Protokoll der Sitzung vom 09.07.2020

Wer im Zusammenhang mit den Coronafällen bei Tönnies in Nordrhein-Westfalen, aber auch mit den aktuellen Erkenntnissen aus dem Burgenlandkreis tagtäglich konfrontiert wird, der weiß, dass wir das abgleichen, dass aber bestimmte Fragen zu Informationen im MULE nicht hinterlegt waren.

Es waren Dinge des Arbeitsschutzes, aber auch Prüfvorgänge, die auch teilweise Eingriffsbehörden mit umfassen, die auf der Bundesebene ihre Zuständigkeit bzw. ihre Anbindung aufweisen und bei denen es sich auch um komplexe Sachverhalte handelt, die in dem Moment eben nicht beantwortbar waren.

Deswegen ist meine klare Meinung an dieser Stelle für die gesamte Landesregierung und die nachgeschaltete Staatssekretärsebene ganz klar formuliert. Ich bitte um Verständnis, wenn es falsch angekommen ist. Ich weiß, was er gemeint hat.

Formalrechtlich laut Geschäftsverteilung hat er exakt das Richtige gesagt. Inwieweit das vielleicht politisch in Punkten missinterpretierbar war, vermag ich jetzt, weil ich nicht dabei gewesen bin, nicht einzuschätzen. Aber es gibt keinen Grund für mich, eine Personalfrage an dieser Stelle aufzurufen.

(Zustimmung)

Es gibt noch die Frage von Herrn Roi. Diese kann er jetzt stellen. Bitte sehr.

Vielen Dank. - Herr Ministerpräsident, ein Problem, das viele Bürger haben, insbesondere wenn Missstände in unserer Gesellschaft, wie jetzt bei Tönnies, auftauchen, ist, wenn Politiker sagen, sie seien nicht zuständig, oder wenn sie sich um die Zuständigkeit streiten.

Jetzt haben Sie gerade in Ihrer Laudatio - so nenne ich es einmal - gesagt, dass die Fleischhygiene dem Sozialministerium zuzuordnen ist. Nun will ich Sie darauf hinweisen - das habe ich mir mitgeschrieben -, dass es im Landwirtschaftsministerium unter Frau Dalbert eine Abteilung 7 gibt, die für Landwirtschaft, Genetik, Agrarmärkte und Veterinärwesen zuständig ist.

Das Veterinärwesen habe ich übrigens unmittelbar dem MULE zugeordnet. Da haben Sie mich dann falsch verstanden.

Das Veterinärwesen ist dem MULE zugeordnet, aber Sie haben vorhin gesagt, dass die Fleischhygiene im Sozialministerium angesiedelt sei.

(Unruhe)

Es geht im Bereich Covid-19 um eine Zoonose. Eine Zoonose ist klar im Hause von Frau Dalbert anzusiedeln. Insofern ist Herr Staatssekretär Weber für eine solche Thematik auch zuständig.

Wenn Sie das jetzt deckeln wollen und sagen, er sei nicht zuständig, und seine Aussage verteidigen, dann ist das aus meiner Sicht falsch. Das wollte ich Ihnen nur sagen, weil auch das Organigramm etwas anderes ausweist.

Insofern kann immer noch nicht verstehen, warum die Landesregierung darauf im Fachausschuss nicht geantwortet hat. Im Übrigen gibt es mittlerweile eine zweite Version des Protokolls. Jetzt steht es nämlich richtig darin, und zwar auf unsere Intervention hin, und damit geht es schon los. Ich kann nicht verstehen, warum Sie das verteidigen.

Nein, hierbei geht es nicht darum, irgendetwas zu verteidigen, sondern es geht darum, etwas klarzustellen. Die Aussage des Staatssekretärs Weber bezog sich darauf, dass er die inhaltliche Frage aufgrund dessen, dass er die Fakten nicht in seinem Haus zur Verfügung hat, nicht beantworten kann.

Das hätte man möglicherweise anders formulieren können, damit es nicht als Wegdrücken oder Provokation Ihrerseits - das machen Sie ja dann möglicherweise sehr leicht - gesehen wird. Aber sei es

drum, das gestehe ich erst einmal jedem zu; denn die Respektierung der Rechte des Abgeordneten steht für uns als Exekutive an oberster Stelle. Dafür stehe ich als Ministerpräsident für diese Landesregierung und auch für die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ein.

Aber wenn dazu inhaltlich etwas gesagt werden soll und die Faktenlage in dem Haus nicht verfügbar ist, weil eben die Erkenntnisse in einem anderen Haus vorhanden sind, dann kann er sich sozusagen nichts aus dem Ärmel ziehen, sondern er verweist darauf, dass er diese Informationen nicht hat.

Wir wissen aus der Geschäftsverteilung, woher diese zu erlangen sind, und dann werden sie entweder nachgeliefert bzw. man versucht, sie dann, möglicherweise sogar in der Ausschusssitzung, nachzuholen.

Ich bin auch nicht bereit, dort jetzt vertiefend reinzugehen, weil ich an der Veranstaltung nicht teilgenommen habe. Ich habe hier nur meine Entscheidung zur Kenntnis gegeben, dass ich eine Personalentscheidung aufgrund Ihres Antrages in keiner Weise für gerechtfertigt halte und diese ablehnen werde.

Jetzt haben wir noch eine Frage von Herrn Loth, wenn ich es richtig sehe.

Sehr geehrter Herr Haseloff, Sie haben das eben schon genau so gesagt, wie ich es auch verstanden habe, dass die Äußerungen natürlich unglücklich waren usw. Wenn wir uns das Protokoll anschauen, dann sehen wir aber - -

Entweder trifft er dann die Äußerung nicht und sagt: Ich weiß es nicht, ich reiche es nach. Aber nicht so eine Eierei und noch ein Späßchen hinterher. Denn das erweckt den Anschein, als würde man in der Sache nicht ernst genommen werden. Ich weiß, dass es vielleicht keine Absicht gewesen ist, aber am Ende stellte es sich uns so dar.

(Zuruf)

Da es das Problem nicht nur an dem einen Tag gab, sondern es des Öfteren Dinge gibt, die nicht so nett sind, kommt es dazu, dass sich das summiert und irgendwann in einem solchen Antrag endet. Das tut uns sehr Leid, aber wir sind doch nicht daran schuld, dass wir das so machen.

Herr Loth, jetzt will ich Ihnen noch einmal eines sagen. Es gibt zwei Verfassungsorgane, die in diesem Raum vorhanden sind. Ein Verfassungs

organ sitzt hier vorn mit der gesamten Mannschaft und das andere Verfassungsorgan sitzt sozusagen stellvertretend für Sie alle als Abgeordnete hier. Wir wissen auch, wie eine Landesregierung zustande kommt, nämlich aus Ihrer Stimmenanzahl wird ein Ministerpräsident gewählt, und dieser beruft dann die Ministerinnen und Minister.

Wenn ich einmal rekapituliere, was ich mir in all den Jahren - es sind jetzt inzwischen mehr als neun Jahre; ich bin inzwischen der am längsten dienende Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt und habe auch die meisten Landtagssitzungen hinter mir - an dieser Stelle auch an Formulierungen schon alles anhören musste, dann sage ich: Auch für mich gilt Artikel 1 des Grundgesetzes.

Obwohl ich nicht in Watte gepackt bin und seit 30 Jahren Politik mache, beginnend auf der Kommunalebene, über alle Ebenen hinweg, sage ich nur: Wir sollten bei allen politischen Differenzen menschlich miteinander umgehen und nicht jede einzelne Formulierung, die möglichweise bei dem anderen falsch ankommt oder unglücklich erscheint, so auf die Goldwaage legen, dass die eigentliche Sachfrage dabei nicht zur Diskussion kommt.

Sie haben ein Anrecht darauf, dass die Frage, die Sie im Ausschuss - ich kann sie jetzt nicht rekonstruieren - gestellt haben, vernünftig beantwortet wird. Wenn sie noch nicht beantwortet ist, dann wird das durch das zuständige Ministerium nachgeholt, je nachdem, wo es letztendlich hintendiert. Ich werde dafür die Verantwortung übernehmen, dass die Frage beantwortet wird.

Es ist wichtig, dass wir gerade bei diesem Themenkomplex alle gemeinsam in eine Richtung marschieren. Denn es geht um Leib und Leben von Menschen, aber es geht auch um den Tierschutz und die vielen anderen Dinge, die Sie genau kennen.

(Zuruf)

Deshalb sind wir gut beraten, die Sachfragen in den Vordergrund zu stellen und die zwischenmenschlichen Töne, die ab und an mal eine Rolle spielen, hinten anzustellen. Ansonsten wären wir gar nicht in der Lage, die Komplexität dieser Gesellschaft insgesamt zu tragen.

Also, machen wir jetzt mal einen Punkt. Sie wissen, dass ich Ihrer Forderung nicht nachkommen werde. Damit müssen Sie sich nun mal abfinden. In dem Sinne wünsche ich uns noch einen schönen Nachmittag.

(Beifall)

Nun sind wir erst einmal damit durch und können in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Dazu hat

Herr Kollege Erben, der schon in den Startlöchern steht, gleich das Wort. Bei mir ist vermerkt, dass er nicht nur für SPD-Fraktion, sondern für die gesamte Koalition spricht. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Loth - dahinten sitzt er -, Sie haben vorhin eine falsche Behauptung aufgestellt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises hat seinen Sitz Am Stadtpark 6 und nicht am oder im Schlachthof.

Im Schlachthof arbeiten ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Burgenlandkreises. Sollen die früh ins Landratsamt gehen und sich umziehen, damit sie anschließend Trichinenbeschau im Schlachthof machen? - Sie versuchen, hier irgendwie darzustellen, dass das alles eine Truppe wäre. Es sind jedoch amtlich bestellte Veterinäre, die dort arbeiten.

Sie haben einfach eine Falschaussage getroffen, um hier diesen Touch „die sind irgendwie alle bei Tönnies“ hineinzubringen. Sie sind offensichtlich nicht einmal bereit, sich zu korrigieren. Sie können es übrigens auch im Telefonbuch nachlesen, wenn Sie es mir nicht glauben.

Herr Präsident, ich will vorwegnehmen: Es ist kein Plakat, was ich jetzt hochhalte. - Sie hätten die Frage im Ausschuss aber nicht stellen müssen, wenn Sie Ihre eigenen Arbeitsmaterialien als Abgeordneter verwendet hätten.

Ich will kurz auf die Quelle hinweisen. Wenn Sie das bei Ihnen vorrätige Handbuch des Landtages von Sachsen-Anhalt aus der siebenten Wahlperiode zur Hand nehmen, dann sehen Sie, dass es darin einen Beschluss der Landesregierung zur Abgrenzung von Geschäftsbereichen gibt. Sie schreiben offensichtlich schon mit. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der laufenden Nr. 5 auf Seite 7.

Danach ist der Arbeitsschutz, um den es hier geht, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration zugeordnet. Ich blättere weiter bis zur Seite 13 desselben Dokuments. Da steht, dass der Tierschutz, die Veterinärangelegenheiten und die Fleischhygiene ganz klar in der Zuständigkeit des MULE liegt.

Ihnen geht es aber um Arbeitsschutz. Sie hätten sich die Frage selbst beantworten können; Sie hätten sie gar nicht stellen müssen.

Ich mache weiter. Wenn Sie das zuordnen wollen, empfehle ich Ihnen die Lektüre des Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelhygienerechtlicher Vorschriften in Sachsen-Anhalt. Ich mache noch weiter. Lesen Sie die Verordnung über die Zuständigkeiten im Arbeitsschutz. All das hätten

Sie lesen können und wären zu dem besagten Ergebnis gekommen.

Insofern ist das, was Sie heute hier veranstalten, ein Show-Antrag. Warum das Priorität haben soll - wir befinden uns nämlich im Prioritätenblock, in dessen Rahmen das Wichtige beraten wird -, erschließt sich mir nicht. Wir hätten uns das alles sparen können. Es wird Sie nicht wundern, dass wir Ihren Antrag komplett ablehnen werden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung)

Es gibt die Meldung zu einer Intervention vom Kollegen Loth. Die kann er jetzt realisieren. Bitte.

(Zuruf)

Sehr geehrter Herr Kollege Erben, das Institut für Fleischhygiene als Teil des Veterinäramtes in Weißenfels hat seinen Sitz gegenüber des Schlachthofes. - Das als Erstes.