Protokoll der Sitzung vom 07.05.2020

Also, ich habe mir diese - -

Frau Grimm-Benne, warten bitte auch Sie!

Entschuldigung.

Frau Grimm-Benne, warten Sie einen kurzen Moment. - Das geht an alle Abgeordneten: Es ist eine Frage gestellt worden.

(Zuruf)

Geben Sie zunächst der Gefragten hier vorn die Möglichkeit zu antworten. Sie haben dann die Möglichkeit, selbst noch eine Frage zu stellen. Eine Reihe von Abgeordneten hat das auch so gemacht. - Frau Grimm-Benne, Sie dürfen jetzt sprechen.

Ich versuche es noch einmal: Wir haben doch eine Vorbildwirkung gegenüber unserer Bevölkerung. Wir haben unser gesellschaftliches und öffentliches Leben so weit heruntergefahren, dass nur noch zwei Personen auf die Straße gehen

durften oder man seine Wohnung verlassen durfte, um zum Arbeiten, zum Sport, an die frische Luft und zum Einkaufen zu gehen. Das war sozusagen die Vierte Verordnung. Mit dieser hatten wir die Kontakte noch total eingeschränkt. Wir haben das Gleiche in Bezug auf Versammlungen und Veranstaltungen festgelegt: zwei Personen, mehr nicht.

Das galt bis Samstag. Seit Samstag gilt: bis zu fünf Personen. Dafür haben wir schon viel Ärger bekommen, weil es nicht nur um Angehörige eines Hausstandes geht. Vielmehr können sich fünf Personen im öffentlichen und im nichtöffentlichen Raum treffen. Das heißt aber doch nicht, dass man - auch ich habe das bisher nie getan, selbst im Hause nicht - Gäste von außen einlädt, um zum Beispiel mit mehr als fünf oder sechs Personen, weder beruflich noch dienstlich, eine Veranstaltung durchzuführen.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE - Heiterkeit)

- Nein, Herr Striegel. Der Arzt, der in Aschersleben zu einer Veranstaltung eingeladen worden ist, an der er gar nicht hätte teilnehmen dürfen, weil die Kontakterlaubnis auf zwei Personen beschränkt war und alles runtergefahren wurde, kehrt in sein Krankenhaus zurück.

(Zurufe)

- Ich verstehe das bald nicht mehr.

(Zurufe - Heiterkeit - Unruhe)

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne.

(Zurufe)

Einmal ganz unabhängig davon, dass auf dem Foto, das bei Twitter eingestellt worden ist - wenn ich das erwähnen darf -, zu sehen ist, dass noch nicht einmal die Abstandsregelung von 1,50 m eingehalten worden ist.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Siegmund. - Bitte.

Vielen Dank. - Frau Ministerin, erst einmal vielen Dank dafür, dass Sie sehr sachlich geantwortet haben. Meine grundsätzliche Frage steht aber noch immer im Raum. Gestern war Pressemel

dungen zu entnehmen, dass beispielsweise eine Reisegruppe aus Niedersachsen pro Person 250 € Strafe zahlen muss. Im vorliegenden Fall stellt sich immer noch die Frage - das war meine Grundfrage -: Welches Strafmaß haben die Fraktion DIE LINKE und deren Gäste denn jetzt überhaupt zu erwarten? - Das ist die grundsätzliche Frage.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE - Weitere Zurufe)

Wenn es gar keine Strafen gibt, dann muss ich doch davon ausgehen, dass auch wir einen Fraktionsdialog mit Bürgern, die ja auch irgendwie Expertenmeinungen darlegen können, veranstalten können,

(Zustimmung)

weil das eigentlich zu vergleichen ist. Also, entweder muss man das jetzt konsequent durchziehen und die Fraktion DIE LINKE vorbildlich mit den gleichen Sanktionen belegen wie die Bevölkerung oder auch wir nutzen die Möglichkeit der parlamentarischen Dehnungsbegriffe aus. - Danke schön.

(Beifall)

Frau Ministerin.

Ich sage es einmal so: Ich habe über das Ministerium einen Auftrag ausgelöst und lasse mir jetzt erst einmal vom Landkreis über das Landesverwaltungsamt zu dem Sachverhalt berichten. Erst danach werde ich etwas entscheiden. Bisher weiß ich nicht, wer teilgenommen hat,

(Zurufe - Unruhe)

wie und unter welchen Kriterien die zuständige Behörde diese Veranstaltung genehmigt hat. All diese Punkte werde ich mir schildern lassen. Danach kann ich mir ein Bild vom Sachstand machen. Mein Haus ist nicht die ausführende Behörde. Ich bin nur der Auffassung - als diejenige, die das mit dem Ministerpräsidenten unterschrieben hat und sich sehr wohl bewusst dessen war, was wir von unserer gesamten Bevölkerung verlangen -, dass man dazu übergehen muss, auch einmal etwas zu sagen, wenn man sieht, dass möglicherweise irgendetwas aus dem Ruder läuft.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir fahren jetzt in der festgelegten Reihenfolge fort. Erst ist Herr

Abg. Lippmann an der Reihe und dann Herr Abg. Gallert. Die nächsten Redner nenne ich danach. Bitte, Sie haben das Wort, Herr Lippmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe mich allerdings zu einem anderen Sachverhalt gemeldet und will deswegen an dieser Stelle nicht auf die letzte Debatte eingehen.

Frau Ministerin, es gibt bei den ganzen Lockerungsgeschichten einen speziellen Bereich, der auch zu intensiven Diskussionen geführt hat: Das sind die Schulen und die Kitas vor dem Hintergrund, dass natürlich immer zu Recht angesprochen wurde, dass es dort schwierig und teilweise unmöglich ist - auch in anderen Kontexten, wo das eine wichtige Rolle spielt -, Hygienevorschriften, Abstandsregelungen usw. einzuhalten.

Wir wissen, dass in den Schulen jetzt natürlich sehr viel mehr Kinder und Beschäftigte unterwegs sind. In den Kitas ist das erst recht der Fall. Vor dem Hintergrund spielt in den Diskussionen natürlich immer eine Rolle, was wir unternehmen sollten, damit das alles fortgeführt werden kann und wir dort keine Rolle rückwärts vollziehen müssen. Dabei spielt zum einen die Maskenfrage eine Rolle. Zum anderen spielen aber auch die Tests - ich bin wieder bei den Tests - eine Rolle.

Wir haben uns schon mehrfach dazu geäußert. Bezogen auf Ihre Teststrategie, mit der begonnen wurde, besteht eigentlich die klare Erwartung, dass gerade in diesen beiden Bereichen - Schulen und Kitas - regelmäßige stichpunktartige Tests durchgeführt werden - gerade vor dem Hintergrund, dass die Kapazitäten vorhanden sind und die Testanzahl sinkt, sodass wir einen Eindruck und Überblick haben und dort nicht irgendetwas entsteht, was uns zu einer Rückkehr zu Restriktionen bewegt. Vielmehr sollen sich die Eltern, aber auch die Bevölkerung insgesamt sicher sein können, dass der Weg, den wir in diesen Kindertageseinrichtungen und Schulen gehen, gesundheitspolitisch - sage ich einmal - abgesichert ist. Ich finde, hierbei spielen Tests eine Rolle. Ich habe bei Ihren Ausführungen zur Teststrategie - vielleicht aus akustischen Gründen - nicht gehört, welche Überlegungen es dazu gibt. Wird sich diesbezüglich etwas tun?

Frau Ministerin, bevor Sie antworten, weise ich darauf hin, dass ich schon zwei Fragesteller genannt habe. Danach, denke ich, ist die Fragestunde vorüber. Ich weiß, wie interessant dieses Thema gerade ist. Sie müssen entscheiden, ob wir über diese Stunde hinausgehen. Ich werde aber jetzt erst einmal die genannten Fragesteller ihre Frage stellen lassen. Sie dürfen antworten.

Dann stelle ich noch einmal die Frage an das Plenum. - Bitte, Sie haben jetzt die Möglichkeit zu antworten.

Ich kann einfach nur noch einmal sagen: Bei der Teststrategie - vielleicht habe ich das in der Fragestunde mündlich zu kurz dargestellt, aber Sie haben heute die Möglichkeit, das in einer Pressemitteilung in allen Einzelheiten nachzulesen - habe ich mich nicht von irgendwelchen politischen Dingen leiten lassen, sondern ich habe mir insbesondere von Virologen und Wissenschaftlern Rat eingeholt zu der Frage, was bei der Teststrategie sinnvoll ist und was nicht.

Mir ist gesagt worden: Testet man in einem bestimmten Zeitraum in einer Kita oder in einer Altenpflegeeinrichtung, dann hat man immer nur den Wert für den Tag. Man kann eventuell jemanden positiv testen - ja oder nein. Man hat aber nicht den Stand dessen, was man eigentlich braucht, um zu wissen: Ist diese Einrichtung gefährdet, kommt etwas oder haben soundso viele Personen die Infektion im Grunde schon hinter sich? - Sie bekommen damit also die Dunkelziffer nicht heraus.

Der Pandemiestab - es waren auch Ärzte dabei, die das zusammen mit dem Landesamt für Verbraucherschutz entwickelt haben - hat sozusagen die Teststrategie erarbeitet, die Sie jetzt ähnlich in Thüringen sehen werden. Ich glaube, wir sind die Ersten, die zusammen mit Thüringen so eine Teststrategie durchführen. Natürlich wird dabei die Bevölkerungsgruppe, die Sie angesprochen haben, berücksichtigt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Bitte, Herr Abg. Gallert, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, jetzt hat mich Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Siegmund doch ein bisschen stutzig werden lassen. Ich gebe gern zu: Wir befinden uns alle in einer komplizierten Situation. Es geht um die Frage: Wie differenziert man, welche Veranstaltungen erlaubt oder nicht erlaubt sind?

Offensichtlich - das wunderte mich nun ein bisschen - steht Ihr Urteil über die Veranstaltung, die Herr Siegmund angesprochen hat, schon fest. Sie werden mit der Aussage zitiert, dass diese Veranstaltung illegal gewesen sei. Das heißt, sie war eine Straftat.

Insofern wundert mich, dass Sie jetzt sagen, Sie wollen sich dazu erst einmal Informationen zuarbeiten lassen. Also, dann frage ich mich, wie

Sie in der Öffentlichkeit zu einem solchen Urteil gekommen sind. Ich will mich aber gar nicht auf die juristische Ebene begeben.

Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dass das Selbstorganisationsrecht des Landtages und die Freiheit des Abgeordnetenmandates eine solche Veranstaltung vielleicht deswegen nicht gut aussehen lassen, weil wir in der Bevölkerung eine Vorbildfunktion haben, dann frage ich Sie, Frau Grimm-Benne, wie Sie denn Ihren eigenen Auftritt zusammen mit dem Herrn Ministerpräsidenten in der Uniklinik - in einem Krankenhaus - öffentlichkeitswirksam beurteilen. Dieser fand während der Geltungsdauer der Vierten Eindämmungsverordnung statt. Es waren Bilder zu sehen, auf denen sie mit vier, fünf Leuten zusammenstehen und sich offensichtlich - zwar mit Masken - mit mehr als zwei Personen unterhalten.

Dazu sage ich eindeutig: Wenn Sie sagen, eine solche Veranstaltung der Fraktion hätte aus Vorbildgründen nicht stattfinden dürfen, dann frage ich mich, was Sie mit dem Herrn Ministerpräsidenten eigentlich in der Uniklinik gemacht haben.

(Zustimmung)

Frau Ministerin Grimm-Benne.