Sehr verehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr verehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Wir beschäftigen uns heute im Rahmen der Debatte mit dem Antrag zur Verbesserung der Möglichkeiten der direkten Demokratie in Sachsen-Anhalt - ein wichtiges Anliegen, welches sich auch im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet. Ich zitiere folgende Textpassage:
„Wir wollen die kommenden fünf Jahre nutzen, um gemeinsam an der Ausgestaltung von Demokratie zu arbeiten. Dazu werden wir die dem Land zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, das politische System einfacher, verständlich und lebendiger zu machen.
Ziel der Koalitionspartner ist es, das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Hürden der Beteiligung an politischen Prozessen abzubauen, damit Demokratie erlebbar wird.
Die Koalitionspartner sind sich deshalb darin einig, die bestehenden direktdemokratischen Elemente mit dem Ziel einer Angleichung an den bundesrepublikanischen Schnitt zu evaluieren und anzupassen.“
Auf der gleichen Seite ist die bereits heute angesprochene Absicht einer Parlamentsreform zu finden. Diese soll unter anderem zum Ziel haben: eine lebendige Debattenkultur - dazu sei mit der Hinweis gestattet: aber bitte mit Niveau! -, mehr Transparenz in der Parlamentsarbeit, ein bürgernahes Landesparlament sowie die Stärkung einer lebendigen und bürgernahen Demokratie.
Dadurch stehen wir, die Mitglieder des Hohen Hauses, in besonderer Verantwortung, unser politisches Handeln den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes gegenüber offensiv zu kommunizieren.
Dauerauftrag verstehen. Entscheidungen in unserem Land müssen nicht von allen Bürgern, sondern von der Mehrheit mitgetragen werden. Auch das ist Demokratie. Wir sind jedoch gefordert zu erklären, wie die entsprechenden Voten zustande gekommen sind.
Wir als Gesellschaft sind auf das Engagement unser Bürgerinnen und Bürger existenziell angewiesen. Dies zu befördern und weiterzuentwickeln, auch durch die Möglichkeiten der direkten Demokratie, sollte unser aller Ziel sein.
Ein weiterer Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten ist richtig. Wir machen mit unserem Alternativantrag deutlich, in welche Richtung es gehen soll. Auf Details verzichte ich; wir alle sind des Lesens mächtig. Dies alles ist auch bereits im Koalitionsvertrag zu finden. Bei der Änderung der Kommunalverfassung wäre dann sicherlich auch eine Anhörung des im Ursprungsantrag erwähnten Vereins Mehr Demokratie e. V. und zum Beispiel der kommunalen Spitzenverbände relevant.
Auch die bestehenden Rechtsvorschriften im Kommunalverfassungsgesetz in Bezug auf den Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren, den Bürgerentscheid und die Beteiligung von Bürgern bei Einwohnerversammlungen, Fragestunden und
Befragungen wurden bereits erwähnt. Hierauf ist Innenminister Holger Stahlknecht ausführlich eingegangen.
Seit der Inkraftsetzung des Kommunalverfassungsgesetzes im Jahr 2014 wurden hierbei deutliche Verbesserungen gegenüber der alten Gemeindeordnung erreicht. Aber auch mit der alten Gemeindeordnung war es bereits möglich, erfolgreiche Bürgerentscheide in diesem Land durchzuführen.
Ich erinnere an das Jahr 2011, als in Magdeburg darüber entschieden worden ist, ob der Wiederaufbau der Ulrichskirche, die aus ideologischen Gründen während der DDR-Zeit gesprengt worden ist, durchgeführt werden soll. Hier gab es eine Mehrheit gegen den Wiederaufbau; der Bürgerentscheid war erfolgreich. Meine persönliche Meinung dazu war eine andere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sei mir gestattet festzustellen, dass sich nicht jede politische Fragestellung und Herausforderung mit einem einfachen Ja oder Nein, Schwarz oder Weiß beantworten lässt. Es gibt viele Grautöne, die bei einer solchen Entscheidung berücksichtigt werden müssen.
In Richtung der AfD möchte ich sagen: Die von Ihnen beantragte Kommission ist nicht zielführend. In unserem Antrag sind konkrete Punkte
dazu zu finden, wie die Bürgerbeteiligung in unserem Land verbessert werden kann. Die Schaffung eines zusätzlichen Gremiums, welches auch Ressourcen erfordert, erscheint mir wenig sinnvoll, und zwar gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Sie in Ihrem Antrag mit dem Ranking des Vereins Mehr Demokratie aus dem Jahr 2013 arbeiten und - der Minister hat bereits darauf hingewiesen - das aktuelle Ranking unberücksichtigt lassen, bei dem unser Land zusammen mit Berlin und Thüringen auf Platz 7 liegt. Hierbei ist der AfD wohl ein Fehler passiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei aller Wertschätzung für die Möglichkeiten der direkten Demokratie müssen wir sehr darauf achten, die Arbeit und die Kompetenzen unserer kommunalen Vertretungen und der dort ehrenamtlich wirkenden Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nicht auszuhöhlen. Dort leisten Tausende Menschen in unserem Land einen großartigen Beitrag zum Funktionieren unseres demokratischen Gemeinwesens. Im Ergebnis demokratischer Wahlen wird im Rahmen der repräsentativen Demokratie eine extrem wichtige, schwierige und herausfordernde Arbeit geleistet. Wir sollten unsere Wertschätzung für diese kommunalen Verantwortungsträger und Verantwortungsträgerinnen heute noch einmal klar und deutlich zum Ausdruck bringen.
Ich sage auch: Niemand ist daran gehindert, für die kommunalen Vertretungen, zum Beispiel im Jahr 2019 wieder, in diesem Land zu kandidieren. Ganz im Gegenteil: Ich fordere jeden Bürger auf, das zu tun; denn wir brauchen auch in den Vertretungen einen breiten Mix an Vertretern aus der Bevölkerung, die dort mitarbeiten.
Im Sinne meiner Ausführungen bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Mich interessiert Ihre Position zum Thema Bürgerbegehren, Bürgerentscheide. Sie haben ein Beispiel angesprochen, haben dabei aber vergessen, dass es auch viele Bürgerentscheide gab, die ganz knapp an dem Quorum von 25 % scheiterten.
nicht Unterschriften zur Initiierung, sondern allein dieses Quorum von 25 % - beibehalten werden soll. Halten Sie dieses Quorum noch für zeitgemäß, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es in unserem Bundesland Stichwahlen bei der Wahl zum Landrat oder zum Oberbürgermeister gibt, bei denen Kandidaten bei einer Wahlbeteiligung von 19 % gewählt werden?
Wenn ich das einmal auf alle Wahlberechtigten umrechne, dann bedeutet dies: Es gibt in unserem Bundesland gewählte Hauptverwaltungsbeamte, die mit den Stimmen von knapp 10 % der Wahlberechtigten gewählt worden sind. Das heißt, Bürgerentscheide scheitern regelmäßig an diesem Quorum von 25 % und Landräte oder Oberbürgermeister können mit der Zustimmung von 10 % der Wahlberechtigten regieren. Das halte ich für eine extreme Unwucht.
Vielen Dank. - Dieses Quorum von 25 %, das Sie eben erwähnt haben, ist Teil des Evaluierungsprozesses, den wir jetzt anstreben. Dabei soll geprüft werden, ob ein Quorum von 25 % noch sinnvoll ist.
Meine persönliche Auffassung dazu ist: Wir müssen Grenzen setzen. Ob diese bei 20 % oder bei 25 % liegen, muss man sicherlich noch einmal überprüfen. Aber wir müssen schon darauf achten, dass, wenn ein Bürgerentscheid erfolgt, dafür auch eine qualifizierte Mehrheit vorhanden ist. Sonst haben wir es ganz schnell damit zu tun, dass Mindermeinungen plötzlich für populistische Aktionen und emotionale Debatten genutzt werden, die dazu führen, dass wir keine qualifizierte Mehrheit mehr haben.
Vielen Dank, Herr Krull. - Der nächste Debattenredner ist Herr Farle von der AfD-Fraktion. Herr Abg. Farle, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde hier kein großes Manuskript vorlesen, sondern ich möchte nur
Das Wichtigste ist, dass wir uns klarmachen, was in unserer Landesverfassung steht. Ich zitiere: „Das Volk ist der Souverän.“ - Ich unterstreiche hierbei gedanklich die Worte: das Volk. - „Vom Volk geht alle Staatsgewalt aus.“
„Sie wird vom Volke in Wahlen und in Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Damit komme ich direkt zu der Frage. Wenn Frau von Angern von der Fraktion DIE LINKE hier auftritt und sagt, jeder, der hier ist - egal woher er kommt, egal ob er unsere deutsche Sprache spricht, egal ob er in diese Gesellschaft integriert ist und fünfmal weiter egal -, soll die gleichen Rechte ausüben wie das Volk, dann sage ich: Derjenige, der das ausspricht, ist ein Feind unserer Verfassung.
Es ist dringend notwendig, dass darüber in der Fraktion der CDU und in anderen Fraktionen diskutiert wird, dass man sich gründlich überlegt, ob man bei der nächsten Bundestagswahl unser Land tatsächlich vollständig vor die Wand fahren will, indem man DIE LINKE in eine nächste Bundesregierung einbezieht. Das geht gar nicht.
Über Herrn Striegel möchte ich nicht viel sagen. Er hat sich in fünf Sätzen zwei Widersprüche geleistet und dann noch etwas Falsches gesagt. Der Hauptwiderspruch besteht darin: Er sagt, wir - die GRÜNEN - sind für die Rechte der Minderheiten und die AfD spricht sich für das Gegenteil aus. - Ich schenke mir das. Das, was er an Angriffen fährt, braucht man ohnehin nicht zu berücksichtigen.
Aber, meine Damen und Herren, wenn er erst von Minderheitenschutz spricht und dann ein paar Sätze später sagt, man könne doch in einer Stadt wie Wolfen die Mehrheit der Bürger gewinnen, um zu erreichen, dass Minderheitenrechte gelten, dann ist das doch ein totaler Widerspruch. Das geht doch gar nicht. Ich darf doch Minderheitenrechte nicht erst dann durchsetzen können, wenn ich vorher eine Mehrheit gewonnen habe. Was ist denn das für ein Demokratieverständnis?
Minderheitenrechte müssen in Form von Gesetzen, in der Kommunalverfassung verankert werden. Das ist der richtige Weg. Dann müssen sie allerdings auch für diejenigen Minderheiten gel