Ich werde auf jeden Fall auch bei den Abstimmungen genau hinschauen, was nämlich gestern gar nicht passiert ist. Diejenigen, die dort oben gesessen haben, können das ganz bestimmt nachvollziehen. Schauen Sie einfach einmal, setzen Sie sich selbst mal oben hin. Dann wissen Sie, wie schwierig diese Zeit ist. Deswegen: Hochachtung und vielen Dank an die Abgeordneten, die nach dort oben ausweichen.
Nichtsdestotrotz kommen wir jetzt zu einem wichtigen Punkt, und zwar treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe keinen Antrag auf Ausschussüberweisung vernehmen können.
- Ich bitte doch etwas um Ruhe. Der Kollege Gallert hat es gestern gut wie folgt formuliert: Bitte konzentrieren Sie sich, damit Sie auch wissen, was Sie abstimmen wollen bzw. abgestimmt haben.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zum Antrag in der Drs. 7/6127. Das ist der Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen, auch oben auf der Tribüne. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Weder Gegenstimmen noch Stimmenthaltungen.
Wir haben den Alternativantrag, der damit eigentlich erledigt ist, und wir haben den weiteren Antrag von der Fraktion DIE LINKE vorliegen. Da Sie dem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt haben, ist dieser Antrag auch erledigt?
- Nein, ist nicht erledigt. Ich schaue deswegen ja auch in Ihre Richtung. - Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6081 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Auf der Tribüne habe ich das jetzt nicht verfolgen können.
- Nach Enthaltungen habe ich auch noch nicht gefragt. Herr Poggenburg, ich war noch gar nicht ganz so weit; das stimmt. - Wer enthält sich der
Stimme? - Ein fraktionsloses Mitglied enthält sich der Stimme. Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 erledigt.
Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Me- dienänderungsstaatsvertrag)
Hierzu gibt es eine Information der Landesregierung gemäß § 1 Nr. 3 und § 4 des Landtagsinformationsgesetzes in Verbindung mit Abschnitt II Nrn. 1 und 2 der Landtagsinformationsvereinbarung. Hierzu liegt die ADrs. 7/EUR/29 vor.
Vielen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf des ersten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wurde auf der Konferenz am 12. März 2020 durch die Ministerpräsidenten der Länder mehrheitlich beschlossen, und es wurde in Aussicht genommen, den Staatsvertrag zum 17. Juni 2020 zu unterzeichnen.
Mit Schreiben vom 2. April 2020 hat die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur dem Landtag den Entwurf des Ersten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge mit dem Hinweis übersandt, dass eine Stellungnahme Berücksichtigung finden könnte, wenn sie der Landesregierung bis zum 29. Mai 2020 zugeht. Unsere Landtagspräsidentin hat die LIV-Vorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zur Beratung überwiesen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat über die Vorlage erstmalig in der 36. Sitzung am 29. April 2020 beraten. Die Fraktionen waren sich einig, dem Landtag eine Beschlussempfehlung vorzulegen. Staatsminister
Robra erklärte in diesem Zusammenhang, dass eine Stellungnahme des Landtages, die bis zum 17. Juni 2020 um 9 Uhr vorliegt, von der Landesregierung berücksichtigt werden kann.
In der 37. Sitzung am 5. Juni 2020 hat der Ausschuss den Verzicht auf die Abgabe einer Stellungnahme mit 8 : 5 : 0 Stimmen beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Unterzeichnung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags endet nicht das Verfahren zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge. Vielmehr beginnt dann das Ratifikationsverfahren. Der entsprechende Gesetzentwurf zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag ist dem Landtag zur Beratung und Abstimmung noch zuzuleiten.
Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 7/6141. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt keine Wortmeldungen. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte einsteigen, hat für die Landesregierung der Herr Staats- und Kulturminister Herr Robra das Wort. Bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns hier im Landtag schon vielfach inhaltlich mit den Fragen der Beitragsfestsetzung für die Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland befasst. Ich denke, wir sollten das im Laufe des Jahres auch weiter tun.
Es gilt jetzt, den Übergang vom exekutiven Vorverfahren zum parlamentarischen Hauptverfahren zu gestalten, und zwar in allen 16 Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland. Das ist in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verfahren der Beitragsfestsetzung so angelegt.
Die Landesregierung sieht trotz der Vorbehalte gegen die Eins-zu-eins-Umsetzung der KEFEmpfehlung durch die Anstalten ihre vornehmste Aufgabe zurzeit darin, den Zugang zu den Landesparlamenten zu eröffnen.
Die für die Intendantinnen und Intendanten, die auch hier im Parlament bei den Fraktionen schon zu Gast gewesen sind und sicherlich noch sein werden, neue Erkenntnis des aktuellen Beitragsfestsetzungsverfahrens ist: Es entscheiden nicht die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, sondern es entscheiden die rund 1 800 Abgeordneten in den 16 Landesparlamenten. Deren Meinung zählt; denn sie sind die Repräsentantinnen und Repräsentanten der Wählerinnen und Wähler. Die Regierung ist gewählt, der Minister
präsident ist gewählt, die Minister sind ernannt. Aber nach meinem Verständnis vom Verfahren gehört das jetzt in die Landesparlamente.
Deswegen wird, wenn heute keine andere Entscheidung im Landtag von Sachsen-Anhalt fällt, die Landesregierung mit dem klaren Vorbehalt, dass das keine inhaltliche Identifikation mit der 86-Cent-Empfehlung der KEF ist, aller Voraussicht nach den Staatsvertrag ebenso unterschreiben wie die anderen 15 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Täte sie es nicht - das sage ich nur noch einmal zur Klarstellung -, wäre das Verfahren jetzt zu Ende. Keines der Parlamente könnte sich damit befassen. Der Lernprozess der Intendantinnen und Intendanten, den ich jedenfalls wahrnehme, wäre unterbrochen. Das wäre für die Rundfunkanstalten und für das Verhältnis der Rundfunkanstalten zu den Parlamenten in Deutschland nicht gut.
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Wortmeldung. - Herr Abg. Gebhardt, bitte. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Robra, Sie haben eben gesagt, der Ministerpräsident wird den Staatsvertrag unterschreiben, um das parlamentarische Verfahren möglich zu machen. Ich möchte Sie fragen: Wird es neben der Unterschrift des Ministerpräsidenten noch eine Erklärung geben, in der darauf hingewiesen wird, dass aktuell im Landtag von Sachsen-Anhalt keine Mehrheit für diesen Staatsvertrag in Sicht ist?
Ja, mit Sicherheit wird es diese Erklärung geben, um eben auch keinen Zweifel daran zu lassen, dass damit ausschließlich die Tür für die parlamentarischen Befassungen in den 16 Landesparlamenten eröffnet werden soll und dass den Landtagen eben nicht das Wort abgeschnitten wird.
- Nein, das ist bei uns noch nicht angekommen. Sie haben noch niemanden gemeldet. Aber ich sehe es jetzt gerade. Sie können sich schon einmal auf den Weg machen. Für die AfD-Fraktion wird Herr Kollege Rausch sprechen. Sie haben jetzt die Möglichkeit. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Heute diskutieren wir über den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6141.
Ja, meine Damen und Herren, von Sachsen-Anhalt gehen kritische Signale aus, die tatsächlich dazu führen können, dass der Rundfunkbeitrag eben nicht steigt, wie es die KEF in ihrem Bericht zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten fordert.
Die Rundfunkgebühren sollen doch tatsächlich um 86 Cent steigen. Von Einsparungsmaßnahmen in den Funkanstalten kann hier keine Rede sein. Wer sich Intendanten mit astronomischen Gehältern leistet, wer sich Gehälter von Redakteuren mit außertariflicher Bezahlung leistet, der kann nicht - ich sage ausdrücklich: nicht - von Konsolidierung sprechen, meine Damen und Herren.