Protokoll der Sitzung vom 15.10.2020

(Beifall)

Diesen Zwischenbericht können Sie herunterladen; denn er ist jetzt zugänglich. Damit ist doch wohl klar, wer die richtige Rechtsauffassung hatte; denn Sie kennen offensichtlich § 17

unserer Geschäftsordnung, der das Sondervotum regelt, nicht. Schauen Sie nach, bevor Sie das nächste Mal eine solch lächerliche Rede halten.

(Zustimmung)

Sie haben über andere Dinge als die geredet, um die es in der Kommission eigentlich geht. Es gab zum Beispiel einen Antrag der AfD-Fraktion zu einem Vorfall vor dem Landtag, bei dem zwei Abgeordnete des Landtages angegriffen wurden, nämlich auf einer Fridays-for-Future-Demonstration.

Wir haben den Antrag gestellt, uns damit beschäftigen zu wollen, weil wir wissen wollten, inwieweit diese Bewegung unterwandert ist, also ob Linksextremisten dazugehören.

Sie haben dagegengestimmt und gesagt, dort gebe es keine Linksextremisten. - Jetzt nicken Sie. Wenn Sie in den Verfassungsschutzbericht schauen, dann stellen Sie fest, dieses Ereignis steht drin. Dort steht, dass Linksextremisten an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Den Verfassungsschutzbericht hat ganz bestimmt nicht die AfD geschrieben. Sie müssten Ihre Argumente neu sortieren, bevor Sie beim nächsten Mal solch einen Schwachsinn von sich geben. Das ist wirklich wahr.

(Beifall)

Am Ende kann ich nur noch sagen, dass über den Zwischenbericht im Dezember 2018 abgestimmt worden ist; das ist Fakt. Das Ergebnis lautet: 8 : 2 : 1 Stimmen. Fakt ist: Laut § 17 der Geschäftsordnung kann jedes Mitglied ein Sondervotum abgeben, also das sogenannte Minderheitenrecht. Das hat Frau Dr. Pähle auch nicht verstanden.

(Zuruf)

Dieses Recht haben Sie torpediert und wollten sogar in dieses Recht eingreifen. Das haben Sie vorhin gesagt. Am Ende mussten Sie zu der Erkenntnis kommen, dass der Bericht zu veröffentlichen ist. Wir verantworten den auch. Herr Schindler und Frau Quade sind darin namentlich genannt, weil sie Personen des öffentlichen Lebens sind. Und auch Herr Begrich ist es. Die Verwaltung hat diese Namen nicht geschwärzt, weil es Personen des öffentlichen Lebens sind. Herr Dr. Grube, so sieht es nämlich aus.

Das sind die Punkte, die Sie uns vorgeworfen haben. Das ist wirklich lächerlich. Sie haben jetzt 19 Monate lang versucht, das alles so darzustellen. In dieser Zeit wurde keine Arbeit gemacht. Ich kann nur sagen, die AfD hat sich durchgesetzt und wir werden auch nicht lockerlassen, Ihre Verbindung zu Linksextremisten, zum Beispiel der

Interventionistischen Linken, aufzudecken; denn auch die SPD hat den vorhin genannten Aufruf unterzeichnet, Herr Dr. Grube. Das ist die Partei, der Sie angehören. So sieht es aus. - Danke schön.

(Beifall)

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Das bedeutet, wir können den Tagesordnungspunkt 33 schließen.

Ich will daran erinnern, dass in der Mittagspause der Ausschuss für Finanzen im Landtagsrestaurant tagt. Wir setzen die Sitzung um 14:20 Uhr fort.

Unterbrechung: 13:20 Uhr.

Wiederbeginn: 14:22 Uhr.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Sitzung fort.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

a) Entwurf für ein Drittes Buch Justizvollzugs

gesetzbuch Sachsen-Anhalt - Vollzug des Jugendarrests - (Drittes Buch Justizvollzugs- gesetzbuch Sachsen-Anhalt - JVollzGB III LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3859

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 7/6662

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/6727

(Erste Beratung in der 64. Sitzung des Land- tages am 31.01.2019)

b) Gestaltung eines modernen, pädagogisch

zeitgemäßen und zeitnahen Vollzugs des Jugendarrestes

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1852

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 7/6663

(Erste Beratung in der 34. Sitzung des Land- tages am 28.09.2017)

Berichterstatter zu beiden Beschlussempfehlungen ist der Abg. Herr Gürth. Herr Gürth, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Henne-Ei-Metapher möchte ich meine Berichterstattung zunächst mit TOP 12 b) beginnen. Zunächst hat die Fraktion DIE LINKE den Antrag in der Drs. 7/1852 vorgelegt, den der Landtag nach der ersten Beratung in der 34. Sitzung am 28. September 2017 an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen hat.

Der Rechtsausschuss ist in der Sitzung am 10. November 2017 übereingekommen, den Antrag zu gegebener Zeit im Zusammenhang mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung zu behandeln. In der Folge wurde der Antrag gemeinsam mit dem Gesetzentwurf beraten.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 7/3859, wurde nach der ersten Beratung in der 64. Sitzung des Landtages am 31. Januar 2019 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung und Kultur, für Inneres und Sport sowie für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.

Mit dem Entwurf für ein Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt sollen die landesrechtlichen Grundlagen für einen modernen Vollzug des Jugendarrests in Sachsen-Anhalt geschaffen werden. Der Gesetzentwurf beschränkt sich nicht nur auf die Normierung der wesentlichen Eingriffsermächtigungen, sondern regelt auch die Gestaltung des Vollzuges.

In seiner ersten Beratung verständigte sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung darauf, eine Anhörung durchzuführen. In der öffentlichen Anhörung am 7. Juni 2019 haben folgende Sachverständige ihre Standpunkte vorgetragen: der Landesbeauftragte für den Datenschutz, die Kinder- und Jugendräte SachsenAnhalt, der Landesjugendhilfeausschuss, der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung sowie die Vollstreckungs- und Vollzugsleiterin der Jugendarrestanstalt Halle.

Ohne hier näher auf die Anhörung eingehen zu wollen, kann ich zumindest sagen, dass die Notwendigkeit und die erzieherische Wirkung des Jugendarrests kontrovers diskutiert wurden.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat mit Schreiben vom 6. September 2019 eine Synopse vorgelegt, in der die Bestimmungen des Gesetzentwurfes den Empfehlungen des GBD gegenübergestellt sind. Auf dieser Grundlage wurde in der Sitzung des Rechtsausschusses am 13. September 2019 eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Bildung und Kultur, für Inneres und Sport, für Arbeit und

Soziales und Integration sowie für Finanzen erarbeitet.

Im Verlauf der Sitzung wurde zudem ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, wonach bei besonderen Sicherungsmaßnahmen die Dauer der Unterbringung in einem entsprechend gesicherten Arrestraum von 24 Stunden auf maximal sechs Stunden herabgesetzt wird.

Im weiteren Beratungsverlauf haben die mitberatenden Ausschüsse dem federführenden Ausschuss ihre Beschlussempfehlung übergeben. Alle Ausschüsse hatten sich der vorläufigen Beschlussempfehlung ohne Änderungen angeschlossen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat die Vorlagen in der Drs. 7/3859 in der 45. Sitzung am 2. Oktober 2020 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion AfD und bei Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzentwurfs in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung.

In gleicher Sitzung hat sich der Ausschuss mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1852 befasst und empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, den Antrag abzulehnen.

Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen in den Drs. 7/6662 und 7/6663. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Gürth für das Vortragen der Beschlussempfehlung. - Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Die Debatte zu den Punkten a) und b) führen wir gemeinsam durch. Drei Minuten Redezeit je Fraktion sind vorgesehen. Für die AfD hat der Abg. Herr Höse das Wort. Herr Höse, Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Am 31. Januar 2019, also bald vor zwei Jahren, betonte ich schon einmal, dass der Gesetzentwurf in unseren Augen einige, sagen wir mal, Missgriffe enthält. Wir möchten dem Entwurf mit unserem Änderungsantrag nur die notwendigsten Korrekturen zukommen lassen.

Laut § 13 soll es den Jugendlichen ermöglicht werden, religiöse Speisevorschriften zu befolgen; so soll es sein. Dieser Paragraf müsste aber wenigstens unter einen Aufwands- oder Kapazitätsvorbehalt gestellt werden, was nicht heißt, dass auf religiöse Speisen verzichtet werden muss. Es bedeutet nur, dass persönliche Befindlichkeiten nicht der Maßstab sein können. Wie stellen sich diese Herren das vor? Nicht nur Halal-Speisen, sondern dann auch in HalalTöpfen oder Speisen konsequenterweise durch Halal-Köche zubereitet? Oder dann im Ramadan auch nicht tagsüber essen, wie es bei uns üblich ist, sondern dann macht die Küche nachts auf? - Ich weiß es nicht.