getestet werden. Das heißt, es kann quasi noch einmal getestet werden, ob Coronainfektionen da sind oder nicht. Das haben wir gemacht, nachdem wir mitbekommen hatten, dass Verlegungen aus den Kranken- in die Altenpflegeeinrichtungen zu Übertragungen des Virus geführt haben. Dies dürfte eigentlich für Ihre Einrichtungsleiterin klar sein. Gegebenenfalls kann sie sich noch einmal an uns wenden. Auch der MDK und die Heimaufsicht haben die gleiche Auskunft zu geben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau GrimmBenne, wir hatten in der vergangenen Woche im Finanzausschuss die beiden Direktoren der Unikliniken hier zu Besuch. Da haben wir auch über das Thema Tests gesprochen. Und von der Uniklinik Magdeburg kam die Aussage, dass dort versucht werde, sowohl das Personal als auch alle Patienten, wenn sie in die Klinik eingewiesen werden und wenn sie die Klinik wieder verlassen, komplett zu testen, was gesundheitspolitisch sehr vernünftig ist. Das Problem ist, dass dadurch sehr hohe Kosten entstehen. Ich glaube, es waren 70 800 € pro Woche, also fast 300 000 € pro Monat, die allein durch diese Tests anfallen.
Sie hatten vorhin gesagt, es wird versucht, eine Lösung zu finden, was die Übernahme der Kosten angeht. Gibt es denn vonseiten des Bundes einen Zeitplan, nach dem das geklärt ist? Wann wird entschieden, dass zum Beispiel die Krankenkassen die Kosten tragen? Oder gibt es von der Landesseite eine Idee, was man macht? - Gesundheitspolitisch ist das, was die Uniklinik dort macht, sicherlich sehr vernünftig. Nur kann das finanziell durchaus desaströs für die Kliniken enden. Gibt es da irgendwie eine Initiative oder eine Idee, wie man insoweit diesen Unikliniken, aber auch den anderen Krankenhäusern bei den Tests helfen kann?
Ich habe vorhin schon erwähnt: Im Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist genau diese Frage geklärt. Und wenn der Gesetzentwurf jetzt durch Bundestag und Bundesrat - ich glaube, nächste Woche - durch ist, dann besteht die Möglichkeit der Kostentragung durch die Krankenversicherung.
Vielen Dank. - Ich schaue auf meine Liste. Die nächsten Fragesteller sind der Abg. Herr Siegmund, der Abg. Herr Lippmann und der Abg. Herr Gallert. - Herr Siegmund, Sie sind der Nächste. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage bezieht sich auf die aktuelle Presseberichterstattung zur Fraktionsveranstaltung der Fraktion DIE LINKE in Aschersleben. Der örtliche Landrat hat diese Veranstaltung besucht und hat da im Nachhinein abgewunken. Meine Frage an Sie ist: Wie bewerten Sie diese Veranstaltung final? Welche Konsequenzen hat die Fraktion DIE LINKE jetzt zu erwarten?
Und gleich die nächste Frage: Wenn sie keine Konsequenzen zu erwarten hat, können wir als Fraktion dann jetzt auch wieder Fraktionsdialoge veranstalten?
Ich bin über den Artikel in der „Volksstimme“ gestolpert, weil es als Fachveranstaltung deklariert war, und zwar unter Teilnahme von Personen, die außerhalb der Fraktion oder außerhalb des Bereiches des Landrates anzusiedeln sind. Deswegen habe ich die Zusammensetzung der Teilnehmer mit dem verglichen, was unsere Vierte Eindämmungsverordnung besagt.
Darin steht im Grunde genommen in § 1, dass jemand seine Wohnung nur dann verlassen darf, auch mit einer weiteren Person, wenn er triftige Gründe hat. In einem Punkt steht auch: Jemand kann seine Wohnung verlassen, wenn er mandatsbezogen bestimmte Sachen erledigen muss. Damit hat er im Prinzip ein Ausgangsrecht. Das war sozusagen die Kontaktbeschränkung, die wir noch besonders streng gefasst haben.
Das geht in § 2 weiter. § 2 besagt: Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als zwei Personen sind für die normale Bevölkerung nicht möglich. Ein Treffen von mehr als zwei Personen geht nicht.
Es gibt Ausnahmen für die Regierung. Es gibt Ausnahmen für den Landtag; das haben wir selbst beschlossen.
Es gibt Ausnahmen für Regierungshandeln, für Gerichte, für Landtagsfraktionen und für den Landtag. Ich hätte kein Problem damit gehabt, wenn die Fraktion, die Landtagsfraktion, eine Sitzung durchgeführt hätte. Ich hätte noch nicht einmal ein Problem damit gehabt, wenn Dietmar Bartsch dabei gewesen wäre, weil - -
- Ich sage es Ihnen einmal so: Ich betrachte das im Augenblick nicht vom Politischen aus. Ich betrachte das sozusagen vor dem Hintergrund der Pandemie.
und stelle das dar. Ich sehe darin ein Problem, dass Personen eingeladen worden sind, für die diese Ausnahmeregelung für Fraktionen und Landtag
Die Betriebsräte können nur an einer Veranstaltung mit maximal zwei Personen teilnehmen. Sie sind dadurch, dass sie zu einer Fachveranstaltung eingeladen worden sind, in den falschen Glauben gesetzt worden, dass man wieder Fachveranstaltungen durchführen kann.
- Ja, Sie finden das lustig. Ich finde das nicht so lustig. Denn das Problem, das man nämlich erwähnen muss - -
- Das Selbstorganisationsrecht - ja, des Landtages, der Landtagsfraktion. Das habe ich alles gehört.
- Ja, natürlich. Denn wenn wir das so zulassen, dann haben wir die nächste Kulturveranstaltung wieder mit 15, 16 Personen, weil dann jeweils ein anderer dies als Grund anführt.