Für die CDU-Fraktion möchte ich eindrücklich dafür werben: Nehmen wir die Anwohner und die Betroffenen ernst. Sichern wir eine faktenbasierte Beteiligung von Bürgerinitiativen und Wirtschaft. Das mag anstrengend sein, ist aber aus unserer Sicht zwingend notwendig. Ich sage zum Abschluss auch: Vor dem Hintergrund von Möckern und Vehlitz sind Transparenz, Beteiligung, sichere Kontrollmechanismen und Vorsicht zwingend geboten.
und für Inneres zu überweisen. Ich weiß nicht, ob noch ein weiterer Ausschuss empfehlenswert ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen, deshalb können wir in der Debatte fortfahren. Herr Gürth, Sie nannten die Ausschüsse für Umwelt und für Wirtschaft?
- Innen- und Finanzausschuss. Das habe ich rein akustisch nicht so verfolgen können. Alles klar, danke.
Als Nächster ist in der Dreiminutendebatte der Abg. Herr Olenicak für die AfD-Fraktion an der Reihe. Er ist schon am Rednerpult und bekommt jetzt das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Abfallgesetzes im Land Sachsen-Anhalt mag gut gemeint sein. Aber ist er auch gut gemacht? - Herr Lange hat viele Fakten vorgetragen, die sicherlich unstrittig sind und die nicht zur Disposition stehen. Aber der Gesetzentwurf macht auf mich den Eindruck, er trüge zu einem weiteren Verschleppen des Problems bei, das das zögerliche Handeln der Kenia-Koalition im Abfallrecht kennzeichnet - leider!
Frau Ministerin Dalbert äußerte sich am 12. November 2020 in der „Mitteldeutschen Zeitung“ wie folgt - ich zitiere -: „Wir wollen Abfallimporte nach Sachsen-Anhalt begrenzen.“ Seit Monaten verhandelt die Regierungskoalition aus CDU, SPD und GRÜNEN - ohne Ergebnis. - So die „Mitteldeutsche Zeitung“.
Auch mir drängt sich der Eindruck auf, dass wir das Problem ein weiteres Mal in einen Ausschuss überweisen, darüber diskutieren, das Problem aufzeigen.
Frau Ministerin Dalbert, was wollten Sie nicht alles erreichen! Und was haben Sie wirklich erreicht? - Nicht das Erzählte reicht, sondern nur das Erreichte zählt. Das ist sicherlich eine Phrase, aber seit ich hier im Landtag bin - Sie haben sich schon in der vorangegangenen Legislaturperiode damit beschäftigt -, steht dieses Thema auf der Tagesordnung, doch das Problem ist bis heute nicht gelöst.
Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die massiv unter dem Deponieaufwuchs leiden, haben Ihre Versprechungen satt und fordern endlich konsequentes Handeln. Müllimporte stoppen,
Schutzgüter bewahren - das ist die berechtigte und begründete Forderung an die Landesregierung. Das sind Sie! Schaffen Sie als regierende Kenia-Koalition endlich die Grundlage für verantwortungsbewusstes Handeln, um weiteren Schaden für unser Land und unsere Menschen zu verhindern.
Versetzen Sie die Kommunen in die Lage, Deponievorhaben rechtssicher ablehnen zu können; denn das ist am Ende der Kern der ganzen Geschichte. Wir können hier alles Mögliche beschließen, hoffen und wünschen - die Kommune vor Ort ist nicht in der Lage, ein Deponievorhaben abzulehnen, das ordentlich beantragt wurde und bei dem der Genehmigungsprozess läuft. Die Kommune und die Bürger können dort nicht mehr eingreifen. Zögern Sie nicht länger, sondern handeln Sie endlich! Verantwortungsloses, zögerliches Fortsetzen des bisherigen Kurses löst das Problem nicht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Da wir uns der Problemlösung nicht in den Weg stellen, würde ich den Antrag von Herrn Lange unterstützen. Also auch die AfD-Fraktion ist für eine Überweisung in die genannten Ausschüsse. - Vielen Dank.
- Das mag so sein, ändert aber nichts an der Tatsache an sich. - Nun spricht für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Schindler. Sie kann jetzt ihren Debattenbeitrag einbringen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Redebeitrag beginnt ebenfalls mit dem Spruch, der heute schon mehrfach verwendet worden ist: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Dies gilt auch für diesen Gesetzentwurf.
Wir haben bereits mehrfach - dies wurde ebenfalls schon gesagt - über Abfallrecht und Deponiekapazitäten gesprochen. Ich werde noch genau
darstellen, worum es geht, und unsere Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf nennen, wenn Sie dazu Nachfragen haben.
Wir haben schon im Jahr 2017 eine Debatte um das Abfallrecht in Sachsen-Anhalt geführt, auch mit der Großen Anfrage der SPD zu der Frage: Welche Deponiekapazitäten stehen uns zur Verfügung und wofür?
An dem Gesetzentwurf haben wir ganz spezielle Kritik und Nachfragen dazu; denn er zielt eben nicht in die Richtung, die Sie dargestellt haben. Dabei sind wir uns über das Ziel insgesamt einig, nämlich Abfall zu vermeiden, Abfälle nicht mehr in dieser Menge nach Sachsen-Anhalt zu bringen und in Sachsen-Anhalt die Abfallmengen zu reduzieren. Ich denke, in diesem Ziel ist sich das ganze Haus einig. Aber wie realisieren wir das?
Dazu ist dieser Gesetzentwurf ein diskussionswürdiges Papier, aber er enthält auch Punkte, die wir kritisieren. Diese möchte ich genau benennen.
Zunächst geht es um die Verpflichtung, dass nach dem derzeitigen, funktionierenden Kreislaufwirtschaftsrecht in Zusammenarbeit mit IHK und MULE bereits ein Leitfaden zur Verwendung von Recyclingbaustoffen erarbeitet wurde und gilt. Dies ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz also bereits rechtlich geregelt. Nur läuft diese bestehende Verpflichtung derzeit leider ins Leere. Ich weiß nicht, ob die vorgeschlagene Regelung den erhofften Erfolg zeitigt.
Ob die Recyclingbaustoffe dann, wie es in Ihrem Gesetzentwurf heißt, energiesparend, wassersparend und schadstoffarm sind, und das im Vergabeverfahren zu regeln, während ein Recyclingrohstoff vielleicht auch nicht wassersparend sein kann oder nicht energiesparend wiederhergestellt wurde, darüber muss man diskutieren. Vielleicht ist im Ergebnis ein neuer Baustoff sogar energiesparender ist als ein recycelter. Darüber muss man diskutieren können.
Ein zweiter Punkt ist der Verweis auf § 16 in Bezug auf § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Sie sprechen immer nur von Deponiekapazitäten. Was ist mit den Müll- bzw. Hausmüllverbrennungsanlagen? - Diese werden in dem zitierten § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bereits angesprochen. Dazu gibt es ebenfalls Diskussionen, die wir führen müssen, ob dies auch gemeint ist. Das ist in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf nämlich nicht dargestellt.
Es stellt sich eine weitere Frage. Wir betrachten immer nur die Importe. Aber was ist mit Exporten? - Derzeit wird - diese Statistik gibt es - ein Drittel der gefährlichen Baustoffe aus Sachsen
Deshalb müssen wir genau hinschauen, welche Regelung wir einführen. Darüber werden wir dann im Ausschuss diskutieren können.
Jetzt haben Sie noch die Chance, etwas zu sagen, wenn Sie die Frage von Herrn Lange zulassen. Frau Schindler, wollen Sie das?
Ja. - Frau Schindler, einmal rein fachlich. Sie sagten, unser Entwurf würde nichts zu den Müllverbrennungsanlagen sagen. Damit haben Sie recht. Aber möchten Sie regeln, dass auch Müllimporte für Müllverbrennungsanlagen einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen?
Wenn dies in einem Gesetzentwurf geregelt wird, greifen wir damit in bestehende genehmigte Anlagen und genehmigte Verträge ein. Ich weiß nicht - darüber möchte ich dann mit Ihnen diskutieren -, inwieweit das Land dann vielleicht mit Regressforderungen zu rechnen hat, wenn aufgrund des Genehmigungsvorbehalts Anlagen nicht mehr so betrieben werden können wie genehmigt. Deshalb, wie gesagt: Gut gemeint heißt noch nicht gut gemacht. Wir können über all diese Dinge diskutieren. Wir müssen sie aber auch bis zum Ende diskutieren und bis zum Ende denken und dürfen nicht nur pauschal Forderungen in den Raum stellen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abfallgesetz ändern, um Deponien zu verhindern - dies ist der Titel einer Pressemitteilung meiner Fraktion vom 12. März 2020. Ich zitiere daraus:
„Mit der Änderung des Abfallgesetzes soll der Einsatz von Recyclingmaterialien in Vergabeverfahren ermöglicht und stärker befördert werden und Müllimporte nach Sachsen-Anhalt nur noch mit Ablagerungsgenehmigung durchgeführt werden.“
Auf vielen Veranstaltungen, im Ausschuss und in einigen Landtagsdebatten habe ich diese Position bereits dargestellt. Auch die Ministerin hat in der Anhörung in diese Richtung gesprochen. Von daher war es nur eine Frage der Zeit, bis eine Fraktion - in diesem Fall DIE LINKE - einen Gesetzentwurf mit grünen Ideen vorlegt. Ich bin aber ganz froh darüber, dass das passiert, dass sich mit der heutigen Debatte dieses Thema im Landtag konstruktiv weiterentwickelt.