Protokoll der Sitzung vom 28.10.2016

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Siegmund, ich möchte Sie fragen, ob Sie aus dem letzten beschlossenen Doppelhaushalt, dem Haushaltsplan für die Jahre 2015 und 2016, für die beiden Fakultäten und die beiden Universitätsklinika, die beide im Einzelplan 06 veranschlagt sind, die Summen beziffern können, die das Land für Personalkosten, für die Ausstattung mit Großgeräten, für die Ausstattung der Fakultäten, für Investitionen, für Baumaßnahmen aus dem Hochschulpakt und für andere Dinge verausgabt. Setzen Sie diese dann einmal in Relation zu den Summen, die Sie beispielsweise mit Blick auf die Lena und andere Bereiche aufgeführt haben.

Ich sehe keinen Sinn darin, das in Relation zu setzen, weil - -

(Zurufe von der CDU und von der SPD: Ah! - Zuruf von Florian Philipp, CDU)

- Jetzt lachen Sie wieder. Das veranschaulicht wieder einmal Ihren Umgang mit Steuergeldern. Ich finde, jeder Euro in diesem Land ist es wert, darüber zu debattieren, und jeder Euro des hart erarbeiteten Steuergeldes verdient den gleichen Respekt.

(Eva Feußner, CDU: Das war nicht die Fra- ge! - Ulrich Thomas, CDU: Nennen Sie doch mal die Zahlen! Das war die Frage! Sie reden doch hier zur Hochschulmedizin!)

- Ich rede über zukünftige Investitionskosten. Ich muss dazu nicht in die Vergangenheit schauen. Ich sehe nach vorn.

(Zustimmung bei der AfD - Rüdiger Erben, SPD: Nennen Sie uns doch eine Zahl! - Zu- rufe von der CDU)

- Wenn Sie mit den Direktoren sprechen, dann wissen Sie, dass Mittel in Höhe von 10 Millionen € bis 12 Millionen € im Jahr fehlen, von diesen habe ich heute gesprochen.

(Zuruf von Rüdiger Erben, SPD)

Alles andere bedarf für mich keiner weiteren Debatte. - Danke schön.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie einzelne Fragen. Wenn alle durcheinanderreden, ist das etwas schwierig. Aber ich sehe keine weiteren Anfragen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht gleich Herr Abg. Meister. Bevor Herr Meister mit seinem Redebeitrag beginnt, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Johanniter-Pflegeheime in Gardelegen recht herzlich bei uns im Hohen Hause zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Meister, Sie haben das Wort. Bitte.

Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch kurz zu Herrn Siegmund. Wir werden in den Haushaltsberatungen sehen, welche Anträge Sie stellen und wie Sie die Relationen und die Deckung dann im Einzelnen darstellen wollen. Dann ist zu sehen, wie weit der Populismus geht. Es ist eine sehr pauschale Forderung, wenn man das so darstellt

und bestimmte Dinge benennt. Sie spielen auch Dinge gegeneinander aus. Aber ich möchte die Diskussion nicht jetzt und hier führen. Das können wir sehr gut in den Haushaltsdebatten tun. Dort wird es den Raum dafür geben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Durch den ehemaligen Finanzminister Jens Bullerjahn und das Teichert-Gutachten wurde seinerzeit eine große und konfliktträchtige Debatte zur Hochschulmedizin in unserem Land losgetreten. Der leicht großspurig so genannte Bernburger Frieden und die entsprechenden Landtagsbeschlüsse haben diese Auseinandersetzung größtenteils eingefangen.

Auch im Koalitionsvertrag findet sich dazu etwas, etwa das grundsätzliche Bekenntnis zu zwei Standorten der Hochschulmedizin im Land. - So weit, so gut, möchte man sagen.

Nun hat sich das grundsätzliche finanzielle Dilemma der Hochschulmedizin aber noch nicht wirklich gelöst. Einige Aspekte der Bernburger Vereinbarung stehen vermeintlich - ich betone: vermeintlich - zur Disposition, Stichwort: Bettenhaus II, also der Neubau der Uniklinik in Halle. Lassen Sie mich mit diesem konkreten Punkt beginnen, bevor ich allgemeiner zur Krankenhausfinanzierung ausführe.

Der Neubau der Uniklinik Halle steht entgegen anderslautenden Gerüchten nicht zur Disposition. Der Minister hat es ausgeführt. Der Bau des Bettenhauses wird erfolgen. Herr Staatssekretär Willingmann hat dies schon im Vorfeld medial bekräftigt. Ich kann sagen: Das sehe ich genauso. Ich gehe davon aus, dass sowohl Planungskosten wie auch erste Summen für die Bauförderung in den Haushaltsplanentwurf eingestellt wurden. Die Dramatik bzw. die Unsicherheit in diesem Punkt ist damit eigentlich entschärft.

Trotzdem möchte ich noch ein anderes Problem ansprechen, mit dem wir es im Finanzausschuss regelmäßig zu tun haben: das Perspektivprogramm Hochschulbau, dort die Ansätze für die Uniklinik Halle. Wir liegen momentan mit 24 Millionen € hinter den Ansätzen zurück. Insgesamt wurden 114 Millionen € in Ansatz gebracht. - Das sage ich, Herr Siegmund, um kurz die Zahlen zu präsentieren.

Wir liegen mit 24 Millionen € zurück. Das ist Geld, das uns tatsächlich fehlt, wenn es zu Mehrkosten kommt. Das ist nicht die Schuld des Landes; das Land ist ja nicht einmal der Bauherr. Aber das Land hat das letztlich zu tragen, weil die Maßnahmen insgesamt abgeschlossen werden müssen. Das macht es uns schwer. Das wird draußen allerdings nicht gesagt.

Ich war etwas erstaunt, als die Demonstration kam. Wir legen den Hebel um, geben dort Geld hinein, haben es mit Problemen zu tun, die vor Ort entstehen, und dann gibt es als ersten Aufschlag

eine Demonstration, die uns kritisiert. Das habe ich nicht verstanden. - Viel mehr ist zu dem Punkt der Finanzierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu sagen.

Daher komme ich nun zu den allgemeinen Fragestellungen der Krankenhausfinanzierung. Auch hierbei ist zukünftig eine angemessene Förderung der Krankenhausinvestitionen durch das Land nötig. Der bereits ins Spiel gebrachte Koalitionsvertrag spricht hierzu eine deutliche Sprache.

Auch in dem aktuellen Haushaltsplanentwurf soll es - ich kenne ihn noch nicht - einen Aufwuchs bei den Investitionsmitteln des Landes geben. Das ist nicht nur durch die Kofinanzierung des Strukturfonds des Bundes bedingt, sondern ist auch im Rahmen der sogenannten Normalförderung der Investitionskosten vorgesehen. Die dazu nötigen Debatten werden im Sozialausschuss und im Finanzausschuss zu führen sein.

Aussagen zu den landesseitigen Krankenhausinvestitionen sind für die Unikliniken im Land nur ein Teil der wirklich entscheidenden Aussagen; denn die wirklichen Stellschrauben für eine nachhaltige Finanzierung der Unikliniken werden auf Bundesebene bewegt.

Die SPD verweist in ihrer Begründung zu dieser Aktuellen Debatte nicht umsonst auf den Bundesgesetzgeber, der mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine umfassende Reform der Krankenhausfinanzierung vorgelegt hat. Einige Punkte dieses Gesetzes betreffen unmittelbar die Unikliniken. Lassen Sie mich dazu nur die Stichworte nennen: die qualitätsorientierten Zuschläge, die Zentrumszuschläge, die Sicherstellungszuschläge und die Neustrukturierung der Notfallmedizin.

All diese Neujustierungen in der Krankenhausfinanzierung könnten für die Unikliniken Mehreinnahmen mit sich bringen. Leider muss man dabei noch im Konjunktiv sprechen; denn die meisten dieser Vorgaben sind durch den Gemeinsamen Bundesausschuss noch durch Richtlinien zu unterlegen.

Zum Teil laufen die vorgegebenen Fristen noch - mehrheitlich bis Ende dieses Jahres -, zum Teil sind sie schon überschritten. Auch wenn die Umsetzung noch auf sich warten lässt - ein grundsätzliches Scheitern, wie es als Befürchtung in dem SPD-Antrag zu lesen ist, droht aus meiner Sicht nicht. Notfalls müssen Schiedsstellen die Einigung herbeiführen. Ich gehe fest davon aus, dass die gesetzlich festgelegten Finanzierungsregularien greifen werden. Das ist keine Frage des Ob, sondern nur eine Frage des Wann.

Letztlich können wir diese Diskussion auch erst dann ernsthaft und fundiert führen, wenn die neuen Regularien greifen. Denn erst dann wissen wir, wie diese Neuregelungen greifen, ob sie die

Finanzsituation der Unikliniken wirklich verbessern, ob sie das strukturelle Defizit dieser Häuser spürbar senken.

Insbesondere mit Blick auf den Bereich der Hochschulambulanzen werden wir sehen müssen, ob das durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende dieses Jahres festzulegende gestufte System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern und die bis Mitte 2017 festzulegenden Zu- und Abschläge für die jeweiligen Stufen das strukturelle Defizit der Hochschulambulanzen ausgleichen können. Das werden wir im Blick behalten.

Ich bin mir sicher, wir werden auch frühzeitig von den Unikliniken hören, sollten die neuen Regelungen nicht wie von uns gewünscht greifen. Wenn dem so sein sollte, dann müssen wir erneut über weitere Verbesserungen beraten. Dann wäre auch dringend zu prüfen, ob wir als Land wieder für den Systemzuschlag auf der Bundesebene eintreten.

Diese dritte Säule der Krankenhausfinanzierung ist in den Jahren 2012 und 2013 von den Verbänden der Unikliniken vehement gefordert worden. Letztlich hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Krankenhausfinanzierung aber nicht dafür ausgesprochen.

Statt einer institutionenbezogenen Sonderförderung, sei es durch den Bund oder durch Mittel aus dem Gesundheitsfonds, wurden unter anderem die von mir genannten speziellen Instrumente ersonnen und letztlich größtenteils im Krankenhausstrukturgesetz aufgegriffen.

So wichtig diese Instrumente der Krankenhausfinanzierung sind, um die Unikliniken zu stärken und nachhaltig zu finanzieren - einen Mechanismus dafür haben wir auch im Land, nämlich die Krankenhausplanung. Diese wurde - so muss man das konstatieren - in den letzten Jahren nicht konsequent angewandt, um Überangebote zu verhindern.

(Zustimmung von Eva Feußner, CDU, und von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Wir in Sachsen-Anhalt haben neben den beiden Unikliniken zehn Schwerpunktkrankenhäuser, also genau so viele wie Sachsen mit seiner etwa doppelt so großen Bevölkerungszahl. Diese Schwerpunktkrankenhäuser, gerade im Bereich Halle, stehen in Konkurrenz zu den Unikliniken. Der Wissenschaftsrat hat im Verlauf der ersten Debatte zur Hochschulmedizin nicht umsonst von einem hochkompetitiven Feld gesprochen. Eine nachhaltige Krankenhausplanung hätte das vermeiden können.

Im Finanzausschuss befassen wir uns regelmäßig mit Berichten zur Situation in Halle. Man muss

sagen, die Erfolge bei der Kooperation der Krankenhäuser sind ernüchternd.

(Eva Feußner, CDU: Genau!)

Der aktuelle Krankenhausplan ist allerdings aus guten Gründen vom Ministerium eingefroren worden, nämlich weil das Krankenhausstrukturgesetz dazu neue, grundsätzliche Regelungen vorsieht. Die qualitätsbezogene Krankenhausplanung soll kommen. Wiederum ist der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, diese Qualitätskriterien zu entwickeln.

Ich denke, es macht für unsere Krankenhausplanung Sinn, diese Vorgaben abzuwarten und zu berücksichtigen. Wenn die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses sinnfällig sind, dann werden wir in Zukunft in unserem Land Überangebote besser vermeiden können. Dann können wir besser für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser auf der einen und eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung der Patienten auf der anderen Seite Sorge tragen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein Wort an den Bundesgesetzgeber richten. Mir scheint, auf der Bundesebene geht der Trend dahin, immer weiter reichende Entscheidungen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss zu übertragen. Im Krankenhausstrukturgesetz finden sich unzählige Arbeitsaufträge an dieses Gremium der Selbstverwaltung.

Dieser Trend birgt Gefahren, zum einen im Hinblick auf eine Überlastung des Gremiums, zum anderen in Bezug auf den Aufbau einer QuasiParallelstruktur zum Bundesgesundheitsministerium. Letztlich ist der Gemeinsame Bundesausschuss nicht demokratisch legitimiert.

(Zustimmung von Swen Knöchel, DIE LIN- KE)

Letztlich vertritt er in allererster Linie die Interessen der Kassen und die Interessen der Ärzteschaft, nicht aber unbedingt die Interessen der Patienten oder der Länder. Der Gesetzgeber darf dieses Gremium nicht übermäßig nutzen.

Analog dazu sind weitergehende Verordnungsermächtigungen demokratietheoretisch äußerst ambivalent. Aufträge an den Gemeinsamen Bundesausschuss sind es umso mehr. Letztlich werden so auch die Länder ausgebremst; denn auf Gesetze im Bereich der Gesundheitspolitik können wir bisweilen über den Bundesrat Einfluss nehmen, aber auch nur dann, wenn das Gesetz derartig gestrickt ist. Wenn Aufgaben erst einmal bei dem Gemeinsamen Bundesausschuss liegen, sind wir im Grunde raus.

Ich denke, diese Debatte zur Zuständigkeit von Bundesregierung und Gemeinsamem Bundesaus