Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

Ihr Herr Staatssekretär hat Folgendes zu Protokoll gegeben: Das Bergamt verlangt vom Bergbetreiber, die Auskofferung zu planen. Wir, das heißt das Umweltministerium, werden jetzt parallel dem Bergbetreiber mitteilen, dass wir eine Auskofferung nicht finanzieren, sondern nur eine Abdichtung. Damit ist der Bergbetreiber natürlich in einem Dilemma, das er lösen muss. Wir müssen uns jetzt darüber klar werden, wie es an der Stelle weitergehen soll.

Leider hat er nur die Frage gestellt, aber nicht die Antwort gegeben. Können Sie mir denn sagen, wie es denn jetzt verfahrenstechnisch weitergeht? Das heißt, wer entscheidet, was jetzt getan werden muss?

Frau Ministerin, bitte.

Herr Hövelmann, herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich will so anfangen, wie ich auch vor einer knappen Stunde angefangen habe: Ich hätte mir gewünscht, dass man zunächst Einvernehmen hergestellt hätte; denn, wie gesagt, es ist per se nichts Schlimmes, unterschiedliche Rechtsauffassungen zu haben. Das muss man irgendwie austragen.

Es wäre schön gewesen, das erst einmal auszutragen und zu versuchen, Einvernehmen herzustellen, bevor man nach außen handelt. Ich denke, das wäre für uns alle eine bessere Situation gewesen.

Ein weiterer Punkt: Wir als Umweltministerium tun dabei erst einmal nichts, außer dass wir die Aufsicht darüber haben. Sie sehen ja, dass wir uns intensiv damit beschäftigen. Aber der handelnde Akteur ist die LAF und nicht das Umweltministerium.

Das Umweltministerium ist insofern involviert, als die LAF bei uns liegt und wir die Aufsicht darüber führen. Die LAF hat dem Betreiber die Rechtsauffassung vorgetragen, die ich versucht habe, heute im Laufe der letzten Stunde vorzutragen, nämlich dass sie nur die Abdeckungsvariante und nicht die Auskofferungsvariante bezahlen dürfen.

Jetzt muss man schauen, wie es weitergeht. Das hat schon etwas mit der letzten Stunde und mit der rechtlichen Interpretation zu tun. Es hat nicht nur mit der gutachterlichen Interpretation zu tun,

also mit der Frage: Was ist eine angemessene Variante und was ist eine angemessene Abwägungsentscheidung?

Sie als ehemaliger Minister wissen sehr gut, was man dabei alles beachten muss. Es ist auch eine Frage der Rechtsauffassung. Wenn ich die Neptune Energy als ein neues Unternehmen behandele, weil sie über eine Deadline der Stilllegung hinaus betrieben hat, dann sind wir von der Altlastenfreistellung ganz weit weg.

Insofern kann ich Ihnen im Moment noch nicht sagen, wie die rechtliche Bewertung am Ende aussieht. Ich kann nur nach bestem Wissen und Gewissen die rechtliche Bewertung vortragen, wie ich sie von der LAF und von meinen Umweltrechtlern vorgetragen bekommen und auch geprüft habe.

Aber der Landtag hat schon zu einem früheren Zeitpunkt die Entscheidung getroffen, dass die Auskofferung nicht am Geld scheitern wird, sodass ich davon ausgehe, dass die Entscheidung, die der Landtag getroffen hat, auch handlungsleitend sein wird, unabhängig davon, wer am Ende bezahlt.

Herr Hövelmann, Sie möchten eine Nachfrage stellen? - Bitte.

Vielen Dank. - Vielen Dank für die klaren Aussagen, Frau Ministerin.

Herr Rehda hat an anderer Stelle Folgendes ausgeführt: Letztlich, fürchte ich, wird das dazu führen, dass der Betreiber, um erst einmal Schaden abzuwenden, gar nicht anders kann, als sich gegen diesen Bescheid zur Wehr zu setzen. Das heißt, es wird über kurz oder lang vor Gericht landen. Dann werden wir die Aktendeckel zumachen und können uns in fünf Jahren wieder darüber unterhalten.

Können Sie gegenüber dem Parlament versichern, dass dies nicht die Vorgehensweise des Ministeriums ist?

Frau Ministerin, bitte.

Das kann ich Ihnen versichern, weil der Staatssekretär überhaupt nicht über das Ministerium ausgeführt hat; vielmehr hat er eine Prognose angestellt, wie Neptune Energy reagieren wird. Ich möchte, ehrlich gesagt, gar nicht in diese Fuß

stapfen treten. Neptune Energy ist ein großes Wirtschaftsunternehmen. Die werden selber wissen, wie sie reagieren. Das werden wir abzuwarten haben. Das ist überhaupt nicht unser Beritt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen diesbezüglich. - Jetzt hat die AfD die Möglichkeit, ihre Frage zu stellen. Ich weise darauf hin, dass wir dafür noch sechs Minuten zur Verfügung haben. Herr Schmidt, Sie haben jetzt die Möglichkeit.

Vielen Dank. - Nachdem der 18. Parlamentarische Untersuchungsausschuss aufdeckte, dass neun sogenannte Großspieler im Raum Zerbst mehrere Millionen Euro im Bereich Oddset-Sportwetten platziert hatten, wurde Anfang des Jahres einer Großspielerin die Lotto-Verkaufsstellenkonzession entzogen.

Ich frage die Landesregierung, welche weiteren Maßnahmen ergriffen worden sind, insbesondere ob die Lotto-Cards der neun sogenannten Großspieler gesperrt worden sind, damit diese keine weiteren Oddset-Sportwetten platzieren können.

Bitte, Herr Webel. - Nein? Herr Webel sagt Nein. - Herr Stahlknecht geht schon nach vorn. Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben jetzt das Wort.

Nach Kenntniserlangung sind uns die Unterlagen zur Verfügung gestellt worden. Es wird ein Bericht mit den entsprechenden Empfehlungen gefertigt. Dieser wird Ende nächster Woche vorliegen.

Vielen Dank. - Eine Nachfrage sehe ich nicht. Oder doch? Das sah erst nicht so aus. Sie müssen das richtig kenntlich machen. Also, eine kurze Nachfrage. Bitte.

Noch einmal konkret die Frage, ob die LottoCards gesperrt worden sind, damit aktuell keine weiteren Oddset-Einsätze durch diesen Personenkreis getätigt werden können, und ob die entsprechenden Mitarbeiter, die auch als Großspieler aufgetreten sind, weiterhin in Lotto-Verkaufsstellen arbeiten.

Herr Minister.

Die Beantwortung wird schriftlich nachgereicht.

Vielen Dank. - Jetzt hätte die Fraktion DIE LINKE noch die Möglichkeit, ihre Frage zu stellen. Auch hierzu der kleine Hinweis: Sie haben noch etwa vier Minuten dafür zur Verfügung.

(Zuruf)

- Das wird schwierig werden. Aber Sie können trotzdem Ihre Frage stellen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Sie beim nächsten Mal als Erste Ihre Frage stellen.

(Zuruf: Dann machen wir das beim nächs- ten Mal!)

- Okay. - Dann würde ich jetzt schauen, ob die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Frage noch stellen möchte. Aber das wird sicherlich ähnlich sein.

(Zuruf)

- Das wäre die SPD gewesen.

(Zuruf)

- Auch wenn Sie jetzt nicht die Möglichkeit haben, Ihre Frage zu stellen? - Ich muss mich korrigieren. Ich bin immer froh, wenn der Direktor oder jemand hinter mir sitzt. Ich bin der Auffassung gewesen, wenn Sie Ihre Frage nicht stellen können und eine Beantwortung nicht kommt - - Aber das nächste Mal wäre tatsächlich die AfD-Fraktion die Erste, die ihre Frage stellen könnte.

Ich kann an dieser Stelle höchstens nachfragen, ob wir die Redezeit verlängern wollen. Ich habe die Zeit gestoppt. Die Zeit, in der ich Erläuterungen gegeben habe, wird nicht berücksichtigt.

Sie möchten Ihre Frage jetzt stellen? - Bitte, Frau Quade.

Dann möchte ich meine Frage stellen. - Am Montag überraschte ein Artikel des „Spiegel“ den Landtag und die Öffentlichkeit. Ich frage Frau Ministerin Keding, wann und wie sie das erste Mal von dem verfassungsrechtlichen Problem, das Staatssekretär Molkenbur in Bezug auf die Akten zu Oury Jalloh und die Gespräche von Sachverständigen sieht, erfahren hat.

(Zurufe)

Frau Ministerin Keding,

(Zurufe)

Sie haben jetzt das Wort.

Ich kann jetzt nicht sagen, wann ich das erste Mal davon gehört habe, weil dabei mehrere Entwicklungsdinge durcheinandergehen. Wir haben im Zusammenhang mit dem Einsetzungsbeschluss schon einmal sehr ausführlich darüber diskutiert, inwieweit wir Akten aus Strafverfahren, aus abgeschlossenen Ermittlungsverfahren, vorlegen können und müssen. Wir haben dann eine vollumfängliche Aktenvorlage an den Rechtsausschuss veranlasst. In diesem Zusammenhang sind, glaube ich, schon einmal sehr intensiv verfassungsrechtliche Fragen erörtert worden.

Es ist weiterhin darüber diskutiert worden, inwieweit der Rechtsausschuss seine Befugnisse an Berater delegieren, also übertragen kann. Das ist vor zwei Jahren schon einmal diskutiert worden. Insofern sind immer verfassungsrechtliche Aspekte dabei gewesen. Man hat das nach meiner Erinnerung dahinstehen lassen, weil man auch nicht wusste, wie das konkret ausgestaltet werden sollte, mit welchen Menschen man sprechen wollte.

Es hat sich dann - - Ach Gott, wann hat sich Herr Montag - - Er hat sich Ende oder Mitte des Monats Juni - es kann auch Ende Mai gewesen sein; das weiß ich nicht - an den alten Staatssekretär gewandt mit der Bitte um Erteilung von Aussagegenehmigungen. Durch Herrn Staatssekretär a. D. Böning wurde für den Generalstaatsanwalt a. D. eine Aussagegenehmigung, für die wir als Ministerium direkt zuständig sind, zur Aussage vor dem Rechtsausschuss erteilt.

Wir haben die Dienstvorgesetzten angeschrieben mit der Bitte, für ihre Richter und Staatsanwälte zu prüfen, ob eine entsprechende Aussagegenehmigung erteilt werden kann. Von beiden Dienstvorgesetzten, sowohl dem der Richter als auch dem der Staatsanwälte - es sollten zwei Richter und fünf Staatsanwälte befragt werden -wurde erklärt, dass sie keinen Raum für eine Aussagegenehmigung sähen, und zwar wegen des Beweisthemas, wegen Artikel 53 der Landesverfassung, der Vorschriften der Strafprozessordnung und der

RiStBV.

Wir haben geprüft, wie wir in irgendeiner Form dem Auskunftsverlangen sowie - das ist mir besonders wichtig - dem Informationsanspruch des Landtages und seiner Mitglieder gerecht werden können. Wir haben im Ergebnis gesagt: Wenn im Rahmen des Rechtsausschusses gefragt und das dort durch die Berater gemacht wird oder möglicherweise auch nur mit Teilen des Ausschusses, aber im Beisein von Landtagsabgeordneten Fragen an die Landesregierung gestellt werden, dann wäre eine Weiterleitung der Fragen an die Richter

und Staatsanwälte und auch eine Beantwortung möglich; denn allein die Weiterleitung kann als konkludente Aufforderung, dazu Stellung zu nehmen, erscheinen.