Protokoll der Sitzung vom 07.05.2020

(Beifall)

Danke. Auch hierzu sehe ich weder eine Frage noch eine Intervention. Deshalb kann sich Herr Meister für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf seinen Redebeitrag vorbereiten. - Herr Meister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Burgenlandkreis ist nicht nur ungewöhnlich schön, er hat auch für die Kommunalaufsicht ungewöhnlich wenige Amtsblätter, nämlich keines. Der Verzicht auf diese unter literarischen Gesichtspunkten tatsächlich eher zweifelhafte, juristisch aber nicht unbedeutende Publikationsform hat nun allerdings einen eklatanten Nachteil.

Das OVG Magdeburg - das Aktenzeichen habe ich jetzt nicht parat, das müssen wir nachschauen - sah in einer Entscheidung die Veröffentlichung im Amtsblatt der nächsthöheren Kommunalaufsichtsbehörde als nicht gesetzeskonform an. Nach Auffassung des Gerichts ist damit zum Beispiel der Abwasserzweckverband Naumburg nicht rechtswirksam entstanden. Das ist in der Praxis unerfreulich, da die Beseitigung der Abwässer und die Abrechnung der entsprechenden Kosten auch im Burgenlandkreis ein berechtigtes Anliegen darstellen und in den vergangenen Jahrzehnten trotz des jetzigen überraschenden Nichtbestehens des Verbandes auch durchgeführt worden waren.

Um den in einem juristischen Zwischenreich zwischen Existenz und Nichtexistenz gefangenen Verbänden - die Freunde der Quantenphysik werden sich an Schrödingers Katze erinnert fühlen - den Weg ins Licht zu bahnen, ist es nun also an uns als Legislative, zu einem rückwirkend heilenden Rettungseinsatz auszurücken. Ob die Judikative das rückwirkend durchgehen lässt, wird man zukünftigen Urteilen entnehmen können. Ich bin da aber optimistisch.

Jüngst ist im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf auch über weitere Änderungen diskutiert worden, die sich leider hier nicht wiederfinden, auf die ich jedoch noch hoffe. In dem Zusammenhang wären mit den Kreisumlagen die wichtige Möglichkeit der Änderung von Haushaltssatzungen auch nach Ablauf des Haushaltsjahres, die Regelung von rechtswirksamen Veröffentlichungen im Internet und die Diskussion über eine Regelung des kommunalen Finanzrechts in Krisensituationen zu nennen. Wir als Fraktion sind dazu weiterhin gesprächsbereit. Die Überweisung in den Innenausschuss ist schon beantragt worden. - Vielen Dank.

(Beifall)

Es gibt auch hier keine Interventionen und keine Fragen. Frau Schindler kann sich langsam darauf vorbereiten, den letzten Redebeitrag in unserer Debatte zu halten. - Frau Schindler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befinden uns in einem Rechtsstaat. Und genau das Verfahren, das meine Vorredner schon mehrfach dargestellt haben, ist ein Beispiel dafür, dass durch eine Rechtsprechung auch darauf hingewiesen wird, wo Fehler bestehen und wo durch den Gesetzgeber dann die Möglichkeit besteht, das durch ein Heilungsgesetz wieder zu verändern. Das ist Sinn und Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs. Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechtssicherheit.

Die Begründung, die Herr Erben in seiner Vorstellung des Gesetzentwurfs dargelegt hat, ist sehr ausführlich und stellt sich für den Laien sehr kompliziert dar. Der Gesetzentwurf ist notwendig und insbesondere für die Betroffenen vor Ort wichtig. Ich bitte darum, die Beratung mit den entsprechenden Hinweisen im Ausschuss zügig durchzuführen, sodass wir hier im Plenum bald zu einer Beschlussfassung kommen können. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe auch hierzu keine Intervention, keine Fragen. Deswegen können wir gleich zur Überweisung kommen.

Einen Antrag auf Überweisung in den Innenausschuss habe ich gehört. Gab es irgendeinen Vorschlag zur Mitberatung? - Offensichtlich nicht. Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes in der Drs. 7/6029 in den Innenausschuss ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Koalition und die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? - Nein, das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Demzufolge ist der Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen worden.

Damit schließen wir den Tagesordnungspunkt 12 und nehmen hier vorn den letzten Wechsel des Tages vor.

Meine Damen und Herren!

Wir kommen jetzt zu dem

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Infrastrukturgesellschaft stoppen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/478

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 7/5922

(Erste Beratung in der 12. Sitzung des Landtages am 28.10.2016)

Berichterstatter ist, wie mir vorhin gesagt wurde, Herr Güssau. Sie haben das Wort, Herr Abg. Güssau.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute in Vertretung für Herrn Abg. Dr. Falko Grube. Er ist heute verhindert. Ich habe mich bereit erklärt, das für den Kollegen zu übernehmen; das ist kein Problem.

Meine Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema „Infrastrukturgesellschaft stoppen“ hat der Landtag in der 12. Sitzung am 28. Oktober 2016 - Frau Brakebusch hat es gerade erklärt - zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Die Abschaffung der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen und die Übernahme der Aufgaben durch eine bundeseigene Infrastrukturgesellschaft sind im Rahmen der Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 beschlossen worden.

Ziel des Antrages war die Ablehnung der Gründe die Gründung der Infrastrukturgesellschaft: die Aufgabenübernahme der Bundesfernstraßenverwaltung und eine vermutete Schattenverschuldung durch ÖPP-Projekte.

Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat zu dem Antrag in mehreren Sitzungen beraten. In der 5. Sitzung am 10. November 2016 stand der Antrag erstmals auf der Tagesordnung. Die Vertreter der Landesregierung berichteten zur aktuellen Lage unter Einbeziehung der Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz. Seitens der Verkehrs - -

(Unruhe)

- Siggi, das stört. - Frau Präsidentin, ich kann kaum lesen. - Die Landesregierung berichtete in der Dezembersitzung 2016, in der Sitzung am 12. Januar 2017, in der Sitzung am 16. März 2017 und in der Sitzung am 20. April 2017. Im Februar und im März 2017 wandten sich der Gesamtpersonalrat und der Hauptpersonalrat der Landesstraßenbaubehörde mit Schreiben und Stellungnahmen an den Verkehrsausschuss.

In der Sitzung am 18. Mai 2017 berichtete die Landesregierung zu den Ergebnissen und Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz, die am 27. und 28. April 2017 in Hamburg stattfand.

Im Jahr 2018 verständigte sich der Ausschuss darauf, dass die Landesregierung über die Infrastrukturreform berichten solle, wenn es neue Sachstände gebe. Die Gründung der Autobahn GmbH des Bundes erfolgte am 13. September 2018. Eine erneute Berichterstattung fand in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17. Januar 2019 statt.

In der Sitzung am 17. November 2019 verständigte sich der Ausschuss auf eine Weiterberatung zu dem Thema am 16. Januar 2020 mit einem Vertreter der Autobahn GmbH des Bundes. Die Vertreter der Autobahn GmbH berichteten wie folgt:

Erstens. Die Autobahn GmbH übernimmt ab dem 1. Januar 2021 Planungen, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland.

Zweitens. Sie gliedert sich ab 2021 deutschlandweit in zehn Niederlassungen, 41 Außenstellen und 189 Autobahnmeistereien auf. Zukünftig werden dort bis zu 15 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein.

Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss dafür, den Antrag für erledigt zu erklären, da, wie ausgeführt, die Autobahn GmbH des Bundes am 13. September 2018 in Berlin gegründet wurde. Dies mündete in eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen, die mit 10 : 2 : 0 Stimmen beschlossen und als Vorlage 11 verteilt wurde.

In der 76. Sitzung am 10. Februar 2020 schloss sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen dieser vorläufigen Beschlussempfehlung mit

7 : 0 : 5 Stimmen an.

Die abschließende Beratung zu diesem Antrag, in der eine Beschlussempfehlung für den Landtag erarbeitet wurde, fand im Verkehrsausschuss in der 41. Sitzung am 12. März 2020 statt. Als Beratungsgrundlage diente die vorläufige Beschlussempfehlung in der Vorlage 11. Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Finanzausschusses in der Vorlage 12 vor. Änderungsanträge gab es nicht.

Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 8 : 2 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/5922 vorliegende Beschlussempfehlung, die darauf abzielt, den Antrag für erledigt zu erklären. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Abg. Güssau. - Es mag ja sein, dass es nicht alle Abgeordneten interessiert, aber wenn ein Berichterstatter hier vorn über den Werdegang und den Ablauf berichten soll, wäre es schon angemessen, wenn man dann etwas ruhiger ist; denn - wir haben das eben gemerkt - der Beichterstatter konnte kaum durchdringen. Zumindest hatte er das signalisiert. Deswegen noch einmal einen Appell an Sie, hier etwas konzentrierter und etwas ruhiger zu agieren. - Vielen Dank.

Der Ältestenrat hat entschieden, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Debatte abgehandelt werden soll. Deswegen können wir gleich in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5922 eintreten. Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr. Wer dieser Beschlussabstimmung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein Abgeordneter von der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist der große Rest der Fraktion der AfD. Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 erledigt.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Klare Regelungen für den Arbeitsschutz und Arbeitnehmer*innenrechte

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5932

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/5997

(Erste Beratung in der 98. Sitzung des Landtages am 30.03.2020)

Berichterstatter hierzu wird der Abg. Herr Steppuhn sein. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.