Sie haben auf die Schulentwicklungsplanung abgehoben, auch aufgrund der Nachfrage, die es gab. Es gibt eine geltende Schulentwicklungsplanung, die haben wir im Dissens besprochen, aber sie gilt. Damit hat die Landesregierung vorgegeben, welche Schule sie für bestandsfähig hält, und sie hat damit definiert - darüber haben Sie eben geredet -, in welcher Schulgröße ein Minimum gegeben ist, um gute Schule zu machen. Sonst hätte sie die Vorgabe ja nicht gemacht.
warum Sie für Schulen, die die Landesregierung für gut und bestandsfähig hält, keine Förderung freigeben, sondern die Förderkriterien höher ansetzen als die Kriterien in der Schulentwicklungsplanung. Diese Frage haben Sie bis heute nicht beantwortet. Ich finde es nach wie vor unschlüssig, das zu tun. Eine bestandsfähige gute Schule muss förderfähig sein.
Lieber Kollege Höhn, ich nehme zur Kenntnis - das finde ich durchaus richtig -, dass Sie auf Kontinuität in der Bildungspolitik abstellen. Ein Befund, der in diesem Lande nicht immer galt und den ich für einen positiven Zustand halte.
Denn ich glaube, wir haben der Schule in den letzten 25 Jahren viel zugemutet. Deswegen will ich mich in guter Tradition an dieser Stelle in die Phalanx meiner Vorgänger einordnen.
Dass Sie jetzt eine Unlogik bei der Frage, welche Parameter wir beim Schulbau haben, und den Fragen der Schulentwicklungsplanung beklagen, klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar. Auf den zweiten Blick möchte ich, ohne als tibetanische Gebetsmühle in den Landtag einzugehen, auf das verweisen, was ich gesagt habe.
Wir haben uns an dieser Stelle überlegt, die 6. Bevölkerungsprognose in den Blick zu nehmen, und damit den Kreis der Antragsteller erhöht. Wir sollten jetzt aber nicht in eine Debatte des Trockenschwimmens verfallen, weil die Mittel, die für die dritte Antragsphase dahinter stehen, gelinde gesagt, nicht so überbordend sind, dass ganz große Hoffnungen entstehen.
Lassen Sie uns den Antragsbedarf, der schon vorhanden ist und der durch die Parameter der 6. Bevölkerungsprognose erweitert worden ist, nehmen und möglichst viele Schulen damit sanieren, statt zu beklagen, dass irgendwelche Ungerechtigkeiten am Rande lauern, die vielleicht gefühlt vorhanden sind, aber am Bedarf nichts ändern können. - Vielen Dank.
Ich habe darauf verzichtet, einen Hinweis zu geben. Wir haben in der Geschäftsordnung keine Regelung dafür, wie lange man auf eine Intervention antwortet, aber Ihren Einwand, dass Sie Ihre Redezeit abkürzen, weil wir in der Zeit fort
Wir fahren jetzt fort, sonst gehen alle in die Mittagspause, obwohl wir noch keine haben. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Schmidt. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stark III ist ein gutes Programm. Das zeigt diese Debatte, das zeigen die Summen, die in dieser Förderperiode dafür ausgereicht worden sind, nämlich europäische Mittel in Höhe von 257 Millionen € - diese Zahlen habe ich mir sagen lassen - plus Landesmittel in Höhe von 124 Millionen €.
Dies zeigen zudem 770 Bedarfsanmeldungen, und das zeigt diese starke Diskussion über die Frage, wie wir den Kreis der möglichen Antragsteller erweitern, damit möglichst viele an diesem Programm teilhaben können. Ich habe nicht so viel Zeit, lange auszuführen, wie die Antwort auf die Frage „Wer hat‘s erfunden?“ lautet. Sie alle wissen es.
Der Antrag der LINKEN ist an zwei Stellen problematisch; der Minister hat darauf hingewiesen. Ich bin ihm dankbar, dass er das von der hohen Ebene der Verfassungsmäßigkeit auf die lebenspraktische Seite, die dieser Antrag hat, zurückgeholt hat.
Ich will dem, was Herr Tullner gesagt hat, noch eine Sache hinzufügen: Wenn wir sagen, wir berücksichtigen auch Schulen, die heute 60 Schüler bzw. zwischen 60 und 80 Schüler haben, weil wir alle daran glauben, dass sie diese Schülerzahl auch noch in den Jahren 2032, 2033, 2034 haben werden, dann ist es nicht so, dass wir dem Land möglicherweise aufbürden, die Mittel nicht gut zu verwenden, sondern wir laden die Gemeinden dazu ein, sich eine hohe Verpflichtung aufzuerlegen oder eventuell in die Gefahr zu kommen, Mittel zurückzuzahlen. Man muss an dieser Stelle auch sehen, dass das für die Gemeinden eine Last ist, wenn man sagt, man nimmt sie in den Kreis der Antragsteller auf und sie bekommen die Möglichkeit, Mittel zu erhalten.
Ich glaube nicht - darüber werden wir im Ausschuss diskutieren -, dass es eine einzige Schule gibt, auf die das zutrifft, die also heute 60 Schüler hat und im Demografiecheck nach den jetzigen Regeln bis zum Jahr 2030 bestandsfähig ist. Ich würde mir wünschen, dass es solche Schulen gäbe, aber ich glaube nicht, dass es tatsächlich eine gibt, auch nach der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose nicht.
Das zweite Problem an Ihrem Antrag - ich bitte das ernst zu nehmen, weil es wirklich ein Problem ist -: Ein faires Verfahren, wie Sie es gefordert haben, die Regierung möge organisieren, dass es ein gleichberechtigtes Verfahren gibt, kann es im Nachhinein nicht mehr geben. Viele Gemeinden haben sich längst auf den Weg gemacht und haben für sich stabile Standorte definiert, die heute jenseits der 80 Schüler liegen und von denen sie wissen, dass diese Standorte auf jeden Fall für lange Zeit auch mehr als 60 Schüler haben werden.
Wenn Sie jetzt im Nachhinein die Spielregeln ändern, dann sagen Sie damit den Gemeinden, die schon gehandelt haben, die sich Fusionsbeschlüsse abgequält haben auch: Wenn ihr euch lange genug nicht bewegt hättet, dann könntet ihr jetzt Anträge stellen für den vierten Schulstandort, den ihr schon dichtgemacht habt. Das halte ich für ein Problem, weil das diejenigen bestraft, die sich bewegt haben und die sich auf den Weg zu stabilen Strukturen gemacht haben.
Das muss einen nicht daran hindern, das zu tun; das will ich gar nicht sagen. Ich will nur sagen: Ein faires Verfahren für alle bekommen Sie auf diesem Weg nicht mehr hin. Der Minister hat gesagt, mit dem dritten Antragsstichtag im Jahr 2017 wird die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose zur Anwendung kommen, und er hat ein bisschen in den Raum gestellt, dass dies den Kreis der Antragsteller erweitern wird.
Ich würde mir für die Beratung im Ausschuss wünschen, dass wir das etwas näher beleuchten. Ich glaube nicht, dass es über diesen Zeitraum hinweg dramatische Verbesserungen gibt und dass es viele Standorte gibt, die daran scheitern. Die Mehrheit wird am Mangel von Mitteln scheitern. Es wird leider viel mehr Antragsteller geben, als wir Mittel haben. Der Demografiecheck wird nur für eine ganz kleine Minderheit das entscheidende Problem sein.
Gleichwohl meine ich, dass wir die Frage prüfen sollten, um der Sache in allen Regionen gerecht zu werden, und über Ihren Antrag in diesem Sinne wohlwollend beraten sollten.
Weil ich jetzt noch 55 Sekunden Zeit habe, will ich noch Folgendes sagen: Es lohnt sich, liebe Kollegen von der AfD, die Schulentwicklungsplanungsverordnung zu lesen, bevor man einen Antrag stellt. Es betrübt mich schon, dass sich eine Fraktion, die einen so großen Rechner wie Herrn Farle hat, so entscheidend verrechnet. Wenn Sie mir eine Schule zeigen, die heute zwischen 60 und 80 Schülern hat und bis zum Jahr 2035 gemäß der Bevölkerungsprognose stabil bei ca. 50 Schülern bleibt, dann fahre ich mit Ihnen dorthin und sehe mir die Schule an.
Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich, ich bezweifele, dass es eine einzige solche Schule gibt. Es könnte sie nach den jetzigen Regeln auch in Zukunft nicht geben, weil eine Schule mit 50 Kindern automatisch Klassengrößen hat, die unter 14 Kindern liegen. Die Eingangsgröße für die Bildung einer Klasse beträgt 14 Schüler; wenn die Schülerzahl darunter liegt, bekommen sie sie nicht genehmigt.
Das heißt, eine Schule, die dauerhaft 50 Schüler hat, kann es in Sachsen-Anhalt weder heute noch im Jahr 2030 als Regelschule über eine lange Zeit geben. Dies kann immer nur für eine ganz kurze Zeit, für eine kurze Delle passieren. Wenn Sie Ihr Ziel hätten erfüllen wollen - das muss ich Ihnen sagen -, dann hätten Sie einen anderen Antrag stellen müssen. Ich werde Ihnen dabei aber nicht helfen. - Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? - Herr Schmidt, die gibt es nicht. - Dann können wir fortfahren. Als Nächster hat für die Fraktion der AfD Herr Loth das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Schmidt, die SPD möchte sich gern mit der Schulentwicklungsplanung 2014 beschäftigen. Das darf sie gern tun. Wir werden das bei Gelegenheit auch noch tun. Heute geht es aber nicht darum, sondern um die Stark-III-Richtlinien.
Während der SPD-Minister Herr Dorgerloh in der letzten Regierung Zahlenlotto bei unseren Grundschulen gespielt hat, die Sorgen und Nöte der Eltern, der Lehrer und der Grundschüler ignorierte und letztlich nur auf Druck der eigenen Fraktion einlenkte, um dann lediglich Flickschusterei abzuliefern, vergaßen die Verantwortlichen, dass sich ihr Treiben auch auf diese Stark-III-Richtlinie auswirken kann.
Nur so konnte es geschehen, dass die Richtlinie zur Förderung von Investitionen, zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum, das sogenannte Stark-III-Programm, nicht aktualisiert wurde. Mehr ist es eigentlich nicht.
Das führt dazu, dass das Problem existiert, dass den Schulen, die nicht 15 Jahre lang die Nachhaltigkeitsklausel von 80 Schülern nachweisen können, einfach keine Fördermittel bewilligt werden. Das sparte dem Minister bisher den einen oder anderen Pfennig.
Masse ihrer Anträge auszeichnet. Für dieses Arbeitsbeschaffungsprogramm für unterforderte Kenianer kann man in Kenia ruhig einmal applaudieren.
Doch trotz der deutlichen Bemühungen, einen konstruktiven Antrag vorzulegen, greift Ihr Antrag natürlich zu kurz. Eigentlich greift er gar nichts auf; außer dass er so tut, als hätten Sie möglicherweise eine Idee und würden eine Stark-IIIRichtlinie ändern wollen.
Meiner Meinung nach ist das eine vertane Chance. Eine Stärkung der Grundschulen auf dem Lande ist bei Ihnen nicht zu erkennen. Sie hätten die Gelegenheit gehabt, sich konsequent für die Förderung von kleinen Schulen einzusetzen. Mit diesem Schaufensterantrag haben Sie das aber leider verpasst.
Sie haben vorhin die Kritik angesprochen. Der Schulentwicklungsplan scheint abgekoppelt von den Stark-III-Richtlinien zu existieren. Perspektivisch soll er auch von uns angeschoben werden, um ihn an die Wirklichkeit in den Regionen anzupassen. Darum werden wir uns später kümmern.
Ich bedanke mich bei Ihnen dafür, dass Sie dieses Thema aufgeworfen haben. Denn jetzt geben Sie uns die Möglichkeit, uns in diesem Stark-IIIProgramm erst einmal für die Grundschulen im ländlichen Raum einzusetzen. Wir haben einen Änderungsantrag, den Sie gelesen haben. Er ist etwas genauer als Ihr Antrag und präzisiert und zeigt, wie wir uns als Oppositionsführer die Zukunft unserer Schullandschaft vorstellen könnten.
In der Richtlinie ist festgeschrieben, dass die Antragsteller, um Fördermittel erhalten zu können, einen sogenannten Demografiecheck machen müssen. Dieser Check ist in der Anlage 1 der EFRE- und in der Anlage 2 der ELER-Stark-IIIRichtlinie versteckt. Die Schülermindestzahlen sind dort so gut verborgen, dass anscheinend das eigene Ministerium diese lange übersehen hat.
Willkürlich, wie schon bei der Schulentwicklungsplanung 2014, wurden die Zahlen hier eingepflegt. Das hat eigentlich nicht wirklich etwas mit Schulentwicklungspolitik zu tun. Aber letztlich geben Sie dennoch einen guten Hinweis; denn unter gewissen Voraussetzungen - wir hörten es vorhin schon - können auch Schulen mit 52 Schülern bestehen bleiben.
Ich schlage vor, wir machen die Ausnahme hierbei einfach zur Regel. Setzen wir uns für die Grundschulen im ländlichen Raum ein, schreiben wir vorerst fest, dass Grundschulen die geforderte Nachhaltigkeit bereits erfüllen, wenn sie 50 Schüler nachweisen können.
Seit Jahren wird vom demografischen Wandel gesprochen. Immer wieder wird eine schrumpfende Bevölkerung beschworen. Das trifft aber leider nicht auf alle Städte und Gemeinden zu. Da hat sich jemand vertan. Genau das führt aber dazu, dass in einigen zusammengelegten Städten und Gemeinden mittlerweile Betreuungsplätze in Krippen, in Kindergärten und sogar in Horten und Schulen fehlen.
Daher ist es wichtig, dass das Förderprogramm Stark III nicht nur wie bisher den Neubau von Kitas fördert, wenn eine energetische Sanierung von bestehenden Einrichtungen nicht mehr wirtschaftlich ist, sondern auch dann, wenn aufgrund der demografischen Entwicklung vor Ort ein Neubau, natürlich auf dem neusten energetischen Stand der Technik, geboten ist.
Viele Städte und Gemeinden müssen jeden Pfennig dreimal wenden, um diesen nutzbringend einzusetzen. Geben Sie diesen Ihren Städten und Gemeinden die Möglichkeit, endlich wieder zu investieren, ohne sich dabei auf Jahrzehnte zu verschulden. Sie alle haben es heute in der Hand, das Leben auf dem Land ein Stück weit lebenswerter zu machen. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag. - Danke schön.