der Ausschuss für Finanzen mitberatend befasst wird.

Alles klar, okay. Herr Borgwardt, um Herrn Schumann vor der innerfraktionellen Auseinandersetzung in Schutz zu nehmen: Er hat es nur ganz leicht angedeutet; er hat nicht wirklich gefordert, es andersherum zu machen. - Können wir darüber so abstimmen? Oder gibt es dagegen Widerspruch? - Nein.

Dann sage ich jetzt: Wer den Antrag und den entsprechenden Änderungsantrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für

Finanzen überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Damit ist das so beschlossen worden. Herzlichen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 15 beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 16

Beratung

Situation des Pflegekinderwesens verbessern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/372

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/409

Einbringerin für die Fraktion DIE LINKE ist Frau Hohmann, heute zum wiederholten Male, wie wir sehen.

Bevor Frau Hohmann das Wort bekommt, freuen wir uns, Damen und Herren des Seniorenvereins „Goldener Herbst“ aus Darlingerode unter unseren Gästen begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Haus)

Frau Hohmann, jetzt haben Sie das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zufriedene Pflegefamilien wirken als beste Werbung bei der Gewinnung neuer Pflegefamilien. Dieser Satz einer Mitarbeiterin im Pflegekinderwesen trifft meiner Meinung nach den Nagel auf den Kopf.

In Sachsen-Anhalt fehlten zum Stichtag 31. Dezember 2015 laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Cornelia Lüddemann 140 neue Pflegestellen. Weiterhin wurden 46 Bereitschaftspflegestellen, 45 Sonderpflegestellen, 16 Kurzzeitpflegestellen und zwei Teilzeitpflegestellen benötigt.

Warum ist es so schwierig, Pflegeeltern zu finden? - Zur Beantwortung dieser Frage habe ich mich mit den Akteurinnen auf diesem Gebiet ausgetauscht, mir den 14. Kinder- und Jugendbericht und auch die Protokolle aus der fünften Wahlperiode genauer angesehen.

Im Kinder- und Jugendbericht wurde auf die Etablierung bundesweit einheitlicher Standards hingewiesen. Diese sollten die aktuellen Forschungsergebnisse berücksichtigen. Zudem sei die personelle Besetzung deutlich zu verbessern.