Das wird wohl auch der Grund dafür gewesen sein, dass Sie hier am Rednerpult gelogen und gesagt haben: Wir haben in unserem Gesetzentwurf vergessen, die Landesverfassung zu ändern. - Die Wahrheit ist: Sie haben Ihren Gesetzentwurf zurückgezogen, haben sich verkrochen und kassieren; das ist die Wahrheit.
Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir es mit einem Ältestenratsbeschluss vom 4. Juni zu tun haben; den lese ich einmal kurz vor: Es wird für das Plenum zudem vereinbart, bis auf Weiteres auf namentliche Abstimmung zu verzichten. - Da ich bei dieser Ältestenratssitzung selbst dabei war, kann ich mich, ehrlich gesagt, nicht daran erinnern, dass es Seitens der AfD-Fraktion dagegen eine Intervention gab.
Das Problem besteht jetzt darin, dass wir es trotz alledem heute machen, es sei denn, wir sagen, der Beschluss erfüllt den Ausnahmetatbestand der Geschäftsordnung, der ja ausdrücklich dazu vereinbart, dass wir, wenn nicht acht Abgeordnete oder eine Fraktion widersprechen, entsprechend von der Geschäftsordnung abweichen können. Wenn ich den Beschluss so lese und weiß, dass der im Ältestenrat ohne Gegenstimme gefasst worden ist, könnte ich ihn so interpretieren.
Jetzt habe ich aber bereits Vertreter der AfDFraktion bei mir vorn gehabt, die sagen: Nein, sie interpretieren die Beschlüsse des Ältestenrates nicht so, sondern sie bestehen auf einer namentlichen Abstimmung. Diese namentliche Abstimmung werden wir, weil die Geschäftsordnung ein höheres Gut gegenüber einem Beschluss des Ältestenrates ist, dann auch durchführen. Und wir werden sie an der Stelle durchführen, an der die Geschäftsordnung es vorschlägt. Das ist Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD, nämlich die Änderung der Verfassung. Das will ich nur schon mal gesagt haben.
Da das nicht den Planungen, die wir nach dem Ältestenratsbeschluss vom 4. Juni gemacht haben, entspricht, will ich auch gleich darum bitten, dass die entsprechenden Materialien für den Namensaufruf zur Verfügung stehen und dass wir die entsprechenden Vorbereitungen treffen. - So viel dazu.
Jetzt können wir fortfahren. In der Debatte der Fraktionen spricht nun für die SPD-Fraktion der Abg. Herr Erben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Roi, Sie haben erneut eindrucksvoll bewiesen, dass Sie die Gründe für die aktuelle Rechtslage eben nicht verstanden haben; denn Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf zurück zur Verfassungs- und Ge
Genau diese hat sich damals in vielerlei Hinsicht als untauglich erwiesen. Nie war in der Praxis das Votum der sogenannten Diätenkommission Grundlage für die gesetzliche Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung. Das Ziel war, dass es eine klare Grundlage gibt, nach der die Abgeordnetenentschädigung festgesetzt wird.
Die Abgeordnetenentschädigung ist abhängig von der Einkommensentwicklung in unserem Land, im Positiven, aber eben auch im Negativen. Die Regelungen bestehen, sie haben sich bewährt und Sie wollen sie nunmehr schleifen. Das will die große Mehrheit in diesem Haus nicht.
So wird es im Jahr 2021 auch dazu kommen, dass die vermutlich drastischen Auswirkungen der Coronakrise auf die Einkommensentwicklung in Sachsen-Anhalt auf die Abgeordnetenentschädigung durchschlagen wird. Das - ich kann das, was Sie hier vorgelegt haben, nicht anders verstehen - wollen Sie offensichtlich mit Ihrem Gesetzentwurf gleich noch mit verhindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dennoch sehen wir als SPD-Fraktion das Missverhältnis zwischen der aktuellen Einkommensentwicklung wegen der Coronakrise und der nun feststehenden Entschädigungserhöhung zum 1. Juli 2020. Erstere ist geprägt von Kurzarbeit, erhöhter Arbeitslosigkeit, Einkommensausfällen bei Selbstständigen usw.
Deswegen ist es für uns Sozialdemokraten eine Frage des Anstandes, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung, die wir eigentlich nicht haben wollen, aber zunächst annehmen müssen,
gemeinsam für gemeinnützige Zwecke einsetzen und dies auch gegenüber der Öffentlichkeit transparent abrechnen werden. Wir werden ab Juli 2020 für ein Jahr jeden Monat 3 012,50 € für einen gemeinnützigen Zweck spenden.
Im Juli fangen wir damit an. Empfänger wird der Seniorenbesuchsdienst „Klingelzeichen“ der Freiwilligenagentur Halle e. V. sein. Ich will die Gelegenheit und meine restlichen Sekunden noch nutzen, das Projekt vorzustellen; denn viele Menschen genießen das Älterwerden und den Umstand, mehr Freiräume für eigene Aktivitäten zu haben.
Aber das Alter kann auch beschwerlich sein und die Mobilität einschränken. Wenn dann die Familie oder Bekannte nicht mehr vor Ort sind, kann
dies zu ungewollter Einsamkeit führen. Hier hat der Seniorenbesuchsdienst „Klingelzeichen“ Hilfe geschaffen, um einsamen älteren Menschen Freude zu bereiten.
Ältere Menschen, die sich Kontakte wünschen, werden regelmäßig von den gleichen Ehrenamtlichen aus dem Kreis des Seniorenbesuchsdienstes „Klingelzeichen“ besucht. Aktuell sind 80 Ehrenamtliche in Halle-Neustadt, in Halle-Nord und in Halle-Süd als Seniorenbesucherinnen aktiv. Unsere Unterstützung wird im Juli, also in wenigen Tagen, dorthin gehen. - Herzlichen Dank.
Ich habe insgesamt zwei Wortmeldungen aus der AfD-Fraktion als Fragen. Wir sind in einer Dreiminutendebatte. Deshalb nehme ich nur eine an. - Herr Erben, Herr Roi hat eine Frage. Wollen Sie die beantworten? - Er will sie nicht beantworten; damit hat es sich erledigt.
Dann gehen wir weiter in der Debatte der Fraktionen. Es spricht jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abg. Herr Gebhardt. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Erben hat schon darauf hingewiesen: Was die AfD hier beantragt, ist für den Landtag von Sachsen-Anhalt nicht neu. Eine solche Diätenkommission gab es bereits bis zur vorletzten Parlamentsreform. Und, wie Herr Erben gesagt hat, sie hat sich aus mehreren Gründen nicht bewährt.
Zum einen gab es keine Transparenz und keine Nachvollziehbarkeit bei den Vorschlägen, die die Kommission gemacht hat. Wenn Sie auf der einen Seite Transparenz einfordern, können auf der anderen Seite aber nicht erklären, wie durch diese Kommission Transparenz hergestellt werden soll.
Zum anderen - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen - hat diese Kommission jedes Mal deutlich höhere Vorschläge für eine Diätenerhöhung gemacht, als sie jetzt realisiert wurden.
Das ist jetzt Ihr Maßstab und da wollen Sie wieder hin. - Na, herzlichen Glückwunsch! Wenn das eine Diätensenkung sein soll, dann hat das mit einfacher Mathematik an der Stelle sehr wenig zu tun.
den Vorschlag gemacht, in einem Jahr die Diäten um mehr als 850 € zu steigern; 850 € auf einen Schlag.
Das sind Ihre Vorstellungen und Ihre Vorschläge, die Sie uns anbieten und die Sie als Senkung verkaufen wollen. Meine Damen und Herren, mir fehlt jegliche Fantasie, wie ich so etwas den Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft vermitteln will.
Jetzt kommen wir zu der Diätenerhöhung in diesem Jahr. Herr Erben hat schon darauf hingewiesen: Wir haben uns mehrheitlich darauf verständigt, dass wir die Diäten nicht an die Steigerung im öffentlichen Dienst anpassen - danach ist übrigens die Diätenkommission verfahren -, sondern an die allgemeine Lohnentwicklung.
Nun haben wir - das zeigen die neuesten Statistiken - das erste Mal in Sachsen-Anhalt leider eine Lohnentwicklung, die nach unten geht. Das wird sich natürlich bei den Diäten bemerkbar machen, und zwar im negativen Sinne. Also werden wir im nächsten Jahr bei den Diäten automatisch ohne irgendeine Empfehlung eine Entwicklung haben, die logischerweise nach unten gehen muss.
Den Prozess wollen Sie jetzt stoppen. Das müssen Sie uns mal erklären. Das müssen Sie vor allen Dingen den Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass ausgerechnet dann, wenn die Diäten ausnahmsweise mal sinken sollen, Sie mit dem Vorschlag kommen, dass dieser Automatismus ausgesetzt wird. Ich finde das an der Stelle im höchsten Maße unehrlich von Ihnen. Das passt auch zu Ihrem Redebeitrag, Herr Roi; denn Sie haben die Bezüge von anderen Fraktionen genannt, nur zu Ihren eigenen sagen Sie nichts an der Stelle.
Alle Fraktionen haben für sich Beschlüsse gefasst, wie sie mit den Diätensteigerungen in diesem Jahr umgehen wollen. Es gibt eine Fraktion, von der wir dazu bisher gar nichts gehört haben: das ist Ihre. Sie schulden den Bürgerinnen und Bürgern Transparenz und Aufklärung, wie Sie mit Ihren Diätensteigerungen umgehen.
Und vor allen Dingen wäre es interessant, wie Sie mit den Funktionsumlagen umgegangen sind, die Sie sehr oft thematisiert haben, die nachweislich zu Unrecht bezahlt wurden,
nämlich an Stellvertreter von Stellvertretern. Es wäre interessant zu wissen, was Sie mit dem Geld gemacht haben.
Ich sehe dazu eine Intervention des Kollegen Roi. - Herr Kollege Roi, denken Sie bitte daran, dass wir in einer Dreiminutendebatte sind. Da ist die maximale Zeit für Interventionen eine Minute. Die haben Sie genau jetzt.
Schade, dass Herr Gebhardt wahrscheinlich nicht darauf reagieren wird, aber wir werden es sehen. Sie haben in der ersten Lesung hier behauptet, dass die Parlamentsreform, die DIE LINKE unterzeichnet hat, Einsparungen mit sich gebracht hat.
Schauen Sie bitte auf die Seite 42 des damaligen Gesetzentwurfes. Da steht, welche Mehrbelastungen Ihr Gesetz, das Sie unterschrieben haben, für das Jahr 2020 für den Landeshaushalt bedeutet; das sind 790 000 €. Im nächsten Jahr sind es 1,28 Millionen €. - Das zum Ersten.